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Vorschäden bei wiederholtem Unfall

Themenstarteram 1. Dezember 2014 um 14:09

Hallo,

ich habe vorgestern einen unverschuldeten Unfall gehabt und habe heute der gegn. Versicherung den Schaden mitgeteilt.

Was mich stutzig gemacht hat, ist, dass diese gefragt hat, ob es in der Vergangenheit Vorschäden waren, die beseitigt wurden. Es gab wirklich Vorschäden an dergleichen Stelle, die ich privat beseitigen ließ.

Ich frage mich, weshalb das relevant ist. Denn nach der Reparatur erlangt doch das Fahrzeug logischerweise dengleichen Wert.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Nafigafi schrieb am 1. Dezember 2014 um 19:35:54 Uhr:

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 1. Dezember 2014 um 18:28:29 Uhr:

 

wieso werden immer fullquotes gemacht?

anahnd eines kva?

Was ist ein Fullquote?

Ein Komplettes Zitieren des Vorpostes der ebenfalls schon zitiert wurde- in 99% aller Posts überflüssig;)

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Zitat:

@carbonmtb schrieb am 2. Dezember 2014 um 18:37:16 Uhr:

 

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Folgeunfall an der absoltut gleichen Stelle passiert und dass keine anderen Bereiche zusätzlich in Mitleidenschaft gezogen werden.

Das ist aber egal.

Wenn deine Stoßstange links hinten beschädigt (und voll ersetzt) wurde, dann ist sie per se kaputt.

Ob dir der nächste dann erneut hinten links oder hinten rechts in deine Stoßstange fährt ist egal, da sie eben schon vorher kaputt war.

Wirf heute Abend einen Stein in eine große (natürlich virtuelle) Schaufensterscheibe unten rechts. Sie wird dort dann gesprungen sein, vielleicht ein Loch haben. Natürlich möchte der Ladenbesitzer nun Geld für eine neue Scheibe von dir sehen.

Ich mache das gleiche nochmal morgen früh beim gleichen Laden, diesmal oben links.

Dort passiert das gleiche.

Haben wir jetzt dem Besitzer jetzt zwei Fensterscheiben kaputt gemacht?

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