Warnleuchten dabei?

Würde gern mal wissen ob und vor allem was für warnleuchten ihr nutzt.
Ich hatte vor drei tagen ne unschöne Erfahrung auf der A5 bei dem ich als einer der Ersthelfer bei einem Motorradunfall nachts um 23:30h war.
Dabei zog ich wie die anderen auch Warnwesten an. Jedoch war ich der einzige der noch eine warnleuchte und ne starke Taschenlampe hatte um den Verkehr zu warnen.
Dummerweise lag der verunglückte Biker auf dem Grünstreifen in der mitte. So mussten wir den Verkehr auf der Überholspur warnen. Dazu stellte ich mich etwas weiter weg mit einem weitern Helfer hin.
Meine rote Stabwarnleuchte stellte ich am Strassenrand ab. Das ganze ging recht lange gut. Doch ein irrer raste geradewegs auf uns zu und überfuhr meine Leuchte und, wenn wir nicht auf die seite wären noch uns beinahe.
Danach staute sich der Verkehr und die Gefahr war für uns gebannt.
Dies beschäftigte mich noch die ganze nacht. Ich denke der hätte uns auch mit der besten Warnleuchte übersehen.
Überlege mir so ne Scheibenähnliche LED flare zu holen. Die US Warnfackeln sind ja so wie ich im netz gelesen habe, für Privatpersonen nicht erlaubt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Prijnce


Wie lange halten denn die Batterien dieser Dinger?

Hab jetzt seit gut sieben Jahren den Schein und bin in dieser Zeit ca 500 bis 600'000km gefahren - und war nie in einer Situation, in der ich so eine Leuchte hätte benutzen können. Klar, man soll niemals nie sagen, aber ich bezweifle, dass sich so eine Anschaffung für den 0815 VT rentiert.

Ich führe zwar auch nicht solch Leuchte mit, erkenne aber den Sinn.

Du machst einen typischen Denkfehler:

Zitat:

aber ich bezweifle, dass sich so eine Anschaffung für den 0815 VT rentiert.

Vielleicht liegst Du ja mal im Dreck und ein anderer 0815 VT zieht Dich wieder raus.

Ich schnalle mich immer an, keine Ahnung wieviel Hunderttausend oder gar Millionen Kilometer in 33 Jahren, gebraucht habe ich den Gurt nie, bis heute, aber vielleicht morgen.

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Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi



Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Weil du damit genau das Gegenteil erreichst. Steht ein Fahrzeug mit Warnblinkern auf dem Pannenstreifen, fährt der Verkehr automatisch nach links rüber.

Im Fall hier hätte das Fatal enden können.

Häh?

Das heisst "Wie bitte?" - gewöhn dir mal ein bisschen Höflichkeit an.

Lies dir den Thread einfach mal von Anfang an durch, dann wirst du es schon verstehen.

Klar bin ich auf dem gebiet Laie, bin ja auch noch nie in diese Situation gekommen. Mein Profi gebiet ist nachts Einbrecher, Randalierer, Dieseldiebe und Illegale Müllentsorger zu stellen🙂

wenn ich schon vorher gesehen hätte, das sich die ganze Geschichte auf der Überholspur abspielt, wäre ich auch direkt dort rangefahren. Zum Glück hat das einige minuten später ein Sattelzug gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi



Häh?
Das heisst "Wie bitte?" - gewöhn dir mal ein bisschen Höflichkeit an.

Lies dir den Thread einfach mal von Anfang an durch, dann wirst du es schon verstehen.

Lies Du Dir lieber nochmal meine Antwort auf den Post von

wazzup

durch. 🙄 Er empfahl eine simple Stirnlampe oder gar eine Smartphone-LED, welche ich nachts, von Weitem, während der Fahrt für kaum erkennbar halte. Deshalb empfahl ich (ironisch), doch gleich ein

Feuer

zeug (nicht Fahrzeug, wie Du wohl gelesen hast) zu verwenden, welches ähnlich schlecht sichtbar wäre. Nicht richtig lesen können, aber stänkern wollen... 🙄

Apropos Höflichkeit:

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Jepp. Es geht halt nichts über eine gewählte Ausdrucksweise.

 

Aber bei einigen Usern braucht es halt ab und an mal ein oder zwei deutliche Worte, damit sie überhaupt noch was merken 😉

Ich hab zusätzlich noch ne Mag Charger zum warnen verwendet. Hat ja bis zu dem einen Penner super geklappt.

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Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Haste mal dazu ne Quelle, daß die verboten sein sollen?

Warnfackeln die in Deutschland hergestellt werden, unterliegen dem Sprengstoffgesetz und sind somit für den Privatmann nicht käuflich zu erwerben.

Warnfackeln aus dem Ausland haben keine BAM-Zulassung und fallen somit in Kategorie IV. Das bedeutet schon der unberechtigte Besitz gegen das Sprengstoffgesetz verstößt und somit eine Straftat darstellt.

Ein extra Nutzungsverbot ist daher nicht nötig. Deutsche Fackeln darfst du ohne Erlaubnisschein nach SprengG nicht erwerben, und die ausländischen darfst du nicht mal besitzen.

Und was ist mit denen, die vor Jahrzehnten legal in D gekauft wurden und seit dem im Warnmittelkoffer immer mit dem gewechselten Auto mitgewandert sind?

Ich kann mich an keine Veröffendlichung erinnern, daß die mal "zurückgerufen" wurden, denn damals wurden sie auch vom ADAC zur Absicherung bei Nebel empfohlen.

Warnfackeln: http://www.feuerwerk-sauer.de/gesetz.html
"Die Gegenstände dürfen nur im gewerblichen Bereich bzw. für technische Zwecke entsprechend den Gebrauchshinweisen verwendet werden. Der Vertrieb an den Endverbraucher ist nur gegen schriftlichen Auftrag mit Angabe des vorgesehenen Verwendungszweckes erlaubt."
Es kommt immer wieder vor, daß bestimmte Dinge plötzlich verboten werden. Da fällt mir zum Beispiel das "Butterfly" ein! Durfte sich früher jeder kaufen, jetzt ist es verboten - auch allein der Besitz!

Also auch wenn Du Dir vor Jahren die Fackeln legal gekauft hast - jetzt sind sie verboten (zumindest für diesen Zweck)!

nicht zu verwechseln mit den alten Warnfackeln oder besser gesagt Kerzen....

http://www.ebay.de/.../261263216187?...

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi


Deshalb empfahl ich (ironisch), doch gleich ein Feuerzeug (nicht Fahrzeug, wie Du wohl gelesen hast) zu verwenden, welches ähnlich schlecht sichtbar wäre.

Upps. Tschuldigung. Tut mir leid, hab mich verlesen.

Zitat:

Original geschrieben von ebel76



Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Aha, siehe dort: http://de.wikipedia.org/wiki/Rundumkennleuchte#Gelbe_Rundumkennleuchte
gut zu wissen. Um ein Unfall absichern zu dürfen, darf ich also die Doppelblitzkennleuchte offiziell verwenden.

Deswegen hab ich da am Anfang so drauf rumgeritten. 😉

Und natürlich sofern die Warnleuchte dafür eine Zulassung hat.
Ich bin gern legal unterwegs.
Aber sowas kostet eben im Bereich von 200 €.

Je nach Strecke lohnt es sich durchaus...
Die A8 wird jetzt zwar ausgebaut, aber man stelle sich vor, in diesem Jahrtausend eine Autobahn aus der Zeit "in der nicht alles schlecht war"... teilweise 2 Spuren ohne Standstreifen, hügelig.
Und Nachts unbegrenzt.

Da hatten wir schon unsere Diskussionen hier über sowas, aber es gibt Menschen im Forum die "können" da 200+ fahren. Oder tun es eben. Der Porschefahrer von Ebel vermutlich auch.

Oder nehmen wir ne Landstraße und Unfall hinter ner Kurve.

Hmm... mich gruselt es ehrlich gesagt bei dem Gedanken nachts über die Autobahn zu fahren und plötzlich mit ner MagLite (am besten noch superhell mit Spezial-LEDs) direkt ins Gesicht bzw. die Augen geleuchtet zu werden...

Wenn dann sollte man schon was einsetzen, was dafür auch gedacht bzw. zugelassen ist. Und nicht einfach mit ner Taschenlampe in den fließenden Verkehr reinleuchten...

ist zwar unangenehm, vielleicht kann man das sogar als "gefählicher Eingriff in den Straßenverkehr" einstuffen, aber es hat den nachhaltigen Effekt, das etwas nicht so ist, wie es sein sollte.

Zitat:

Original geschrieben von Smoker1988


...aber es hat den nachhaltigen Effekt, das etwas nicht so ist, wie es sein sollte.

Könnte auch den nachhaltigen Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers zur Folge haben, wenn der im Blindflug (weil geblendet) in die Mittelleitplanke rast und quer über die Bahn schleudert.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Die Frage ist aber sind die erlaubt?
Wirklich legal brauchst du was nach §53a Abs.3 StVZO zugelassenes.

Man könnte sich natürlich auf ne Ausnahmesituation berufen, aber das will ich nicht nötig haben.

Neben dem Strafzettel für die Warnleuchte bekommst du dann auch noch gleich eine für das Halten auf dem Standstreifen, richtig?

Ich denke das interessiert nachts um 11 keinen, wenn sich ein schwerer Unfall ereignet und sollte die nicht zugelassene Leuchte blenden, dann frage ich mich, warum man dann draufhält anstatt zu bremsen.

Manchen Verkehrsteilnehmern kann man es nicht recht machen, aber ich würde mich von denen auch nicht überfahren lassen. Dann lieber eine Leuchte und wenn ich die 200 € nicht übrig habe, eben eine für weniger, die nicht allen Gesetzesvorschriften entspricht, hauptsache hell und auffällig.

Zum Thema: Nein, ich habe keine Warnleuchte dabei, irgendwie vertraue ich da noch ein wenig in die Vernunft des Menschen, dass man bremst und aufpasst, wenn da ein Wagen mit Warnblinker steht.

Wenn ich links vom Mittelstreifen einen Motorradfahrer bergen müsste, dann würde ich wohl auch eiskalt meinen Wagen ganz links auf die linke Spur (halb auf den Grünstreifen) stellen.

Warnblinker, Nebelschlussleuchte und Rückwärtsgang rein, bei laufender Zündung, das sollte man dann doch als Hindernis und Gefahr erkennen und dann sofort raus aus dem Wagen hinter die Leitplanke. Wer da reinrauscht, der überfährt wenigstens mich nicht, wobei man das mit dem Sichtfahrgebot noch nicht so drin hat offenbar und gerade nachts meint man könne endlich die 250 fahren, die im Berufsverkehr nicht drin sind.

Letztlich würde jemand, der in meinen Wagen fährt, auch in einen Stau, der sich unweigerlich bildet, rasen.

Leider ist es doch aber so, dass man nach einem Unfall, der sich vor keinen 5 Minuten ereignet hat und man selbst noch unter Schock steht, gerade wiederkommt vom Aufstellen des Warndreiecks, vom ersten ankommenden Verkehrsteilnehmer angeschnauzt wird, warum man nicht endlich die Scherben wegräumt, weil er da jetzt sofort entlang fahren muss und Angst um seine Reifen hat. Nur Irre und Bekloppte unterwegs.

Zitat:

Original geschrieben von der_neue_123


Wer da reinrauscht, der überfährt wenigstens mich nicht, wobei man das mit dem Sichtfahrgebot noch nicht so drin hat offenbar und gerade nachts meint man könne endlich die 250 fahren, die im Berufsverkehr nicht drin sind.

Ein hellwacher Schnellfahrer (der angeblich existieren soll) würde das niemals tun. Der nimmt das instinktiv war und steht noch bevor er deinen PKW mit Warnblinklicht überhaupt sieht...

Gut, man bekommt 10 solche Leuchten statt 1 absolut legalen Doppelblitz-Warnleuchte fürs Autodach.

Ich bin eben mehr fürs legale.

@ebel:
Kannst dann ja verraten wofür die alles zulässig sind. Evtl. kauf ich doch sowas. Wasserdicht und schwimmfähig ist interessant.

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