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Wann sind Schäden am Fahrzeug durch PRIVAT-Haftpflicht abgedeckt (Benzinklauselausschluss!) ?

Themenstarteram 19. Oktober 2014 um 13:33

Hallo Leute,

es gibt ja die sogenannte Benzinklausel. Bsp: Ich verursache einen Schaden mit dem Auto. Hier ist ledlich der Fremdschaden durch die KFZ-Haftpflicht abgedeckt. Den Rest zahle ich oder die Vollkasko des Fahrzeuges. Wie verhält es sich in diesem Fällen?

1.Fall: Ich packe ein Regal aus dem Auto meines Kumpels und beschädige die Stoßstange

2.Fall: Ich packe ein Regal aus meinem Auto und beschädige dabei die Stoßstange meines Kumpels

3.Fall: Ich rangiere auf dem Parkplatz mit einem Regal und beschädige dabei die Stoßstange meines Kumpels

In allen 3 Fällen wird die Stoßstange geschädigt, aber was zahlt die Versicherung? In Fall 1 kann mir Gefälligkeit unstellt werden und es war die Nutzung des Autos durch den Transport im Spiel. Im Fall 2 war wieder ein Auto zum Transport im Spiel, aber wo endet hier die Nutzung und Benzinklausel? In Fall 3 ist ein Fahrzeug im Spiel und die Frage ist was die Versicherung hier für eine Ausgrenzung nehmen kann. Hier suche hier eine klare Abgrenzung. Danke.

Gruß Chris

Beste Antwort im Thema

Suchst Du nur eine Version um die Stoßstange von der PH - Versicherung zahlen zu lassen?

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Na als Beifahrer (als Fahrer wirst du hinten rechts wohl nicht ausgestiegen sein) erfüllst Du ja nur dir selbst eine Gefälligkeit, die Tür zu öffnen, um dich nicht beim Aussteigen zu verletzen.

Und der Begriff des Tätigkeitsschaden ist eine Begrifflichkeit aus dem Bereich der Betrieblichen Haftpflichtversicherung. Heute kennt man das als Bearbeitungsschaden (du streichst ne Wand als Maler, Farbtroffen verschmutzen / beschädigen ein Fenster auf einer Nebenwand).

Als Beifahrer trifft auf dich die Benzinklausel nicht. Wenn Du Glück hast und ein Anspruchsteller sich nicht an die KFZ-Versicherung wendet, kann das über die PHV laufen

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