VW-Werksabholung: Abholpaket Family: Behinderte nicht erwünscht?
Meine Eltern wünschten sich seit vielen Jahren einen Golf. Jetzt endlich ist der Traum-Golf 7 abholbereit i Wolfburg. Mein geistig behinderter Bruder hat auch schon seit Wochen mitbekommen, dass bald das neue
Auto abgeholt werden kann und redet täglich in Vorfreude vom "Auto abholen".
Nun ist das Auto bezahlt und zugelassen, das Family-Paket lange gebucht, aber jetzt machte der ganzen Vorfreude VW einen Strich durch die Rechnung:
Die Abholung mittels Family-Paket sei für ein Ehepaar mit behindertem Kind, sofern das Kind über 17 Jahre alt sei, nicht möglich. Auch ein anderes Abholpaket mit Hotelübernachtung gibt es für meine Eltern nicht. Ein Zimmer mit Zustellbett für den Sohn wurde kategorisch verweigert: Da müssten wir selber irgendein Hotel buchen. Einzige Lösung: meine Eltern erhalten 120 EUR für den Aufpreis des Family-Pakets zurück und bekommen das Basisabholpaket (ohne Übernachtung), fertig.
Leider ist der Bruder wie im Behindertenausweis vermerkt "hilflos" und kann nicht einfach abgeschoben werden (höchstens in Kurzzeitpflegeheim) und die Anreise ist mit 600 km schon sehr weit. Irgendwie haben meine Eltern in den Gesprächen mit Mitarbeitern in Wolfsburg und beim Autohändler selber so ein Gefühl mitbekommen, dass Behinderte wohl nicht so gern gesehen sind und die große Vorfreude auf das Abholen des langersehnten Traumgolfs ist jetzt gründlich dahin. Das Holiday Inn, indem man sie einquartieren wollte, bietet übrigens sehr wohl Zimmer für 3 Erwachsene online buchbar an, auch sogar zum von meinen Eltern gewünschten Zeitpunkt. Da fragt man sich dann schon, warum VW das so strikt verweigert.
Hat jemand mal VW-Abholpakete mit Übernachtungen gebucht, bei denen mehr als 2 Erwachsene dabei waren? Geht sowas wirklich nicht, oder will man sowas nur für Behinderte nicht anbieten?
Grüße
Uwe-Hans
Beste Antwort im Thema
Man möge mir verzeihen, ich habe nicht alle Beiträge durchgelesen.
Vorweg ich habe eine Tochter 38 Jahre und Schwerstbehindert.
Der Themenstarter hat meiner Meinung nach sehr emotional geschrieben.
Mit 18 gibt es keine Kinder mehr, hat nichts mit Bezug von Kindergeld zu tun.
Der Status für Kindergeld bleibt nicht automatisch bestehen, da spiel das Einkommen usw. eine Rolle.
Ob der Verkäufer einen Fehler gemacht hat kann und will ich nicht beurteilen.
Allerdings sollte sich der Themenstarter überlegen ob es angebracht ist mit dem Begriff Behinderung Stimmung zu machen.
Wir hören immer nur eine Seite, bei diesem Problem würde mich die Argumentation des Verkäufers sehr interessieren
95 Antworten
Dass bei allem verständlichem Ärger über so einen bedauerlichen Einzelfall gleich auf ein ganzes Unternehmen geschlossen wird, finde ich etwas unverständlich. Die Autostadt, wie auch VW, hat ganz sicher nichts gegen Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Wie schon erwähnt, rollstuhlgerechte Architektur, extra ausgewiesene Parkplätze etc. Ich würde versuchen, mal "ganz oben" in der Hierarchie von der AS anzurufen, irgendjemand wird sich sicher Deines Problems annehmen und eine Lösung finden.
Dein Händler hätte einfach die normale DeLuxe Abholung buchen können und dann eine 3. Person dazubuchen.
Klar kostet was aber so wärs richtig.
Kann er doch im nachhinein auch noch ändern!?
Wenn nicht frag Ihn mal ob er schon mal vom Formular "Ergänzungsbuchungen zur ErlebnisAbholung deluxe" gehört hat.
Zitat:
Original geschrieben von Koester
Dass bei allem verständlichem Ärger über so einen bedauerlichen Einzelfall gleich auf ein ganzes Unternehmen geschlossen wird, finde ich etwas unverständlich. Die Autostadt, wie auch VW, hat ganz sicher nichts gegen Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Wie schon erwähnt, rollstuhlgerechte Architektur, extra ausgewiesene Parkplätze etc. Ich würde versuchen, mal "ganz oben" in der Hierarchie von der AS anzurufen, irgendjemand wird sich sicher Deines Problems annehmen und eine Lösung finden.
Auch wenn es sich um einen Einzelfall handeln sollte, repräsentiert jeder einzelne Mitarbeiter dieses Unternehmen.
Eine behindertengerechte Architektur, welche vielleicht eine behördliche Auflage darstellt, ist für mich lange kein Indiz dafür, dass auch behinderte Mitmenschen dort willkommen sind.
Zitat:
Original geschrieben von aLpi82
[...] aber nein alles was schwarz auf weiß steht muss eingehalten werden punkt .Schade, dass ihr erst jetzt darüber informiert seid. Wenn es früh genug wäre, hätte ich als betroffener das komplett storniert inkl. Fahrzeug
Natürlich muss es eingehalten werden! Wenn da schwarz auf weiß stehen würde, Du kannst 5 Personen mitbringen, und kommst dann mit vier Personen an, worauf man Dir dann sagen würde: "ach nee, es gehen nur drei", dann würdest Du doch auch auf das 'schwarz auf weiß Geschriebene' verweisen.
Merke: Was schwarz auf weiß geschrieben steht, gilt immer für
beide Seiten. Das hat etwas mit Rechtssicherheit zu tun, und damit, dass man sich darauf verlassen kann, was vereinbart ist, und zwar immer für
beide Seiten.
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Zitat:
Original geschrieben von auto-hobbit
Dem TE gehts ums Prinzip, und das kann ich auch verstehen.
[...]
Nach welchem Kriterium definiert man denn das Kind?
Ist kleiner, braucht weniger Platz und weniger zu essen?
Lachhaft...
Ja, lachhaft, steht doch in jedem zweiten Beitrag hier: Älter als 17 Jahre ist nicht. Von Behinderungen ist da nicht die Rede!
Und Prinzipienreiterei bringt einen in den seltensten Lebenssituationen weiter. Ich kann genau so argumentieren: VW geht es ums Prinzip: Angeboten ist: Kinder unter 18 Jahren. Prinzipende.
So ein Zwischenbericht:
Der Tipp hier im Thread, es mal bei der Autostadt selber zu probieren, war im Prinzip gut.
Ein höfliches Fax von unserer Seite wurde noch am Freitag von der Autostadt mit dem Angebot beantwortet, dass man am ersten Sonntag im Oktober in der "Alten Mühle" eine Junior-Suite beziehen könnte, dort sei Platz für ein Ehebett und eine Couch, die zur Schlafcouch umfunktioniert und damit für den behinderten Sohn mitgenutzt werden kann. Das Ganze würde dann über das Family-Paket abgerechnet (die Suite kostet normalerweise 154 EUR und ein Doppelzimmer 130 EUR). Dies wäre allerdings der wirklich einzigste und letzte Termin und wenn wir den nicht wahrnehmen könnten, dann müsste das Auto womöglich schlicht zugestellt werden.
Leider ist es so, dass meine Eltern schon dem VW Autohaus wiederholt davor mitgeteilt haben, dass Anfang Oktober eine OP beim Vater ansteht und die Abholung 3 Tage nach OP so natürlich nicht klappt.
Somit mussten wir den Termin - leider - absagen. 3 Alternativtermine davor sind jeweils nicht möglich. Prompt kam aus der Autostadt dann heute die Email, dass man die Junior Suite storniert habe und wir uns nun an den VW-Händller wenden sollten; d.h. die Autostadt hat sich nun ausgeklinkt.
Insgesamt also nur ein sehr begrenztes Hilfsangebot der Autostadt, aber immerhin.
Der Händler versuchte dann vorhin uns das Family-Paket wieder auszureden. Als meine Mutter sehr darauf beharrte, weil sie es so bestellt und bezahlt habe und natürlich auch mit dem normalen Doppelzimmer+Einzelzimmer zufrieden wäre, gab er schließlich klein bei und will nun eine Family-Buchung später im Oktober veranlassen. Allerdings verwies er dann darauf, dass, falls meine Eltern mit ohrem behinderten Kind etwa wegen des Alters Schwierigkeiten im Hotel bekämen, ihn das nichts mehr anginge, das müssten dann meine Eltern mit dem Hotel vor Ort gefälligst selber klären.
Zitat:
Original geschrieben von uhs
Leider ist es so, dass meine Eltern schon dem VW Autohaus wiederholt davor mitgeteilt haben, dass Anfang Oktober eine OP beim Vater ansteht und die Abholung 3 Tage nach OP so natürlich nicht klappt.
Somit mussten wir den Termin - leider - absagen.
Warum kannst Du nicht anstelle Deines Vaters mitfahren, um das Auto abzuholen? Oder: Es fährt nur ein Elternteil mit Deinem Bruder zu Abholung, dann gibts auch keine Probleme mit dem auf zwei Erwachsene zugeschnittenen Family-Paket, nehme ich jedenfalls an.
In beiden Fällen käme Dein Bruder in den Genuss, bei der Abholung dabei zu sein, darum geht es doch hauptsächlich, wenn ich alles richtig verstanden habe?!
Klar würde ich auch gerne mitfahren, aber im Moment wohne ich am anderen Ende der Republik und betreue das Ganze mehraus der Ferne telefonisch.
Mein behinderter Bruder freut sich echt auf das Abholen, er kann nun schon "Wolfsburg" sagen und ich glaube, er wäre sehr enttäuscht, wenn er nicht mitdürfte. Nach der OP alleine bzw. allein mit behindertem Kind 660 km anfahren etc. ist dann aber zu viel für meine Mutter.
Aber sei's drum: der Händler rief nochmals an, hat nun einen passenden Termin für Mitte Oktober gefunden, an dem die Autostadt auch besichtigt werden kann, mein Vater (hoffentlich) von der OP erholt sein wird und alle dann glücklich sind. Es war eine schwere Geburt, aber diesmal war meine Mutter am Telefon sehr nett behandelt worden und ist jetzt auch wirklich froh.
Okay, Du bist nicht greifbar ...
Aber nun scheint sich ja doch alles zum Guten gewendet zu haben, freut mich für Deinen Bruder!
uhs, mich freut's auch für dich und deinen Bruder!!!Zitat:
Original geschrieben von uhs
Klar würde ich auch gerne mitfahren, aber im Moment wohne ich am anderen Ende der Republik und betreue das Ganze mehraus der Ferne telefonisch.
Mein behinderter Bruder freut sich echt auf das Abholen, er kann nun schon "Wolfsburg" sagen und ich glaube, er wäre sehr enttäuscht, wenn er nicht mitdürfte. Nach der OP alleine bzw. allein mit behindertem Kind 660 km anfahren etc. ist dann aber zu viel für meine Mutter.
Aber sei's drum: der Händler rief nochmals an, hat nun einen passenden Termin für Mitte Oktober gefunden, an dem die Autostadt auch besichtigt werden kann, mein Vater (hoffentlich) von der OP erholt sein wird und alle dann glücklich sind. Es war eine schwere Geburt, aber diesmal war meine Mutter am Telefon sehr nett behandelt worden und ist jetzt auch wirklich froh.
Kann deinen Ärger gut nachvollziehen, da ich mit meinem 15-jährigen Sohn (ebenfalls geistig behindert) und meiner Frau vor 8 Jahren meinen Ver GTI dort abholen wollte.
Erst hieß es im Ritz-Carlton: Aufbettung aus "Versicherungs-Gründen" nicht möglich, dann haben wir es aber doch noch hinbekommen und haben gegen "Aufpreis" eine 100qm-Suite (= furchtbar dekadent...😁) bekommen. Die Mehrkosten haben wir uns mit meinem 🙂 geteilt, so weit ich mich erinnere.
Gruß, Ulli 🙂
Zitat:
Original geschrieben von uhs
Auto abgeholt werden kann und redet täglich in Vorfreude vom "Auto abholen".Nun ist das Auto bezahlt und zugelassen, das Family-Paket lange gebucht, aber jetzt machte der ganzen Vorfreude VW einen Strich durch die Rechnung:
Die Abholung mittels Family-Paket sei für ein Ehepaar mit behindertem Kind, sofern das Kind über 17 Jahre alt sei, nicht möglich. Auch ein anderes Abholpaket mit Hotelübernachtung gibt es für meine Eltern nicht. Ein Zimmer mit Zustellbett für den Sohn wurde kategorisch verweigert: Da müssten wir selber irgendein Hotel buchen. Einzige Lösung: meine Eltern erhalten 120 EUR für den Aufpreis des Family-Pakets zurück und bekommen das Basisabholpaket (ohne Übernachtung), fertig.Hat jemand mal VW-Abholpakete mit Übernachtungen gebucht, bei denen mehr als 2 Erwachsene dabei waren? Geht sowas wirklich nicht, oder will man sowas nur für Behinderte nicht anbieten?
Grüße
Uwe-Hans
Das Ist ein Fall für die Presse ! Tut mir echt leid für euch 🙁 Ich hoffe sehr das ihr das noch hin bekommt.
Zitat:
Original geschrieben von Don_Blech
Warum kannst Du nicht anstelle Deines Vaters mitfahren, um das Auto abzuholen? Oder: Es fährt nur ein Elternteil mit Deinem Bruder zu Abholung, dann gibts auch keine Probleme mit dem auf zwei Erwachsene zugeschnittenen Family-Paket, nehme ich jedenfalls an.Zitat:
Original geschrieben von uhs
Leider ist es so, dass meine Eltern schon dem VW Autohaus wiederholt davor mitgeteilt haben, dass Anfang Oktober eine OP beim Vater ansteht und die Abholung 3 Tage nach OP so natürlich nicht klappt.
Somit mussten wir den Termin - leider - absagen.
In beiden Fällen käme Dein Bruder in den Genuss, bei der Abholung dabei zu sein, darum geht es doch hauptsächlich, wenn ich alles richtig verstanden habe?!
entweder alle oder keiner !
schreib mal eine Mail an Vorstand vielleicht machen Die ne Ausnahme
Mal so nur am Rande habe selber in der Familie Leute mit H im Schwerbehindertenausweis, H ist "hilflos" hat nix mit Status Kind oder sonstiges zu tun, ein Mensch mit den Merkzeichen H benötigt im Leben eine Person zur Pflege bzw zur Unterstützung.
Das Alter spielt da keine Rolle wenn die Person 18 ist dann ist diese Person Volljährig egal welches Merkzeichen im Behinderten Ausweis steht. Das einzige was zu Unterscheiden ist ob die Person voll geschäftsfähig ist oder nicht und das kommt aber auf die Art der Behinderung an.
Der Händler hätte bei der Buchung des Paketes mit angeben müssen das bei der Abholung ein behinderte Person mit intensiver Betreuung dabei ist. So hätten die Leute aus WOB das gewusst und ganz anderes reagiert bzw geplant. Aber auch der Verkäufer hätte mal das Telefon in die Hand nehmen können und mal in WOB oder bei seiner Dispo anrufen können und sich mal informiert wie hier die beste Vorgehensweise ist.
Die Leute in WOB bekommen nur die Informationen die auch der Händler weiter gibt oder bucht, also daher können die Leute bzw VW gar nix für die Schlamperei vom Händler.
Zitat:
Original geschrieben von funky-bln
Das Alter spielt da keine Rolle wenn die Person 18 ist dann ist diese Person Volljährig egal welches Merkzeichen im Behinderten Ausweis steht.
Klingt für mich, als wenn das Alter doch eine (entscheidende) Rolle spielt.
Zitat:
Original geschrieben von funky-bln
Der Händler hätte bei der Buchung des Paketes mit angeben müssen das bei der Abholung ein behinderte Person mit intensiver Betreuung dabei ist. So hätten die Leute aus WOB das gewusst und ganz anderes reagiert bzw geplant.
Wohl kaum. Das Family-Paket beinhaltet Übernachtung für zwei Erwachsene und zwei Kinder bis zum Alter von 17 Jahren. Völlig egal, ob behindert oder nicht. Diese ganze Geschichte hat also erst mal mit der Behinderung überhaupt nichts zu tun. Wäre beispielsweise geplant gewesen, dass Vater und (behinderter) Sohn zur Abholung fahren, hätte es gar keine Probleme gegeben. Andersrum: Wäre der behinderte Sohn erst 17 Jahre alt, hätte es auch keine Probleme gegeben. Mir ist völlig schleierhaft, wieso hier ständig behauptet wird, Behinderte würden von VW benachteiligt.
"Klingt für mich, als wenn das Alter doch eine (entscheidende) Rolle spielt."
Wie kommst jetzt darauf? So wie es im Gesetzt steht ab 18 ist jeder Volljährig egal Behindert oder nicht.
"Wohl kaum. Das Family-Paket beinhaltet Übernachtung für zwei Erwachsene und zwei Kinder bis zum Alter von 17 Jahren. Völlig egal, ob behindert oder nicht. Diese ganze Geschichte hat also erst mal mit der Behinderung überhaupt nichts zu tun. Wäre beispielsweise geplant gewesen, dass Vater und (behinderter) Sohn zur Abholung fahren, hätte es gar keine Probleme gegeben. Andersrum: Wäre der behinderte Sohn erst 17 Jahre alt, hätte es auch keine Probleme gegeben. Mir ist völlig schleierhaft, wieso hier ständig behauptet wird, Behinderte würden von VW benachteiligt."
Ich habe nicht behauptet das "Behinderte würden von VW benachteiligt" im gegenteil!!!
Ich habe ganz klar geschrieben das der Händler das ganze verbockt hat und dafür werder VW noch die Leute aus WOB dafür was können!
Auch das Family-Paket ist vollkommen ok und hat auch nix damit zu tun, nur hätte der Händler beim Buchen des Paketes ein paar Bemerkungen bzw Hinweise rein geschrieben oder ne Anfrage gestellt. So hätten die Leute aus WOB das ganze anders organisieren können mit den Hinweisen drauf unabhängig jetzt vom gebuchten Paket.
Der Händler wuste 100% bestimmt vom behinderten Kind!
Ich bin ziemlich oft in der Autostadt und kann mich nicht beschweren das dort nix gemacht wird für Behinderte Menschen daher meine Aussage "Schuld ist der Händler"
Zitat:
Original geschrieben von funky-bln
"Klingt für mich, als wenn das Alter doch eine (entscheidende) Rolle spielt."Wie kommst jetzt darauf? So wie es im Gesetzt steht ab 18 ist jeder Volljährig egal Behindert oder nicht.
Ja, deshalb komme ich darauf. Mit 18 ist doch wohl das Alter gemeint?!
Zitat:
Original geschrieben von funky-bln
Ich habe nicht behauptet das "Behinderte würden von VW benachteiligt" im gegenteil!!!
Hat ja auch niemand behauptet. Übrigens: Deine '!' - Taste klemmt.
Zitat:
Original geschrieben von funky-bln
Ich habe ganz klar geschrieben das der Händler das ganze verbockt hat und dafür werder VW noch die Leute aus WOB dafür was können!
[...]
Der Händler wuste 100% bestimmt vom behinderten Kind!
Keine Ahnung, woher Du diese 100%ige Sicherheit nimmst. Hat der TE das irgendwo so geschrieben?