VW Behindertenrabatt

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

wie hoch sind die Behindertenrabatte bei VW? VW offeriert Kunden mit einem Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent einen zusätzlichen Nachlass beim Kauf von VW-Modellen.

http://www.mein-autorabatt.de/.../

MfG
helly1969

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@mirage113 schrieb am 22. Juli 2015 um 06:49:46 Uhr:


Na ja, 4% Vermittlungsprovison sind ja schon königlich für 20Min Kaufvertrag ausfüllen, dat sind bei 30k€ 1.200€ Steine!. Solchen Stundenlohn müsste ich mal haben. Darum nervt es ja auch so bei AH sich dann noch das gejammer anzuhören und dazu kommt der schlechte Ankauf des Alten aber im Anschluß das Fzg mit 3000€ Gewinn verkaufen wollen... Aktuell bin ich aif EU Fzg umgestiegen, weil das nicht mehr mitmachen will.

Sorry, aber was Du schreibst, ist ein wenig zu kurz gedacht!

20min Kaufvertrag ausfüllen? Das gibt es, ist aber nicht der Regelfall. Erstberatung ca. 60min, 2.-Beratung inkl. Probefahrt min. 30min, Vertrag inkl. Finanzierung + Inzahlungnahme 30-45 min, evtl. Auslieferung 30-60min. So schnell werden aus 20min 2,5 Stunden?! Ferner ist der Ertrag kein Stundenlohn...

Das Autohaus muß von dem Ertrag nicht nur den Verkäufer bezahlen, sondern auch den Disponenten, das Ausstellungsfahrzeug und den Vorführwagen. Was bleibt dann in der letzten Stufe noch übrig bei 30 TEUR Umsatz u gigantischen Lagerhaltungskosten???

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@werano
VN sollte kein Problem sein, dann eben mit abweichendem Halter. Denn das gekaufte Auto muß auf Deine Frau zugelassen werden.

Ich mußte auch die Versicherung auf den Käufernamen übertragen.

Zitat:

@werano schrieb am 11. Januar 2016 um 15:11:12 Uhr:


ich habe in meiner bestellung von dezember 2015 den behindertenrabatt angerechnet bekommen. bitte noch eine zusätzliche frage: meine frau hat die behinderung, ich habe das auto bestellt. der kaufvertrag ist damit auf meine frau ausgestellt. muss das so sein? denn damit ist sie der käufer. der verkäufer versicherte mir aber, dass ich als versicherungsnehmer eingetragen werde. scheint mir kompliziert. wie sind eure erfahrungen?

Hallo werano

Ich kenne es nur so. Der Kaufvertrag und die Anmeldung geht auf den Behinderten die Versicherung kann auf eine andere Person lauten. Kann muß aber nicht.
Wie übrigens bei jedem KFZ, Anmelder und Versicherungsnehmer müssen nicht gleich sein.

Gruß

Zitat:

@killemann schrieb am 11. Januar 2016 um 17:04:14 Uhr:


Ich mußte auch die Versicherung auf den Käufernamen übertragen.

VW-Versicherung? (VVD)

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Zitat:

@desm0 schrieb am 11. Januar 2016 um 15:31:36 Uhr:


@werano
VN sollte kein Problem sein, dann eben mit abweichendem Halter. Denn das gekaufte Auto muß auf Deine Frau zugelassen werden.

Ist auch kein Problem,höchstens bei der Versicherung oder nur mit Zuschlag

Bei meiner Versicherung fällt der Zuschlag weg wegen behinderten Elternteil,auf den der Wagen zugelassen ist.

Zitat:

@saul.goodman80 schrieb am 11. Januar 2016 um 21:40:51 Uhr:



Zitat:

@killemann schrieb am 11. Januar 2016 um 17:04:14 Uhr:


Ich mußte auch die Versicherung auf den Käufernamen übertragen.
VW-Versicherung? (VVD)

Ja 🙁

Wenn die Rechnung von VW kommt, wie ist das Zahlungsziel?
Kann jemand was dazu sagen?

Zitat:

@Andy Limar schrieb am 29. Juni 2016 um 23:21:42 Uhr:


Wenn die Rechnung von VW kommt, wie ist das Zahlungsziel?
Kann jemand was dazu sagen?

Hallo,

ich habe das über meinen Händler abgewickelt (weil ein Fahrzeug in Zahlung gegeben wurde). Sämtliche Zahlungen sind über ihn gelaufen. Bei Zahlungsverzögerungen durch den Händler kommen natürlich evtl. Mahnungen von der VW AG direkt an den Käufer.

MfG
helly1969

@helly1969
Habe gestern meine AB bekommen. Da steht drin, dass ich direkt an VW zahlen muss. Bei Inzahlungnahme, müsste ich ebenfalls direkt an VW zahlen und mir das Geld für den Inzahlung gegebenen Wagen beim Händler holen. Das fänd ich echt unpraktisch. War das bei dir kein Problem, doch über den Händler abzuwickeln?

Zitat:

@mschcar schrieb am 24. Februar 2017 um 08:24:33 Uhr:


@helly1969
Habe gestern meine AB bekommen. Da steht drin, dass ich direkt an VW zahlen muss. Bei Inzahlungnahme, müsste ich ebenfalls direkt an VW zahlen und mir das Geld für den Inzahlung gegebenen Wagen beim Händler holen. Das fänd ich echt unpraktisch. War das bei dir kein Problem, doch über den Händler abzuwickeln?

Hallo,
bei mir wurde alles über den Händler abgewickelt, da ich auch ein Fahrzeug in Zahlung gegeben habe. Alles andere hätte das ganze komplizierter und undurchsichtiger gemacht. Sollte es zu Zahlungsverzögerungen kommen, geht die Mahnung natürlich an Dich.

MfG
helly1969

Guten Tag zusammen,

Meine Fz. Abholung in WB ist für den 06.01.18 terminiert. Ich hab schon des Öfteren beim Händler druck gemacht, da ich noch keine Unterlagen bekommen hatte.
Jetzt habe ich heute ein Schreiben bekommen, siehe Anhang, wo ich Euch um eure Meinung bitten würde.
Geht das mit rechten Dingen zu? Abgesehen davon, dass der Betrag mit 26.000€ auf dem Schreiben um einiges von meinem eigentlichen Kaufpreis entfernt ist, also falsch, bekomme ich bei Var 1 auch keine Zahlungsaufforderung oder eine Vorabrechnung mit einer Rechnungsnummer. Da steht lediglich der Betrag gemäß Auftragsbestätigung soll übermittelt werden.

Fz. wurde via Sonderabnehmer (Schwerbehindertenrabatt) über einen Onlinevermittler und letzten Endes über ein VW Autohaus gekauft.

Bild-1

Beim Schwerbeschädigtenrabatt kaufst Du das Auto direkt von VW. Wir hatten auch eine rechnung von VW Wolfsburg bekommen, die dem tatsächlichen Endpreis nicht entsprach. Von dort bekommst Du nur die 15%. Was Dir der Händler eventuell für Deinen alten oder als Rabatt vom Händler als Extra-Rabatt gezahlt wird. ist eine andere Sache. Wir haben gut 2500.-€ weniger bezahlt, als was auf der Rechnung von VW stand.

@M4trix

Die Variante 2 wäre aus meiner Sicht die einfachste und vor allem sicherste Vorgehensweise.
Vielleicht (bewusst) etwas umständlich erklärt, für dich aber weder mit einer Vorleistung, noch mit zusätzlichem Aufwand verbunden.

Alternativ bliebe noch die Fahrzeugübernahme mit einer Kurzzeitzulassung, welche aber nur dann annähernd so unkompliziert wäre, wenn der Händler diese vornehmen und bezahlen würde.

Gruß, Ceri

Für alles was über die 15% hinausgeht gibt es eine Zusatzvereinbarung mit dem Händler

Ich habe auch über Vermittler gekauft.Die Zahlung erfolgte nach Zusendung der Zulassungsbescheinigung.
Das wurde auch schon recht knapp.Die Zulassungsbescheinigung ist erst ein paar Tage vor Abholung beim Händler eingetroffen.Ich musste das Geld Montags schon per Blitzüberweisung überweisen.Der Abholschein kam per mail Dienstags. Freitags Abholung Wob

Danke für Eure Meinungen. Werde mal am Mi. versuchen bei VW direkt anzurufen, wenn die mir die Freigabe für Var 1 geben mach ichs so, ansosnten Variante 2, das ist mir dann doch zu heiß, wenn der Händler was "verkackt", dann will trotzdem VW das Geld von mir.

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