Wandelung / Wandlung was wird erstattet ?
Moin,
was wird nochmal genau bei einer Wandelung / Wandlung dem Käufer zurückerstattet, im speziellen bei einer Finanzierung, werden da alle bereits gezahlten Raten zurück gezahlt? Und worauf sollte man noch achten?
Danke und Gruß
20 Antworten
Ich will eigentlich nicht, Wolfsburg hat mir das angeboten weil sie das jetzige Auto nicht in den Griff bekommen ...
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Zitat:
@tuonooli schrieb am 11. Mai 2015 um 18:03:25 Uhr:
Also mein Händler meinte damals das es eine Wandlung im egentlichen Sinne gar nicht gibt.
Es ist immer ein Rücktritt vom Kaufvertrag.
Wo der Händler nicht unrecht hat, diese Thematik hatte ich aber schon weiter oben vervollständigt.
@TE,
eine gütliche Einigung ist immer besser als einen Rechtsbeistand mit der Sache zu beauftragen. Auch sollte man, wie hier erwähnt wurde, die Korrespondenz in Schriftform geführt werden, sicher ist sicher.
Bei der Bewertung der Gebrauchsvorteile ist es entgegen meinem Vorredner durchaus von Belang, ob man noch Interesse an einem anderen Fahrzeug aus dem Konzern hat oder nicht.
Ich habe mich entschieden und werde einen Antrag auf Wandlung stellen, ein neues Auto habe ich mir zusammengestellt und Angebote eingeholt ... möge der Saft mit mir sein 😁
Vielen Dank für eure zahlreichen und hilfreichen Antworten und Kommentare 🙂
Moin Moin, übermorgen kann ich nun endlich den neuen aus WOB abholen, freu ....
Ich hab jedoch noch eine Frage zu der Abrechnung der Wandlung des Autohauses, und zwar ...
Die erste Wandlung wurde im Dezember 2013 durchgeführt, das Auto wurde im Juli 2013 bestellt, alles soweit i.O. ... Anzahlung, Prämien usw. wurden eins zu eins in die neue Bestellung übernommen. Februar 2014 habe ich das neue Auto dann abgeholt.
Diese Auto habe ich Anfang Juni zurück gegeben und einen neuen bei einem anderen Vertragshändler bestellt, weil ich mich dem vorherigen Autohaus überworfen habe.
Nun meine Frage: Welche Bestellung dient als Berechnungsgrundlage für die Rückabwicklung/Wandlung, die Erste aus Juli 2013 oder die zweite aus Dezember 2013 ???
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Die 2.
Mit der Rückabwicklung des 1. Autos hast du doch quasi das komplette Geld zurückbekommen. Auch wenn du es für den neuen Wagen gleich wieder als Anzahlung genommen hast ist das ein komplett neuer Fahrzeugkauf.