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Vorschäden bei wiederholtem Unfall

Themenstarteram 1. Dezember 2014 um 14:09

Hallo,

ich habe vorgestern einen unverschuldeten Unfall gehabt und habe heute der gegn. Versicherung den Schaden mitgeteilt.

Was mich stutzig gemacht hat, ist, dass diese gefragt hat, ob es in der Vergangenheit Vorschäden waren, die beseitigt wurden. Es gab wirklich Vorschäden an dergleichen Stelle, die ich privat beseitigen ließ.

Ich frage mich, weshalb das relevant ist. Denn nach der Reparatur erlangt doch das Fahrzeug logischerweise dengleichen Wert.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Nafigafi schrieb am 1. Dezember 2014 um 19:35:54 Uhr:

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 1. Dezember 2014 um 18:28:29 Uhr:

 

wieso werden immer fullquotes gemacht?

anahnd eines kva?

Was ist ein Fullquote?

Ein Komplettes Zitieren des Vorpostes der ebenfalls schon zitiert wurde- in 99% aller Posts überflüssig;)

15 weitere Antworten
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15 Antworten
am 1. Dezember 2014 um 15:45

Zitat:

@carbonmtb schrieb am 1. Dezember 2014 um 15:09:07 Uhr:

Hallo,

ich habe vorgestern einen unverschuldeten Unfall gehabt und habe heute der gegn. Versicherung den Schaden mitgeteilt.

Was mich stutzig gemacht hat, ist, dass diese gefragt hat, ob es in der Vergangenheit Vorschäden waren, die beseitigt wurden. Es gab wirklich Vorschäden an dergleichen Stelle, die ich privat beseitigen ließ.

Ich frage mich, weshalb das relevant ist. Denn nach der Reparatur erlangt doch das Fahrzeug logischerweise dengleichen Wert.

Der Vorschaden wird von der Leistung abgezogen.

Themenstarteram 1. Dezember 2014 um 15:50

Zitat:

@lima88 schrieb am 1. Dezember 2014 um 16:45:52 Uhr:

 

Der Vorschaden wird von der Leistung abgezogen.

Meines Wissens aber nur, wenn dieser zum Zeitpunkt des zweiten Unfalls vorhanden ist.

Oder liege ich falsch?

Woher soll die Versicherung denn wissen, dass Du es "privat" hast reparieren lassen?

Bei meinen Hagelschäden, die ich mit einem Bekannten selbst repariert habe, habe ich das Auto nach der Reparatur einem Gutachter der Versicherung vorgestellt. Der hat sich von dem Fahrzeugzustand überzeugen können und er hat einige Fotos gemacht.

(Und das war gut so, 3 Tage nach dem Besichtigungstermin wurde das Auto erneut verhagelt.)

Wie hoch ist der jetzige Schaden?

Wie hoch war der Vorschaden?

am 1. Dezember 2014 um 16:35

Zitat:

@Oetteken schrieb am 1. Dezember 2014 um 17:27:52 Uhr:

Wie hoch ist der jetzige Schaden?

Wie hoch war der Vorschaden?

Wie hoch soll er denn den Vorschaden beziffern, wenn er es selbst repariert hat?

Zitat:

@lima88 schrieb am 1. Dezember 2014 um 17:35:33 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 1. Dezember 2014 um 17:27:52 Uhr:

Wie hoch ist der jetzige Schaden?

Wie hoch war der Vorschaden?

Wie hoch soll er denn den Vorschaden beziffern, wenn er es selbst repariert hat?

wieso werden immer fullquotes gemacht?

anahnd eines kva?

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 1. Dezember 2014 um 18:28:29 Uhr:

Zitat:

@lima88 schrieb am 1. Dezember 2014 um 17:35:33 Uhr:

 

Wie hoch soll er denn den Vorschaden beziffern, wenn er es selbst repariert hat?

wieso werden immer fullquotes gemacht?

anahnd eines kva?

Was ist ein Fullquote?

Zitat:

@Nafigafi schrieb am 1. Dezember 2014 um 19:35:54 Uhr:

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 1. Dezember 2014 um 18:28:29 Uhr:

 

wieso werden immer fullquotes gemacht?

anahnd eines kva?

Was ist ein Fullquote?

Ein Komplettes Zitieren des Vorpostes der ebenfalls schon zitiert wurde- in 99% aller Posts überflüssig;)

Zitat:

@Flykai schrieb am 1. Dezember 2014 um 23:33:48 Uhr:

Zitat:

@Nafigafi schrieb am 1. Dezember 2014 um 19:35:54 Uhr:

 

Was ist ein Fullquote?

Ein Komplettes Zitieren des Vorpostes der ebenfalls schon zitiert wurde- in 99% aller Posts überflüssig;)

genau und tierisch nervig

Themenstarteram 2. Dezember 2014 um 17:01

Zitat:

@tomold schrieb am 1. Dezember 2014 um 17:21:55 Uhr:

 

Bei meinen Hagelschäden, die ich mit einem Bekannten selbst repariert habe, habe ich das Auto nach der Reparatur einem Gutachter der Versicherung vorgestellt. Der hat sich von dem Fahrzeugzustand überzeugen können und er hat einige Fotos gemacht.

(Und das war gut so, 3 Tage nach dem Besichtigungstermin wurde das Auto erneut verhagelt.)

Du könntest dir auch stattdessen eine Dublette (im einwandfreien Zustand), natürlich in gleicher Farbe, leihen und damit zum Gutachter fahren. Aber auch nur, nachdem du deine richtigen Kennzeichen drauf montiert hast:D

In dieser Hinsicht versetze ich mich nur in die Lage des Versicherers und würde über so eine Möglichkeit behaupten, sodass das nicht als bewiesen gilt.

So nach dem Motto:

"Beweisen Sie, dass das auch tatsächlich Ihr Fahrzeug ist"

Themenstarteram 2. Dezember 2014 um 17:37

Zitat:

@tomold schrieb am 1. Dezember 2014 um 17:21:55 Uhr:

Woher soll die Versicherung denn wissen, dass Du es "privat" hast reparieren lassen?

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Folgeunfall an der absoltut gleichen Stelle passiert und dass keine anderen Bereiche zusätzlich in Mitleidenschaft gezogen werden.

Wenn beim Erstunfall die Stoßstange auf der linken Seiten beschädigt wurde, und ein Vorschaden auf der rechten Seite bestanden hat und beim Folgeunfall der letztere Schaden nicht vorhanden ist, dann müsste man denke ich annehmen, dass der Schaden auch auf der linken Seite nicht vorhanden war.

Denn es ist doch völlig alltagsfremd, Zeit zu nehmen, die Stoßstange auszubauen und "nur" die rechte Seite zu reparieren und die linke so zu belassen.

Nun mal Butter bei die Fische! Hast du den ersten Unfall fiktiv abgerechnet, dann weisst du, warum sie nachbohren. Warum hast du selbst repariert? Ein Teil kann nur einmal kaputt gehen. Wenn ich einmal einen Schaden an z.B. Einer eingebeuelten Stossstange abrechne und eben nicht reparieren lasse, dann ist die eben kaputt und bezahlt ( fiktiv) und dann bekommt man die eben nicht noch einmal bezahlt bzw. Nur den potentiellen Mehrschaden. Hatte ich doch aber selbst heile gemacht - ist da nicht der Satz, den Versicherungen blind glauben, wohl auch oft zu recht.

Ein Gutachter wird schon feststellen, inwieweit der Vorschaden beseitigt wurde und ob der neue Schaden vollumfänglich zu erstatten ist oder auch nicht.

Zitat:

@carbonmtb schrieb am 2. Dezember 2014 um 18:01:29 Uhr:

 

In dieser Hinsicht versetze ich mich nur in die Lage des Versicherers und würde über so eine Möglichkeit behaupten, sodass das nicht als bewiesen gilt.

So nach dem Motto:

"Beweisen Sie, dass das auch tatsächlich Ihr Fahrzeug ist"

Wenn der von der Versicherung bestellte Gutachter die Fahrgestellnummer nicht kontrolliert hat sollte das aber das Problem der Versicherung sein und nicht des Halters...

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