VW-Werksabholung: Abholpaket Family: Behinderte nicht erwünscht?

VW Golf 7 (AU/5G)

Meine Eltern wünschten sich seit vielen Jahren einen Golf. Jetzt endlich ist der Traum-Golf 7 abholbereit i Wolfburg. Mein geistig behinderter Bruder hat auch schon seit Wochen mitbekommen, dass bald das neue
Auto abgeholt werden kann und redet täglich in Vorfreude vom "Auto abholen".

Nun ist das Auto bezahlt und zugelassen, das Family-Paket lange gebucht, aber jetzt machte der ganzen Vorfreude VW einen Strich durch die Rechnung:
Die Abholung mittels Family-Paket sei für ein Ehepaar mit behindertem Kind, sofern das Kind über 17 Jahre alt sei, nicht möglich. Auch ein anderes Abholpaket mit Hotelübernachtung gibt es für meine Eltern nicht. Ein Zimmer mit Zustellbett für den Sohn wurde kategorisch verweigert: Da müssten wir selber irgendein Hotel buchen. Einzige Lösung: meine Eltern erhalten 120 EUR für den Aufpreis des Family-Pakets zurück und bekommen das Basisabholpaket (ohne Übernachtung), fertig.
Leider ist der Bruder wie im Behindertenausweis vermerkt "hilflos" und kann nicht einfach abgeschoben werden (höchstens in Kurzzeitpflegeheim) und die Anreise ist mit 600 km schon sehr weit. Irgendwie haben meine Eltern in den Gesprächen mit Mitarbeitern in Wolfsburg und beim Autohändler selber so ein Gefühl mitbekommen, dass Behinderte wohl nicht so gern gesehen sind und die große Vorfreude auf das Abholen des langersehnten Traumgolfs ist jetzt gründlich dahin. Das Holiday Inn, indem man sie einquartieren wollte, bietet übrigens sehr wohl Zimmer für 3 Erwachsene online buchbar an, auch sogar zum von meinen Eltern gewünschten Zeitpunkt. Da fragt man sich dann schon, warum VW das so strikt verweigert.

Hat jemand mal VW-Abholpakete mit Übernachtungen gebucht, bei denen mehr als 2 Erwachsene dabei waren? Geht sowas wirklich nicht, oder will man sowas nur für Behinderte nicht anbieten?

Grüße
Uwe-Hans

Beste Antwort im Thema

Man möge mir verzeihen, ich habe nicht alle Beiträge durchgelesen.
Vorweg ich habe eine Tochter 38 Jahre und Schwerstbehindert.
Der Themenstarter hat meiner Meinung nach sehr emotional geschrieben.
Mit 18 gibt es keine Kinder mehr, hat nichts mit Bezug von Kindergeld zu tun.
Der Status für Kindergeld bleibt nicht automatisch bestehen, da spiel das Einkommen usw. eine Rolle.
Ob der Verkäufer einen Fehler gemacht hat kann und will ich nicht beurteilen.
Allerdings sollte sich der Themenstarter überlegen ob es angebracht ist mit dem Begriff Behinderung Stimmung zu machen.
Wir hören immer nur eine Seite, bei diesem Problem würde mich die Argumentation des Verkäufers sehr interessieren

95 weitere Antworten
95 Antworten

@Moderation

Warum schließt ihr diese beiden Threads nicht ?

Was für ein Sinn hat das hier noch?

Zitat:

Original geschrieben von uhs


Ich denke, hier muss man auch mal fair bleiben:
Wenn man ohnehin beim Internethändler bestellen will, kann man nicht bei dem örtlichen Händler Beratungsgespräche oder gar Probefahrten "abstauben". Das halte ich für unethisch. Natürlich sind meine Eltern am Tag der offenen Tür mal hin, schon wegen der Farben beim neuen Golf etc., aber dem Händler stundenlange Beratungsgespräche abzupressen und kostenlos seine Vorführflotte spazieren fahren, um dann woanders zu bestellen, das geht gar nicht.
Inspektionen, Rep. etc. später natürlich schon, denn das bekommt er dann auch ordentlich bezahlt.

Das sit glaube ich deine exklusive Meinung. Der Händler verdient am Auto so vergleichsweise wenig, dass er sehr dran interessiert ist, dich für die Inspektionen, Reparaturen etc. zu binden. Und das beginnt bereits bei der Beratung zum Auto, egal wo du ihn dann kaufst.

Schließen und gut ist! Führt sowieso zu nichts mehr hier!

wow ein anderes fake thema von uhs?

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Aurra


wow ein anderes fake thema von uhs?

... wie gesagt ... Satire ...

Hallo zusammen,

an dieser Stelle beende ich dann das Thema mal.

Gruß Michael
MT-Moderation

Ähnliche Themen