W211 Auffahrunfall Heckschaden
Hallo.
Mir ist gestern einer hinten drauf gefahren und jetzt bin ich irgendwie neugierig was mit meinem Auto ist bekomme aber erst am Mittwoch von Mercedes bescheid.
Ich beschreibe mal kurz was passiert ist.
Ich fahre ein Mecedes W211 200 Komp. classic mit 78000 km.
Wir waren Standen im Stau. Es ging für 500m weiter als alles wieder zum stehen kam. Nur der Fahrer hinter mir hat das nicht mitbekommen.
Und es hat kräftig gerumst.
Die Polizei meinte der war mit 30-45 Kmh unterwegs.
Mein Wagen wurde nach Mercedes gebracht und die erstellen jetzt ein Gutachten.
Mit wurde gesagt, dass es evtl ein Totalschaden wäre aber, dass ich evtl. glück hätte, da wir eine Anhängerkuplung haben.
Hat einer von euch schonmal mit so etwas Erfahrung gemacht?
Was meint hier ist es ein Totalschaden? Ich weiss man kann das durch die Bilder nicht sehen wie es unter der Verkleidung aussieht.
Wenn ja. Was bekommen ich von der Versicherung noch dafür? Was ist das Auto mit dem Unfall noch wert?
Wenn es kein Totalschaden ist und er Repariert wird:
Ist er danach ein Unfallwagen?
Was ist Wertminderung und bekomme ich sowas?
Ich weiss viele doofe fragen.
Will einfach nur mal einschätzung von euch haben.
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Schön, dann haben wir ja schonmal einen perfekten Fahrer hier im Forum. Begleitet dich auch ein sanftes Leuchten während du unter uns wandelst?
Habe bis heute auch keinen Auffahrunfall verursacht, aber ich bin nicht überheblich genug deshalb alle denen das passiert ist über einen Kamm zu scheren und ihnen die Fahrtauglichkeit abzusprechen. Das finde ich noch weitaus schlimmer als mal einen scheiss Tag haben und ne Sekunde nicht aufgepasst haben.
52 Antworten
Es ist an sich ja Latte. Der TE hat ja die Kupplung die unter dem Auto verschwindet.
Nun habe ich doch mal lange im I-Net gewühlt. Es gibt keinen Gesetzestext dazu. Zumindest habe ich keine gefunden.
Aber!!!!
Da gibt es, wie hier schon beschrieben wurde, die AGB der Versicherung, wo das in der Regel beschrieben steht. Diese erkennt man mit der Unterschrift im Vertrag an.
Zitat:
Abnehmen des Kugelkopfes etwas relativieren.
Es ist weder nach StVZO noch nach StVO vorgeschrieben, den Kugelkopf abzunehmen. Also gibt es gesetzlich gesehen kein 'Muss'. Ein Hinweis in einer Betriebsanleitung ist eben auch nur ein Hinweis und rechtlich gesehen kein 'Muss'. Dasselbe gilt für die AVB (Allg. Versicherungsbedingungen). Genau hier aber ist der Haken. Jede Versicherung vird mit allen Mitteln versuchen, Leistungen abzulehnen oder zu kürzen, wenn die AVB dazu eine Möglichkeit bieten. Einen wahren Fundus dazu bieten die 'Obliegenheiten', zu denen auch die Schadenminderungspflicht gehört. Wer versichert ist, hat die AGB anerkannt und muss sich diesen auch ohne verkehrsrechtliche Vorschriften aus vertragsrechtlichen Gründen unterwerfen.
Bei einem entsprechenden Schaden wird eine gründlich arbeitende Versicherung entdecken, dass die nicht abgenommene Anhängekupplung den Schadensbetrag erhöht hat und hier Abzüge vornehmen. Will man das nicht akzeptieren landet die Sache unweigerlich vor Gericht und Anwälte und Gutachter sind die Einzigen, die einen Grund zur Freude haben werden.
Fazit: Anhängekupplung, Zusatzspiegel, Dachträger und ähnliche Gerätschaften sofort nach Gebrauch abnehmen.
Und hier habe ich noch etwas gefunden.
Es hat einer die Rechtsabteilung des ADAC um Auskunft gebeten.
Hier die Antwort dazu:
Guten Tag Herr *****,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw
mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne
Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden
Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare
Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei
Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.
Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine
vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden
entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher
nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die
abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des
Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige
Urteile bislang nicht vor.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und
verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Kai Thiele
Juristische Zentrale - RechtsService
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München [...]
Quelle.
http://www.freesoft-board.to/.../...enger-abnehmen-pflicht-304088.html
Sieht mir nach deutlich > 10k Schaden aus.
Zur AHK: Was hat denn der Betreiber einer AHK mit den AGB der Versicherung des Hintermanns zu tun? Die sind ja nun nicht Bestandteil seines Vertrages?!
Wenn es da noch keine einschlägigen Urteile gibt, werden wir das hier auch nicht klären können. 😉
Gruß
Mc
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Zitat:
Original geschrieben von tza
Wie ich schonmal schrieb...solche Meinung ändert sich schnell wenn man betroffen ist. Und um 2 sekunden abgelenkt zu sein muss man nicht am Handy spielen, das geht schneller als man denkt. Ein zu langer Blick aufs Nsvi kann da reichen..es sei denn man ist Mr. Perfect.Dann ist es passiert und dann ärgert man sich über solche Sachen...Menschlich....manchmal ist sowas leicht gesagt/geschrieben wenn man nicht in der Situation ist.
Nein, ich fahre seit 32 jahren Auto und bin noch nie einem aufgefahren!!!!! Navi, Handy usw. wer wegen sowas einen Unfall verursacht ist meiner Meinung nicht in der lage ein KFZ zu führen. Außerdem sind das immer die selben die Unfälle verursachen, ist auch klar. Und dann braucht keiner jammern wegen einer AHK. Mir ist vor kurzem auch einer auf den Wohnwagen gefahren, Serien-Unfall-Verursacher, kommt scheints bei dem öffters vor.
Sorry für die deutlichen Worte, aber für sowas habe ich kein Verständniss, auch wenn die Versicherung evtl. Recht bekommt.
Schön, dann haben wir ja schonmal einen perfekten Fahrer hier im Forum. Begleitet dich auch ein sanftes Leuchten während du unter uns wandelst?
Habe bis heute auch keinen Auffahrunfall verursacht, aber ich bin nicht überheblich genug deshalb alle denen das passiert ist über einen Kamm zu scheren und ihnen die Fahrtauglichkeit abzusprechen. Das finde ich noch weitaus schlimmer als mal einen scheiss Tag haben und ne Sekunde nicht aufgepasst haben.
oh tza, du sprichst mir aus der Seele!
btw: wie war das? 70% der Autofahrer glauben sie sind bessere Fahrer als der Durchschnitt 😕😁
Ich bin gespannt, was der TE schreibt. 10 Mille werden sicher nicht reichen...
ich tippe auf ca. 8000EUR incl. MWST.
also ich glaube, der opel konnte deine Auspuffblenden micht mehr ertragen und ist dir deswegen draufgefahren.
Zitat:
Original geschrieben von debil-bre
also ich glaube, der opel konnte deine Auspuffblenden micht mehr ertragen und ist dir deswegen draufgefahren.
@debil-bre, du triffst es auf den Punkt...da hilft auch keine AHK 😁
Zitat:
Original geschrieben von tza
Wie ich schonmal schrieb...solche Meinung ändert sich schnell wenn man betroffen ist. Und um 2 sekunden abgelenkt zu sein muss man nicht am Handy spielen, das geht schneller als man denkt. Ein zu langer Blick aufs Nsvi kann da reichen..es sei denn man ist Mr. Perfect.Dann ist es passiert und dann ärgert man sich über solche Sachen...Menschlich....manchmal ist sowas leicht gesagt/geschrieben wenn man nicht in der Situation ist.
Es ist doch so, das auffahrende KFZ ist eh Schrott, ob der Vordermann nun die AHK ausgefahren hat oder eben nicht. Daher macht es sowie nix aus🙂😁😉😕
Zitat:
Original geschrieben von Adonis270
seit wann gibt es abnehmbare ? so wie ich weiß sind die integriert und kann man mit dem hebel raus ziehen ?!?!?!?!?Zitat:
Original geschrieben von tza
Die AHK erhöht massiv den schaden am auffahrenden Fahrzeug - wenn sie also abnehmbar ist muss ich damit nicht durch die Gegen gondelnd sondern kann sie dann verwenden wenn sie nötig ist und damit unnötigen Schaden abwenden. Gibts auch schon Urteile zu soweit ich mich erinnern kann. Und finde das auch richtig. Es ist einfach unnötig und schädigt den andern weitaus mehr als nötig wäre, teilweise wird dadurch aus kleinen unfällen erst ein großer schaden.
Hee????? wenn einer auf den W211 knallt, ist seine Karre schrott,( siehe Bilder) mit oder ohne AHK😁😁😁😁 Höchtens bei einem kleinen Ein-Park-Bums ist die Delle denn vieleicht etwas grösser🙄
Zitat:
Original geschrieben von tza
Wie ich schonmal schrieb...solche Meinung ändert sich schnell wenn man betroffen ist. Und um 2 sekunden abgelenkt zu sein muss man nicht am Handy spielen, das geht schneller als man denkt. Ein zu langer Blick aufs Nsvi kann da reichen..es sei denn man ist Mr. Perfect.Dann ist es passiert und dann ärgert man sich über solche Sachen...Menschlich....manchmal ist sowas leicht gesagt/geschrieben wenn man nicht in der Situation ist.
Die Unfallverursacher sind eine Gruppe der das immer wieder passiert, das ist Tatsache. Die andere Gruppe hat eigentlich nie einen Unfall, ist auch Tatsache.
Zitat:
Original geschrieben von Wildsau1
Die Unfallverursacher sind eine Gruppe der das immer wieder passiert, das ist Tatsache. Die andere Gruppe hat eigentlich nie einen Unfall, ist auch Tatsache.
Na diese "Tatsache", wie du es nennst, hätte ich dann gern mal anständig belegt... Mir fallen in meinem näheren Umfeld allein 4 Leute ein, die schon mal nen Unfall hatten, keiner davon in den letzten 20 Jahren (mindestens). Oder werden die dann durch dein "eigentlich" abgedeckt? Oder macht dir das Schubladen-Denken so viel Spaß, weils so schön einfach ist?