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Vorsätzlich Auto beschädigt, Täter bekannt, wer hat Erfahrungen

Themenstarteram 20. März 2017 um 14:23

Hallo,

ich wollte mich einmal nach euren Erfahrungen erkundigen.

Mir hat vor zwei Wochen jemand vorsätzlich gegen mein Auto getreten und dabei einen Schaden von 1.300 € verursacht. Hierfür habe ich zwei Zeugen, neben der Anzeige wegen Sachbeschädigung wurden auch zwei Anzeigen wegen Körperverletzung gestellt. Die Sache hatte also ein größeres Ausmaß.

Meine Anwältin hat nun den Kostenvoranschlag erhalten und wird die Kosten gegenüber dem Täter geltend machen. Da sie dies aber zuvor noch nie getan hat, konnte sie mir nicht sagen, wie erfolgsversprechend die ganze Geschichte sei. Der Täter selbst ist Landesbeamter und in der Politik unterwegs, ich hoffe also, dass da finanziell etwas in Anspruch genommen werden kann, auf dem Schaden möchte ich nämlich ungern sitzen bleiben.

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, wie sowas abläuft, wie lange das dauert und vor allem wie eure Geschichte ausging?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Die Anwältin hat das noch nie gemacht :confused:

Dem Schuldigen die Rechnung schicken mit Fristsetzung.

Dann zahlt der oder auch nicht.

Zahlt er nicht, dann Mahnbescheid (Zahlungsbefehl) senden.

Widerspricht er, dann Klage.

Wenn man einen vollstreckbaren Titel hat, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Bei einem Beamten dürfte eine Gehaltspfändung am erfolgversprechendsten sein.

Man kann aber auch einen Gerichtsvollzieher mit Pfändungsmaßnahmen beauftragen.

Sollte beim Schuldner aber derzeit nichts zu holen sein, dann ist der Titel 30 Jahre gültig.

Du mußt aber jeweils in Vorleistung gehen, wenn du Vollstreckungmaßnahmen einleiten möchtest.

Ob du am Ende Geld siehst, kann man kaum abschätzen, bei einem Beamten denke ich aber eher schon.

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Nach dem Beamtenrecht könnte es für den Dienstherrn trotzdem interessant sein, wie sich sein Beamter in der Freizeit verhält. Etwas Ärger hätte er schon....

Also hat seine politische Tätigkeit nichts mit seinem Job zu tun, wie man aus dem Eingangspost hätte schließen können.

Alle Tipps in Ehren, aber wäre es nicht sinnvoller, die offenbar völlig unerfahrene Anwältin von dem Fall zu entbinden und sich und sein Geld jemandem anzuvertrauen, der sich damit auch auskennt?

Wäre meine erste Aktion.

Was bringt es dir, zur Vermeidung von Verfahrensfehlern (gegen Bezahlung) auf eine Person zu vertrauen, die selbst keine Ahnung davon hat?

 

Zitat:

Ein Wechsel der Anwältin kommt ebenfalls definitiv nicht in Frage.

Tja dann wünsche ich euch beiden viel Glück!

Könnt es brauchen.

Wenn diese sogenannte Anwältin nicht mal die Basics beherrscht, frage ich mich was sie eigentlich hauptberuflich macht.

Schadenersatzforderung nach § 823 BGB an den Schädiger. Kostenvoranschlag beifügen und Frist setzen. Wenn bis dahin nicht reagiert kommt der Mahnbescheid und dann der Vollstreckungsbescheid. Falls er Widerspruch einlegt, was ich bezweifele, dann gibt es halt eine Klage. Wäre nicht so gut für sein Renommée wenn das ganze noch öffentlich wird. Wo ist das Problem für die Anwältin? Ich würde als ein Rechtsverdreher den Schädiger erst mal anrufen und versuchen die Sache so zu klären und wenn er auf stur schaltet, dann gibt es halt das volle Programm.

Die Tatsache, dass die Polizei die Angelegenheit aufgenommen hat unterstützt das Ganze ja noch, weil der Schädiger somit zweifelsfrei auch feststeht. Möglicherweise kassiert er ja auch noch ein Strafverfahren. Dabei hat das Eine mit dem Anderen nichts zu tun.

Themenstarteram 21. März 2017 um 17:58

Entschuldigung aber ich habe nie behauptet, dass meine Anwältin absolut keine Ahnung hat, sondern, dass das Ihre erste Schadensersatzforderung ist. Ich wollte lediglich Erfahrungen hören, wie das bei euch abgelaufen ist, wie die Erfolgsaussichten sind etc. aber hier scheinen nur Mitglieder zu antworten, die so einen Fall noch nicht hatten. Von daher kann hier geschlossen werden. Danke

am 21. März 2017 um 19:44

Zitat:

@Cadison schrieb am 21. März 2017 um 18:58:41 Uhr:

Entschuldigung aber ich habe nie behauptet, dass meine Anwältin absolut keine Ahnung hat, sondern, dass das Ihre erste Schadensersatzforderung ist.

:D:D:D Deine Anwältin scheint noch Jungfrau zu sein ;););)

Zitat:

@Cadison schrieb am 21. März 2017 um 18:58:41 Uhr:

Entschuldigung aber ich habe nie behauptet, dass meine Anwältin absolut keine Ahnung hat, sondern, dass das Ihre erste Schadensersatzforderung ist. Ich wollte lediglich Erfahrungen hören, wie das bei euch abgelaufen ist, wie die Erfolgsaussichten sind etc. aber hier scheinen nur Mitglieder zu antworten, die so einen Fall noch nicht hatten. Von daher kann hier geschlossen werden. Danke

Das ist bei wenigstens zwei usern hier sogar der berufliche Alltag. ;)

Zitat:

@Cadison schrieb am 21. März 2017 um 18:58:41 Uhr:

Entschuldigung aber ich habe nie behauptet, dass meine Anwältin absolut keine Ahnung hat, sondern, dass das Ihre erste Schadensersatzforderung ist.

Eine gute Anwältin, die an die Interessen des Mandanten denkt, würde dann den Fall ablehnen.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 22. März 2017 um 05:00:27 Uhr:

Eine gute Anwältin, die an die Interessen des Mandanten denkt, würde dann den Fall ablehnen.

Wenn man nicht mal anfängt kann man auch nichts lernen. Es ist aber ihre Aufgabe sich das nötige Wissen kurzfristig anzueignen oder sich bei einem Kollegen Hilfe zu holen und nicht die des Geschädigten bei Motor-Talk zu fragen.

Wenn die Anwältin das nicht alleine hinbekommt ist sie schlicht die falsche für den Fall, Punkt. Sie wird schließlich auch dafür bezahlt.

Themenstarteram 23. März 2017 um 14:14

Ich habe doch geschrieben, dass ich Erfahrungen haben möchte, wie es bei euch ausgegangen ist. Ich habe nie gefragt, was meine Anwältin zu lassen oder zu machen hat... Meine Fresse...

Zitat:

@Cadison schrieb am 23. März 2017 um 15:14:41 Uhr:

Ich habe doch geschrieben, dass ich Erfahrungen haben möchte, wie es bei euch ausgegangen ist. Ich habe nie gefragt, was meine Anwältin zu lassen oder zu machen hat... Meine Fresse...

Ich hatte noch keine Erfahrungen mit durchgeknallten Menschen die politisch aktiv sind.

Und aufgrund der markierten Ausdrucksweise bin ich jetzt hier draußen.

Wenn diese Ausdrucksweise vor Ort auch so üblich ist, könnte ich manche Verhaltensweisen nachvollziehen.

Zitat:

@Cadison schrieb am 23. März 2017 um 15:14:41 Uhr:

Ich habe doch geschrieben, dass ich Erfahrungen haben möchte, wie es bei euch ausgegangen ist.

...

Mir hat vor langer Zeit ein Jugendlicher einen vollen Werkzeugkasten aus der Garage geklaut.

Der Dieb wurde irgendwann geschnappt.

Seine Eltern wollten mit nichts zu tun haben, also Klage.

Weil ich nicht für jedes einzelne Teil einen Beleg vorweisen konnte, kam es zu einem Vergleichsvorschlag, der etwa die Hälfte meines Schadens betrug.

Den Vorschlag habe ich akzeptiert, mein Rechtsanwalt versäumte aber leider, die fortlaufenden Zinsen titulieren zu lassen.

Der jugendliche Dieb war mittellos und so bekam ich zunächst mal nichts.

Nach etwa fünf Jahren gab ich Geld für einen Vollstreckungsversuch aus, leider wieder ohne Erfolg.

Nach etwas 10 Jahren das gleiche Spiel aber diesmal hatte der Schuldner eine Arbeitsstelle und meine Forderung nebst Kosten, leider ohne Zinsen, ließ sich per Gehaltspfändung in mehreren monatlichen Teilbeträgen beitreiben.

Unterm Strich habe ich weniger als ein Drittel dessen bekommen, was mir an Schaden entstanden ist.

Die Verzugszinsen aus dem Vergleich hättest Du in unverjährter Zeit separat verfolgen können.

Leider nicht, weil mein RA bei der Vergleichsverhandlung, bei der ich nicht zugegen war, keine Verzinsung gefordert hat und die dann auch nicht tituliert wurde.

Habe mich darüber seinerzeit, nachdem ich den Fehler bemerkt hatte, mit dem Rechtanwalt zerstritten, weil der meiner Meinung nach gepennt hat.

Ja, das hat er wohl. Du aber auch ein bisschen. Du hättest für die Bezahlung des Vergleichs eine weitere Frist setzen können/müssen. Nach deren Verstreichen läge Verzug mit dieser Erfüllungshandlung aus dem Vergleich vor und Du hättest separat die ab diesem Zeitpunkt anfallenden Verzugszinsen als Hauptforderung einklagen oder einen Mahn-/Vollstreckungsbescheid erwirken können. Du hättest dann zwar ein paar Monate an Zinsen verloren, aber eben nicht auf die ganze Zeitschiene. Da war dein Anwalt wirklich nicht sehr clever. Zumindest zu dieser Schadensminimierung hätte er anraten müssen.

Muss ein Anwalt nicht für seine Fehler auch selber haften?

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