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VW Golf 7 Mängel und Probleme

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 15. März 2013 um 13:37

Hallo zusammen!!!

 

Mich würde mal Interessieren welche Mängel und Probleme (alle motorisierungen und Ausstattungen), in der Golfgemeinde (Golf 7) aufgetreten sind.:(

Ich Denke mir das der Golf 7 seit ca. 3-5 Monate, bei den Kunden gefahren wurde und vielleicht schon der eine oder andere Berichten kann was ihn sein Golf für Mängel -Probleme bereitet hat.

Gruss

Beste Antwort im Thema
am 18. März 2013 um 8:28

Ich fang auch mal an......

Hab meinen Golf jetzt seit 1,5 Monaten, davon stand meiner 1 Monat in der Werkstatt! Wenn ich meinen Golf jetzt hernehme, dann ist das für VW echt beschämend......

Getriebe neu, da die im Werk 2,5 l zu wenig Öl drin hatten, Antriebsstrang links komplett neu, Radlager links neu, Blech zwischen Motor und Getriebe neu und siehe (höre) da, immer noch das blecherne Geräusch, nur jetzt Gott sei Dank auch beim geradeaus fahren, herzlichen Glückwunsch! Lüftungsdüsen wurden schon 5x mit irgendwas hinterlegt, knarzen immer noch, und das beste, bauen die das erste mal ein Autoradio??? Kein Empfang, nur rauschen........ Der Golf ist das schlechteste Auto das ich je hatte, nicht mal mein Seat oder der Nissan meines Vaters ist so schlecht! Mir tut jeder Cent weh den ich für diese Auto bezahlt habe!

Bevor ichs vergesse, die Xenon zittern sich auch so durch die Nacht, hab ich echt noch nie gesehen...nebenbei funktioniert das Leaving Home auch nicht

Naja, das wars fürs erste mal......

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am 21. Juni 2014 um 14:46

Kurzer Einwurf am Rande :),

Im Normalfall sind beim Golf 7 ja die Tachozeiger ständig beleuchtet, die Instrumentafel dagegen nur, wenn man das Licht einschaltet. Mein Wagen kann sich anscheinend nicht entscheiden. Instrumentenzeiger leuchten zwar ständig, allerdings teilweise auch die ganze Tafel, ohne das ich das Licht eingeschaltet habe. Am nächsten Tag, alles wieder normal, Tachometer dunkel, Zeiger leuchtet. Nächster Tag: Alles leuchtet. Kennt jemand das Problem?! Und nein ich habe keinen Lichtsensor :) nicht das jetzt super schlaue behaupten mein Licht schaltet sich von selbst ein :D

Auch auf die Gefahr hin, jetzt superschlau zu wirken, du hast einen Lichtsensor und zwar in der Instrumenteneinheit. Dieser sorgt für die Wechselspielchen unabhängig davon, ob du einen Sensor in der Windschutzscheibe hast oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Maguse

http://www.golf7gti.com/topic.php?t=2055

@Marcellus

weiss nicht ob du es sehen kannst aber ich glaube dafür muss man im Forum angemeldet sein....

Danke. Ja man muß leider angelmeldet sein.

Zitat:

Original geschrieben von tuutu

Auch auf die Gefahr hin, jetzt superschlau zu wirken, du hast einen Lichtsensor und zwar in der Instrumenteneinheit. Dieser sorgt für die Wechselspielchen unabhängig davon, ob du einen Sensor in der Windschutzscheibe hast oder nicht.

Das gehört leider zu Bevormundungspolitik unserer VW Sicherheitsparanoide.

Leider hat sich das Tagfahrlicht schon fast zum Zwang entwickelt und nun will man den Autofahrer dazu bewegen das Licht einzuschalten trotz Tagfahrlichtes. Gott sei dank, seid Erfindung des LED Tagfahrlichts, wird man nicht mehr sinnlos geblendet.

Die Instrumentenbeleuchtung reagiert auf etwas Dunkelheit mit ebenfalls schwacher Beleuchtung.

Wenn Du kein Automatiklicht eingeschaltet hast, dann soll es Dich zwingen, Licht einzuschalten, weil es draussen wohl finster ist, nur warum sehe ich da die Strasse noch?

Alles so gewollt.

Was nicht gewollt ist, oder keinen Sinn ergibt:

... ich kann die Instrumentenbeleuchtung in der Helligkeit im Menü einstellen, das wird aber von der Automatik komplett ignoriert, so lange, wie das Abblendlicht nicht eingeschalten ist....

fragt sich, wozu dann noch Tagfahrlicht????

Die ersten Infotainmentgeräte haben diese Einstellungen (die Eigenen) komplett vergessen, zum nächsten Neustart, oder aber auch schon während des Betriebes.

Bis heute gibt es keinen Menüpunkt, wo dieser Automatismus abgestellt werden kann.

Ähnlich verhält es sich mit vielen eigenen Einstellungen, ob Klima, oder Autozoom...

Die Elektronik entscheidet, ob der Nutzer es will, oder nicht.

Genial oder Paranoid?

am 21. Juni 2014 um 17:27

Zitat:

Original geschrieben von ziemtstein

Die Instrumentenbeleuchtung reagiert auf etwas Dunkelheit mit ebenfalls schwacher Beleuchtung.

Wenn Du kein Automatiklicht eingeschaltet hast, dann soll es Dich zwingen, Licht einzuschalten, weil es draussen wohl finster ist, nur warum sehe ich da die Strasse noch?

Mal abgesehen von Sinn oder Unsinn der von dir aufgezählten Dinge(bei denen ich dir bedingungslos zustimme) will ich mich kurz hierzu äußern:

Das mit dem Lichtsensor trifft(zumindest bei meinem Volvo V40) auch auf das Abblendlicht zu.

Das hat in meinen Augen und meiner Erfahrung nach einen für mich auch sehr gut nachvollziehbaren und einleuchtenden Grund.

Es geht nicht darum, dass man selbst die Straße sieht, denn die sieht man wirklich noch gut wenn bei mir das Abblendlicht angeht. Es geht darum, dass du vom Gegenverkehr früher gesehen wirst.

TFL in allen Ehren, aber bei den diffusen Lichtverhältnissen in der Übergangszeit und auf einer kurvigen Bergstraße ist das TFL oft nicht ausreichend und ich fluche hier wirklich täglich über Leute, die selbst "nachgerüstetes" TFL haben, das nicht mal so hell leuchtet wie das Handydisplay durch meine Jeans ;)

Die sieht man sehr oft sehr spät und das wird dann richtig gefährlich, wenn diese Leute auch noch überholen.

Tagfahrlicht ist bei Neuwagen gesetzlich vorgeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von ziemtstein

Das gehört leider zu Bevormundungspolitik unserer VW Sicherheitsparanoide.

Das stimmt so nicht ganz. Es gibt eine europäische Regelung für Tagfahrleuchten an Fahrzeugen (ich glaub, ECE R48). An die hat sich VW gehalten, sonst hätte es auch keine Zulassung gegeben.

Dort steht, dass die Instrumentenbeleuchtung deutlich abzudunkeln ist, um den Fahrer dazu anzuhalten, dass Abblendlicht einzuschalten.

Klar manchmal find ich es auch nervig, vor allem bei kurzen Walddurchfahrten oder wechselnden Lichtverhältnissen. Aber VW hat sich nur an geltende Regelungen gehalten. Sicherheitsparanoid war bei VW keiner (höchstens jemand in Brüssel ;-)).

Nik

Zitat:

Original geschrieben von Nik1435

Zitat:

Original geschrieben von ziemtstein

Das gehört leider zu Bevormundungspolitik unserer VW Sicherheitsparanoide.

Das stimmt so nicht ganz. Es gibt eine europäische Regelung für Tagfahrleuchten an Fahrzeugen (ich glaub, ECE R48). An die hat sich VW gehalten, sonst hätte es auch keine Zulassung gegeben.

Dort steht, dass die Instrumentenbeleuchtung deutlich abzudunkeln ist, um den Fahrer dazu anzuhalten, dass Abblendlicht einzuschalten.

Klar manchmal find ich es auch nervig, vor allem bei kurzen Walddurchfahrten oder wechselnden Lichtverhältnissen. Aber VW hat sich nur an geltende Regelungen gehalten. Sicherheitsparanoid war bei VW keiner (höchstens jemand in Brüssel ;-)).

Nik

Ich fahre gerade nen Seat von 1997 (Bis das der Tüv uns Ende August scheidet und nen Golf 7 Jahreswagen oder nen schöner Golf 6 ablösen) und finde, solange das nicht Gesetz ist, ist es unnötig.

Licht anmachen oder nicht, anhand der Witterung, das bekommen sogar RTL Zusschauer gerade so hin)

Die Regelung ist ein Gesetz und zwingend für eine Zulassung umzusetzen.

Nik

Zitat:

Original geschrieben von Nik1435

Die Regelung ist ein Gesetz und zwingend für eine Zulassung umzusetzen.

Nik

:confused: Wie neue Autos müßen das haben? Fahre ich solange mit ner Gurke rum, dass ich da was verpast habe? :D Aber vorgeschrieben wie in Schweden z.B. ist es ja nicht, das Licht anzumachen. Also ein "neues" KFZ muß das Feature haben aber man muß es nicht nutzen? :confused:

edit: Sorry steht ja in Deinem Vorpost.. War spät heute ;)

am 22. Juni 2014 um 5:05

Zitat:

Original geschrieben von Marcellus5000

Zitat:

Original geschrieben von Nik1435

 

Das stimmt so nicht ganz. Es gibt eine europäische Regelung für Tagfahrleuchten an Fahrzeugen (ich glaub, ECE R48). An die hat sich VW gehalten, sonst hätte es auch keine Zulassung gegeben.

Dort steht, dass die Instrumentenbeleuchtung deutlich abzudunkeln ist, um den Fahrer dazu anzuhalten, dass Abblendlicht einzuschalten.

Klar manchmal find ich es auch nervig, vor allem bei kurzen Walddurchfahrten oder wechselnden Lichtverhältnissen. Aber VW hat sich nur an geltende Regelungen gehalten. Sicherheitsparanoid war bei VW keiner (höchstens jemand in Brüssel ;-)).

Nik

Ich fahre gerade nen Seat von 1997 (Bis das der Tüv uns Ende August scheidet und nen Golf 7 Jahreswagen oder nen schöner Golf 6 ablösen) und finde, solange das nicht Gesetz ist, ist es unnötig.

Licht anmachen oder nicht, anhand der Witterung, das bekommen sogar RTL Zusschauer gerade so hin)

Jedes 4./5. Fahrzeug kommt mir hier bei Regen oder dgl. ohne Licht entgegen... ;)

da hält sich doch immer wieder hartnäckig das Gerücht, das man mit Tagfahrlicht das Einschalten des Abblendlichtes zeitlich nach hinten verschieben darf .

Als die Instrumentenanzeigen früher noch unbeleuchtet waren, hat man in dunklen Waldabschnitten übrigens auch nur was gesehen, wenn man das licht eingeschalten hat.

"Ab Februar 2011 muss in allen Neuwagen bis 3,5 Tonnen serienmäßig Tagfahrlicht verbaut sein. Das sieht jetzt eine neue EU-Regelung vor. Für Nutzfahrzeuge gilt die Vorgabe ab August 2012."

Quelle: Auto Bild

 

"Nach der Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates und zur Anpassung an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) (M1) und Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (N1) in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen."

Quelle: Wikipedia

Bei diesen Fahrzeugen muss das TFL auch funktionieren und immer eingeschaltet sein. Egal in welchem Land der EU man unterwegs ist. Das Deaktivieren des TFL ist verboten und es würde zur Folge haben, dass die Betriebserlaubnis dieses Fahrzeuges erlischt.

Bei mir wurde ende 2013 das Rückschlagventil für die nachlaufenden Heckwischerdüse eingebaut. Es war dann auch tatsächlich Ruhe mit dem nachlaufen.Doch jetzt, wenn es richtig heiß draußen war, so 25-30 Grad, fing die Düse wieder an zu laufen, und nicht zu wenig.Sind die Temperaturen wieder niedriger läuft auch nichts mehr. Habt ihr auch dieses Problem?

Zitat:

Original geschrieben von Marcellus5000

Zitat:

Original geschrieben von Nik1435

Die Regelung ist ein Gesetz und zwingend für eine Zulassung umzusetzen.

Nik

:confused: Wie neue Autos müßen das haben? Fahre ich solange mit ner Gurke rum, dass ich da was verpast habe? :D Aber vorgeschrieben wie in Schweden z.B. ist es ja nicht, das Licht anzumachen. Also ein "neues" KFZ muß das Feature haben aber man muß es nicht nutzen? :confused:

Ich habe mich nur auf das Feature, dass man auf Dunkelheit irgendwie hingewiesen werden muss, bezogen. Hier der Text aus der ECE:

Wenn Tagfahrleuchten vorhanden und gemäß Absatz 6.19 in Betrieb sind, gilt Folgendes:

6.2.7.6.1. Entweder müssen sich die Abblendscheinwerfer gemäß den Anforderungen von Anhang 12 automatisch, je nach den Umgebungslichtverhältnissen, ein- bzw. ausschalten (z. B. Einschalten bei Nachtfahrten, Fahrten durch Tunnel usw.) oder

6.2.7.6.2. die Tagfahrleuchten werden zusammen mit den in Absatz 5.11 genannten Leuchten betrieben, wobei zumindest auch die Schlussleuchten aktiviert sind, oder

6.2.7.6.3. es müssen unübersehbare Hilfsmittel vorhanden sein, die den Fahrer darauf hinweisen, dass die Scheinwerfer, die Begrenzungsleuchten und Schlussleuchten sowie die gegebenenfalls vorhandenen Umrissleuchten und Seitenmarkierungsleuchten nicht leuchten. Dies kann wie folgt erreicht werden:

DE L 323/76 Amtsblatt der Europäischen Union 6.12.2011

6.2.7.6.3.1. durch Vorhandensein zweier deutlich verschiedener Niveaus der Beleuchtungsintensität der Instrumententafel für Nacht und für Tag, die dem Fahrer anzeigen, dass die Abblendscheinwerfer einzuschalten sind, oder

6.2.7.6.3.2. durch unbeleuchtete Anzeiger und die Kennzeichnung von manuell bedienten Betätigungseinrichtungen, die gemäß Regelung Nr. 121 beleuchtet werden müssen, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet sind, oder

6.2.7.6.3.3. durch eine Kontrolleinrichtung, die optisch, akustisch oder beides sein kann, und die erst bei verringerter Umgebungshelligkeit gemäß Anhang 12 aktiviert wird, um den Fahrer darauf hinzuweisen, dass die Abblendscheinwerfer eingeschaltet werden sollten. Ist die Kontrolleinrichtung einmal aktiviert, darf sie sich erst ausschalten, wenn die Abblendscheinwerfer eingeschaltet worden sind oder die Einrichtung, mit der der Motor (Antriebssystem) angelassen und/oder abgestellt wird, sich in einer Stellung befindet, in der der Betrieb des Motors (Antriebssystems) nicht möglich ist.

Gruß

Nik

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