Wann ist Auto unfallfrei
Hallo,
ich habe seit einer Woche einen E220 Kombi (EZ 07/04)
Der Verkäufer hat den als unfallfrei verkauft. Ein bekannter hat mich vor ein paar Tagen darauf hingewiesen, dass die hintere rechte Tür nicht mehr Orginal ist, sondern ausgetauscht wurde.
Als ich den Verkäufer dann daraufhin angesprochen habe, sagt der nur, dass hinten rechts mal nachlackiert worden ist.
Ab wann ist ein Fahrzeug nicht mehr unfallfrei?
Grüße
Wolfi
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ItsMagicSteve
hallo,ich hatte mal gehört sobald der Rahmen verzogen ist oder geschweisste Teile, dann handelt es sich um einen Unfallwagen...
ein Auswechseln der Scheibe ist ja auch kein Grund 😉
Das stimmt so auch nicht.
Es geht ja nicht nur um Unfallfrei als Begriff, sondern auch darum, ob es angabepflichtig ist ein Teil auszutauschen.
Dies ist bei einer Windschutzscheibe sehr wohl der Fall, weil auch diese ein sicherheitsrelevantes Teil darstellt.
Wenn die falsch eingabaut ist, kann es zu Rissen ohne großen Unfall kommen. Wenn dir das auf der Autobahn passiert, bei voller Geschwindigkeit, herzlichen Glückwunsch.
Der Bundesgerichtshof hat am 10. Oktober 2007 entschieden, dass ein Auto jedenfalls dann nicht mehr unfallfrei ist, wenn es "mehr als einen Bagatellschaden" erlitten hat. In dem entschiedenen Fall war ein Blechschaden an der Tür und dem Seitenteil entstanden, dessen Beseitigung gut 1.700,- € gekostet hatte.
Der unfallbedingte Austausch einer kompletten Tür dürfte auf keinen Fall eine Bagatelle sein. Überhaupt dürfte die Grenze recht niedrig anzusetzen sein. Die Beseitigung eines oberflächlichen Lackschadens dürfte noch zu den Bagatellschäden zählen.
Der Austausch einer Windschutzscheibe ist m.E. nicht ohne weiteres anzeigepflichtig, da er nicht auf einem UNFALL beruhen muss. Auch der Austausch anderer sicherheitsrelevanter Teile ist m.E. nicht ohne weiteres offenbarungspflichtig. Werden aufgrund eines Defektes oder Verschleißes etwa Teile der Bremsanlage erneuert, bleibt das Auto unfallfrei.
Eine Offenbarungspflicht besteht in solchen "Nichtunfall"- Fällen m.E. nur, wenn der Defekt nicht ordnungsgemäß beseitigt worden ist. Sonst müsste wohl jeder Bremsbelags- und Flüssigkeitswechsel angezeigt werden, weil man auch dabei Fehler machen kann, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen.
Wie der letzte Beitrag zutreffend zeigt, ist es ein Irrglaube, dass nur die Beschädigung von Rahmenteilen dazu führt, dass es sich um einen "Unfallwagen" handelt. Die Grenzen sind hier fließend. Unfallwagen ist kein gesetzlich normierter Begriff und daher einer weitreichenden Interpretation zugänglich. Übrigens, dies viel. als Hinweis für geprellte Käufer: die vorab genannte Formulierung "unfallfrei laut Vorbesitzer" wird dem Verkäufer nicht allzu viel nutzen, da ihm eine entsprechende Prüfpflicht obliegt. Schreibt ein (gewerblicher) Verkäufer etwa in den Kaufvertrag, dass ihm ein Unfallschaden nicht bekannt sei, so wird hierin u.U. eine zur Anfechtung des Kaufvertrages berechtigende arglistige Täuschung zu sehen sein. Auch meinen einige Gerichte, der Unfallschaden muss auch, für den Käufer nachvollziehbar, beschrieben sein. Hatte kürzlich den Fall, dass im Kaufvertrag stand "Unfallschaden/Rahmenschaden" und das Gericht offen ließ, ob dies genüge oder nicht vielmehr auch hätte erwähnt werden müssen, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelte. Dies nur als Ergänzung. Rechtssicherheit ist etwas anderes...
also solange es nicht so aussieht..ist er unfallfrei 😉
http://i13.ebayimg.com/03/m/000/86/0a/73da_27.JPG
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Ohne die Pfeile wär´s mir gar nicht aufgefallen...
Zitat:
Original geschrieben von sdgm
Der Bundesgerichtshof hat am 10. Oktober 2007 entschieden, dass ein Auto jedenfalls dann nicht mehr unfallfrei ist, wenn es "mehr als einen Bagatellschaden" erlitten hat. In dem entschiedenen Fall war ein Blechschaden an der Tür und dem Seitenteil entstanden, dessen Beseitigung gut 1.700,- € gekostet hatte.
Der unfallbedingte Austausch einer kompletten Tür dürfte auf keinen Fall eine Bagatelle sein. Überhaupt dürfte die Grenze recht niedrig anzusetzen sein. Die Beseitigung eines oberflächlichen Lackschadens dürfte noch zu den Bagatellschäden zählen.
Ja soweit klar. Allerdings ist auch der nichtunfallbedinte Austausch (beispiel Rost) nicht billiger, und somit nicht mehr als Bagatelle einzustufen.
Zitat:
Original geschrieben von sdgm
Der Austausch einer Windschutzscheibe ist m.E. nicht ohne weiteres anzeigepflichtig, da er nicht auf einem UNFALL beruhen muss.
Nein könnte auch ein Steinschlag gewesen sein. Stimmt.
Aber auch das liegt bei der Instandsetzung bei MB vermutlich über dem Bagatellschaden.
Zitat:
Original geschrieben von sdgm
Auch der Austausch anderer sicherheitsrelevanter Teile ist m.E. nicht ohne weiteres offenbarungspflichtig.
Werden aufgrund eines Defektes oder Verschleißes etwa Teile der Bremsanlage erneuert, bleibt das Auto unfallfrei.
Deswegen sind es ja auch Verschleißteile.🙄
Zitat:
Original geschrieben von sdgm
Eine Offenbarungspflicht besteht in solchen "Nichtunfall"- Fällen m.E. nur, wenn der Defekt nicht ordnungsgemäß beseitigt worden ist. Sonst müsste wohl jeder Bremsbelags- und Flüssigkeitswechsel angezeigt werden, weil man auch dabei Fehler machen kann, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen.
Bremsbeläge und Flüssigkeit. Ah ja, wo wir wieder bei Verschleißteilen sind.
Verschleißteile müßen deshalb nicht offenbart werden, weil sie für jeden normalen Menschen nachvollziehbar und Logisch sind.
Das sieht bei einer Windschutzscheibe oder einer Tür ganz anders aus. Oder Tauscht jemand eine Tür, bzw. eine Windschutzscheibe weil sie verschlißen ist?
Wohl kaum, das wird getauscht weil es defekt ist.
Ob der Defekt von einem Unfall kommt, oder durch eine Mutwillige Sachbeschädigung, oder einen Einkaufswagen, ist dabei völlig unerheblich.
Alles eine Definitionsfrage, denn auch ein Steinschlag ist ein Unfall.
Zitat:
Original geschrieben von teddy7500
.................Verschleißteile müßen deshalb nicht offenbart werden, weil sie für jeden normalen Menschen nachvollziehbar und Logisch sind.
Das sieht bei einer Windschutzscheibe oder einer Tür ganz anders aus. Oder Tauscht jemand eine Tür, bzw. eine Windschutzscheibe weil sie verschlißen ist?
.......
Je nach Fahrweise und km-Leistung ist die Windschutzscheibe IMHO schon ein Verschleißteil.... 😉
Grüße
Peter
Ich habe bisher nie eine Scheibe wechseln müssen.
Wenn dann nur wegen Seinschlag, und das ist dann kein Verschleiß.😉
Es gibt da bestimmte Autobahnen die liegen direkt an einer Kiesbaggerei. Da musste mal fahren. Da ist nicht nur die Windschutzscheibe ein Verschleißteil.😁