Vorgehen als Geschädigter
Hey!
Leider bin ich heute in einen, durch mein Ausweichmanöver noch glimpflich ausgegangenen, Unfall verwickelt worden. Zunächst vorab SORRY falls dies bereits IRGENDWO hier beantwortet wurde, jedoch habe ich keine 100% passende Antwort gefunden und da es sich um meinen allerersten Unfall handelt, möchte ich auf der sicheren Seite stehen.
Die Schuldfrage ist geklärt und liegt beim anderen.
Der Schaden ist nicht sonderlich ausgeprägt, es gibt abschürfungen an meinem Kotflügel hinten rechts, zudem minimal lack abgeplatzt.
Der ältere Herr hat erwähnt den Schaden eventuell selbst begleichen zu wollen.
Ich habe seine Personalien und eine Schadenskarte von seinen Versichertenunterlagen. Er ist 72 Jahre alt, weshalb es natürlich passieren könnte, dass er es vielleicht vergisst seiner Versicherung zu melden.
Wie ist das richtige Vorgehen für mich? Muss ich es meiner und sicherheitshalber auch seiner Versicherung melden? Ich möchte gerne, trotz dass er den Schaden eventuell selbst bezahlt, vermeiden, dass es später heißt "Warum haben Sie den Schaden denn nicht direkt gemeldet?".
Meiner Kenntnis nach kann er doch, selbst WENN seine Versicherung meinen Schaden bezahlt, eine Rückstufung durch Bezahlung der Kosten an seine Versicherung vermeiden, richtig?
Also wäre es für mich das beste und sicherste es zu melden?
Was ist das richtige Vorgehen? Auch bezüglich Kostenvoranschlag etc. Habt ihr Tipps und relevante Hinweise?
1000 Dank und sorry nochmal für den neuen Thread!
Schönen Abend
Steffen
Beste Antwort im Thema
ich bin und schreibe jetzt seit 13 Jahren hier im Versicherungsforum.
Da habe ich schon so einige Schwätzer erlebt, die seit langem auch schon wieder Geschichte sind.
Sicher kann man hier mit unwahren Unterstellungen und polemischen Geschwafel unter dem Deckmantel "der finaziellen Schäden für die Versichertengemeinschaft" ein wenig "Wind in die Bude pusten" und versuchen Aufmerksamkeit zu erregen.
Da wird aber über kurz oder lang keinen mehr so richtig interessieren, weil von solchen Usern wie diesem benprettig und anderen (man darf darauf warten wann die Ihren Senf hier dazugeben 🙂
nichts profundes kommt.
Da kommt nämlich nur Gesülze wie:
- kannst alles selber machen
-Anwalt ist Gauner und überflüssig
-Anspruchsteller, die fiktiv abrechnen sind Verbrecher
Man wird von diesen Experten hier aber nie einen Beitrag lesen, in welchen begründete Ratschläge erteilt werden, warum denn gerade so ein Vorgehensweise richtig sein soll.
Es ist halt nur oberflächlichliches Gesabbel (ich verkneife mir hier lieber Vergleiche).
Der geneingte Leser braucht aber auch nur in Beitragshistorie dieser User zu schauen. Das spricht Bände......
Man sieht ja allein schon aus dem letzen im Nachgang geänderten Beitrag von diesem Vorredner für die geprellten Versicherungsnehmer welch ein umfangreiches Fachwissen im Bereich der Schadensregulierung vorhanden ist.
Ganz zu schweigen davon, das selbst die Rechtsprechnung der Gerichte hier von diesem User völig ignoriert wird.
Von daher ist es schon im Ansatz absolut Wertlos mit solchen Usern zu versuchen in einen Dialog zu treten.
Manche Leute finden es halt doof, wenn andere klüger sind.
69 Antworten
Ja, melde den Schaden. Der alte Herr kann den Schaden immer „zurückkaufen“, wenn ihm das sinnvoll erscheint. Muss man halt je nach Schadenshöhe durchrechnen.
Ich war vor kurzem in der gleichen Situation und war froh um einen Anwalt. Er kennt einfach alle Ansprüche und das Handling ist sein täglich Brot.
Die korrekte Antwort steht bereits im ersten Antwortbeitrag.
Wenn Du selbst mit diesen Dingen anfängst, wird dich die gegnerische Haftpflichtversicherung mehr oder weniger über den Tisch ziehen.
Der Schädiger kann den Schaden von seiner Versicherung zurückkaufen um die Stufung zu vermeiden. Er muss der Versicherung dann im Pribzip nur den ausgetüteten Sachschaden erstatten. Die Schadenermittlungskosten bleiben bei der Versicherung hängen und führen nicht zur Stufung. Du brauchst daher kein schlechtes Gewissen zu haben.
Melde es der Versicherung trotzdem.
Dann hole einen Kostenvoranschlag, den besprichst mit dem Schädiger. Wenn er dann selber zahlen will gut. Wenn nicht den KV an die Versicherung.
Wenn es über die Versicherung läuft, dann stehen dir Nutzungsausfall zu oder Mietwagen, eine Kostenpauschale und evtl. eine Wertminderung. Dafür brauchts dann aber die Schadensfeststellung durch einen Gutachter.
Ich bin auch der Meinung, dass es keinen Anwalt braucht für die Bagatelle. Entgegen der Forums-Koryphäen hier. Bagatelle im Sinne von, es ist nur reparables Blech. Der Schaden ist aber sicherlich über 2.500 Euro, ein Seitenteil wird nicht wie ein Kotflügel gewechselt. Der Wagen wird auch sicherlich min. 3 Tage in die Werkstatt gehen.
Neben Werkstatt und allem auch noch 2-3 mal zum Rechtsverdreher?
P.S.: Der Postkasten klappert, jetzt muss ich meinen Anwalt anrufen, damit der mich begleiitet, wer weiß was neben Werbung und Zeitung so eingeworfen wurde...
Es gibt keinen rationalen Grund, einen solchen Schaden nicht mit Hilfe von Fachleuten korrekt abwickeln zu lassen.
Bei den laienhaften Selbstversuchen verzichtet man unwissend auf Dinge die einem nunmal zustehen und das steigert den Unternehmensgewinn der Versicherungen. Ein prämienreduzierender Effekt ist damit nämlich nicht verbunden.
Und wenn der ein oder andere Griesgram nach halbwegs verpfuschten Selbstversuchen mal zum Fachmann gedackelt ist und dieser dann auch nicht mehr helfen konnte, dann wird das wohl daran liegen, dass die Selbstversuche manches bereits so festfahren, dass dann nicht mehr korrigiert werden kann. Selbst schuld ... 😉
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Zitat:
@benprettig schrieb am 20. Juli 2019 um 13:06:19 Uhr:
Melde es der Versicherung trotzdem.Dann hole einen Kostenvoranschlag, den besprichst mit dem Schädiger. Wenn er dann selber zahlen will gut. Wenn nicht den KV an die Versicherung.
Wenn es über die Versicherung läuft, dann stehen dir Nutzungsausfall zu oder Mietwagen, eine Kostenpauschale und evtl. eine Wertminderung. Dafür brauchts dann aber die Schadensfeststellung durch einen Gutachter.
Ich bin auch der Meinung, dass es keinen Anwalt braucht für die Bagatelle. Entgegen der Forums-Koryphäen hier. Bagatelle im Sinne von, es ist nur reparables Blech. Der Schaden ist aber sicherlich über 2.500 Euro, ein Seitenteil wird nicht wie ein Kotflügel gewechselt. Der Wagen wird auch sicherlich min. 3 Tage in die Werkstatt gehen.
Neben Werkstatt und allem auch noch 2-3 mal zum Rechtsverdreher?
P.S.: Der Postkasten klappert, jetzt muss ich meinen Anwalt anrufen, damit der mich begleiitet, wer weiß was neben Werbung und Zeitung so eingeworfen wurde...
Es bleibt dir Obrschlaumeier ja unbenommen deine eigene Meinung zur Schadensregulierung zu haben.
Deine Dampfplauderei hier ist ja soweit auch noch in Ordnung . Wir sind ja alle nicht aus Zuckerwatte.
Aber allein dieser Beitrag zeigt wieder einmal eindruckvoll, dass du ein keine Ahnung hast und nur mit dem Mundwerk groß bist.
Aber wenn du jetzt nicht mal langsam damit aufhört, hier die Foristen -welche im Gegensatz zu dir- wirklich was von der Materie zu verstehen andauernd zu beleidigen, denen Unredlichkeit zu unterstellen und damit den Forenfrieden zu strören dann können wir das gern mal über die Moderatoren klären.
Sag Bescheid, wenn das dein Ansinnen ist.
Mann kann ein großes Mundwerk haben, dann sollte man aber auch etwas von der Materie verstehen und nicht nur flach rumsülzen.
Und bevor du dich hier weiter dazu herablässt über die Koniferen lustig zu machen, solltest du dich erst einmal schlau machen, was dieser Begriff hier Versicherungsforum für eine Bedeutung hat.
In Relation zu einer Konifere bist du mit deinen -absolut falschen- Amateur- Ratschlägen nämlich nur eines: Unkraut.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 20. Juli 2019 um 13:23:53 Uhr:
Aber wenn du jetzt nicht mal langsam damit aufhört, hier die Foristen -welche im Gegensatz zu dir- wirklich was von der Materie zu verstehen andauernd zu beleidigen, denen Unredlichkeit zu unterstellen und damit den Forenfrieden zu strören dann können wir das gern mal über die Moderatoren klären.
...In Relation zu einer Konifere bist du mit deinen -absolut falschen- Amateur- Ratschlägen nämlich nur eines: Unkraut.
In dem Beitrag von benprettig sehe ich gerade einmal eine geringe Beleidigung (durch das Wort "Rechtsverdreher"😉, während in deinem Beitrag diverse Beleidigungen zu finden sind, die in der Bezeichnung "Unkraut" für einen User gipfeln.
Warum der Forumsfrieden gestört sein soll, wenn jemand anderer Meinung ist als Du, erschließt sich mir auch nicht.
Hälst Du es tatsächlich für erforderlich, in einer so herablassend und beleidigend wirkenden Art und Weise auf Beiträge, die nicht deiner Meinung sind und die du für Unsinn hälst, zu antworten?
Meinst Du nicht, dass das den Forenfrieden ebenfalls stört?
@Catwiezle
In dem Beitrag von benprettig sehe ich gerade einmal eine geringe Beleidigung (durch das Wort "Rechtsverdreher"😉, während in deinem Beitrag diverse Beleidigungen zu finden sind, die in der Bezeichnung "Unkraut" für einen User gipfeln.
Warum der Forumsfrieden gestört sein soll, wenn jemand anderer Meinung ist als Du, erschließt sich mir auch nicht.
Hälst Du es tatsächlich für erforderlich, in einer so herablassend und beleidigend wirkenden Art und Weise auf Beiträge, die nicht deiner Meinung sind und die du für Unsinn hälst, zu antworten?
Meinst Du nicht, dass das den Forenfrieden ebenfalls stört?
nein, dass meine ich nicht.
Das bezieht sich im übrigen auf die gesamten Beiträge dieses User hier im Versicherungsforum und nicht nur auf diesen.
Aber das du dich hier einmischt und das kommentierst, ist für mich auch nicht sonderlich überraschend... 😉
Mir ist schon klar, dass du auf so etwas nur wartest.
Ist ja auch schön, das du dich mit Ihm hier solidarisch erklärst und Beleidigungen als "andere Meinung" bezeichnet.
Passt schon ins Bild.
Weist du was hier echt nervt:
Wenn Leute die echt keinen Plan von der Materie haben, hier nichts besseres zu tun haben -wieder besseren Wissen- Unwarheiten und/-oder Halbwarheiten zu verbreiten, Argumente gegen diese dagegen nicht verstehen zu wollen (oder können) und dann auch noch Forenmitgliedern, die hier seit langen Jahren aktiv sind und etwas vom Thema verstehen hier zu unterstellen, Sie buhlen hier um Aufträge.
Das ist einfach nur unverschämt und ein Frechheit.
Aber sowas ist das Resulat, wenn es für fachliche Argumente spätestens nach dem ersten Posting nicht mehr reicht.
Aber wem erzähle ich das hier..................
Das unterschreibe ich glatt mit. 🙂
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 20. Juli 2019 um 14:30:27 Uhr:
Meinst Du nicht, dass das den Forenfrieden ebenfalls stört?
Der Zähler der Dellen mag vielleicht nicht unbedingt 3 Kommunikations- und Diplomatiekurse in Folge mit herausragendem Erfolg abgeschlossen haben.
Fachlich ist das was er schreibt in aller Regel über jeden Zweifel erhaben.
Jetzt darf jeder für sich entscheiden was wichtiger ist.
Davon abgesehen bin auch ich der Meinung, dass man nicht für jeden Microkratzer einen Anwalt braucht und auch nicht zwingend aus jeder noch so belanglosen Bagatelle das maximale herausschinden muss was evtl. irgendwie gänge.
Vielleicht steht man selbst ja mal als Schädiger da und freut sich, wenn man sich mit dem Gegenüber vernünftig und ohne die ganz große Hafenrunde einigen kann.
Dem Einkommen der Anwälte ist dass natürlich nicht zuträglich, aber damit käme ich grad so klar.
Es geht hier auch überhaupt gar nicht darum, ob irgendwelche "Anwaltshasser" hier meinen in der Lage zu sein, Ihre Schadensfälle alleine abwickeln zu können.
Können die ja meintewegen auch tun, mir völlig egal.
Wobei Ich diesen Usern hier ganz klar und deutlich diese Qulifikation abspreche. Das können die einfach nicht, weil Ihnen hierzu das Fachwissen fehlt. Selbst wenn Ihnen ein Gutachten vorliegt, können Sie nicht klar und profund feststellen, welche berechtigten Ansprüche Sie aus diesem Gutachten haben und welche Ansprüche eventuell nicht gerechtfertigt sind.
Fachlich können diese Herrschaften das einfach nicht, auch wenn Sie das hier so suggerieren.
Das ist hier im Versicherungsforum aber auch nicht von wesentlicher Bedeutung.
Für diese Experten schreibe ich hier auch nix, die sind mir völlig egal und sollen machen was Sie wollen, meinetwegen auch Geld verschenken.
Hier geht es aber darum, dass User, die Ratschläge bezüglich einer ordentlichen Schadenregulierung benötigen verdammt noch mal, das Recht haben fachlich die richtige Ratschläge zu erhalten und nicht irgendwelche dumpfen Meinungsäußerungen, wie "das kann ein erwachsener Mensch mit Lebenserfahrung schon selber, da braucht es keinen Anwalt"
Das können die meisten Laien eben nicht nicht dafür gibt es Fachleuchte, wie für alles im Leben.
So ist das numal.
Ich lass mal eine Blankounterschrift da. 🙂
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 20. Juli 2019 um 16:35:35 Uhr:
Der Zähler der Dellen mag vielleicht nicht unbedingt 3 Kommunikations- und Diplomatiekurse in Folge mit herausragendem Erfolg abgeschlossen haben.Zitat:
@Catwiezle schrieb am 20. Juli 2019 um 14:30:27 Uhr:
Meinst Du nicht, dass das den Forenfrieden ebenfalls stört?Fachlich ist das was er schreibt in aller Regel über jeden Zweifel erhaben.
Dem kann ich so zustimmen. Die fachlichen Aussagen möchte ich auch nicht in Abrede stellen und habe dies auch nicht getan. Ich hoffe das ist nirgendwo anders so rübergekommen.
AG Düsseldorf 50 C 208/17
Sowohl die restriktive Schadensregulierung der Haftpflichtversicherer als auch die komplexe obergerichtliche Rechtsprechung zur (Nicht-) Berechtigung von Unfall-Schadenspositionen führt dazu, dass es einfach gelagerte Verkehrsunfall-Sachverhalte nicht gibt.
AG Hamburg 20 a C 451/17
Die zulässige Klage ist begründet. Die Haftung der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung für den streitgegenständlichen Verkehrsunfall ist dem Grunde nach unstreitig. Der Klägerin steht auch der Schadensersatzanspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung der berechtigten Schadensersatzforderungen gehört heute zu den erforderlichen Kosten der Schadensbeseitigung. Der Einwand der beklagten Kfz-Versicherung, es handele sich um einen einfach gelagerten Verkehrsunfall und die Klägerin verfüge über besondere Sachkompetenz, so dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht erforderlich gewesen wäre, greift nicht durch (so auch AG Hamburg- St. Georg Urt. v. 27.4.2016 – 917 C 121715). Den einfach gelagerten Verkehrsunfall, wie ihn der BGH in der Entscheidung vor 23 Jahren angenommen hat, den gibt es heute nicht mehr. Selbst wenn die Haftung dem Grunde nach vergleichsweise einfach erscheint, so ist heute die Schadensabwicklung zur Höhe in jedem Fall so vielschichtig geworden, dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes regelmäßig erforderlich und zweckmäßig erscheint.
ich habe das mal in die FAQ gestellt.
Zitat:
@benprettig schrieb am 20. Juli 2019 um 13:06:19 Uhr:
...Neben Werkstatt und allem auch noch 2-3 mal zum Rechtsverdreher?
...
Hab jetzt nicht alles gelesen ..
? Hatte sowas als Geschädigter bereits 3 x , 1x ohne Anwalt (erste Unfall im Leben, wo man noch was selbst regeln möchte) ..., die gegnerischen Versicherungen erzählen nur die halbe Wahrheit, logisch wollen ja so wenig wie möglich zahlen und beschäftigen einen mit dämlichen Formularen und Schadensbeschreibungen, Fotos machen ...nie wieder!!🙄
2 & 3 Unfall gleich zum Gutachter und dem gleich gesagt, bitte alles zum Anwalt weiterreichen, ich habe keinen Bock auf das hin&her😎 ... das geht heute alles via E-Mail innerhalb von Minuten, dann gab es jedesmal ein ~5 minütiges TelGespräch mit dem Anwalt + via E-Mail eine Abtretungserklärung/Vollmacht bekomme, Unterschrift runter, eingescannt/fotografiert und retoure via E-Mail (1Minute)... Ist das jetzt schlimm, das ich kein einziges mal beim Anwalt war, ich weiß noch nicht mal wie er aussieht, Anzug trägt oder mit Boxershorts am Pool sitzt ??😁😁
Egal,
jedesmal gab es innerhalb von ~2 Wochen die volle Entschädigunssumme+Nebenkosten auf das Konto, bzw. die Reparaturfreigabe/Kostenübernahme für das Autohaus/Werkstatt ...
Kurz, lieber TE, ich kann dir diese Vorgehensweise nur empfehlen, denk immer daran wenn du selber anfängst mit der gegnerische Versicherung zu reden/schreiben, da sitzen Profis und die wollen eigentlich nicht zahlen ....
Und anderseits mich haben die gegnerischen Versicherungen jedesmal angerufen und wollten die weitere Vorgehensweise besprechen ... schon klar😁 meine einzige Antwort,
"schönen dank, ich habe die Sache aber an den Anwalt übergeben" ... Versicherung:"Ach so?, ja bla ....bla ...bla, dann hören wir ja von ihrem Anwalt" ... "Genau, einen schönen tag noch"😎
Und das schöne, bei eindeutigen Schäden/Schuldfrage, haste mit der Anwaltsbezahlung nichts zu tun, das macht der selber mit der versicherung ...
Viel Spass bei deiner Entscheidung..