w5w standlichter
hi, also ich hab mir von FK die angel eyes bestellt...
hab gelesen das viele die blue vision von philips nehmen, hab auch vor die zu nehmen, hatte mir aber gedacht ma was ausgefallenes zu machen und vll sowas hier in der art zu kaufen
https://shop.strato.de/.../?...
oder halt eins was nicht STVO ist, was kann mir den höchstens passieren, und merken die Cops das überhaupt wenn ich eins nehme was nicht STVO ist und halt net rot is sondern halt weiss so wie hier
www.motor-talk.de/.../wichtig-w5w-xenonwhite-t1129381.html?...
vll hat ja jemand nicht STVo zugelassene dinger drin und kann dazu was sagen
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16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Wenn ich das Licht aushab am hellichten Tag, und ich jemandem die Vorfahrt nehm, interessiert es reichlich wenig, welches Licht ich drin hab.
falsch!
gerade die kasko die hier wenn du eine vollkasko hast deine schäden übernehmen würde zhalt dann keinen einzigen cent!
bei der haftpflicht müsste eine kausalität zwischen dem unfall und dem veränderten bauteil bestehen....aber bei der kasko recht das bloße vorhandensein aus, damit die aus der zahlpflicht raus sind...
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Zitat:
Original geschrieben von *rui
ich weis net... ich mein ob man jetzt blaue rote oder weiße standlichter hat, das tut doch niemandem weh, bei mir gehts net in den kopf rein das sowas net legal ist.... hat mich schon immer gestört aber das is n anderes thema... wir müssen da wohl auf so jucks verzichten... naja was solls schade
Na komm, wir sind hier immer noch in Deutschland, da ist ja mittlerweile sogar furzen in der Öffentlichkeit verboten :mad:
Natürlich tut das keinem weh mit LED bzw. buntem Standlicht, aber unkonzentrierte und unsichere Autofahrer könnten sich dadran ablenken und vor Schreck gegen nen Baum fahren.... so absurd denkt da der Gesetzgeber. Das absurde ist ja, dass sogar weißes LED Standlicht gänzlich verboten ist, ohne Angabe von Gründen.
Wem es noch nicht am eigenen Auto aufgefallen ist, hier die (im wahrsten Sinne des Wortes) einleuchtende Begründung mit der verbotenen Farbspielerei:
weißes Licht: entgegenkommendes Fahrzeug bzw. Fahrzeugfront (außer Rückwärtsgang)
rotes Licht: sich entfernendes Fahrzeug bzw. Fahrzeugheck
gelbes/oranges Licht: Fahrtrichtungsanzeige bzw. Seitenmarkierungsleuchten
Farben wie Grün oder Blau haben an der Fzg.-Außenbeleuchtung nichts verloren (außer Xenon oder zugelassene, eingefärbte SW-Glühlampen).
Gruß
OrigIS