ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Vorschaden vom Händler nicht angegeben, erst nach erneutem Schaden aufgefallen.

Vorschaden vom Händler nicht angegeben, erst nach erneutem Schaden aufgefallen.

Themenstarteram 20. Dezember 2014 um 10:04

Hey,

ich weiß dies ist keine Rechtsberatung, aber ich würde mich freuen einfach mal ein paar Meinungen von Euch zu hören.Auch habe ich schon die Suchfunktion bemüht, konnte aber nichts dergleichen finden.

Ich habe vor einer Woche nen 'neuen' gebrauchten BJ 2011 bei einem Händler gekauft (Preis knapp 15000 Euro).Fährt klasse, Super Zustand, Verbrauch ist besser als gedacht.. Ich war also vollkommen zufrieden.

In der ersten Woche ist mir gleich einer am geparkten Wagen entlang geschrappt.

Hat viel erwischt, Kostenpunkt 3500 Euro.

Alles wurde korrekt gemeldet, dann übliches Verfahren: Autohaus, Gutachter, Versicherung, Ersatzwagen (ja ich habe darauf geachtet dass mir nicht angedreht wurde (Kosten geringer als Taxi etc);)

Und jetzt zur Überraschung: Bei der Reparatur ist aufgefallen, dass der Schlossträger (der nicht durch den jetzigen Unfall in Mitleidenschaft gezogen war) schon einmal weggebrochen war und notdürftig wieder dran geflickt worden ist (sieht lustig aus so mit den Blechen,Nieten und dem Kleber). Es ist klar, dass der Vorschaden nicht durch aktuellen Schaden entstanden sein kann, da ich die 'Reparatur' offensichtlich schon länger zurück liegt.

Kostenpunkt: 800 Euro incl. Einbau für einen neuen Schlossträger.

Den Wagen habe ich bei einem Händler in einer anderen Stadt gekauft, dieser bietet aber an die Kosten der Reparatur im Autohaus/ VW Vertragswerkstatt Vorort zu übernehmen. Ich glaube ihm, dass er das wirklich nicht gesehen hat. Denn wir haben uns den Wagen zusammen auf ner Bühne angesehen (was er angeboten hat) und man muss erst mal die komplette Dämmplatte unterm Auto wegnehmen um das zu sehen. Ob er absichtlich nicht genau hingeschaut hat kann ich allerdings nicht sagen.

Wenn ich das richtige sehe, habe ich zwei Optionen:

a) die Einfache: Händler die Kosten übernehmen lassen, das Auto fertig machen lassen und gut ist.

Wollte den Wagen sowieso noch min. 4 Jahre fahren.

b) Wandlung des Vertrags wegen Vorschaden und dann seinen und meinen Rechtsanwalt aushandeln lassen inwiefern der neue Schaden den Wagen jetzt weiter im Wert gemindert hat. Aber im Endeffekt viel nerv, neuen Wagen suchen, etc

Bin für Kommentare dankbar.

Beste Antwort im Thema
am 20. Dezember 2014 um 11:20

Variante a)

Wenn der Händler von den Schaden nix wußte, was man anhand deiner Beschreibung

stark vermuten kann, ist ihm nix vorzuwerfen.

Was er nicht weiß kann er auch nicht verheimlichen.:D

Wozu einen albernen Rechtsstreit vom Zaun brechen, er macht die Karre ganz

du bist zufrieden mit den Auto, gut ist.:D

In 4J ist das Auto 7J alt wird sicher jenseits der

140tkm sein und ob da nun 1 oder 2 Unfälle da waren wird auf den

geringen Restwert keinen extrem finanziellen Unterschied ausmachen.:D

10 weitere Antworten
Ähnliche Themen
10 Antworten
am 20. Dezember 2014 um 11:20

Variante a)

Wenn der Händler von den Schaden nix wußte, was man anhand deiner Beschreibung

stark vermuten kann, ist ihm nix vorzuwerfen.

Was er nicht weiß kann er auch nicht verheimlichen.:D

Wozu einen albernen Rechtsstreit vom Zaun brechen, er macht die Karre ganz

du bist zufrieden mit den Auto, gut ist.:D

In 4J ist das Auto 7J alt wird sicher jenseits der

140tkm sein und ob da nun 1 oder 2 Unfälle da waren wird auf den

geringen Restwert keinen extrem finanziellen Unterschied ausmachen.:D

Warum brauchst du für b) einen Rechtsanwalt? Das schafft man doch auch so, die meisten Juristen kannst du eh in der Pfeife rauchen. Ob ein kaputter Schlossträger das Auto zu einem Unfaller macht, vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn du das so bewertest, dann teile das dem Händler mit mit Verweis auf den Vertrag und bitte ihn um einen Vorschlag. Alternativ kannst du natürlich auch eine Rückabwicklung verlangen was ich aber wohl nur in Erwägung ziehen würde, wenn der Vorschaden größer war.

Zitat:

@Nico82x schrieb am 20. Dezember 2014 um 12:23:00 Uhr:

Warum brauchst du für b) einen Rechtsanwalt?

Zum Beispiel wegen persönlichem Zeitmangel. Oder würdest du dir von Dritten deinen Terminplan diktieren lassen? :eek:

Einen Rechtsanwalt aufzusuchen und mit der Sache zu betrauen kostet garantiert mehr Zeit als den Händler mal schnell selbst anzurufen. Es sei denn, das übernimmt der persönliche Assistent natürlich :-)

Zitat:

@Nico82x schrieb am 20. Dezember 2014 um 13:53:33 Uhr:

Einen Rechtsanwalt aufzusuchen und mit der Sache zu betrauen kostet garantiert mehr Zeit als den Händler mal schnell selbst anzurufen.

Warum sollte man den Rechtsanwalt dazu aufsuchen (müssen)? :confused:

Du hast noch nicht allzu viel mit Rechtsanwälten zu tun gehabt, oder? :eek:

Ein Gebrauchtwagenhändler hat nur eine generelle Untersuchungspflicht in Form einer Sichtprüfung, es sei denn es liegen Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer eingehenderen Untersuchung vor.

Nach Deiner Darstellung waren der Schaden bei einer Sichtprüfung nicht erkennbar und auch keine Umstände vorhanden, weitere Untersuchungen anzustellen. Dass er den Schaden gekannt hat, dürfte kaum zu beweisen sein. Wenn der Händler l die Übernehme der Reparaturkosten übernehmen will, tut er schon mehr, als er müsste. Wenn Du gleichwohl Zweifel über Deine Rechte hast, schalte einen Anwalt ein.

Themenstarteram 20. Dezember 2014 um 17:36

Danke für Eure Meinungen! Ich hatte auch schon eine starke Tendenz zu a).

Aber so habt Ihr meine Entscheidung nochmal einfach gemacht!

Ich wollte ja auch nicht das maximale aus der Situation 'rausschlagen', sondern das ganze einfach fair abwickeln.

Wünsche eine entspannte Weihnachtszeit.

Zitat:

Warum sollte man den Rechtsanwalt dazu aufsuchen (müssen)? :confused:

Du hast noch nicht allzu viel mit Rechtsanwälten zu tun gehabt, oder? :eek:

Spielt doch überhaupt keine Rolle, ob ich mit 5 oder 500 zu tun hatte, es ist am Ende des Tages immer Aufwand und keinesfalls in 5 Minuten erledigt. Ganz egal ob man persönlich vorstellig wird oder das ganze telefonisch, per Post oder per Email mit eingescannten Unterlagen erledigt. Das führt immer zu Rückfragen, erfordert immer ein schriftliches Mandat und bringt daher einen höheren Aufwand mit sich als einfach selbst zum Hörer zu greifen und die Sache in die Hand zu nehmen. Wenn das nicht klappt kann man es immer noch anders machen aber die Empfehlung, das direkt über den RA zu lösen, halte ich für nicht zielführend und ist mit dem Faktor Zeit in diesem Fall garantiert nicht zu rechtfertigen.

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 20. Dezember 2014 um 12:20:07 Uhr:

Variante a)

Wenn der Händler von den Schaden nix wußte, was man anhand deiner Beschreibung

stark vermuten kann, ist ihm nix vorzuwerfen.

Was er nicht weiß kann er auch nicht verheimlichen.:D

leider hast du unrecht er ist vom Fach uns muss haften! aber wenn er das Problem löst wäre es mir egal.

Ganz einfach: Steht im Kaufvertrag unfallfrei. Wenn ja und Du willst das Auto nicht mehr, dann wandeln.

Ist der erneute Unfall nicht repariert, dann trete die Schadenersatzforderung an den verkaufenden Händler ab.

Wenn ohne Verkehrsanwalt, dann auf jeden Fall jeden Vorgang schriftlich. Für die Nutzung während dieser Zeit sind pro 1000 gefahrenen km ca. 0,5 % vom Kaufpreis an den Händler zu zahlen.

Ein Gebrauchtwagenhändler muß zu den Angaben im Kaufvertrag gerade stehen. unfallfrei: ja/nein!!!!

Ein genieteter Schlossträger ist auf jeden Fall vom verkaufenden Händler gegen eine fachgerechte Instandsetzung in dem Fall erneuern zu übernehmen wenn das Auto behalten werden soll. Von der Weiternutzung mit genieteten Schlossträger rate ich ab.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Vorschaden vom Händler nicht angegeben, erst nach erneutem Schaden aufgefallen.