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Wann ist Vorfahrt "verbraucht"?

Themenstarteram 30. Juni 2014 um 17:53

Folgende Situation:

Wir haben eine T Kreuzung. Die durchgehende Straße ist eine normale Straße Tempo 30. Die ankreuzende Straße ist eine Spielstraße. Somit gilt ja NICHT rechts vor Links sondern die durchgängige Straße hat immer Vorrang.

Eine Seite der durchgängigen (die gegenüberliegenden von der Spielstraße) ist zugeparkt, so dass nur eine Spur frei ist. Angenommen, man sieht aus der Spielstraße, dass 100 Meter weiter oben ein Fahrzeug in die 30er Straße einfährt. Nun darf ich ja sicherlich auch aus der Spielstraße ausfahren und rechts abbiegen und habe dann Vorrang gegenüber dem Entgegenkommer, weil seine Fahrseite ja zugeparkt ist.

Wie sieht es aber aus, wenn der Typ in der 30er Straße nur noch 20 Meter weit weg ist.

Im Klartext ist meine Frage eigentlich: Bei einem möglichen Unfall, wer hat dann mehr Schuld abhängig von der Position der Autos. Also wenn derjenige aus der Spielstraße noch nicht vollständig eingefahren ist und noch schief da steht, ist es ja eindeutig, aber wann ist man denn schon weit genug in der Straße drin um selbst "Vorrang" zu haben? Nach 10 Metern?

Ich weiß dass das relativ umständlich formuliert ist, aber ich weiß nicht wie ich es besser machen soll. Wenn ihr Fragen habt dann stellt sie, vlt wird es aus meinen Antworten klarer / vlt schaffts ja jemand anders das besser zu beschreiben ;)

Beste Antwort im Thema

Führerschein scheint schon lange her zu sein, und selbst dann sollte man sich diese Frage selber beantworten können.

Gruß

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Ich dachte, Spielstraßen gibts nicht mehr ? Die heissen ja auf neudeutsch -verkehrsberuhigte Zone-. Und nach dieser Bezeichnung ist die Zone so zu handhaben, als wenn man eine Grundstücksausfahrt benutzt.

Themenstarteram 30. Juni 2014 um 18:23

Ok kA wie die jetzt genau heißen ;) Wenn es tatsächlich gleich wie eine Grundstücksausfahrt ist, dann kann man mein Beispiel gerne auch dahingehend beantworten. Ab wann die Vorfahrt "verbraucht" ist, würde ich aber trotzdem gern wissen :)

Vorfahrt verbraucht ? Sehr schlechte Wortwahl. Vorfahrt verbraucht sich ja nicht. Entweder ich habe sie oder nicht.

Mal schauen, ob ich es geschnallt habe. Die 30er Straße ist zu eng für zwei Fahrzeuge nebeneinander ? Weil eben eine Seite zugeparkt ist ?

Führerschein scheint schon lange her zu sein, und selbst dann sollte man sich diese Frage selber beantworten können.

Gruß

Themenstarteram 30. Juni 2014 um 18:32

Ja das stimmt. Und der aus dem verkehrsberuhigten Bereich biegt nach rechts ab. Seine Seite ist nicht zugeparkt. Ihm kommt einer entgegen.

Ist die Vorfahrt, dann vorbei, wenn der Einfahrer vollständig eingefahren ist? Wenn ja, ab wann ist das der Fall?

Dass verbraucht schlecht ist, ist schon klar, deshalb die "". Was besseres ist mir leider nicht eingefallen

Themenstarteram 30. Juni 2014 um 18:33

Ah danke Günter, jetzt ist alles klar =)

Wenn jedem immer alles klar wäre, bräuchte man dieses Forum nicht.

am 30. Juni 2014 um 18:39

Ich würde das mal ganz unkonventionell mit "es kommt drauf an" beantworten.

Ich habe 6 jahre an einer solchen Straße gewohnt, die IMMER an einer Seite zugeparkt war, daher kenne ich die beiden Arten von Autofahrern, die einem dort entgegenkommen können, wenn man selbst auf der "falschen" Seite fahren musste:

Typ A: "Ich hab Recht, also fahr du gefälligst die 100m zurück, damit ich weiter fahren kann" (als Steigerung Typ A1, der dem mit Lichthupe und möglichst unverminderter Geschwindigkeit Nachdruck verleiht)

Typ B: "Ich hab zwar Recht, aber rechts von mir ist ein breiter Fußweg... da fahre ich jetzt mal mit 2 Rädern drauf (auch wenns verboten ist), und dann kommen wir aneinander vorbei".

Wenn du Typ B bist, dann darfst du in der Situation aus der Einfahrt auf die Straße einbiegen.

Wenn du Typ A bist, dann möchte ich dich herzlich bitten, in der Grundstücksausfahrt / Ende des verkehrsberuhigten Bereichs zu versauern, es sei denn, bis zum Horizont ist kein anderes Auto zu sehen.

:)

In Deutschland ist es so geregelt, dass derjenige, auf dessen Seite das Hindernis ist, warten muss. Sofern Schilder nicht was anderes vorgeben.

Hindernisse sind in diesem Fall die parkenden Fahrzeuge.

Allerdings kann man schlecht auf sein Vorfahrtsrecht pochen, wenn die Straße eh schon zu ist. Hier muss man sich verständigen. Im Normalfall macht der Platz, dem es leichter fällt.

Oder ein Einsehen hat, dass was passieren muss, da man sich in 2 Stunden immer noch gegenübersteht :-))

Themenstarteram 30. Juni 2014 um 18:45

Danke! Es geht hier um eher ein theoretisches Beispiel, das sollte klar sein. De Fakto denke ich an eine mir bekannte Stelle, aber da sind die Hindernisse ab und zu unterbrochen, so dass man ggf. keine 100 Meter zurückfahren muss.

Mir geht es viel mehr um die Situation: was ist wenn es da tatsächlich krachen sollte? Ab welchem Zeitpunkt hat welcher Fahrer recht / schuld / mehr recht / mehr schuld?

Wenn es tatsächlich mal krachen sollte, würde ich jedem 50% Schuld zuweisen. Soll heissen, jeder trägt seinen eigenen Schaden.

Damit es aber nicht soweit kommt, soll man sich halt verständigen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass dies unmöglich sein soll.

Im Zweifelsfall sagt man sich: Der Klügere gibt nach.

am 30. Juni 2014 um 18:57

Das kommt darauf an, wo es kracht. Wenn direkt in der Kreuzung, wird der Einbiegende Schuld sein. Wenn später in der 30er-Straße, wird es auf eine Teilschuld für beide hinauslaufen.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Ah danke Günter, jetzt ist alles klar =)

Wenn jedem immer alles klar wäre, bräuchte man dieses Forum nicht.

solche Foren wurden mal gegründet um Sinnvolle Fragen zu stellen und dann auch vernünftige Antworten zu bekommen die Hand und Fuß haben und nicht Kaffeesatzleserei, z.b. das Opel Omega Forum zählt zu dem Forum wo es gut zugeht, es mag auch andere geben aber ich habe keine Zeit und auch ganz schmerzfrei bin ich nicht um mir alles anzutun, gerade hier gibt es Themen wo die TEs wenn es denn so ist bei einer Rechtberatung besser aufgehoben wären, aber jedem das seine, wiederum läßt sich durch manche Beiträge das wahre Leben auf Deutschlands Straßen besser verstehen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Ich dachte, Spielstraßen gibts nicht mehr ? Die heissen ja auf neudeutsch -verkehrsberuhigte Zone-. Und nach dieser Bezeichnung ist die Zone so zu handhaben, als wenn man eine Grundstücksausfahrt benutzt.

Die nennen sich m.E. immer noch Spielstraßen = Höchstgeschwindigkeit 6 km/h

Verkehrsberuhigtezonen = 30 km/h

Themenstarteram 30. Juni 2014 um 19:01

Ok, also ist meine Frage auch nicht ganz so dumm, weil bisher hat zumindest keiner eine Faustformel nennen können. In der Kreuzung sehe ich die Sache auch als klar. Ich frage mich halt ob es bei sowas dann klare Richtlinien gibt.

 

Absprache ist sowieso klar, bei mir hat es noch nie geknallt (zumindest noch nie mit einem anderen VT) und es war noch nie wirklich eng. (Mit Ausnahme von übersehen aber im letzten Augenblick doch noch bemerken)

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