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Vw Käfer 1303 1600i Kaltlaufregler

VW Käfer 1303, VW
Themenstarteram 23. September 2014 um 15:36

Hallo,

ich habe mir jetzt ein 1303 1600i zugelegt und überlege ein kaltlaufregler einzubauen.

Woher? Wie teuer sind die? Wie ist eure erfahrung? Habe was gelesen von Behling? Wo kann man die biester kaufen? Würde mich sehr über eure Erfarungen, Anregungen und Tipps freuen.

 

Vlg Anna

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17 Antworten

einen 1303 1600i? entweder einen 1303 Bj. 72-80 oder einen 1600i bJ. 85-2003 . Meinst du einen 1303 mit "normalem" 1600 Motor oder wurde ein 1600i Motor nachträglich eingebaut. So wird das schwierig mit Hilfe

Themenstarteram 23. September 2014 um 18:22

Wie oben erwähnt ein 1303 1600i. Er ist Bj. 96 . Ich habe schon das ganze Internet durchsucht ich finde nichts :,-(

Zitat:

Original geschrieben von Anna704

Wie oben erwähnt ein 1303 1600i. Er ist Bj. 96 . Ich habe schon das ganze Internet durchsucht ich finde nichts :,-(

Wie drunter erwähnt gibt es auch keinen 1303 von 96.

Grüße,

Michael

Hallo zusammen, vielleicht ist dass ja son 1303er der für den japanischen oder amerikanischen Markt gefertigt wurde und danach in sone Klimagarage eingemottet wurde. Und 96 erst zugelassen wurde. Mit der Fahrgestellnummer kann hier vielleicht, eher jemand weiter helfen. Gruß Gert

Bilder vom Auto und vom Motor würden helfen zu erkennen um was es ich genau handelt.

Vari-Mann

Zitat:

Original geschrieben von Anna704

Wie oben erwähnt ein 1303 1600i. Er ist Bj. 96 . Ich habe schon das ganze Internet durchsucht ich finde nichts :,-(

Na da vermute ich mal das er nur mal eine Motorhaube mit 1303 Schriftzug "spendiert" bekommen hat.

Fakt ist, das es von 96 keinen 1303 gibt.

Guten Tag,

dass von Ihnen beschriebene Fahrzeug gibt es nicht. Bitte weitere Informationen überbringen. Nur dann kann Ihnen zielgerecht geholfen werden.

MfG

inPo

Themenstarteram 26. September 2014 um 14:36

Hallo,

Ich mache bei gelegenheit mal Bilder. Es ist auf jeden Fall ein 1600i mit dem Motorcode ACD.

Ein Kaltlaufregler lohnt sich steuerlich immer!

Steuer sinkt von 242,00 Euro auf 117,00 Euro pro Jahr.

Zu beziehen bei Behling, Einbau ggf auch dort, und dann bei der KÜS

abnehmen lassen, so sollte es funktionieren.

Natürlich noch zum Straßenverkehrsamt, damit die neue Steuerklasse

auch wirksam eingetragen wird.

Und dabei ist es egal, in welchem Käfer der 1600i Motor mit der Kennzeichnung ACD steckt....

Gruss 1303city

Zitat:

@1303city schrieb am 9. Oktober 2014 um 22:27:12 Uhr:

Ein Kaltlaufregler lohnt sich steuerlich immer!

Steuer sinkt von 242,00 Euro auf 117,00 Euro pro Jahr.

Zu beziehen bei Behling, Einbau ggf auch dort, und dann bei der KÜS

abnehmen lassen, so sollte es funktionieren.

Natürlich noch zum Straßenverkehrsamt, damit die neue Steuerklasse

auch wirksam eingetragen wird.

Und dabei ist es egal, in welchem Käfer der 1600i Motor mit der Kennzeichnung ACD steckt....

Gruss 1303city

Guten Morgen, soweit alles Richtig, in Bezug auf deinen, wohl deutschen 1303. Die 1600i sind aber offiziel keine VW, haben die Schlüsselnummer ausgenullt. Änderungen darf daher NUR der Tüv (in Westdeutschland) eintragen. Der Küs Prüfer darf nur die HU machen.

Das ganze funktioniert beim 1600i auch nur mit Einzelabnahme und die ist entsprechend teuer, also sammeln und dann hinfahren.

Gruß

InPo

Ich will ja nicht unken, aber:

Zur Steuererleichterung führt nicht der Kaltlaufregler, sonder das mit ihm verkaufte Abgasgutachten/Homologationsgutachten. Wenn der Käfer aus dem OP dort nicht aufgeführt ist, wird das auf ein Einzelgutachten hinauslaufen. Mutmaßlich ist das unwirtschaftlich.

Gut...die im Tal der Ahnungslosen und Unbelehrbaren sitzen....sollen dort bleiben....

 

Der TE kann sich ja gerne persönlich bei Behling informieren...und dann hier berichten....

Ich habe bei meinem 1600i und bei meinem reimportierten 1303US Cabrio mit ACD Motor den Kaltlausfregler eingetragen...

Heute macht es die KÜS ... einfach mal nachfragen...

 

Gruss 1303city

P.S. Einfach mal bei Forum.1600i.de recherchieren

http://forum.1600i.de/viewtopic.php?...

Zitat:

@Xotzil schrieb am 10. Oktober 2014 um 20:12:18 Uhr:

Ich will ja nicht unken, aber:

Zur Steuererleichterung führt nicht der Kaltlaufregler, sonder das mit ihm verkaufte Abgasgutachten/Homologationsgutachten. Wenn der Käfer aus dem OP dort nicht aufgeführt ist, wird das auf ein Einzelgutachten hinauslaufen. Mutmaßlich ist das unwirtschaftlich.

Übrigens nette Spitzfindigkeit...

Nur ein Abgasgutachten allein wird auch nicht helfen, da der Sachverständige ja die ordnungsgemäße Montage bescheinigen muss, bevor das Straßenverkehrsamt eine Änderung vornimmt....

Ich frage mich, woher so mancher "Käferfachmann" seine Weisheiten nimmt....

Guten Morgen,

das hier immer gleich Nickligkeiten aufkommen müssen, kann man nicht mal sachlich bleiben?

Es kann ja auch sein, dass einzelen Prüfer Unkenntnis haben der einfach kulant sind, oder sich bewußt nicht an das Recht halten, dass ist doch schön, denn unser Ziel ist doch die einzelne Eintragung zu bekommen.

Die Rechtslage ist aber akutell leider immer noch so, dass die meisten 1600i und auch Reimporte die Schlüsselnummeer 000 haben und damit amtlich kein Käfer sind sondern ein "selbstgebautes Fahrzeug".

Der 1600i hat keine Betriebserlaubnis nach § 20 STVZO. Der 1600i hat eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 STVZO (wurde vom jeweiligen Importeur gemacht).

Der 1600i gilt quasi wie ein selbstgebautes Auto. Problem ist nun, dass die alten ABEs z.B. für ATS Felgen nun nicht für den 1600i gelten.....der 1600i ist ja kein Käfer.....

Und nun wird es kompliziert:

Es wird unterschieden zwischen dem Rechtsstatus einer "Überwachungsorganisation (ÜO)" und dem der "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TP)". Änderungsabnahmen, für deren Umbauten gültige Prüfzeugnisse vorliegen, können nach §19(3) StVZO sowohl durch einen Prüfingenieur einer ÜO als auch durch den amtl. anerkanten Sachverständigen (aaS) einer TP durchgeführt werden. Gültige Prüfzeugnisse sind: ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung), Teilegutachten, EG-Genemigungen und ECE Genehmigungen. Umbauten für die es keine gültigen Prüfzeugnisse als Arbeitsgrundlage für die Änderungsabnahme nach §19(3) gibt, müssen als "Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO durch einen aaS einer TP beurteilt werden.

Welche Organisation in dem jeweiligen Bundesland den Rechtstatus "TP" hat, ist vom Bundesland abhängig.

In den alten Bundesländern (West) ist es immer einer der TÜV, in den neuen Bundesländern ausschließlich DEKRA.

In allen Bundesländern sind die TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, TÜH, FSP als ÜO zugelassen.

Eine Besonderheit gibt es noch, NEU-Fahrzeuge dürfen für eine Einzelbetriebserlaubnis anstelle von §21 StVZO auch nach §13 EG-FGV beurteilt werden und das darf in den alten Bundesländern auch ein "Regionaler Beguachter" des Technischen Dienstes des DEKRA.

Du kannst also mit fast allem zum DEKRA gehen. Nur wenn es wirklich ein §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO oder eine reine §21 Abnahme ist (das sind nur ganz wenige Fälle), mußt Du in den "alten" Ländern den entsprechenden TÜV bemühen.

99,99 % der Eintragungen sind mit §19(3) durchführbar, unter www.dekra.de/de/standorte findest Du eine Stelle in Deiner Nähe, Du kannst grundsätziich auch erstmal nachfragen (fragen kostet nix), auch wenn du keine Unterlagen hast. Die Ingenieur der DEKRA können auch in einer Datenbank danach suchen, meistens werden sie auch fündig. Je nach Aufwand kann das dann auch mal 26 EUR an Gebühr kosten, ist aber oft billiger, als selbst nach einem gültigen Prüfzeugnis zu suchen, denn das lassen sich viele Hersteller auch bezahlen.

Um zur Grundfrage zurückzukehren: In Niedersachen ist DEKRA eine ÜO und darf Abnahmen nach §19(3) und Einzelabnahmen an Neufahrzeugen nach §13 EGFV durchführen. Nur für eine Änderung nach §19(2) und §21 StVZO mußt du zum TÜV.

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