VW: "Kostet 900 EUR oder vielleicht auch nichts!"

VW Passat B6/3C

Hallo,

- Passat Ende Februar 2010 gebraucht gekauft mit über 100 000 km.
- Reise nach Süddeutschland: Passat qualmte am 01.04. (ein Tag nach der langen Autobahnfahrt) aus dem Motorraum. ADAC und VW-Händler vor Ort: "Zuheizer defekt, machen Sie einen Termin in Berlin."
- Termin in Berlin (am 26.04. Termin bekommen): "Ja, es ist der Zuheizer, könnte entweder 900 EUR kosten oder nichts, wenn die Gebrauchtwagenabteilung den Schaden übernimmt."

- ich halte euch auf dem Laufenden, es wäre schon krass so viel Geld zu zahlen, obwohl man das Auto nicht mal 3 Monate hat, oder?

Fortsetzung folgt...

Beste Antwort im Thema

Hi,
bei 100.000 km steckt man(n) eben nicht drin,da kann ja alles passieren !
ob nun 3 monate , 3 wochen oder erst nach 3 Jahren.

sky

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Zitat:

Original geschrieben von Marseille2010


Hallo,

- Passat Ende Februar 2010 gebraucht gekauft mit über 100 000 km.
- Reise nach Süddeutschland: Passat qualmte am 01.04. (ein Tag nach der langen Autobahnfahrt) aus dem Motorraum. ADAC und VW-Händler vor Ort: "Zuheizer defekt, machen Sie einen Termin in Berlin."
- Termin in Berlin (am 26.04. Termin bekommen): "Ja, es ist der Zuheizer, könnte entweder 900 EUR kosten oder nichts, wenn die Gebrauchtwagenabteilung den Schaden übernimmt."

- ich halte euch auf dem Laufenden, es wäre schon krass so viel Geld zu zahlen, obwohl man das Auto nicht mal 3 Monate hat, oder?

Fortsetzung folgt...

Meine Meinung: Kein Verschleiss-Schaden, kein Einfluss des Benutzers - reine Gewährleistungssache (NICHT Garantiesache, NICHT auf irgendwelche Garantie-Bedingungen und Zuzahlungen (weil >100000km etc.) einlassen! ) Wenn die Rumzicken sollten, würde ich mich mal bei einem Anwalt beraten lassen. Bei ADAC Mitgliedschaft ist Erstberaung beim Vertragsanwalt kostenlos, evtl. hast Du ja aber auch eine RSV)

Hi,
bei 100.000 km steckt man(n) eben nicht drin,da kann ja alles passieren !
ob nun 3 monate , 3 wochen oder erst nach 3 Jahren.

sky

Zitat:

Original geschrieben von sky900


Hi,
bei 100.000 km steckt man(n) eben nicht drin,da kann ja alles passieren !
ob nun 3 monate , 3 wochen oder erst nach 3 Jahren.

sky

a) was willst Du mit dem Beitrag aussagen?

b) was hat das mit der Gewährleistung zu tun?

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__



Zitat:

Original geschrieben von Marseille2010


Hallo,

- Passat Ende Februar 2010 gebraucht gekauft mit über 100 000 km.
- Reise nach Süddeutschland: Passat qualmte am 01.04. (ein Tag nach der langen Autobahnfahrt) aus dem Motorraum. ADAC und VW-Händler vor Ort: "Zuheizer defekt, machen Sie einen Termin in Berlin."
- Termin in Berlin (am 26.04. Termin bekommen): "Ja, es ist der Zuheizer, könnte entweder 900 EUR kosten oder nichts, wenn die Gebrauchtwagenabteilung den Schaden übernimmt."

- ich halte euch auf dem Laufenden, es wäre schon krass so viel Geld zu zahlen, obwohl man das Auto nicht mal 3 Monate hat, oder?

Fortsetzung folgt...

Meine Meinung: Kein Verschleiss-Schaden, kein Einfluss des Benutzers - reine Gewährleistungssache (NICHT Garantiesache, NICHT auf irgendwelche Garantie-Bedingungen und Zuzahlungen (weil >100000km etc.) einlassen! ) Wenn die Rumzicken sollten, würde ich mich mal bei einem Anwalt beraten lassen. Bei ADAC Mitgliedschaft ist Erstberaung beim Vertragsanwalt kostenlos, evtl. hast Du ja aber auch eine RSV)

Wie sollte man es besser sagen können, zum verdeutlichen habe ich mir erlaubt oben das wichtigste von NEO in Fettschrift zu makieren...

Das ist natürlich nur gültig wenn der Passat beim Händler gekauft wurde und nicht privat.. Manche Händler bieten nur eine

Vermittlung

des Autos an um solche Gewährleistungen auszuschließen.. 🙁

Norbert

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Zitat:

Original geschrieben von __NEO__



Zitat:

Original geschrieben von sky900


Hi,
bei 100.000 km steckt man(n) eben nicht drin,da kann ja alles passieren !
ob nun 3 monate , 3 wochen oder erst nach 3 Jahren.

sky

a) was willst Du mit dem Beitrag aussagen?

b) was hat das mit der Gewährleistung zu tun?

zu a : TE schrieb " obwohl man das Auto nicht mal 3 Monate hat "

zu b : wenn er von privat gekauft hat " keine Gewährleistung" , scheint aber nicht der fall zu sein
also mal abwarten ob die Gewährleistung des Händlers hier greift,das sollte sie eigentlich

sky

Zitat:

Original geschrieben von sky900



Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


a) was willst Du mit dem Beitrag aussagen?

b) was hat das mit der Gewährleistung zu tun?

zu a : TE schrieb " obwohl man das Auto nicht mal 3 Monate hat "

zu b : wenn er von privat gekauft hat " keine Gewährleistung" , scheint aber nicht der fall zu sein
also mal abwarten ob die Gewährleistung des Händlers hier greift,das sollte sie eigentlich

sky

zu b) Falsch. Auch dann hat er die Gewährleistung, ausser diese ist explizit im Kaufvertrag ausgeschlossen worden.

und aus der Aussage "wenn die Gebrauchtwagenabteilung den Schaden übernimmt" schliesse ich, dass der Wagen vom Händler gekauft wurde. Die Einschränkung" wenn die Gebrauchtwagenabteilung den Schaden übernimmt" lässt mich schon das Schlimmste befürchten, weil der Kunde hier schon wieder auf die "Großzügigkeit" der Gebrauchtwagenabteilung eingestimmt wird und womöglich noch dankbar sein soll, evtl. nicht den vollen Betrag selber zahlen zu müssen. Der Kunde hat in einem solchen Fall aber i.d.R. einen Rechtsanspruch darauf und ist nicht auf die Willkür des Händlers angewiesen. Aber jetzt warten wir doch einfach mal ab, was beim TE letztlich rauskommt. Das war ja jetzt erst mal eine Aussage eines Mitarbeiters des Händlers, der's evtl. nicht besser weiss...

Hallo Sky,
danke für die Antwort. Ja, habe den Wagen dort als Gebrauchten gekauft, im VW-Autohaus und habe auch 1 Jahr Garantie.
Das mit dem Anwalt ist eine guter Tipp, falls es soweit kommt. Bin auch ADAC-PLus-Mitglied. Vielleicht (... siehe PM)...

LG
Mars.

Hi,

die Garantie ist scheiße 😉 da mußt du bei über 100tkm einen großen teil der kosten selbst tragen.

Garantie ist ne frewillige Serviceleistung des Händlers mit den entsprechenden Klausen.

Du hast aber von Gesetzes Wegen eine Gewährleistung und da muß der Händler die ersten 6 Monate für Schäden die am Fahrzeug auftreten zu 100% eintreten.

Die Werkstätten lassen das aber natürlic lieber über die garantie laufen weil die da selbst nix zahlen müssen,im gegenteil die verdienen noch dran.

Gruß Tobias

Hallo Community,

VW rief an und erst hieß es: "300 EUR statt 900 EUR." Ich kam dann auf die Gewährleistung zu sprechen und dann.... VW: "wir rufen Sie zurück". Nach 1 min: "Wir übernhemen den Schaden zu 100%".

WAS SOLL DAS? Warum ver**schen die die Kunden so? Schauen die erstmal, ob man sich nciht so richtig auskennt wie ich?

LG
Mars

Zitat:

Original geschrieben von Marseille2010


...........

Schauen die erstmal, ob man sich nciht so richtig auskennt wie ich?

LG
Mars

Bist Du ein Schnellmerker? 😉😉😉

Ich würde so ein AH meiden. Wobei, bei einem Wechsel kann man auch vom Regen in die Traufe kommen.. Der gut informierte Kunde bezahlt weniger, die anderen werden abgezockt. Ist halt wie im richtigen Leben. Wer nicht fragt, nicht verhandelt und nichts weis bezahlt mehr. Se la vie. Niemand hat etwas zu verschenken.

Norbert

Aber, dass DAS AUTO das nötig hat..... enttäuschend.

Schade, dass man bei Ama*on.de keine Autos kaufen kann. :-)))

Wie gesagt, VW hat alles ünernommen, Heizgerät wurde ausgetauscht usw.
Jetzt aber neuer Fehler: Außentemperaturanzeige wird nicht mehr korrekt angezeigt.

Hmmm, super, oder?

Kleiner Tipp: Bleib beim Autohaus, wenn die so leicht mit sich reden lassen.
Ich hab bei mir auch Probleme mit Standheizung usw. gehabt (und hab die immernoch..., sind aber zum Glück nicht wirklich gravierend). Bei mir ists auch über die Gebrauchtwagengarantie gelaufen. Hatte die auf die Gewährleistung angesprochen usw - insgesamt 5 Mails hin und her geschrieben und auch noch telefoniert. Mit dem Ergebnis, dass die das nicht als Gewährleistungsfall einstufen. Da es leider schon über der 6-Monate-Grenze war hätte ich ja beweisen müssen, dass das Problem schon beim Kauf bestand. Wie willst das denn machen?

Man hätte nur theoretisch ne andere Möglichkeit: Mein Vater hat nen Touran - da ging der Zuheizer jetzt gar nicht mehr und die Brennkammer wurde getauscht. Bei mir wurde die im Passat auch schon getauscht. Bei dir ja scheinbar auch. So oft wie das Teil kaputt geht, kann das eigentlich schon kein Einzelfall mehr sein. Aber das müsste man natürlich auch erstmal bei VW durchbekommen - und das wird nicht einfach, denn dann müsste VW ja die ganzen Reparaturen zahlen...

Zitat:

Original geschrieben von Chris.E


Kleiner Tipp: Bleib beim Autohaus, wenn die so leicht mit sich reden lassen.
Ich hab bei mir auch Probleme mit Standheizung usw. gehabt (und hab die immernoch..., sind aber zum Glück nicht wirklich gravierend). Bei mir ists auch über die Gebrauchtwagengarantie gelaufen. Hatte die auf die Gewährleistung angesprochen usw - insgesamt 5 Mails hin und her geschrieben und auch noch telefoniert. Mit dem Ergebnis, dass die das nicht als Gewährleistungsfall einstufen. Da es leider schon über der 6-Monate-Grenze war hätte ich ja beweisen müssen, dass das Problem schon beim Kauf bestand. Wie willst das denn machen?

Man hätte nur theoretisch ne andere Möglichkeit: Mein Vater hat nen Touran - da ging der Zuheizer jetzt gar nicht mehr und die Brennkammer wurde getauscht. Bei mir wurde die im Passat auch schon getauscht. Bei dir ja scheinbar auch. So oft wie das Teil kaputt geht, kann das eigentlich schon kein Einzelfall mehr sein. Aber das müsste man natürlich auch erstmal bei VW durchbekommen - und das wird nicht einfach, denn dann müsste VW ja die ganzen Reparaturen zahlen...

Bei Dir ist das ein Garantiefall gewesen, denn offenbar hat das Teil ja in den ersten 6 Monaten vermutlich getan. Wenn es nach den ersten 6 Monaten defekt geht musst DU beweisen, dass zum ZEITPUNKT DES KAUFS der Mangel schon bestand (was ja offenbar nicht der Fall war). Dies kannst Du in der Regel ohnehin nicht, ergo macht eine Gebrauchtwagengarantie ja auch Sinn - hat aber ggb. der Gewährleistung den Nachteil, dass Garantiebedingungen vereinbart sein können, die eine Beteiligung deinerseits an den Kosten entsteht, z.B. bei höherer Laufleistung.

Dass es sich bei dem Thema um ein "bekanntes" Problem handelt ist eigentlich egal, wenn zum Zeitpunkt des Kaufs das Problem an Deinem Wagen noch nicht bestand. In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen (zugunsten des Käufers) dass auftretende Mängel (oder Mängel die zu dem Schaden führten) schon beim Kauf bestanden, da der Händler in der Regel das Gegenteil auch nicht beweisen kann.

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