Vorsicht vor diesem Mobile Inserat
Hallo,
Habe mir gestern dieses Auto angeschaut und Probegefahren.
Der Wagen sieht auf dem ersten Blick super aus und fährt sich auch gut.
Es ist jedoch ein Unfallauto welches folgende Teile lackiert bekommen hat:
rechte Seite komplett
Dach Komplett
Haube komplett
Einen Laien wird dies nicht auffallen und der Händler gab es erst zu nachdem wir dies angesprochen haben.
Er verkauft den Wagen nämlich ausdrücklich als unfallfrei......
Beste Antwort im Thema
Ich kann nur von diesem Fahrzeug reden was ich bei ihm angeschaut habe.
Es ist leider so und daher auch keine üble Nachrede.
Ein Unfallfahrzeug ist ein Unfallfahrzeug wenn die B-Säule eingedrückt war oder etwa nicht?
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von draine
Das ist immer ein zweischneidiges Schwert. Sicher will niemand ein nachlackiertes Auto aber rein rechtlich, wenn kein TRAGENDES Teil beschädigt wurde (Tür und Motorhaube sind nicht tragend), dann zählt es nach einer fachgerechten Reparatur nicht als Unfallwagen. Allerdings auch nicht als unfallfrei.
Die hier gemachte Unterscheidung ist totaler Unsinn. Entweder ist es ein Unfallfahrzeug oder nicht. Ob ein Unfallfahrzeug vorliegt, hängt einzig und allein davon ab, ob es durch einen Unfall einen Schaden erlitten hat. Ein derartiger Unfallschaden ist nur dann nicht anzunehmen, wenn es sich um einen sogenannten Bagatellschaden handelt ( Ständige Rechtsprechung ). Das können kleinere Dellen oder Kratzer sein. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Mit tragenden Teilen hat das rein gar nichts zu tun. Wenn Teile ausgetauscht wurden oder auch großflächigere Lackierungen angefallen sind, liegt immer ein Unfallschaden vor und es handelt sich bei einem solchen Auto mithin um ein Unfallfahrzeug.
Solange keine Teile ausgetauscht wurden ( neue Türen eingebaut etc.) ist es kein Unfallwagen!
Achso, das heißt, daß es auch Unfallfahrzeuge gibt, die gar keinen Unfall hatten. Sprich: mir fällt eine Blumentopf auf die Motorhaube und ich lasse sie austauschen = Unfallwagen.
Mir werden die Türen verkratzt und die Fahrzeugseiten müssen neu lackiert werden = Unfallwagen.
Eigentlich kann man da als Gebrauchwagenkäufer ein schönes Schnäppchen machen, wenn man es genau weiß. Im Umkehrschluß kann man auch schön beschissen werden, wenn man es nicht merkt.
Trotzdem finde ich die Definition eines Unfallwagens mehr als fraglich, wenn das wirklich der Wahrheit entspricht, denn es ist doch ein Unterschied, ob mein Kotflügel ausgetauscht wird, weil in der Werkstatt der Schrauber draufgefallen ist oder ob er getauscht wird, weil ihn ein Touareg zusammengeschoben hat.
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von ET420
Mir werden die Türen verkratzt und die Fahrzeugseiten müssen neu lackiert werden = Unfallwagen.
ist genausowenig ein Unfallwagen wie eine kompl. Lackierung oder eine Lackierung der Front aufgrund Steinschlag.
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Und wenn die Tür nicht zerkratzt wurde, sondern ein anderes Fahrzeug lang geschrammt ist? Dann ist es plötzlich ein Unfallwagen, obwohl der Schaden der selbe ist?
Hier ein Link der meine These stützt: http://www.autorep.com/?siteID=6C247AE4A624EE61432FEA3DD4B9FD78
Zitat:
Unfallwagen
Der etwas antiquierte Begriff "Unfallwagen" wird in den Bewertungsrichtlinien BWR2000 vom +vffs, dem Fachverband der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen exakt definiert: "Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte".
Zitat:
Bagatellschaden
Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.
Ich sehe die Problematik hier, das die blosse Erwaehnung von "Unfallschaden" den Wert des Wagens extrem drueckt, egal wie gut das Ganze repariert wurde.
Nehmen wir zwei identische Fahrzeuge. Eines wurde repariert, faehrt aber makellos und hat ansonsten keine Probleme. Das andere ist unfallfrei, hat aber staendige Macken, Elektronikprobleme usw.
Fuer welches bekommt man mehr geboten?
Ich fuerchte leider, fuer die Mackenkarre. Die ist ja unfallfrei. Die Macken muss man ja nicht nennen.
Ich finde das absolut &§$@!
Ich hatte ja schon einen Treffer rechts hinten und den Mittschiffsrammer links mit krummer B-Saeule. Wer das hoert, winkt doch mit Sicherheit ab oder bietet nur noch ein paar Euro fuffzig. Total doof, denn der Wagen faehrt absolut einwandfrei.
Eigentlich sollte man ein Auto nach jedem Unfall gleich wegwerfen, denn es ist dann eh nix mehr wert (in den Augen potentieller Kaeufer). Statt auf dem Ist-Zustand (Probefahrt) aufzusetzen wird immer nur die Historie mit verbogenem Blech als Hauptkriterium bei der Preisgestaltung gesehen. Als ob die ganzen Reparaturen nix taugen wuerden. In meinem Fall habe ich sogar zwei nagelneue Tueren. Zaehlt das nix?
Bedauerlich...
Gruss, Ex-Calibur
HI,
Zitat:
Original geschrieben von draine
Zitat:
Bagatellschaden
Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.
Steinschlag am Stoßfänger oder Rost in den Türen zählt nicht als Bagatellschaden 😁
Oder willst du hier wirklich erzählen, das ein Insignia, der zb aufgrund des bekannten Rostproblemes an der Türdurchführung, eine neue Tür bekommen hat nichtmehr unfallfrei ist?
Genauso ist es bei den Gebrauchsspuren wie z.b. Steinschlag.
Zitat:
Original geschrieben von Ex-Calibur
Ich sehe die Problematik hier, das die blosse Erwaehnung von "Unfallschaden" den Wert des Wagens extrem drueckt, egal wie gut das Ganze repariert wurde. (.....)Gruss, Ex-Calibur
So extrem kann man das aber nicht sehen. Aber nun mal der Reihe nach.
1. Ein Unfallwagen ist es mit Sicherheit, wenn tragende, oder erhebliche Teile beschädigt werden. Bei Schäden unter 1.500,--, so wird oder war mal die Grenze, "muss man das nicht angeben". Also bei einem Schaden mit tragenden Teilen wird man wohl locker über der 1.500,-- EURO Grenze liegen.
2. Was gibt man als sowohl privat- oder Händler den nun an? Ganz einfach, auch ein Schaden, der z.B. unter den 1.500 EURO liegt, sollte erwähnt und schriftlich festgehalten werden. Ich würde jede, aber wirklich jede Lackierung angeben. Einfach deshalb, damit nachher keiner sagen kann, da war doch was .... Das mindert aber mit Sicherheit nicht automatisch den Wert!
3. Eigener Fall. Fahrzeug 2 kolliidiert mit Fahrzeug 1 recht heftig, als Ergebnis "berührt" Fahrzeug 2 meine Stoßstange an der Seite .... Loch drin ...... Da ich unschuldig bin, kommt natürlich eine neue Stoßstange rein. Unfallwagen? Mit Sicherheit NEIN, Wertminderung? Vielleicht 200 EURO, kann man als Spielraum in den Verhandlungen angeben. Schaden angeben? Natürlich, weil neue Stoßstange. Es wurden natürlich Bilder und Gutachten gemacht, also was soll dass einen Käufer abhalten?
4. Anderer Fall, nicht bei mir: Linke Seite einige Kratzer unterhalb bzw. ab der Schutzleiste (vermutlich fuhr ein PKW mit Anhänger vorbei und hatte Äste und reisig geladen, die einige Kratzer verursachten). Nun kann man entscheiden: Kratzer drin lassen, ev. mit farbiger Politur ziemlich gut wegpolieren, oder Teillackieren. Unfallwagen? Mit Sicherheit Nein. Die Kratzer angeben? NEIN! Hat man aber der Optik wegen die Kratzer lackieren lassen sollten da auch vorher wieder Bilder gemacht werden und vom Lackierer Hinweis, das nur lackiert wurde, um Kratzer zu beseitigen.
5. In dem o.g. Fall des Beitragserstellers geht es aber darum, dass der Wagen als "unfallfrei" verkauft werden soll. Und das geht nun mal gar nicht. Selbst wenn der Händler es nicht angeben müsste, zeigt es doch, ob er "ehrlich" ist, ..... Wenn er schon solche Dinge verschweigt, was wurde noch verschwiegen?!?
Solche Diskussionen führen langfristig zu der Frage ab wann etwas fachgerecht repariert wurde, ab wann etwas neuwertig instandgesetzt wurde, denn Reparatur soll ja den Zustand von beschädigt nach OK verändern. Wenn jetzt noch die Qualifikation "nie defekt gewesen" hinzukommt wird es haarig, der Zustand wäre selbst bei komplettem Ersatz oder Top-Ergebnis nicht erreichbar.
Meistens beziehen sich solche Diskussionen ja auf den Lack und die Fähigkeit Farbabweichungen wahrzunehmen, haben also mit der Fähigkeit zu fahren nur wenig zu tun oder gelten lediglich als Indikator für Unfälle mit unbekanntem Schweregrad. Der Käufer bestimmt natürlich was er kaufen will und inwiefern ihn das stört, weswegen solche Fragen manchmal schlichtweg ein Hilfsmittel für rechtliche Schritte sind.
Wartung macht manchmal den größeren Unterschied aus.
MfG BlackTM