Wandlung - Jahreswagen
Wie sieht es aus, wenn man einen ehemaligen Dienstwagen der Audi AG bei einem Händler gekauft hat, also keinen Neuwagen?
Bezüglich der Wandlung muss man sich ja dann an den Händler wenden.
Mussten die Reparaturversuche auch bei diesem Händler stattfinden?
Oder reicht es, wenn die Garantiearbeiten bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden?
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sportec A4
Bei einem Privatkauf besteht keine Möglichkeit zur Wandlung. Diese basiert ja auf der gesetzlich festgeschriebenen Sachmängelhaftung. Die gibt es ja bei einem Privatkauf nicht, so dass letztlich nur die Möglichkleit bleibt, den Kaufvertrag wegen Arglist anzufechten, wenn z.Bsp. ein offenkundiger Mangel vom Verkäufer nicht angegeben wurde.
Sorry, aber das ist absolut
falsch!Selbstverständlich kann der Käufer auch bei einem Kauf von privat unter Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zurücktreten (Wandlung gibbet nicht mehr). Das geht nur dann nicht, wenn die Parteien die Sachmängelhaftung vertraglich ausgeschlossen haben. Das aber muß explizit vereinbart sein und ist mitnichten automatisch so!
koinzident
Zitat:
Original geschrieben von consignatia
Interessant ist die Frage, was passsiert wenn ein Jahreswagen von einem WA unter Ausschluß der Sachmängelhaftung aber noch mit Werksgarantie gekauft wurde. Kann dieses Fahrzeug dann noch gewandelt werden wenn bekannte Serienfehler)wie Kupplungsrupfen, AAS-Poltern usw. auftreten?
Das kommt darauf an, ob die Garantie den Rücktritt beinhaltet und ob überhaupt ein von der Garantie abgedeckter Sachmangel vorliegt. Wäre dann im Einzelfall zu prüfen. Eins aber ist klar: Gegenüber dem privaten Verkäufer geht in dem Beispiel nur dann was, wenn der den Mangel arglistig verschwiegen hatte.
koinzident
Zitat:
Original geschrieben von koinzident
Das kommt darauf an, ob die Garantie den Rücktritt beinhaltet und ob überhaupt ein von der Garantie abgedeckter Sachmangel vorliegt. Wäre dann im Einzelfall zu prüfen. Eins aber ist klar: Gegenüber dem privaten Verkäufer geht in dem Beispiel nur dann was, wenn der den Mangel arglistig verschwiegen hatte.
koinzident
Mir ging es darum, daß bei einem von Hersteller anerkannten Serienfehler wie AAS-Poltern oder Kupplungsrupfen der Käufer das Fahrzeug nicht mehr zurückgeben kann wenn er das Auto von Privat und unter Ausschluß der Sachmängelhaftung gekauft hat. Er muß mit dem Fehler leben. Und daß, obwohl der Wagen noch eine Herstellergarantie hat! Und, obwohl andere Käufer ihre Fahrzeuge wegen dem gleichen Fehler zurückgeben können, eben nur weil sie das Auto vom Händler haben.
Das ist natürlich sehr großer Nachteil für den "die Privat"-Käufer.
Viele Grüße
Consignatia