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VW-Händler storniert verbindliche Bestellung - ist das rechtens

Themenstarteram 14. April 2009 um 17:46

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Wir haben uns vor ca. 3 Wochen einen VW-Golf Variant 102PS usw. verbindlich bestellt "Verbindliche Bestellung". Der VW-Händler möchte nun die Bestellung mit der Begründung stornieren, dass es keinen Variant mehr mit 102 PS - Motor gibt. Nun bot er uns heute Nachmittag an, die 80PS-Version zu nehmen. Ich sagte unter der Bedingung zu, dass dieser auch lieferbar ist an sonsten bleiben wir bei der 102PS-Variante und bestehen auf die Lieferung.

Kann ein Händler einfach so eine unterschriebene, "Verbindliche Bestellung" unter dem Vorwand, dass kein Motor lieferbar wäre stornieren.

Dazu kommt, dass nun die Umweltprämie beantragt ist, ich auf der Liste relativ weit vorne liege usw.

Der ganze Aufwand also umsonst ??? Hab ich ein Recht auf Schadensersatz.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von quattros

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

 

Wir haben uns vor ca. 3 Wochen einen VW-Golf Variant 102PS usw. verbindlich bestellt "Verbindliche Bestellung". Der VW-Händler möchte nun die Bestellung mit der Begründung stornieren, dass es keinen Variant mehr mit 102 PS - Motor gibt. Nun bot er uns heute Nachmittag an, die 80PS-Version zu nehmen. Ich sagte unter der Bedingung zu, dass dieser auch lieferbar ist an sonsten bleiben wir bei der 102PS-Variante und bestehen auf die Lieferung.

 

Kann ein Händler einfach so eine unterschriebene, "Verbindliche Bestellung" unter dem Vorwand, dass kein Motor lieferbar wäre stornieren.

 

Dazu kommt, dass nun die Umweltprämie beantragt ist, ich auf der Liste relativ weit vorne liege usw.

 

Der ganze Aufwand also umsonst ??? Hab ich ein Recht auf Schadensersatz.

Vermutlich kein Schadenersatz.

Du hast eine verbindliche Bestellung aufgegeben, an die Du drei Wochen gebunden bist. Innerhalb dieser Zeit muss der Händler sagen, ob er Deine Bestellung, die im rechtlichen Sinn ein Kaufangebot darstellt, annimmt.

Nimmt er die Bestellung nicht an, dann ist kein Vertrag zustande gekommen.

Hat der Händler dagegen schon die Auftragsbestätigung zugestellt und tritt anschließend vom Vertrag zurück, dann steht vermutlich Schadenersatz zu.

 

O

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am 17. April 2009 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von Peacemaker22

Und 80 Benzin PS in einem Kombi - ich weiss ja nicht...

Ich bin erstaunt, das VW im schweren Variant einen Motor anbietet, der schon mit dem normalen Golf überfordert ist. Meines Erachtens wäre die Flucht nach vorne der richtige Weg gewesen, sprich 1.4er Tsi mit 122Ps.

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