vw t3 multivan als lkw ummelden was tun?
hey leute,
ich fahre vw t3 multivan 90. baujahr und will ihn als lkw ummelden was muss ich tun:sitze raus? scheiben abdichten?
kann mir jemand sagen was ich genau für richtlinien einhalten muss und was ich dann ungefair weniger an steuern bezahl?
bitte um antwort
thx thomas
33 Antworten
moin,
änderung der sitze wär ja vielleicht gar nicht nötig:
denn...
es gibt sogar n paar lkw mit sondergenehmigung personenbeförderung...meist von behörden...
hier z.b. bei ibäh ne innenausstattung für 6 personen:
Artikelnummer: 110367599584
komplett mit briefkopie zum eintragen...
hat man dies erstmal eingertragen würde es nicht mehr auffallen, wenn diese katastrophensitzbank gegen eine multivan-schlafbank getauscht würde...und man hat sogar 3 gurte hinten...
gruß, paul
Doch es fällt auf, da die Gutbefestigungen der Katastrophenbank an der Trennwand montiert sind. An der Rückseite der Wand sind die U - bzw. kastenprofile verschweisst, die die Gurtaufnahmen inne haben, so einfach Bank raus, Schlafbank rein, ist das nicht, einmal aus Platzgründen, sie ist tiefer, zum Anderen kommt dann das Finanzamt, es wird so oder so das letzte Wort haben, es ist dem FA egal, was in der Zulassung steht, solange keine eindeutigen Urteile aus Karlsruhe gefallen sind, kann es jede LKW-Zulassung steuerrechtlich zu nichte machen.
moin,
meine idee wäre dabei...die sitzbank NACH der genehmigung des finanzamtes auszutauschen,
denn es geht doch um den verwendungszweck, daß hinten noch 3 personen mitfahren dürfen...
nun war die katastrophensitzbank bei einem katastropheneinsatz katastrophal demoliert worden, und man hatte grad nur die multivan-sitzbank als ersatz, um dem zwecke gerecht zu werden
..daß die drei hinten nun bequemer sitzen ist zwar nun bedauerlich, aber weil es nur eine temporäre ersatzlösung war, unvermeidlich...dies führte ebenso dazu, daß die gurtbefestigung an der für die multi-bank vorgesehenen stellen angebracht werden mußten, um die sicherheit der drei mitfahrer hinten nicht zu gefährden...
so daß der ursprüngliche einsatzzweck weiterhin seiner bestimmung zugeführt werden konnte...
falls das finanzamt das im nachhinein (weil sie stichprobenweise hausbesuche machen..., um zu gucken ob mit den t3 lkws alles so seine ordnung hat...) beanstanden würde, so wäre eine ausnahme-genehmigung zu beantragen, da der einsatzzweck nicht an der art und weise der bestuhlung scheitern sollte...da bei einer katastrophe nicht von immanenter bedeutung ist, auf welcher bestuhlung die personen der katastrophe zugeführt werden können...sondern, daß sie am einsatzort erscheinen...etcpp...
gruß, paul
hier mal n link zum fahrverbot.
http://www.feiertage-newsletter.de/fahrverbot.html
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moin,
der link zu den fahrverboten:
ja interessant, aber was soll uns das sagen?
steht doch ganz deutlich:
"...Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t..."
betrifft also keine t3 und andere vans/kleinbusse...
gruß, paul
Das Fahrverbot hab ich vor ein paar Monaten schon durch, erst Bussgeld verpassend, dann Einstellung des Verfahrens, nicht jeder der Wachhabenden weiss, das man mit einem T1/T2/T3/T4/T5, der als LKW zugelasssen ist, auch an Sonn- und Feiertagen mit Anhängern unterwegs sein darf.
Kein Ding, das geht, aber befestigte Sitze auf Ledeflächen, die für einen Pers. Transport geeignet sind, können schnell bei der nächsten allg. Verkehrskontrolle ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach sich ziehen, lediglich im langen T4, kann das ohne Folgen bleiben, wenn man eine Bank in der 2. Reihe montiert.
moin,
...wenn das finanzamt hinten 3 personen genehmigt hat,
zählt dieses...
...und bei einer verkehrskontrolle wird nicht unterschieden zwischen katastrophen-sitzbank für 3 personen, oder multibank für 3 personen...
und wenn da 3 adipöse menschen drauf säßen könnt man unter denen eh nicht mehr erkennen um welche sitzbank es sich handelt,
soll heißen:
was zählt ist die sonder-zulassung für 3 personen, die möbel halten doch nicht ewig und verschleißen schon mal...
diese original katastrophenbank ist doch so selten, daß man keinen ersatz fände...
gruß, paul
Fahrzeuge des Bundes, der Länder und Gemeinden, wie auch von öffentlichen, gemeinnützigen Einrichtungen, dem Sinn und Zweck nach wieder als LKW privat zugelassen zu bekommen halte ich, der gültigen Rechtsprechung nach, für unmöglich, denn es klar definiert, das Personentransporte auf Ledeflächen untersagt sind.
Bei Einbau der Katastrophensitzbank muss die Trennwand verbaut werden, da in der die Gurtaufnahmen montiert sind, somit verschiebt sich die Ladefläche vom Ende der Vordersitze hinter die Trennwand
Wenn man nun nachmisst, Gaspedal- durchgetreten bis Heckabschluss, bleiben keine 50% Ladefläche übrig. Sprich, es ist kein LKW. Es wird eine überdachte Doka, zu deren Zulassung als LKW meist die 2 Sitzreihe geopfert, oder die Ladefläche bis ans Ende der Stossstange verlängert werden muss.
moin,
wie die bank eingebaut wurde, weiß das finanzamt ja nich,
also seitlich einbauen, vors fenster und man hat wieder die ganze ladefläche, ohne trennwand...
das sind so gummiparagraphen...ist nicht bundeseinheitlich geregelt...
dann gibts wieder den ermessensspielraum, und verschiedene länderregelungen,
wie schon gesagt, es gibt noch bundesländer, in denen ist ein postgolf noch als lkw möglich, obwohl der noch weniger den genannten anforderungen entspricht...
gruß, paul
Der Postgolf I ind II geht überall als LKW durch, wenn er eine Trennwand an die senkrecht gestellten Vordersitze bekommt, die sich in der 3. letzten Raste befinden, die hinteren Seitenscheiben undurchsichtig machen, Rückbank raus, hinten die Gurtaufnahmen verschweissen, dann hat er mehr als 51% der Länge, zwischen Gaspedal durchgetreten und Heckabschluss, als Ladefläche, dagegen kann kein FA an 😁
Vorsicht beim TÜV, Sitze, längs zur Fahrtrichtung montiert, werden nicht mehr zugelassen, selbst dann nicht, wenn diese dafür TYP geprüft sind.
Es gibt dafür in D keine Erlaubnis mehr, sie zur Personenbeförderung zu nutzen. Auf Bestand hat es keinen Einfluss, Umbauten dieser Art, bekommen jetzt keine Zulassung mehr. Anders ist es in Fahrzeugen, in denen keine Anschnallpflicht besteht, wie zB. in Linienbussen.
moin,
...ich sach ja gummi-paragraphen, ermessensspielraum, etc..:
golf:
hatte mal son fall: hab mich mal für nen postgolf bei ibäh, der mit lkw-zulassung angepriesen wurde, interessiert...,
beim FA nachgefragt, dort wurde mir erklärt, dies sei nicht mehr möglich, ein derartiges kfz würde grundsätzlich nur noch als pkw eingestuft...
angeblich bundesweit,...wenn das in anderen bundesländern noch als lkw möglich sei, wäre diese neue regelung dort noch nicht angekommen...
t3:
na wenn das so ist..., dann eben beim tüv mit "normal" quer eingebauter bank als lkw eintragen lassen,
dann mit längs eingebauter bank zum FA vorführen (wg dem laderaum...),
und als lkw genehmigen lassen...
anschließend wieder quer einbauen (wg der erlaubnis personenbeförderung...)...
gruß, paul
Zitat:
§21 StVO
(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 08.04.2008 (siehe BGBl. 2006 Nr. 23 S. 1160 Art. 2). Letzte Änderung durch: Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. November 2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 61 S. 2774, ausgegeben zu Bonn am 07. Dezember 2007).
Daher muss sich die Ladefläche hinter der 2 Sitzreihe befinden, somit wird dem T3 die LKW Zulassung beim FA verweigert. Im langen T4 gehts problemlos.
moin,
...die stvo interessiert das FA nicht...deren kriterien gelten der größe des laderaums, sowie der zuladung...ist ja ne steuertechnische sache...
man wollte irgendwann mal vermeiden, daß sich jeder aus seinem hubraumstarkem camaro o.ä. einen steuergünstigen lkw bastelt...
da der t3 wahlweise als pkw / lkw lieferbar war, ist der lkw-status kein thema...die ausführung lkw-sonderausführung mit gleichzeitiger personenbeförderung ist dermaßen selten, daß dieser passus auch unverändert bleibt...(da er ja auch zuerst beim tüv eingetragen wird...)
mit dem straßenverkehr und deren stvo ist ja keine zuständigkeit des FA mehr gegeben...
deshalb:
vorfahren fürs FA mit längs-bank, wg des laderaums,
zum benutzen die bank wieder quer einbauen, für die stvo und rennleitung...
d.h. es handelt sich im prinzip um eine variabel einsetzbare sitzbank...
solls auch geben, gibt ja ooch drehsitze...
möglich wär deshalb auch sone verschiebbare drehbefestigung, so von längs auf quer, je nach einsatzzweck, FA oder stvo...
gruß, paul
Das FA legt die StVO im Rahmen der Anerkennung den Ausschluss der Personenbefördungsmöglichkeit zu Grunde, daher müssen neuderings, zum Umbau eines Vans zum LKW, meist alle Gurtaufnahmen hinten und in der Mitte verschweisst werden. Wenn man nun Personen auf der Ladefläche in festen Sitzen oder Bänken sitzen hat, die steuerrechtlich und aus der StVO für Personen tabu sind, werden 2 unabhängige Verfahren die Folge sein, wenn die Rennleitung darüber stolpert. Ordnungwidrigkeitsverfahren, unerlaubte Personenbeförderung auf der Ladefläche, ein Strafverfahren der Steuerhinterziehung, denn längenmässig ist der Rest der Länge der Ladefläche der T3 keinesfalls ausreichend.
Meine Erfahrung zur LKW Zulassung.
Hatte mir vor einigen vielen Jahren eine T3 Caravelle GL gekauft und wie von unserem Finanzamt ( LK Peine NS ) gewünscht alle Sitze hinten entfernt, Gurte raus und die Aufnahmen dafür Zugeschweißt ( mit Schraube drin ) und die hinteren Seitenscheiben mit Blickdichter Folie beklebt ( Alternativ Scheiben gegen Blech tauschen ).
Die kleine Kannte hinter bzw. zwischen den Sitzkonsolen war dem FA als Schutz gegen das verrutschen von Ladung ausreichend.
Dann beim FA vorführen und alles war gut, Steuern danach 152.-€ wenn ich mich richtig entsinne.
Ach so, vorher noch zum Tüv und eintragen lassen.
Danach habe ich die Motorraumerhöhung mit Spanplatten bis zur C-Säule verlängert und eine Schicke breite Luftmatratze darauf gelegt, mit hilfe eines kleinen 12 Volt Kompressors bei bedarf aufgepumpt, und bei nichtgebrauch ist sie in dem neu entstandenen Kasten verschwunden, dann noch einen kleinen Schrank mit Spüle, Pumpe, Kanister usw. eingebaut und fertig war mein getarntes Mini Womo.
Sicher war das nicht so ganz nach Vorgabe des Gesetzgebers aber in den ca 3 Jahren die ich damit kreuz und quer durch Europa getourt bin war keine Kontrolle dabei in der meine LKW Zulassung in frage gestellt wurde.
Ich habe auch nie wirklich ein schlechtes Gewissen dabei gehabt, schließlich hab ich ja nur ab und zu auf der Ladefläche geschlafen.
Ganz sicher hätte ich heute keine bedenken es wieder so zu machen.
Sauber bleiben.