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Wandlung - Jahreswagen

Audi A6 C6/4F

Wie sieht es aus, wenn man einen ehemaligen Dienstwagen der Audi AG bei einem Händler gekauft hat, also keinen Neuwagen?

Bezüglich der Wandlung muss man sich ja dann an den Händler wenden.

Mussten die Reparaturversuche auch bei diesem Händler stattfinden?
Oder reicht es, wenn die Garantiearbeiten bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden?

17 Antworten

Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. Ich habe meinen aber privat von einen Werksangehörigen gekauft.
..............das ist dann wohl die klassische Arschkarte

Die Frage ist sehr interessant.

Wenn man sich die Beiträge derer durchliest die eine Wandlung durchboxen konnten, so kommt hervor daß der Händler das Auto letztendlich zurücknimmt, nicht Audi.

Da das Auto in deinem Beispiel vom Händler gekauft wurde, sollte es keine Probleme mit der Haftung geben.

Problematisch sehe ich, wenn der Jahreswagen von Privat (und unter Ausschluß jeglicher Gewähr) von einem WA gekauft wurde. Klar daß der Händler die Garantiearbeiten übernimmt. Aber wer ist für den Kunden dann Ansprechpartner wenn es um Wandlung geht? Kann das Auto überhaupt noch gewandelt werden?

Bei einem Privatkauf besteht keine Möglichkeit zur Wandlung. Diese basiert ja auf der gesetzlich festgeschriebenen Sachmängelhaftung. Die gibt es ja bei einem Privatkauf nicht, so dass letztlich nur die Möglichkleit bleibt, den Kaufvertrag wegen Arglist anzufechten, wenn z.Bsp. ein offenkundiger Mangel vom Verkäufer nicht angegeben wurde.
Beim Kauf vom Händler, respektive auch eines Werkswagens, ist immer der Verkäufer (Händler) der Ansprechpartner. Nach 2 erfolglosen Nachbesserungen bzw. bei einer Beanstandung mit endgültiger Weigerung zur Mangelbeseitigung kannst Du die Wandlung durchziehen - aber NIE ohne Anwalt!

Wandlung

hallo

da ihr gerade beim Thema seit wie sieht das aus ich habe meinen A6 vom Händler gekauft. Ich habe auf meine verbindliche Bestellung stehem das es ein Dienstwagen der Audi AG ist.

Als ich das Fahrzeug bekommen habe, habe ich festgestellt das es ein Fahrzeug von Europcar ist steht im Brief als Erstbesitzer drin .

Deshalb wurde auch der Tüv erneuert Bj 3/2006 28000km gelaufen

Und es wurde die Heckschürze nachlackiert davon hat mich mein Händler auch nichts gesagt.

Ist das ein Grund für eine Wandlung oder Preisminderrung ?

Ähnliche Themen

Re: Wandlung

Zitat:

Original geschrieben von crimson


hallo

da ihr gerade beim Thema seit wie sieht das aus ich habe meinen A6 vom Händler gekauft. Ich habe auf meine verbindliche Bestellung stehem das es ein Dienstwagen der Audi AG ist.

Als ich das Fahrzeug bekommen habe, habe ich festgestellt das es ein Fahrzeug von Europcar ist steht im Brief als Erstbesitzer drin .

Deshalb wurde auch der Tüv erneuert Bj 3/2006 28000km gelaufen

Und es wurde die Heckschürze nachlackiert davon hat mich mein Händler auch nichts gesagt.

Ist das ein Grund für eine Wandlung oder Preisminderrung ?

aber ganz saftig. das ist z.B. eine Täuschung. Ob sie arglistig ist, muss ein Anwalt klären. Ich hätte dieses Auto nicht abgenommen, es sei denn der Preis wäre so verdammt niedrig, dass ich nicht hätte ablehnen könnte

100 mal sag ich: Leute, holt Euch einen Neuwagen mit kleinem Motor, einfacher Ausstattung, wenn es sein muß, aber Neuwagen. Was hilft die Komplett-Luxus-Voll-tralala, wenn der/die Fahrer das Auto beliebig gescheucht haben. Es gibt nur Verdruß. (Notfalls eine Kategorie kleiner!) Und zum Thema Schnäppchen: Niemand hat was zu verschenken; ist es ein Schnäppchen, wird es schon seinen Grund haben...

Zitat:

Original geschrieben von -audi-55-max-


100 mal sag ich: Leute, holt Euch einen Neuwagen mit kleinem Motor, einfacher Ausstattung, wenn es sein muß, aber Neuwagen. Was hilft die Komplett-Luxus-Voll-tralala, wenn der/die Fahrer das Auto beliebig gescheucht haben. Es gibt nur Verdruß. (Notfalls eine Kategorie kleiner!) Und zum Thema Schnäppchen: Niemand hat was zu verschenken; ist es ein Schnäppchen, wird es schon seinen Grund haben...

----stimmt----

bah... neuwagen...

20k euro für die katz im ersten jahr... wer gerne geld verschenkt have fun...

thread ersteller:

lass dir die mängel vergolden

und bezüglich der nachlackierung ggf begutachten lassen
ein kleiner brief von deinem anwalt an händler UND audi zentrale (kundenzufriedenheit etc) kann wunder wirken.

einen satz reifen, gratis inspektionen etc... da fällt dir sicherlich was ein.

Zitat:

Original geschrieben von sportec A4


Bei einem Privatkauf besteht keine Möglichkeit zur Wandlung. Diese basiert ja auf der gesetzlich festgeschriebenen Sachmängelhaftung. Die gibt es ja bei einem Privatkauf nicht, so dass letztlich nur die Möglichkleit bleibt, den Kaufvertrag wegen Arglist anzufechten, wenn z.Bsp. ein offenkundiger Mangel vom Verkäufer nicht angegeben wurde.

Die Frage der offenkundiger Mängel stellt sich gar nicht, denn da ist die Sachlage klar.

Interessant ist die Frage, was passsiert wenn ein Jahreswagen von einem WA unter Ausschluß der Sachmängelhaftung aber noch mit Werksgarantie gekauft wurde. Kann dieses Fahrzeug dann noch gewandelt werden wenn bekannte Serienfehler)wie Kupplungsrupfen, AAS-Poltern usw. auftreten?

Zitat:

Original geschrieben von sundawn


bah... neuwagen...

20k euro für die katz im ersten jahr... wer gerne geld verschenkt have fun...

Du könntest garkeinen Gebrauchten kaufen, wenn wir keine Neuwagen kaufen und im ersten Jahr Geld verschenken würden.

die Wandelung selbst gibt es nicht mehr, nur noch den Rücktritt nach § 437 II BGB.

Bei Sachmängelhaftung muss man sich immer am Verkäufer = Händler wenden.

Garantie und Sachmängel sind 2 paar Schuhe!

Re: Wandlung

Zitat:

Original geschrieben von crimson


hallo

da ihr gerade beim Thema seit wie sieht das aus ich habe meinen A6 vom Händler gekauft. Ich habe auf meine verbindliche Bestellung stehem das es ein Dienstwagen der Audi AG ist.

Als ich das Fahrzeug bekommen habe, habe ich festgestellt das es ein Fahrzeug von Europcar ist steht im Brief als Erstbesitzer drin .

Deshalb wurde auch der Tüv erneuert Bj 3/2006 28000km gelaufen

Und es wurde die Heckschürze nachlackiert davon hat mich mein Händler auch nichts gesagt.

Ist das ein Grund für eine Wandlung oder Preisminderrung ?

Also die Preisminderung muss unverzüglich nach dem Bekanntwerden des Minderungsgrundes eingefordert werden. Da bei dir schon Arbeiten gemacht wurden, ist Audi hier raus. Die Reparaturen sind quasi als Ausgleich zu verstehen. Hier ist für dich in jeglicher Hinsicht der Zug abgefahren. Außer du hast soviel Glück, dass du an einen vollkommen dummen Händler mit nem Nichtsblicker als Anwalt kommst.

Zitat:

Original geschrieben von Torsten/WR


Bei Sachmängelhaftung muss man sich immer am Verkäufer = Händler wenden.

Wenn man also das Fahrzeug von einer Privatperson gekauft hat und diese eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat, würde man auf das Auto sitzen bleiben, obwohl andere Fahrzeuge mit gleichem Fehler, nur beim Händler gekauft, zurückgenommen werden.

Wenn der Händler der die Garantiearbeiten durchführt den Fehler nicht beheben kann, kann man das Auto trotzdem nicht zurückgeben. Man hat niemanden dem man es zurückgeben kann, da unter Ausschluß der Sachmängelhaftung von Privat gekauft.

Wenn das so ist, lohnt sich der Kauf eines Jahreswagens von Privat gar nicht.

Zitat:

Original geschrieben von consignatia


Wenn man also das Fahrzeug von einer Privatperson gekauft hat und diese eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat, würde man auf das Auto sitzen bleiben, obwohl andere Fahrzeuge mit gleichem Fehler, nur beim Händler gekauft, zurückgenommen werden.

Wenn der Händler der die Garantiearbeiten durchführt den Fehler nicht beheben kann, kann man das Auto trotzdem nicht zurückgeben. Man hat niemanden dem man es zurückgeben kann, da unter Ausschluß der Sachmängelhaftung von Privat gekauft.

Wenn das so ist, lohnt sich der Kauf eines Jahreswagens von Privat gar nicht.

Das Problem ist ja, dass beim reinen Privatkauf die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen werden kann. Sofern man dann einen Mangel hat, geht nichts zu machen. Es sei, man wurde arglistig getäuscht. Dieses ist aber schwierig nachzuweisen, da man als Kläger im Prozess die Darlegungs- und Beweislast hat.

Demnach würde ich immer nur von einem Händler kaufen. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Vielke Händler schieben einfach einen Privatkauf vor, um der Haftung zu entgegen (sog. Agenturgeschäft)

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