Vorladung wegen Nötigung

Mahlzeit zusammen,

ich bräuchte mal euren Rat. Vor einem Monat ist mir etwas kurioses auf der BAB passiert. Ich fahre auf der linken Spur. Hatte es etwas eilig. Vor mir einer der schleicht. Habe mit Sicherheitsabstand einmal Lichthupe gegeben. Plötzlich hat er mich stark abgebremst. Dann ist es ein wenig eskaliert. Er fuhr ca. 5 Km vor mir. Dann ist er zur Rechten Spur gewechselt, dann habe ich ihn ausgebremst, aus Rache. Bekomme zwei Wochen später ein Brief, das er mich angezeigt hat, wahrscheinlich wegen Nötigung. Ich habe angegeben das ich der Fahrer war. Habe jetzt vor ein paar Tagen ein weiteren Schreiben erhalten, das ich eine Aussage machen soll bei der Polizei.

Wie würdet ihr es angehen, ist mein erstes mal.

Freundliche Grüße

107 Antworten

Warum ? Ist seni volles Recht! Und steht im zu.

Zitat:

@maestro777 schrieb am 8. April 2024 um 17:04:09 Uhr:



Einmal Lichthupe mit genügend Abstand ist doch erlaubt oder irre ich mich?

Das ja, aber Ausbremsen nicht.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. April 2024 um 17:11:01 Uhr:



Zitat:

@maestro777 schrieb am 8. April 2024 um 17:04:09 Uhr:



Einmal Lichthupe mit genügend Abstand ist doch erlaubt oder irre ich mich?

Das ja, aber Ausbremsen nicht.

Problem ist ja das er mich als erstes ausgebremst hat, wegen meiner Lichthupe. Aus Wut habe ich ihn dabn ausgebremst

Musst zuerst anzeigen dann wärst im Vorteil gewesen.

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Hat was mit Anstand, unrechtsbewusstsein und Verantwortung zu tun. Kennst du wahrscheinlich nicht. Maestro777 kennt es, finde ich sehr gut .

Die würde wahrscheinlich sowieso nichts übernehmen, weil der Vorwurf eine Vorsatztat ist. Wenn der Auftrag des Anwalts auf die Akteneinsicht und eine anschließende Beratung begrenzt wird, wird das schon nicht so teuer werden. Nicht hingehen, weiter schweigen und hoffen geht auch. Aber da weisst du nicht sicher wohin die Resie gehen wird.

Ja du aufrechter Deutscher🙁

Du musst nur die nötigsten Angaben zu deiner Person gemacht , mehr tut nicht Not .
Einer Vorladung durch die Polizei braucht man nicht folge zu leisten .
Anders wenn es vom Gericht kommt . Dann ja .
Einfach abwarten was kommt und dann gezielt handeln .

Meint ihr es wird einen Eintrag im Führungszeugnis geben?

Zitat:

@maestro777 schrieb am 8. April 2024 um 17:11:56 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. April 2024 um 17:11:01 Uhr:


Das ja, aber Ausbremsen nicht.

Problem ist ja das er mich als erstes ausgebremst hat, wegen meiner Lichthupe. Aus Wut habe ich ihn dabn ausgebremst

Wie schnell ist der „Schleicher“ gefahren? Wie schnell bist du angekommen? Hast du das Rechtsfahrgebot zuvor beachtet ? Warum ist der „Schleicher „ links gefahren ?

Zitat:

@ME1200 schrieb am 8. April 2024 um 17:15:02 Uhr:


Du musst nur die nötigsten Angaben zu deiner Person gemacht , mehr tut nicht Not .
Einer Vorladung durch die Polizei braucht man nicht folge zu leisten .
Anders wenn es vom Gericht kommt . Dann ja .
Einfach abwarten was kommt und dann gezielt handeln .

Heißt also hingehen nur Infos zur Person geben und nichts zum Vorfall aussagen?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. April 2024 um 17:15:27 Uhr:



Zitat:

@maestro777 schrieb am 8. April 2024 um 17:11:56 Uhr:


Problem ist ja das er mich als erstes ausgebremst hat, wegen meiner Lichthupe. Aus Wut habe ich ihn dabn ausgebremst

Wie schnell ist der „Schleicher“ gefahren? Wie schnell bist du angekommen? Hast du das Rechtsfahrgebot zuvor beachtet ? Warum ist der „Schleicher „ links gefahren ?

Abschnitt war unbegrenzt. Er fuhr ca 120. Ich kam mit ca 150 an

Zitat:

@maestro777 schrieb am 8. April 2024 um 17:11:56 Uhr:



Problem ist ja das er mich als erstes ausgebremst hat, wegen meiner Lichthupe. Aus Wut habe ich ihn dabn ausgebremst

Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Wenn Du sein Ausbremsen beweisen kannst, kriegt er halt auch "einen drauf". Das macht aber Dein Ausbremsen nicht ungeschehen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. April 2024 um 17:17:59 Uhr:



Zitat:

@maestro777 schrieb am 8. April 2024 um 17:11:56 Uhr:



Problem ist ja das er mich als erstes ausgebremst hat, wegen meiner Lichthupe. Aus Wut habe ich ihn dabn ausgebremst

Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Wenn Du sein Ausbremsen beweisen kannst, kriegt er halt auch "einen drauf". Das macht aber Dein Ausbremsen nicht ungeschehen.

Kann ich leider nicht bezeugen. Er aber auch nicht. Er war alleine und hatte definitiv keine Cam am Auto.

Zitat:

@maestro777 schrieb am 8. April 2024 um 17:16:58 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. April 2024 um 17:15:27 Uhr:


Wie schnell ist der „Schleicher“ gefahren? Wie schnell bist du angekommen? Hast du das Rechtsfahrgebot zuvor beachtet ? Warum ist der „Schleicher „ links gefahren ?

Abschnitt war unbegrenzt. Er fuhr ca 120. Ich kam mit ca 150 an

Und die anderen 2 Fragen ?

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