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W213 nur 84Kg Stützlast T-Modell

Mercedes E-Klasse
Themenstarteram 26. Februar 2020 um 8:04

ist hier eine Erhöhung möglich.

hätte gerne 100Kg da dies mein Wohni auch kann und dieser bedingt durch den Fahrradträger vorne recht schwer ist.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gex57 schrieb am 3. April 2020 um 11:40:32 Uhr:

 

Zitat:

@gex57 schrieb am 3. April 2020 um 11:40:32 Uhr:

Zitat:

@O.Berg schrieb am 3. April 2020 um 11:02:52 Uhr:

Nur komisch wenn man in die Anbauanleitung von der AHK schaut ist auf Seite 13 der Anleitung ein anderen Wert eingetragen, nämlich 84Kg wie bei der orignalen AHK.

Siehe Anhang

Ja, ich habe auch bemerkt, dass der Wert in der Anleitung anders war. Ich hatte sie übrigens dafür kontaktiert.

Der Wert in der Anleitung wäre falsch, das Typenschild ist der wahre Wert.

Zitat:

@gex57 schrieb am 3. April 2020 um 11:40:32 Uhr:

Zitat:

@C320TCDI schrieb am 3. April 2020 um 07:24:45 Uhr:

Die AHK mag das vielleicht können.

Aber es ist auch die zulässige Hinterachslast und damit die Tragfähigkeit von Felgen/Reifen sind zu beachten. Und diese Werte ändert sich nur durch Anbau dieser AHK nicht.

Btw. ich finde die Stützlast auch etwas knapp, selbst der All-Terrain hat keinen höheren Wert :confused:

In Bezug auf die Werte des Autos und der Reifen stimme ich zu.

Ich habe dieses Team genommen, weil ich leider nicht das Original hatte. Also brauchte ich einen Aftermarket. Auch wenn ich nicht unbedingt 140 kg auf den Ball legen werde, ziehe ich es immer noch vor, die eines zu wählen, anstatt 90 kg eines Konkurrenten zu tragen. Ich habe also eine Sicherheitsreserve.

Es ist egal, was der Hersteller oder Lieferant der Anhängerkupplung schreibt, ausschlaggebend ist das was Mercedes freigibt....

Die entsprechenden Werte stehen in der "gedruckten" Version der Betriebsanleitung und/oder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld Nr. 13

https://moba.i.daimler.com/.../...7c56c62e5354ae36510e9b304-de-DE.html

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Zitat:

@alexk300 schrieb am 26. Februar 2020 um 09:04:57 Uhr:

ist hier eine Erhöhung möglich.

hätte gerne 100Kg da dies mein Wohni auch kann und dieser bedingt durch den Fahrradträger vorne recht schwer ist.

Das können fast alle Wohnwagen, Du musst halt dein Gewicht entsprechend im Wohnwagen verteilen!

Ich habe bei meinem WoWa auch einen Deichselfahrradträger montiert um hier das Gewicht der Stützlast zu reduzieren habe ich z.B. eine Aluminiumgasflasche im Gaskasten, alle anderen "schwere" Dinge kommen dann im den WoWa auf die Achse.

Weiterhin reduzierst ja dadurch auch die mögliche Zuladung in deinem Zugfahrzeug.

Ansonsten hier mal anfragen....

http://fahrzeugauflastung.de/

Anhängerkupplung RDSO Westfalia SIAR313524600001 =>140kg

https://www.westfalia-automotive.com/.../

20200221

Die AHK mag das vielleicht können.

Aber es ist auch die zulässige Hinterachslast und damit die Tragfähigkeit von Felgen/Reifen sind zu beachten. Und diese Werte ändert sich nur durch Anbau dieser AHK nicht.

Btw. ich finde die Stützlast auch etwas knapp, selbst der All-Terrain hat keinen höheren Wert :confused:

Nur komisch wenn man in die Anbauanleitung von der AHK schaut ist auf Seite 13 der Anleitung ein anderen Wert eingetragen, nämlich 84Kg wie bei der orignalen AHK.

Siehe Anhang

Zitat:

@O.Berg schrieb am 3. April 2020 um 11:02:52 Uhr:

Nur komisch wenn man in die Anbauanleitung von der AHK schaut ist auf Seite 13 der Anleitung ein anderen Wert eingetragen, nämlich 84Kg wie bei der orignalen AHK.

Siehe Anhang

Ja, ich habe auch bemerkt, dass der Wert in der Anleitung anders war. Ich hatte sie übrigens dafür kontaktiert.

Der Wert in der Anleitung wäre falsch, das Typenschild ist der wahre Wert.

Zitat:

@C320TCDI schrieb am 3. April 2020 um 07:24:45 Uhr:

Die AHK mag das vielleicht können.

Aber es ist auch die zulässige Hinterachslast und damit die Tragfähigkeit von Felgen/Reifen sind zu beachten. Und diese Werte ändert sich nur durch Anbau dieser AHK nicht.

Btw. ich finde die Stützlast auch etwas knapp, selbst der All-Terrain hat keinen höheren Wert :confused:

In Bezug auf die Werte des Autos und der Reifen stimme ich zu.

Ich habe dieses Team genommen, weil ich leider nicht das Original hatte. Also brauchte ich einen Aftermarket. Auch wenn ich nicht unbedingt 140 kg auf den Ball legen werde, ziehe ich es immer noch vor, die eines zu wählen, anstatt 90 kg eines Konkurrenten zu tragen. Ich habe also eine Sicherheitsreserve.

Zitat:

@gex57 schrieb am 3. April 2020 um 11:40:32 Uhr:

 

Zitat:

@gex57 schrieb am 3. April 2020 um 11:40:32 Uhr:

Zitat:

@O.Berg schrieb am 3. April 2020 um 11:02:52 Uhr:

Nur komisch wenn man in die Anbauanleitung von der AHK schaut ist auf Seite 13 der Anleitung ein anderen Wert eingetragen, nämlich 84Kg wie bei der orignalen AHK.

Siehe Anhang

Ja, ich habe auch bemerkt, dass der Wert in der Anleitung anders war. Ich hatte sie übrigens dafür kontaktiert.

Der Wert in der Anleitung wäre falsch, das Typenschild ist der wahre Wert.

Zitat:

@gex57 schrieb am 3. April 2020 um 11:40:32 Uhr:

Zitat:

@C320TCDI schrieb am 3. April 2020 um 07:24:45 Uhr:

Die AHK mag das vielleicht können.

Aber es ist auch die zulässige Hinterachslast und damit die Tragfähigkeit von Felgen/Reifen sind zu beachten. Und diese Werte ändert sich nur durch Anbau dieser AHK nicht.

Btw. ich finde die Stützlast auch etwas knapp, selbst der All-Terrain hat keinen höheren Wert :confused:

In Bezug auf die Werte des Autos und der Reifen stimme ich zu.

Ich habe dieses Team genommen, weil ich leider nicht das Original hatte. Also brauchte ich einen Aftermarket. Auch wenn ich nicht unbedingt 140 kg auf den Ball legen werde, ziehe ich es immer noch vor, die eines zu wählen, anstatt 90 kg eines Konkurrenten zu tragen. Ich habe also eine Sicherheitsreserve.

Es ist egal, was der Hersteller oder Lieferant der Anhängerkupplung schreibt, ausschlaggebend ist das was Mercedes freigibt....

Die entsprechenden Werte stehen in der "gedruckten" Version der Betriebsanleitung und/oder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld Nr. 13

https://moba.i.daimler.com/.../...7c56c62e5354ae36510e9b304-de-DE.html

Bild1

Danke Der Vectra

Ja, ich verstehe das vollkommen und stimme Ihnen zu. Wir werden sagen, dass der offizielle Wert nicht mehr als 84 kg betragen darf. Mercedes kann nicht mehr schreiben, da SEINE Anhängerkupplung nicht dafür ausgelegt ist, mehr zu tun. Natürlich kann es auf Ihrer Zulassungsbescheinigung auch nur 84 kg haben, da Sie die Originalkupplung mit allen Mercedes-Konformitäten haben.

Interessant zu wissen wäre der Maximalwert, den das hintere Chassis unterstützen kann.

Es wäre sinnlos, eine Anhängerkupplung zu haben, deren Design 140 kg überschreitet und die das Chassis reißt, wenn Sie beispielsweise 100 kg einsetzen.

In meinem Fall wird die Anhängerkupplung nur für den Fahrradträger verwendet. Selbst wenn ich mich auf 84 kg stütze, sollte dies ausreichen

Zitat:

@gex57 schrieb am 3. April 2020 um 17:40:08 Uhr:

Danke Der Vectra

Ja, ich verstehe das vollkommen und stimme Ihnen zu. Wir werden sagen, dass der offizielle Wert nicht mehr als 84 kg betragen darf. Mercedes kann nicht mehr schreiben, da SEINE Anhängerkupplung nicht dafür ausgelegt ist, mehr zu tun. Natürlich kann es auf Ihrer Zulassungsbescheinigung auch nur 84 kg haben, da Sie die Originalkupplung mit allen Mercedes-Konformitäten haben.

Interessant zu wissen wäre der Maximalwert, den das hintere Chassis unterstützen kann.

Es wäre sinnlos, eine Anhängerkupplung zu haben, deren Design 140 kg überschreitet und die das Chassis reißt, wenn Sie beispielsweise 100 kg einsetzen.

In meinem Fall wird die Anhängerkupplung nur für den Fahrradträger verwendet. Selbst wenn ich mich auf 84 kg stütze, sollte dies ausreichen

Tja falls Du doch mehr als 84kg haben möchtest wirst Du vermutlich zum Spielball von Mercedes und dem AHK Hersteller. Weil jeder auf seinen Wert pocht.

Gruß

Zitat:

@gex57 schrieb am 3. April 2020 um 17:40:08 Uhr:

Danke Der Vectra

Ja, ich verstehe das vollkommen und stimme Ihnen zu. Wir werden sagen, dass der offizielle Wert nicht mehr als 84 kg betragen darf. Mercedes kann nicht mehr schreiben, da SEINE Anhängerkupplung nicht dafür ausgelegt ist, mehr zu tun. Natürlich kann es auf Ihrer Zulassungsbescheinigung auch nur 84 kg haben, da Sie die Originalkupplung mit allen Mercedes-Konformitäten haben.

Interessant zu wissen wäre der Maximalwert, den das hintere Chassis unterstützen kann.

Es wäre sinnlos, eine Anhängerkupplung zu haben, deren Design 140 kg überschreitet und die das Chassis reißt, wenn Sie beispielsweise 100 kg einsetzen.

In meinem Fall wird die Anhängerkupplung nur für den Fahrradträger verwendet. Selbst wenn ich mich auf 84 kg stütze, sollte dies ausreichen

Ich wiederhole mich noch mal, die zulässige und von Mercedes freigegebene Stützlast steht in der gedruckte Ausführung der Betriebsanleitung die Du zu deinem Fahrzeug mitbekommen hast. Diese Angabe hat nichts damit zu tun ob man eine AHK ab Werk oder eine aus dem Zubehör montiert hat, sondern ist allgemein gültig.

Als Anlage ein Foto mit der Angabe aus der Betriebsanleitung:

.jpg

@Der Vectra:

Genau so ist es! Exakt. Es ist unerheblich was auf der Kugelkupplung steht, Hauptsache der Wert der Stützlast ist gleich oder höher zur Herstellervorgabe.

dto

"Der Vectra" Ich stimme dir vollkommen zu

Tatsächlich habe ich gerade das Kapitel über die maximale Belastung gelesen und tatsächlich habe ich das Gleiche wie Sie.

Aber, in einem früheren Kapitel steht das Handbuch jedoch im Widerspruch zu diesen 84 kg, da geschrieben steht, dass ein Fahrradträger bis zu 100 kg tragen kann. Durch Nachteile ist es nur Dinge auf der Originalkupplung und einem Mercedes Fahrradträger geschrieben.

Mein Thule-Fahrradträger wird nur am Ball und nicht an der Achse befestigt, und ich hatte nie Probleme damit. Auch mit 4 Fahrrädern.

Ich habe eine E-Mail an Mercedes gesendet, ich werde die Antwort sehen, aber ich kann mir vorstellen, dass sie nur über von ihnen genehmigte Geräte sprechen werden.

Wir werden niemals eine richtige Antwort von ihnen bekommen.

Es ist, als würden Sie sie fragen, ob Sie ATE-Bremsbeläge anlegen können. Sie werden Ihnen unbedingt mitteilen, dass ein Risiko besteht und dass dies nicht den MB-Kriterien entspricht.

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Zitat:

@gex57 schrieb am 4. April 2020 um 13:31:16 Uhr:

"Der Vectra" Ich stimme dir vollkommen zu

Tatsächlich habe ich gerade das Kapitel über die maximale Belastung gelesen und tatsächlich habe ich das Gleiche wie Sie.

Aber, in einem früheren Kapitel steht das Handbuch jedoch im Widerspruch zu diesen 84 kg, da geschrieben steht, dass ein Fahrradträger bis zu 100 kg tragen kann. Durch Nachteile ist es nur Dinge auf der Originalkupplung und einem Mercedes Fahrradträger geschrieben.

Mein Thule-Fahrradträger wird nur am Ball und nicht an der Achse befestigt, und ich hatte nie Probleme damit. Auch mit 4 Fahrrädern.

Ich habe eine E-Mail an Mercedes gesendet, ich werde die Antwort sehen, aber ich kann mir vorstellen, dass sie nur über von ihnen genehmigte Geräte sprechen werden.

Wir werden niemals eine richtige Antwort von ihnen bekommen.

Es ist, als würden Sie sie fragen, ob Sie ATE-Bremsbeläge anlegen können. Sie werden Ihnen unbedingt mitteilen, dass ein Risiko besteht und dass dies nicht den MB-Kriterien entspricht.

Das gleiche steht auch in meiner Betriebsanleitung, jedoch scheint es, das Du es einfach nicht verstehst!

In der Betriebsanleitung steht das....

-die maximale Stützlast von 75kg bestehen, wenn man einen Fahrradträger nur am Kugelkopf (Nr. 1) festklemmt.

-und das eine Stützlast von maximal 100kg bestehen, wenn der Fahrradträger am Kugelkopf (Nr. 1) und zusätzlich am Führungsbolzen (Nr. 2) befestigt wird.

Das heißt hier kommt ein spezieller Fahrradträger zur Anwendung!

Das alles ändert aber nix an der Tatsache, das Du trotzdem nur eine maximale Stützlast von 84kg für den Anhängerbetrieb hast.

https://moba.i.daimler.com/.../...3ef10894354ae3651091ef83_1_-----.jpg

MB AHK

Danke,

Natürlich habe ich sehr gut verstanden. Ich habe die Bilder auch in meiner Bedienungsanleitung gesehen.

Ich habe mich vielleicht schlecht ausgedrückt, ich wollte implizieren, dass das Chassis daher laut Handbuch 100 kg für die Mercedes-Anhängerkupplung und den velospezifischen Mercedes-Träger aufnehmen kann.

Ich habe verstanden, dass der Ball des Mercedes-Fahrradträgers maximal 84 kg wiegt.

Meine Anhängerkupplung ist für 140 kg am Ball zugelassen, und wie wir oben sehen konnten, ist das Chassis gut in der Lage, 100 kg zu halten, so dass ich zumindest meine für 100 kg am Ball verwenden kann. Aufgrund seines Designs hält der Ball 140 kg.

Am Ende wäre es schon ein Plus gegenüber dem Ursprung.

Durch Nachteile gibt es auch Minuspunkte, da nicht integriert, nicht elektrisch ...

Ich bin mir nicht sicher, wie ich mich ausdrücken soll, aber ich hoffe, Sie verstehen, was ich dort meine.

 

Zusammenfassend:

-Der Vectra: Kupplung elektrischen Ursprungs, maximal zugelassenes Gewicht am Ball 84 kg, mit spezifischem Fahrradträger MB 100 kg maximal.

-gex57: Westfalia-Anhängerkupplung, maximales Gewicht für den Ball 140 kg, aber ich beschränke mich auf das maximale Gewicht von Mercedes, nämlich 100 kg. Mit Fahrradträger (Thule) auch 100kg (natürlich unter Berücksichtigung des vom Fahrradträger zugelassenen Höchstgewichts)

Finden Sie meine Argumentation richtig?

Zitat:

@gex57 schrieb am 4. April 2020 um 22:57:22 Uhr:

Finden Sie meine Argumentation richtig?

Nein,

es bleibt bei den freigegebenen 84kg als maximale Stützlast.

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