VW Anschlussgarantie - Änderung ab 01.01.11?
Verstehe ich es richtig, dass die Lifetime-Garantie durch die VW Anschlussgarantie ersetzt wurde?
Siehe
http://www.volkswagen.de/.../vwb_fl_007_3010_63_02.pdf
wichtig ist aus meiner Sicht dieser Passus:
"Die Produktpakete enthalten dann eine umfassende
Gebrauchtwagengarantie. Sie ist eine Funktionsgarantie,
mit der Ihnen die vollen Lohn- und Material kosten für
nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile
erstattet werden – ohne Selbstbeteiligung.
Erst ab einem Kilometerstand von 100.000 fallen bei
einem Schadenfall fix 150,– Euro Selbstbeteiligung an.
Ab 200.000 km oder bei einem Fahrzeugalter über
10 Jahre ist die Entschädigung auf maximal 2.000,– Euro
je Versicherungsjahr limitiert."
Kennt jemand viell. schon Preise für die Verlängerung von z.B. 2 Jahren für einen 1.4 TSI (122PS)?
Danke vorab.
Beste Antwort im Thema
Der Nebel lichtet sich. 😉
Bei der Garantieverlängerung (GV) sind die Fahrzeuge anders als bei der LTG eingeteilt! 90 kW TSI und 103 kW TDI sind in einer Klasse, so viel steht fest. Wahrscheinlich gibt es eine Klasse unter- und oberhalb, also bis 90 kW und über 103 kW.
Einen ersten - unvollständigen - Preisüberblick habe ich in meinem Blog erstellt. Warum im Blog? Damit ich die Liste weiter bearbeiten kann.
Golf VI - Preise Garantieverlängerung 2011
Wenn ihr wollt, dass die Liste vollständig wird, postet bitte eure exakten Daten - Danke!
VG myinfo
370 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von memoboy
Er wollte allerdings direkt auf 3 Jahre abschließen,was meines Erachtens völliger Unsinn ist,( Provision ?? )da sich die Garantie automatisch bei nichtkündigung auf ein weiteres Jahr verlängert.
Also warum direkt das 3-fache hinblättern,wenn's auch anders geht.. ;-)
Hallo,
habe gerade mit meinem 🙂 gesprochen. Habe ihn auch drauf angesprochen, ob 1 JAhr oder direkt 3. Er meinte, das könnte ich nicht nachträglich verlängern. Ich müsste mich jetzt entscheiden ob ich 3 zusätzliche Jahre haben möchte oder eben weniger.
3-Jahres-Preis wären 698 €, also 232,66 pro Jahr... (ist ein Golf 1.6 8v, 15000km/Jahr, aktuell 25000).
Zitat:
Original geschrieben von memoboy
HalloAlso ich habe heute bei meinem freundlichen ( es stimmt, er ist wirklich freundlich )die Neuwagen-Anschlussgarantie für ein Jahr abgeschlossen.
Kostet für meinen GOLF VI Trendline 80 PS genau 120,00 €
Wollte dieses bezüglich der hier verschiedenen Preisangaben einfach mal beisteuern. Er wollte allerdings direkt auf 3 Jahre abschließen,was meines Erachtens völliger Unsinn ist,( Provision ?? )da sich die Garantie automatisch bei nichtkündigung auf ein weiteres Jahr verlängert.
Also warum direkt das 3-fache hinblättern,wenn's auch anders geht.. ;-)
weil die preise evtl steigen können?
Zitat:
Original geschrieben von memoboy
HalloAlso ich habe heute bei meinem freundlichen ( es stimmt, er ist wirklich freundlich )die Neuwagen-Anschlussgarantie für ein Jahr abgeschlossen.
Kostet für meinen GOLF VI Trendline 80 PS genau 120,00 €
Wollte dieses bezüglich der hier verschiedenen Preisangaben einfach mal beisteuern. Er wollte allerdings direkt auf 3 Jahre abschließen,was meines Erachtens völliger Unsinn ist,( Provision ?? )da sich die Garantie automatisch bei nichtkündigung auf ein weiteres Jahr verlängert.
Also warum direkt das 3-fache hinblättern,wenn's auch anders geht.. ;-)
😰
Weil sich die Leistung unterscheidet!
Während der 1. Vertragsperiode entspricht der Leistungsumfang der Herstellergarantie. Wie lange die erste Vertragsperiode geht, bestimmt man selbst. Zur Auswahl hat man 1, 2 oder 3 Jahre.
Rechtzeitig vor Ablauf der 1. Vetragsperiode erhält man die Rechnung für das Folgejahr. Will man die Anschlussgarantie für das nächste Jahr nicht mehr, kündigt man.
Nach Ablauf der 1. Vetragsperiode ändert sich der Leistungsumfang. Ab der Verlängerung hat man nur noch eine Funktionsgarantie!
Erklärt wird dies in den Bedingungen zur LTG, siehe Ziffer II und III oder im Thread oben. 😉
Zum konkreten Fall:
- 1. Vetragsperiode -> Laufzeit 1 Jahr gewählt -> bis 3 Jahre ab EZ = "Herstellergarantie"
- danach eventuell jährliche Verlängerung = "Funktionsgarantie"
Alternativ
- 1. Vertragsperiode -> Laufzeit 3 Jahre gewählt -> bis 5 Jahre ab EZ = "Herstellergarantie"
- danach eventuell jährliche Verlängerung = "Funktionsgarantie"
Wem der Leistungsumfang der Funktionsgarantie ausreicht, kann ganz bewusst 1 Jahr Laufzeit für die 1. Vetragsperiode auswählen.
Ob sich dies finanziell lohnt, kann heute niemand beurteilen, da wir die geforderten Beiträge für eine Verlängerung nicht kennen.
Obiger Fall als Beispiel:
-> Golf VI, 59 kW, Laufzeit 2 Jahre, bis 40.000 km, Preis 269 €
-> Golf VI, 59 kW, Laufzeit 1 Jahr, bis 30.000 km, Preis 120 €
=> Das zweite Jahr würde als "Herstellergarantie" 149 € kosten.
=> Kostet das zweite Jahr als Verlängerung und somit Funktionsgarantie weniger?
=> Und falls ja, wie hoch ist der Unterschied? 20 oder 50 €?
=> Und nochmal, für diese "20 oder 50 €" verzichtet man auf die "Herstellergarantie" im 4. Jahr.
VG myinfo
Klasse geschrieben Myinfo !!!!!!
Trifft den Nagel auf den Kopf....
Wer es irgendwie finanziell hinbekommt sollte auf jeden Fall die Werksgarantie maximal, also auf 5 Jahre, verlängern.
<span id="fck_dom_range_temp_1297787718914_972">Werde das bei meinem CC auch machen, auch wenn das bei dessen Motorisierung nicht ganz billig ist. In fünf Jahren bin ich dann schlauer......... :-))))))))))</span>
<span id="fck_dom_range_temp_1297787718914_972">Erwähnenswert ist auch noch, das die Garantie fahrzeuggebunden ist. Wenn man innerhalb der Garantiezeit ( also max. 5 Jahre ) an eine nichtgewerbliche Person verkauft, geht die Garantie in dessen Besitz über. Dürfte gut für den Verkaufspreis sein............</span>
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Hallo zusammen,
ich stell jetzt vielleicht mal eine blöde Frage, bitte nicht hauen,
aber gibt es auch eine Anschlussgarantie für einen Wagen, der nicht geleast o.ä. ist?
Im Mai wird mein Auto 2 Jahre und ich würde gerne nachträglich noch eine Anschlussgarantie abschließen. Bevor ich jetzt meinen 🙂 frage, dacht ich mir ich frage euch mal.
Danke im Voraus.
Gruß
na klar geht das
Die Anschlussgarantie kann man bis zum Ablauf der zweijährigen Werksgarantie immer abschließen, jetzt mit einer Laufzeit von 1-3 Jahren. Es wird nur der Nachlass auf die Garantieversicherung beim Fahrzeugneukauf nicht gegeben.
Mein Freundlicher meinte, dass es unerheblich ist, ob man den Betrag in einer Summe zahlt oder monatlich. Es wird kein Zuschlag erhoben....
Kann dies jemand bestätigen?
Danke!
Nein,
laut meinem geht das monatlich nur bei einem Neufahrzeug wenn die sofort abgeschlossen wird. Später geht das nicht mehr.
Ich habe sie für 3 Jahre abgeschlossen(= 5 Jahre Garantie). 747 Euro bis 50.000 km nach fünf Jahren. Entscheident ist die Laufleistung im Schadensfalle.
Grüße
Jürgen H
In der letzten GF war wohl auch zu lesen, dass eine monatliche Zahlung zu keinem Aufschlag führt.
Ob dies jedoch nur direkt bei Neuwagenkauf möglich ist, war dem Artikel nicht zu entnehmen.
Gruß
Hallo zusammen!
Habe nun die Garantieverlängerung für 2 Jahre beim Freundlichen abgeschlossen (578 Euro).
Trotzdem finde ich, hat das ganze einen faden beigeschmack.
Wie bereits weiter oben erwähnt, verlängert sich der Vertrag, sofern nicht vorher gekündigt wird. Aber dann verändert sich der Versicherungsumfang!!!
Also werde ich "gezwungen" direkt für einen längeren Zeitraum abzuschließen, und natürlich auch zu zahlen.
Zudem, so zumindest bei mir, muss die Zahlung 14 Tage nach Erhalt der Police erfolgen.
Die Garantiezeit beginnt jedoch erst im September.
Werde also auch hier gezwungen, bereits 4 Monate (!) vor der eigentl. Garantielaufzeit zahlen.
M.E. sieht Kundenorientierung anders aus! Zudem wurde dies von meinem Freundlichen anders dargestellt!
mfg
smicer
Zitat:
Original geschrieben von smicer
Hallo zusammen!Habe nun die Garantieverlängerung für 2 Jahre beim Freundlichen abgeschlossen (578 Euro).
Trotzdem finde ich, hat das ganze einen faden beigeschmack.
Wie bereits weiter oben erwähnt, verlängert sich der Vertrag, sofern nicht vorher gekündigt wird. Aber dann verändert sich der Versicherungsumfang!!!
Also werde ich "gezwungen" direkt für einen längeren Zeitraum abzuschließen, und natürlich auch zu zahlen.Zudem, so zumindest bei mir, muss die Zahlung 14 Tage nach Erhalt der Police erfolgen.
Die Garantiezeit beginnt jedoch erst im September.Werde also auch hier gezwungen, bereits 4 Monate (!) vor der eigentl. Garantielaufzeit zahlen.
M.E. sieht Kundenorientierung anders aus! Zudem wurde dies von meinem Freundlichen anders dargestellt!
mfg
smicerdu hättest doch mit dem Abschluss noch bis zum letzten Tag der normalen Garantie warten können. WEnn du ihn jetzt verheitzt ist das Geld ganz weg
Zitat:
Original geschrieben von golfplus75
Hallo,
ich habe bei meinem Golf Plus (Erstzulassung im April 2010) eine Anschlußgarantie im Zusammenhang mit Finanzierungspaket (Versicherung, Finanzierung, Garantieverlängerung) abgeschlossen.
Sie gilt - ebenso wie die Fahrzeugversicherung - nur für den Finanzierungszeitraum von insgesamt 4 Jahren.
Besteht auch in diesem Fall die Möglichkeit, die Absicherung für das 5. Jahr nachträglich zu erwerben? Vielen Dank für Eure Hinweise!
ja
Zitat:
Original geschrieben von Blacky11111
du hättest doch mit dem Abschluss noch bis zum letzten Tag der normalen Garantie warten können. WEnn du ihn jetzt verheitzt ist das Geld ganz weg
Nein, dann wird es erstattet. Aber ansonsten hast du recht, ich warte auch bis zur letzten Woche vor Ablauf der 2 Jahre.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Nein, dann wird es erstattet. Aber ansonsten hast du recht, ich warte auch bis zur letzten Woche vor Ablauf der 2 Jahre.Zitat:
Original geschrieben von Blacky11111
du hättest doch mit dem Abschluss noch bis zum letzten Tag der normalen Garantie warten können. WEnn du ihn jetzt verheitzt ist das Geld ganz weg
Aber dann wird es teils über 100 € und mehr teurer. Deshalb würd' ich mir das doch überlegen die innerhalb der ersten 4 Wochen nach Erstzulassung abzuschließen.
Ich hab's zumindest so gemacht...