Wandler defekt, was tun?
Hallo zusammen,
ich habe mir im Juli diesen Jahres einen A6 3.0 TDI BJ 2010 zugelegt. Alles hübsch, dachte ich.
Nun habe ich seit ein paar Wochen (aktuell 170000km) konstant deutlicher werdende Vibrationen und Rütteln unter leichter Last im 3. und 5. Gang (Automatik Getriebe ZF6HP19FLA ). Getriebeölwechsel hat nix gebracht oder Kosten. Nun war ich beim empfohlenen Audihändler, der hat genauere Daten ausgelsen und wohl rausgefunden, dass der Wandler im Eimer ist. Das würde aus seiner Sicht bedeuten, alles ausbauen, Wandler wechseln, den Rest revidieren und wieder rein. Das kommt ganz schön was zusammen :-(
Wer hat ähnliches erlebt? Tipps zur Reperatur und wie schauts eig. mit Kulanz aus bei so einem Fall?
Wohne im Süden Baden Württembergs und wäre auch für eine Werkstatt Empfehlung sehr dankbar!
Gruss
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Moneysac
Garantie ist aber was anderes als Gewährleistung...Zitat:
Original geschrieben von beef82
"Gekauft, wie gesehen" gibt es schon seit Jahren nicht mehr. In dem Moment müsste eigentlich das Kaufrecht inkrafttreten. War zumindest vor 2 Jahren bei mir der Fall. Ich habe auch das Fahrzeug in Deutschland gekauft. Allerdings hat dann die Anschlussgarantie (auch ausserhalb der EU, nur Infohalber) gegriffen und die Geschichte wurde dann stressfrei geregelt.
Richtig. Allerdings war erst nicht klar, ob die EU-Garantie auch in der Schweiz gilt. Hab ich aber auch nicht anders behauptet.Wollte nur kurz meinen Fall anreissen...
Hallo,
ich denke, dass die Sache recht einfach ist. Jeder Händler gibt auf seiner Rechnung oder in den AGBs einen Gerichtsstandort an. Liegt dieser bei dir in Deutschland, ist deutsches Recht anzuwenden, da der Händler beim Verkauf von Waren dem deutschen Recht unterlegen war. Somit müsstest du dann eine Gewährleistung von 2 Jahren haben. Bei Gebrauchtwaren kann der Händler diese auf 1 Jahr verkürzen. Ist dieses vom Händler nicht angegeben, bleibt es bei 2 Jahren. Allgemein gilt, wie ich schon geschrieben habe, dass in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Händler liegt, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Eigentumsübergabe diesen Schaden noch nicht hatte. Für die restliche Zeit bist du in der Beweispflicht. Und anders als bei einer Garantie sprechen wir immer nur über den Zustand des Autos bei der Eigentumsübergabe. Schäden, die später auftreten und bei der Eigentumsübergabe noch nicht vorlagen, fallen nicht unter die Gewährleistung, sind für den Händler aber nicht immer über seine Beweislast abzuwenden (dann hast du Glück). Schäden, wie z.B. ein falsch betanktes Auto bei Eigentumsübergabe (das Auto hat zwar noch keinen Schaden), die dann nachweislich zu einem Schaden führen (das Auto ist 50 km weiter kaputt), sind natürlich noch über die Gewährleistung abgedeckt.
Ich hoffe, dass dir das weiterhelfen konnte.
Gruß
Calcar
Das stimmt nur teilweise. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht sind 2 unterschiedliche Dinge. So würde bei einem Kauf zwischen einem Deutschen und einem Polen europäisches Kaufrecht zur Anwendung kommen wenn nicht explizit ein kauf nach BGB vereinbart wurde. Wie das mit der schweiz ist weiß ich allerdings nicht hinreichend. das wäre eben als erstes zu prüfen.
über die rechtsfolgen kann man sich erst dann gedanken machen, wenn man weiß, welches recht zur anwendung kommt (und erst dann käme eine gewährleistung nach BGB überhaupt in betracht). also erstmal prüfen, ob deutsches recht vereinbart wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Calcar
Hallo,ich denke, dass die Sache recht einfach ist. Jeder Händler gibt auf seiner Rechnung oder in den AGBs einen Gerichtsstandort an. Liegt dieser bei dir in Deutschland, ist deutsches Recht anzuwenden, da der Händler beim Verkauf von Waren dem deutschen Recht unterlegen war. Somit müsstest du dann eine Gewährleistung von 2 Jahren haben. Bei Gebrauchtwaren kann der Händler diese auf 1 Jahr verkürzen. Ist dieses vom Händler nicht angegeben, bleibt es bei 2 Jahren. Allgemein gilt, wie ich schon geschrieben habe, dass in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Händler liegt, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Eigentumsübergabe diesen Schaden noch nicht hatte. Für die restliche Zeit bist du in der Beweispflicht. Und anders als bei einer Garantie sprechen wir immer nur über den Zustand des Autos bei der Eigentumsübergabe. Schäden, die später auftreten und bei der Eigentumsübergabe noch nicht vorlagen, fallen nicht unter die Gewährleistung, sind für den Händler aber nicht immer über seine Beweislast abzuwenden (dann hast du Glück). Schäden, wie z.B. ein falsch betanktes Auto bei Eigentumsübergabe (das Auto hat zwar noch keinen Schaden), die dann nachweislich zu einem Schaden führen (das Auto ist 50 km weiter kaputt), sind natürlich noch über die Gewährleistung abgedeckt.
Ich hoffe, dass dir das weiterhelfen konnte.
Gruß
Calcar
Ich bin zwar kein Experte, aber wenn der Händler keinen Exportverkauf auf der Rechnung ausgewiesen hat, hat er nach deutschem Recht verkauft. Anders sieht es aus, wenn er explizit den Export erwähnt oder den Wagen auch selber exportiert. Ich denke, dass dieser Umstand auch mit der Rechtssicherheit für die Verkäufer zu tun hat. Sonst würde doch jeder Händler jeden Kunden nach seiner Nationalität befragen, um zu überprüfen, unter welchen rechtlichen Gegebenheiten er nun verkauft. Außerdem könnte auch jeder Käufer bei einem Schaden den Wagen ja schnell in ein Land exportieren, in dem er dann nach nationalem Recht Anspruch auch eine Reparatur hätte.
Oder sehe ich das falsch?
Gruß
Calcar
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Das mit dem schnell exportieren geht nicht, es käme allein auf den Wohnsitz des Vertragspartners an, die steht ja im Kaufvertrag.
Jedenfalls gestaltet sich die Sache bei grenzüberschreitenden Verträgen weitaus komplizierter als man annehmen mag, deshalb ist eine fachkundige beurteilung absolut empfehlenswert.
alternativ würde ich - grundsätzlich - zunächst den dialog mit dem vertragspartner suchen.
Zitat:
Original geschrieben von Calcar
Ich bin zwar kein Experte, aber wenn der Händler keinen Exportverkauf auf der Rechnung ausgewiesen hat, hat er nach deutschem Recht verkauft. Anders sieht es aus, wenn er explizit den Export erwähnt oder den Wagen auch selber exportiert. Ich denke, dass dieser Umstand auch mit der Rechtssicherheit für die Verkäufer zu tun hat. Sonst würde doch jeder Händler jeden Kunden nach seiner Nationalität befragen, um zu überprüfen, unter welchen rechtlichen Gegebenheiten er nun verkauft. Außerdem könnte auch jeder Käufer bei einem Schaden den Wagen ja schnell in ein Land exportieren, in dem er dann nach nationalem Recht Anspruch auch eine Reparatur hätte.
Oder sehe ich das falsch?Gruß
Calcar
genau Dialog ist immer besser..
Das Schlimme ist du muss jetzt ein Haufen Ressourcen mobilisieren wie Zeit und Geld wenn du klagen willst..
Je nach dem ob Rechtsschutz vorliegt oder nicht kostet es dann mehr oder weniger..
Es kann sich alles extrem lange ziehen und am Ende wenn man Glueck hat kriegt man das ganze nachgebessert...
Aber nach so einen Anwaltskrieg.. ob es dann noch sinnvoll ist den Haendler, den man plattgemacht hat, selbst nachbessern zu lassen..
Ich haette da ein ungutes Gefuehl..
Waere jetzt nur der Wandler defekt sollte die Reparatur an einem 3.0TDI nicht so extrem kompliziert sein..
Wahrscheinlich kommt dir der Haendler entgegen wenn du mit Ihm redest.. wenn nicht kann er nochmal vom Verkaufspreis runtergehen..
so ein Getriebe beim 3.0tdi ist recht schnell ausgebaut und der Wanlder ausgetauscht..
Ist auf jeden Fall einfacher als ein Kupplungtausch beim Schalter... Bei Gelegenheit kann man den Automat auch komplett ueberpruefen und ueberholen (Mechatronik, ATF) und dann hat man einen Neuzustand
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von quakex
Aber nach so einen Anwaltskrieg.. ob es dann noch sinnvoll ist den Haendler, den man plattgemacht hat, selbst nachbessern zu lassen..Ich haette da ein ungutes Gefuehl..
Ich persönlich auch, aber ich sieh es mal von Händlerseite...
Er möchte das Auto bzw. den Kunden möglichst auch nicht wiedersehen. Von daher tut er sich keinen Gefallen, wenn er die Sache halbherzig angeht.
was ist denn nun eigentlich dabei herausgekommen?
Rein aus neugier, was kostet ungefähr der wandlertausch inkl arbeitszeit bei einer freien werkstatt ?
1000er kann man da schon mal einplanen....
Hatte an meinem alten 3.2er auch einen Wandler tauschen lassen da er undicht war( Haarrisse ).
Hat in der freien Werkstatt knapp 1500Euro gekostet.
Getriebe raus und rein waren allein schon knapp 600 Euro.