vw t3 multivan als lkw ummelden was tun?
hey leute,
ich fahre vw t3 multivan 90. baujahr und will ihn als lkw ummelden was muss ich tun:sitze raus? scheiben abdichten?
kann mir jemand sagen was ich genau für richtlinien einhalten muss und was ich dann ungefair weniger an steuern bezahl?
bitte um antwort
thx thomas
33 Antworten
moin,
nochmal von vorn...:
die eintstufung lkw plus sonderkfz mit personenbeförderung nimmt der tüv vor...so wirds dann auch beim strvksamt eingetragen...
die beiden haben mit dem mit dem FA schonmal nix am hut...
es steht also in den papieren: lkw mit personenbeförderung...
ist also kein problem mit der rennleitung,...
der punkt ist einfach, ob das so vom FA steuerrechtlich anerkannt wird oder nicht...
und das ist schonmal irre, das hier eine behörde (FA) der andern (tüv) mißtraut...und nachkontrollieren will...
zickt der FA-sachbearbeiter rum, muß man schlimmstenfalls pkw-steuern zahlen, darf aber mit eintragung lkw plus personenbeförderung, eben auch personen befördern wie mit nem pkw...eben in dem falle wären 6 eingetragen...
der rennleitung ist es egal, ob da steht lkw, man aber steuern zahlt wie fürn pkw...
hat man nu aber für die vorfahrt beim FA die sitzbank längs eingebaut, so daß der laderaum keinen zweifel über seine länge aufkommen läßt, dürfte einer steuerrechtlichen Anerkennung nichts im wege stehen...da dieses sonderkfz eben für beides, transport von ladung als auch von personen vorgesehen ist...
da der tüv dies so genehmigt hat, besteht auch kein grund, diesen sonderstatus wieder abzuerkennen...
das unbrauchbarmachen von gurtaufnahmen bei umbau von pkw zum lkw ist keine neuerdings-regel, sondern asbach...
trifft aber hier nicht zu insofern es sich hier nicht um einen "normalen" umbau handelt, sondern um ein "sonder-kfz"...
wenn nu nach genehmigung vom FA die sitzbank von längs auf quer gestellt wird...wg der stvo,
so ist das für die rennleitung völlig o.k., da ja alles eingetragen ist...
und wie nu die möbel stehen...
läge im ermessenspielraum des halters, ähnlich wie bei womos,
da es der rennleitung so ziemlich egal ist wie groß nu die ladefläche ist...
gruß, paul
Hallo zusammen,
ich fahr seit 2003 einen ehemaligen Siemens-Transporter VW T3 Baujahr 1990 mit KY-Motor und Normaldach.
Ich hatte auch erstmal beim Finanzamt angerufen. Nutzlasterhöhung zur Fahrgastbeförderung wurde nicht akzeptiert. Da gab es nur eins: 2004 habe ich die Sitze rausgeschmissen und die Halterungen zuschweißen lassen. Die Scheiben blieben drin und die Trennwand war ab Werk schon fertig drin. Es blieb also nur der untere Teil, der obere war schon ausgebaut.
Seitdem fahr ich mit einem Lattenrost, einer Matratze, alte Holz-Weinkisten und einem Unterbauschrank für Kanister und Werkzeug unter dem Bett, einer Campingtoilette und einem Balkontisch auf der Trennwand durch die Gegend, sogar bis an den Atlantik und ans Mittelmeer. Polizei- und Zollkontrollen haben mich noch nie darauf hingewiesen, das dieser Einbau nicht statthaft ist. Es ist ja auch eben Ladung, da ja alles mit Gurten, Expandern und Bändern verzurrt. Nur wenns zum TÜV geht, bau ich alles aus, weil der sich immer über den Gruscht wundert. Aber sonst ist er Lieferwagen und ein kleines heimliches Wohnmobil, absolut legal und kostet nur 148 € Steuern im Jahr. Weil eben LKW und der Inhalt alles Ladung ist.
Und das mit den Unfugzonen ist sowieso Mumpitz. Denn wenn eine Bundesstraße durch die Stadt geht, sind alle Fahrzeuge auf dieser Strasse von einer Plakettenpflicht befreit - und so kann jeder ins Stadtzentrum gelangen und sein Auto an dieser Bundesstraße oder mit kurzem Fußweg vor der Unfugzone parken - zumindest in den kleinen bis mittleren Großstädten ist das nahezu unproblematisch.
Die Scheiben habe ich dann doch mit schwarzer Folie zukleben lassen, nachdem eine Oma an meinem Bully vorbei wackelte, wieder zurück kam und nochmal guckte, weil sie mich da schlafen sah. Das hat sie wohl im Lebtag noch nie gesehen. Da liegt einer im Auto und pennt...ne ne ...!
Jetzt habe ich dadrin meine eigene Unfugzone und kann auch schmutzige Sachen machen und stehen bleiben, wo auch PKW's stehen dürfen - is ja kein Wohnmobil. Nach außen hin. Da wird nix abgewrackt. Wär doch schad drum.
Sorry, habe ich irgendwo etwa verpasst? Wo steht, dass es eine Befreiung von der Plakettenpflicht gibt, wenn eine Bundesstraße oder so durch eine solche Zone führt?
Mit grüner Plakette verfolgt man das Thema zwar nur am Rande, aber diese Ausnahme habe ich noch nicht gehört.
Gruss
moin,
Zitat:
Original geschrieben von T3 Bedvaen
... Denn wenn eine Bundesstraße durch die Stadt geht, sind alle Fahrzeuge auf dieser Strasse von einer Plakettenpflicht befreit - ...
...das wär ja schön,...kann ich leider nicht bestätigen,...nach meiner info sind manche bundesstraßen ausgenommen, falls nicht, stehen hinweisschilder, umdoofzone beginnt in....metern, das heißts parken, und mit fahrrad weiter, oder umfahren...
ist auch von stadt zu stadt verschieden...bundesweite ausnahme wie für autobahn scheint es nicht zu geben...
pöl...: ausnahme für pöl in hannover gilt auch nur noch bis dezember...
scheinbar sind die "volksvertreter" eingeknickt, und wollten vermeiden, daß dort jetzt alle auf pöl umrüsten...
die handhabung, möbel als ladung zu nutzen, dürfte auch auf die ausgangsfrage von thomasb87 abzielen.
gruß, paul