Vorgehen bei Auffahrunfall
Hallo zusammen,
heute hatte ich nach 28 Jahren Fahrpraxis meinen ersten Unfall. Mir ist auf der Autobahn jemand hinten drauf gefahren... Allen geht es gut, nur Blechschaden - das ist schonmal das Wichtigste.
Jetzt bin ich aber irgendwie leicht überfordert mit dem weiteren Vorgehen... wie geht's jetzt weiter? Was muss ich machen?
Gleich vorneweg: wer nur auf die Suchfunktion oder Google verweisen möchte (habe ich bereits getan und bin nur noch mehr verwirrt), der möge sich bitte zurückhalten und diesen Thread ignorieren - das kann ich gerade echt nicht brauchen. Danke.
Allen anderen, die ein bisschen Zeit und Lust haben mich in die richtige Richtung zu schubsen, bin ich sehr dankbar.
Mal von vorne:
Die Situation war folgende: linke Spur, ca. 100 km/h, der Transporter vor mir fährt abrupt nach rechts, davor Stau, ich mache eine Vollbremsung, das Fahrzeug hinter mir fährt auf. Danach sind wir auf den Standstreifen rüber.
Da wir beide nicht so recht wussten was wir jetzt machen sollen haben wir die Polizei gerufen. Die ist auch gekommen und hat alles aufgenommen. Wir haben noch Telefonnummern, Namen etc. ausgetauscht und ein paar Fotos der Autos gemacht.
Glücklicherweise ist mein Auto noch soweit fahrbereit - ich brauche also erstmal keinen Ersatz. Nur stark regnen darf es nicht - die Heckklappe ist nämlich nicht mehr dicht...
Die junge Frau im hinteren Auto wird den Unfall nun ihrer Versicherung melden.
Nun frage ich mich: wie geht's denn jetzt weiter? Was muss bzw. kann ich denn jetzt machen?
Ich habe gelesen, dass ab 1000 EUR Schaden auf jeden Fall ein Gutachten nötig ist. Da dürften wir deutlich drüber liegen, denke ich mal.
Meldet sich die gegnerische Versicherung bei mir? Oder wie läuft das? Ich kenne die gegnerische Versicherung gar nicht - das "Versicherungskärtchen" hatte sie leider nicht mit...
Muss ich meine Versicherung auch informieren?
Oder muss ich von mir aus schon ein Gutachten erstellen lassen? Ich hätte da sogar schon einen "Wunsch-Gutachter" - bei dem lasse ich seit Jahren die HUs meiner Fahrzeuge machen und der hat auch schon ein Oldtimer- und Wertgutachten für mich gemacht und hat echt Ahnung.
Jou, ihr seht... ich hingegen bin völlig ahnungslos und würde mich über Tips freuen. Danke schonmal.
Viele Grüße
Matthias
51 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 9. September 2023 um 21:34:22 Uhr:
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 9. September 2023 um 11:40:02 Uhr:
[Service durch die eigene Versicherung nach einem Unfall mit Reparatur-/Ersatzwagen-Service etc.]Bei einem Haftpflichtschaden?
Naja, die Versicherungen haben ja oft ihre Vertragswerkstätten & Co., damit die Reparaturen für die Versicherung billiger wird. Die freuen sich evtl. auch, wenn sie abseits von Reparaturen mit enormen Preisdruck durch ihre Vertragsversicherung auch mal gegnerischen Versicherungen hohe Rechnungen schreiben können?
notting
Schon klar, aber kümmert sich die eigenen Haftpflichtversicherung bei einem fremdverschuldeten Unfall wirklich um die Reparatur, Ersatzwagen usw.? Im Rahmen eines Kaskovertrages kann ich mich das noch vorstellen.
Bei mir war es in der Tat bisher so. Habe aber auch TK und VK.
OK, da wir jetzt mittlerweile schon wieder an dem Punkt sind, wo Beiträge verfasst werden, ohne das vorher geschriebene zu lesen oder zu verstehen und über Dinge, die in der Zukunft liegen in der Vergangenheitsform geschrieben wird... lassen wir das mal an dieser Stelle gut sein fürs erste...
Ich danke allen, die ihre Erfahrungen geteilt haben und mir Tips gegeben haben - dankeschön. Ich weiß jetzt was ich mache und ziehe mich vorerst aus dieser Diskussion zurück.
Vielleicht gebe ich später noch eine Rückmeldung wie es gelaufen ist - kommt ganz drauf an, wie das hier jetzt weiterläuft... ob ich dazu dann noch Lust habe...
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Darf an dieser Stelle bestätigen, dass das Einschalten eines Rechtsbeistands zwar nicht immer zwingend notwendig sein muss, jedoch würde ich persönlich den Weg gehen, denn es geht um die nun bereits öfter angesprochene Versicherung.
Aus eigener Erfahrung:
1. Nach dem ersten Vollkaskoschaden seit Jahrzehnten!
wurde zähneknirschend geregelt und mir im Anschluss kommentarlos gekündigt!
2. Weiterer Totalschaden durch Unfallgegner verursacht, welcher bei der erwähnten Versicherung versichert war.
1,5 Jahre langer Rechtsstreit, da alles angefochten wurde. Erst ein unfallanalytisches Gutachten, vorgesteckt aus eigener Tasche und ein eindeutiges richterliches Urteil hat die Versicherung zur Zahlung veranlasst.
Dabei war die Rechtslage von vornherein eindeutig und glasklar - Der Kreisverkehr hatte eine Vorfahrtsregelung und die wurde vom Unfallgegner missachtet!
Drücke die Daumen🙂
Und worüber beschwerst du dich? Meine Tochter hatte im Mai 2022 einen (unverschuldeten) Unfall. Der HUK24 mitgeteilt, das Auto war dort vollkaskoversichert. Gutachter geschickt? Fehlanzeige. Werkstatt benannt? Fehlanzeige. Irgendwas bisher reguliert? Fehlanzeige - ich soll mich erst an die Versicherung (nicht die HUK) des Unfallgegners wenden. Hab ich dann gemacht, dank RS-Versicherung bei der HUK. Gegner bestreitet (hatte ein riesiges Stoppschild vor der Nase) den Hergang, Unfallgutachten im März/April beauftragt, wird Ende 23 fertig sein. Dann gibt es zwei Jahre nach dem Unfall ein Urteil, einer wird in die Berufung gehen und es dauert, dauert, dauert.
Hier wurden abgeschlossene Erfahrungswerte geteilt, um bei Bedarf anhand dieser, sein weiteres Handeln ausrichten zu können.
Beschweren kann man sich beim Bäcker, wenn der Brotteig versalzen wurde😁