Wagenheber abgerauscht... W447
Guten Morgen Vreunde,
ein Erlebnis der besonderen Art, welches ich nicht noch einmal brauche...
Kürzlich habe ich mit dem Wagenheber die Reifen umgesteckt. Sommer runter - Winter rauf. An sich nichts ungewöhnliches und nicht das erste Mal. Genau genommen hatte ich den }> werkseitig gelieferten !!! {< Wagenheber zum 2. Mal im Einsatz.
Beim Heben des letzten (Hinter)Rades passierte es dann. Das Rad war kurz vorm Verlassen des Bodens, als mir der Wagen zurück in den Stand knallte. Der Gewindebolzen vom Wagenheber war hinüber... (siehe Bilder). In dem Moment war ich sehr froh das meine Finger noch dran und das Rad noch drauf war...
Der Wagenheber wurde zwischenzeitlich beim Vreundlichen problemlos getauscht; gibt darauf ja auch 2 Jahre Garantie.
Irritiert hat mich allerdings die Reaktion auf meine Frage, ob das schon mal vorgekommen.
Ja, das sei wohl schon hin und wieder mal passiert.... WAAAAS ?!? Ich mochte es gar nicht glauben.
Leute, das kann doch nicht sein das ein original mitgelieferter Wagenheber das Gewicht des Autos nicht hält... oder bin ich hier jetzt etwas kleinlich? Habt ihr auch schon von solchen "Fällen" (haha, welch Wortspiel) gehört oder selbiges erlebt?
Danke und Gruß!
-> VKlasse
-> Auslieferung Mai 2017
Beste Antwort im Thema
Hallo in die Runde,
ich lese in der Regel immer nur mit, aber sorry OSRAM007 - was Du hier schreibst, ist ja nun totaler Quatsch. 😰
Erstens hab ich noch nie gehört, dass mitgelieferte Wagenheber nur zum einmaligen oder zumindest für wenige Nutzungen vorgesehen sind und zweitens ist der TE ja nicht mal zum Radwechsel gekommen (wenn ich richtig gelesen hab, war er gerade dabei, das Rad anzuheben, um es zu wechseln - von Wartungsarbeiten kann hier also gar nicht die Rede sein!).
Hier ist vermutlich wieder mal an der Qualität beim Hersteller gespart worden - wie so oft.
Die Idee mit dem KBA von HHH 1961 kann ich nur begrüßen, anscheinend ist die Problematik bei MB bekannt und trotzdem wird hier nichts geändert - in Amerika wären dafür horrende Summen fällig.
Man male sich nur aus, was passiert, wenn ein Nutzer zu Schaden kommt und das mit Wissen des Herstellers - ich möchte dafür nicht die Verantwortung übernehmen.
Da ist es auch nicht mit einem Tausch in der MB- Werkstatt auf Garantie getan - beim richtigen Anwalt läuft das dann unter Vorsatz bzw. zumindest unter Fahrlässigkeit.
Alex
(auch Mercedes- Fahrer)
102 Antworten
Also Alex, ich sehe schon du verstehst es nicht.
Mal im Ernst, wenn man mit ein bisschen Verstand sich das Ding anschaut, erkennt man ziemlich schnell das dieser Heber nur zur Montage des Ersatzrades gedacht ist und nicht für regelmäßige Einsätze. Dazu braucht man nun wirklich kein Raktenwissenschaftler sein.
Wenn dieser Wagenheber so toll wäre, dann würden auch Werkstätten diesen benutzen, meinst du nicht auch?
Hallo meiner sah im letzten Frühling nicht besser aus nach 4 x hoch und runter drehen Totalschaden, Gewinde zerstört!
Wenn vom dem Ding ne Gefahr ausgeht (das tut es ja allem Anschein nach) dann geht das so nicht.
Ob man nun technisch versiert ist oder nicht, die Qualität von Stahl von außen her einzuschätzen ist nicht jedem gegeben.
Ich stelle mir grade meine Frau und meinen großen Sohn vor die allein auf ner Landstraße mal das Ersatzrad aufziehen und dann passiert sowas.
Nicht auszudenken.
Mercedes-Benz liefert quasi einen Wagenheber mit der besser nicht genutzt werden sollte?
Das kann man doch nicht so stehen lassen!
Ich habe die letzten 1,5 Jahrzehnte immer original VW und BMW Wagenheber genutzt, ohne Probleme! Meinen Mercedes Wagenheber habe ich mir noch gar nicht angesehen.... Seit kurzem nutze ich zum Räder wechseln auch einen Rangierwagenheber....
Mfg
Dann echauffiert auch nicht lange sondern schreibt ans KBA. 🙄
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Ich mach die Tage den 8. Radwechsel mit dem Wagenheber. Ich such da mal nach dem Aufkleber, wo drauf steht, dass man den nur fürs Reserverad verwenden sollte. Selten so gelacht.
Und ich wechsel damit auch die Räder am Auto meiner Frau, weil die nur Pannenspray im Blitz haben...
Gruß
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 7. November 2018 um 22:42:17 Uhr:
Dann echauffiert auch nicht lange sondern schreibt ans KBA. 🙄
Relevanz für Zulassung?
Oder warum fahre ich legal ohne MB Wagenheber?
Zitat:
@schoema schrieb am 8. November 2018 um 07:31:22 Uhr:
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 7. November 2018 um 22:42:17 Uhr:
Dann echauffiert auch nicht lange sondern schreibt ans KBA. 🙄Relevanz für Zulassung?
Oder warum fahre ich legal ohne MB Wagenheber?
Manchmal muss man auch zwischen den Zeilen lesen können, wenn es auch nur eine Zeile ist.
Wenn etwas da ist muss es auch funktionieren. Von Bauteilen etc darf keine Gefahr für Benutzer, Umwelt, sonstige Personen etc. ausgehen. Stichwort Produkthaftungsgesetz.
Wenn man sich da nur ein bisschen das Handgelenk verdreht ...
Hallo klinke mir hier mal ein - für mich wäre der sachliche Ablauf wie folgt:
- private Fotodokumentation
- Reklamation beim Händler - bitte Wagenheber abgeben - quittieren lassen und auf schriftliche Antwort von MB bestehen
- Abwarten - Ruhe behalten
Ruhig etwas sachlichen Druck machen. Der Wagenheber ist garantiert kein Einmalprodukt - sonst müßte das entsprechend gekennzeichnet sein. Eine mögliche Gefahr geht von diesem Zustand sicherlich aus - und da hätte deutlich mehr passieren können.
Die Aussagen "gelegentlich" zu verwenden oder Sonstiges, sind meiner Meinung nach hier nicht statthaft. Ursachenanalyse aus der Ferne zu betreiben geht auch nicht.
Bitte über Ausgang uns sachlich informieren. Bei mir ist der Wagenheber zukünftig auch an Bord, weil Pannensprays + Kompressor mich schon mehrfach hängengelassen haben. Diese sind dann allerdings gekennzeichnet bezüglich der Einmalverwendung.
Gruß
Mk
Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, wo auf dem Wagenheber "BILSTEIN" und auf dem Bordwerkzeug "Rahsol" stand...!
Alles "Made in Germany"...!
Das heutige mitgelieferte low-budget Werkzeug ist das Ergebnis entsprechender Ausschreibungen und der Profitgier der Shareholder...!
Der abgelichtete 6-Kant Spezialschlüssel zum Ablassen des Reserverads war bereits nach der ersten Probebenutzung 2018 hinüber...!
Ich habe ihn dann mit Feintuning optimiert...!
Was nützt mir in einsamer Gegend mein Reserverad, wenn ich es wegen miesem Werkzeug nicht ablassen kann...!
-🙂
Gruss
Nico + Crew
Aufgrund vorhandenem Gefälle wäre mir ein Radwechsel daheim nicht möglich. In unserer bestellten V Klasse ist ein Ersatzrad und Wagenheber dabei. Nachdem was ich hier so lese, belasse ich es bei der Verwendung bei einer Panne. Bei mir in der freien Werkstatt kostet ein Räderwechsel übrigens 10 Euro Netto. Mit Wuchten und Räder einlagern 35,46 Euro Brutto.
Ist ja wirklich unfassbar. Kaum auszudenken, was da passieren kann.
@V_24647 - Und? KBA informiert?
Zitat:
... das kann doch nicht sein das ein original mitgelieferter Wagenheber das Gewicht des Autos nicht hält ... oder bin ich hier jetzt etwas kleinlich?
Oder bist Du in die Sphären der Großzügigkeit gewechselt?
mein freundlicher nimmt 20,-€ fürs wechseln! Dafür fang ich nicht mehr selber an!
Zitat:
@JOEsV schrieb am 7. November 2018 um 07:24:47 Uhr:
Kann ich so grundsätzlich nicht bestätigen. Bei allen anderen Autos habe ich das bis jetzt immer mit dem original Wagenheber des Fahrzeuges gemacht.Abgesehen davon, dass der Händler hier mittlerweile 45€ pro Sasion verlangt, also 90€ im Jahr... also ein Stundenlohn von mind. 200€... Weil 15 minuten sind schon sehr lange amgesetzt, auf der Bühne.
Da habe ich halt eine Saison in einen kleinen 2To Heber investiert, brauche selber gut 30 Minuten, und meine Jungs lernen das Werkzeug auch gleich kennen...
Es geht doch gar nicht darum, was der "Freundliche" oder sonst wer für das Wechseln bzw. Einlagern nimmt, sondern darum, dass das Ding eine Gefahr für Leib und Leben ist - ein Warnhinweis wäre hier das Mindeste, was man erwarten könnte. Dann kann Jeder selbst entscheiden, ob er das Rad / die Räder selber wechselt oder zum "Freundlichen" fährt bzw. ob er den Wagenheber überhaupt noch nutzt ....