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VW Gebrauchtwagengarantie: Defekte Fensterheber nach 3 Wochen

VW Polo 6 (AW)
Themenstarteram 11. September 2023 um 13:43

Hallo zusammen,

ich habe mir vor 3 Wochen bei einem VW Autohaus einen gebrauchten Polo 6 gekauft (43.000 km). Nun scheinen die Fensterheber vorne defekt zu sein. Das Fahrerfenster lässt sich gar nicht mehr runterfahren und das Beifahrerfenster ließ sich ca. 20 Minuten lang nicht mehr hochfahren.

Woher weiß ich, ob das durch die Gebrauchtwagengarantie abgedeckt wird? Ich habe irgendwie kein Leistungsverzeichnis o.ä. von VW.

Der Händler (A) bei dem ich es gekauft (ca. 1,5h entfernt) habe sagt, dass er ggf. die Kosten übernehmen würde. Ich solle aber erstmal zu einem Händler (B) in meiner Nähe fahren und es dort begutachten lassen. Der Händler (B) in meiner Nähe möchte aber schon für die Fehlerdiagnose ca. 150€ haben, da er ggf. die Türverkleidung abnehmen muss. Händler (A) sagt, dass er diese Kosten und auch die Kosten der Reparatur wahrscheinlich übernehmen wird.

Keine dieser Aussagen habe ich schriftlich oder per E-Mail. Meine Fragen:

1. Ist das ein übliches Vorgehen, dass ein Händler (A) mich an eine Vertragswerkstatt vor Ort verweist?

2. Sollte der Schaden repariert werden, habe ich dann ein Recht auf Zahlungsersatz?

3. Wenn ja, wo genau steht das in der Gebrauchtwagengarantie? (WeltAuto)

Bin dankbar für Tipps von Personen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Viele Grüße!

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5 Antworten

Hi,

 

Wenn es kein Fall für die Gebrauchtwagen Garantie von WeltAuto ist dann ein Gewährleistungsfall den der Händler übernehmen muss.

 

Welt Auto läuft eh über VW Werkstätten und auch bei Gewährleistung ist es üblich das dich der Händler dich zu einem Händler in der Nähe schickt, denn sonst müsstest du zu ihm fahren.

Hallo @MaxMoritz21

Hier findest du alles zu deiner Gebrauchtwagen Garantie =

https://www.volkswagen.de/.../garantien.html

Sollte deine Beanstandung nicht in der GA versichert sein ist der verkaufende Händler eintrittspflichtig - Thema Sachmängelhaftung, diese ist gesetzlich verbindlich und wird nicht durch eine bestehende Garantie abgelöst.

Ich würde mir zur Absicherung vorab die Absprache mit dem verkaufenden Händler per Email bestätigen lassen.

Mfg Mario

Einfach Händler a eine Nachricht schicken mit

Sehr geehrter Herr, wie telefonisch besprochen werde ich das Fahrzeug zur Begutachtung an Händler B geben, die entstehenden Kosten werden, wie am 01.09.2023 vereinbart, von Ihnen, im Rahmen der Gebrauchtwagengarantie, übernommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Und dann ein, zwei Tage später das Auto zu Händler b Bringen.

Themenstarteram 12. September 2023 um 15:49

Hallo zusammen,

ich habe eine entsprechende E-Mail wie @Pinocchio1106 vorgeschlagen hat geschrieben, und der Händler (A) hat micht gebeten, von Händler (B) prüfen zu lassen, ob es ein Fall für die Gebrauchtwagen Garantie ist. Ansonsten würde Händler (A) die Kosten übernehmen.

Also alles so, wie auch @Turbotobi28 es gesagt hat.

Ich habe Händler (B) jetzt gefragt, wie wir am besten vorgehen und bin zuversichtlich, dass ich nicht auf den Kosten sitzenbleiben werde. Danke für eure Hilfe. Das ist mein erstes Auto von einem Händler inkl. Garantie und ich kenne die Abläufe noch nicht. Bisher habe ich alles selber repariert.

Viele Grüße!

Hallo @MaxMoritz21

Vielen Dank für das Update, das erfolgt leider oft nicht.

Viel Erfolg und weiterhin gute Fahrt.

Mfg Mario

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