Vorfahrt bei U-Turn

Hallo,

Gibt es eine klare Regelung für so eine Verkehrsituation. Folgendes ist mir passiert.
Ich will in eine Vorfahrtsberechtigte Straße nach rechts einbiegen. Die beiden Spuren dieser Straße sind ist durch einen 1 m breiten Grasstreifen getrennt. Von rechts kommt ein Fahrzeug, blinkt links.

Aus meiner Sicht kann ich gefahrlos in die Straße einfahren, allerdings wollte der von rechts kommende Fahrer einen U-Turn machen und es begann ein wildes Hupkonzert weil wir beide bremsen mussten.

Aus meiner Sicht habe ich aber alles richtig gemacht.

Gruß BSCom

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 26. Februar 2017 um 19:37:55 Uhr:


(Sig)
Lieber Atomstrom statt Flüchtlingsstrom

Mit Verlaub, das ist einer der dümmsten Sprüche, die ich hier je gelesen habe. Gut, er ist in sich im Niveau konsistent, denn zur strunzblöden Aussage passt die falsche Grammatik wie Arsch auf Eimer.

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Nein, das ist nicht weltfremd sondern zirkelschlüssig mit einer falschen Ausgangsthese. Mein Beitrag bezieht sich auf eine Kreuzung mit Vorfahrtsstraße und Nebenstraße.

Man kann natürlich auch umrüsten auf italienisch (Hupunterbrechungsschalter im Kofferraum). 🙂

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 26. Februar 2017 um 21:08:29 Uhr:


Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?

Hallo
Sagt ausgerechnet der Off Topic König hier auf Motortalk.

Komisch ,wenn du vom Thema abkommst und darauf angeschrieben wirst ,siehst du die Sache ja nicht zu eng.

Ich darf mal zitieren:

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 1. Februar 2017 um 12:33:41 Uhr:

Wir sind auf Seite 2 bei MT und da gehts schon seit 10 Jahren ab der zweiten Seite nicht mehr ums eigentliche Thema, mich wundert nur warum wir ab Seite 2 noch nicht über Trump geschrieben haben.

Ja und wir sind schon auf Seite 2.

Ich finde deine Signatur übrigens auch furchtbar.

Gruss
Chris

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 26. Februar 2017 um 22:58:46 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Feb. 2017 um 12:27:20 Uhr:


Als Nutzer der Nebenstraße ist er wartepflichtig, bis er Gewissheit über die gefahrlose Möglichkeit der Weiterfahrt hat.

Mit anderen Worten: ich muss selbst bei Rechts-vor-Links Kreuzungen warten, wenn ich rechts abbiegen will, obwohl nur von rechts einer kommt? Er koennte ja einen U-Turn machen (z.B. Fahrradfahrer) Ich glaube eher, das ist weltfremd.
Einigen wir uns darauf: es handelt sich um eine unklare Verkehrslage und ein Hupen und wildes rumgefuchtel hat dabei zu unterbleiben.

Wissen wird es derjenige, der mal mit einem anderen zusammenknallt. Es ist ist nicht gesagt, dass beim Gerichtsurteil etwas Sinnvolles herauskommt, wahrscheinlich erfindet der Richter eine Betriebsgefahr oder eine unklare Lage, was ja Beides in etwa so sicher nachweisbar ist, wie das Spaghettimonster, aber dann hat man ein Gerichtsurteil für GENAU diese Situation, die bei einem identisch ablaufenden Unfall GAAAAANZ anders sein kann, weil das eine Auto rot war, und damit die Situation überhaupt nicht vergleichbar.

Bei rechts vor links hast Du meist etwas engere Straßenverhältnisse. Nicht alle Autos kommen in einem Zug herum. Daihatsu Copen und Mazda MX5 dürften aber vorne dabei sein, ein Mini, oder BMW xdrive kommt SICHER nicht rum. Entsprechend werden die meisten Autos links blinken, und dabei seeeeehr weit nach rechts schwenken. Da siehst Du schon, was passieren wird. Der U-Turn, sofern er gelingt, wird, sofern nicht Ken Block am Steuer sitzt, eher gemütlich gefahren. Da kannst Du in ALLER Ruhe rechts abbiegen, bis der Andere rum ist. EIn Fahrradfahrer wird - wenn er wenden will - nicht bis zur Kreuzung fahren, der wendet sofort, wenn ihm das Wenden in den Sinn kommt - ansatzlos. Ich würde mir über wendende Radfahrer in Rechts-vor-Links-Kreuzungen keinen Kopf machen.

Last but not least - der hat Vorfahrt von rechts, fährt aber nicht auf auf einer Vorfahrtstraße. Insofern kannst Du mit doppelter Berechtigung in aller Ruhe rechts abbiegen.

ABER....

Angenommen, von rechts kommt ein Umzugswagen. Wenn Du rechts abbiegen willst, kannst Du eigentlich problemlos fahren, denn er wird Dir nicht in die Quere kommen. Andererseits solltest Du trotzdem nicht losfahren, denn der wird für die Kurve (in einem Wohngebiet) weit ausholen müssen. Und dafür hat er nicht nur Vorfahrt vor Dir, sondern Du wirst auch nicht an ihm vorbeikommen, wenn Du vorschnell abbiegst :-)

Übrigens hatte ich in einer so blöden Situation einen Unfall (Frau ist mir hinten rein gefahren). Nachts, T-Einmündung, sehr weitläufig. Ich: ortsfremd. Sie: ortskundig. Ich will rechts abbiegen (sie hinter mir), ich muss aber Vorfahrt gewähren. Es ist zappenduster. Links am "Horizont" Lichter einer kleinen Ortschaft. Ich schaue nach links, bin mir aber über den Straßenverlauf nicht klar. Also bleibe ich stehen, schaue intensiv, und versuche Lichter (von nahenden Fahrzeugen) auszumachen, die nur durch die Farbe (weniger gelb) und durch ihre Bewegung (falls wahrnehmbar) von den Lichtern der Ortschaft unterscheidbar gewesen wären. In dem Moment rummst es. Die Frau dachte, ich fahre los, weil nichts kommt. Nun, ich wusste NICHT, dass nichts kommt - woher auch? Ich: Schleudertrauma, Brille flog vom Kopf und kaputt. Sie: 100% Schadenersatzpflichtig. Nutzen für Beide: Minusgeschäft. Mein Super-Auto, das ich für umgerechnet ~500 EUR gekauft hatte (von Freunden) war Totalschaden, und sie hatte einen vergleichsweise hohen Unfallschaden (mein Auto hatte 2003 laut Gutachten einen Wert von 1200 EUR + Brille [meine Haupt-Brillen sind IMMER in der Kategorie "teuerstes Glas"] + Schmerzensgeld).

Einen ähnlichen Unfall hatte ich 1989 FAST, mit gerade mal 2,5 Jahren Führerschein. Ich bin losgefahren, während der Andere noch vor mir noch stand. Eine Freundin auf dem Beifahrersitz "schrie", ich habe gebremst. Nichts passiert. Damals habe ich aber die "Lektion" gelernt.

Fazit, was lernen wir: schauen, sicher sein - dann fahren. Wer fährt, bevor er sich objektiv sicher sein KANN, bezeichnet die dann auftretenden "Überraschungen" als "weltfremd". "Weltfremdheit" kommt IMMER vom Glauben. Glaube IST nämlich weltfremd. Nur Wissen rockt. Du fährst, wenn Du WEISST, was Sache ist - dann passiert nichts, und Du wirst auch nicht überrascht. Eigentlich easy, oder?

Du meinst, Du verlierst Zeit? EIN Unfall und Du hast die Summe aller Zeiten verloren, die Du im Leben hättest "sparen" wollen. Es geht um Sekunden pro Vorgang. Solche Vorgänge kommen alle paar Wochen MAL vor... Also: wirklich easy!

Ich habe diese Sitation oft wenn ich in Berlin bin. Immer wenn ich aus der Tiefgarage komme biege ich erst rechts ab und dann bin ich der U-Turner, da ich in die andere Richtung will.
Rein aus dem Instinkt heraus habe ich dann immer dem Rechtsabbieger den Vorrang gelassen, so gab es auch nie Probleme.
Woher soll der Ärmste auch wissen, das ich nicht nur links abbiegen will sondern weiter rum ziehe ?

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. Februar 2017 um 11:32:29 Uhr:


Ich habe diese Sitation oft wenn ich in Berlin bin. Immer wenn ich aus der Tiefgarage komme biege ich erst rechts ab und dann bin ich der U-Turner, da ich in die andere Richtung will.
Rein aus dem Instinkt heraus habe ich dann immer dem Rechtsabbieger den Vorrang gelassen, so gab es auch nie Probleme.
Woher soll der Ärmste auch wissen, das ich nicht nur links abbiegen will sondern weiter rum ziehe ?

Ja, ich auch - aber was, wenn einer trotzdem in Dich reinkracht? Aus Dösigkeit seinerseits? Er fährt z.B. nicht los, Du führst Dein Manöver durch, und während dessen fährt er los - und Dir in die Seite?

Zitat:

@azrazr schrieb am 27. Februar 2017 um 11:59:31 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. Februar 2017 um 11:32:29 Uhr:


Ich habe diese Sitation oft wenn ich in Berlin bin. Immer wenn ich aus der Tiefgarage komme biege ich erst rechts ab und dann bin ich der U-Turner, da ich in die andere Richtung will.
Rein aus dem Instinkt heraus habe ich dann immer dem Rechtsabbieger den Vorrang gelassen, so gab es auch nie Probleme.
Woher soll der Ärmste auch wissen, das ich nicht nur links abbiegen will sondern weiter rum ziehe ?

Ja, ich auch - aber was, wenn einer trotzdem in Dich reinkracht? Aus Dösigkeit seinerseits? Er fährt z.B. nicht los, Du führst Dein Manöver durch, und während dessen fährt er los - und Dir in die Seite?

Ja dann müssen die Wissenden und Zeugen ran.

Eine der allerersten Fragen bleibt in der Tat unbeantwortet und ist doch ein guter Schlüssel zur Lösung:

Wie war die Situation wirklich? Wie breit ist der Grünstreifen, welche Beschilderungen etc? Ist der U-Turner evtl. sogar in der Folge einer Beschilderung gar kein Wender sondern der oben mehrfach zitierte 2xAbbieger?

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 26. Februar 2017 um 09:39:20 Uhr:


Noch ein Zusatz zu meinem Beitrag.

Scheint ja teilweise mit meiner "speziellen Sichtweise" übereinzustimmen.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 26. Februar 2017 um 09:39:20 Uhr:



Zitat:

Erfolgt das Wendemanöver im Kreuzungsbereich einer mit einem Mittelstreifen versehenen Vorfahrtstraße, spricht ferner gegen einen Vorrang des Wendenden, dass dem wendenden Fahrzeug grundsätzlich nicht mehr anzusehen ist, aus welcher Richtung es ursprünglich gekommen ist, sobald es sich mit seiner vollen Länge in dem Durchbruch befindet.

Ergo, der Wendende, auch als Nutzer der Vorfahrtsstraße, hat dem kreuzenden Rechtsabbieger aus der Nebenstraße den Vorrang zu gewähren.

So muss das auch sein, spätestens an Ampelkreuzungen.

Angenommen ich habe als Rechtsabbieger Grün, und der von rechts kommende Verkehr hat auch grün - ohne dass ein U-Turn aber ausdrücklich verboten ist.

Ich sollte, da ich den grünen Lichtpfeil sehe, darauf vetrauen können, dass ich konfliktfrei abbiegen kann und es keinen Konfliktverkehr gibt. Ergo - wer von rechts kommend wendet, muss mir die Vorfahrt lassen.

Ich hatte die Situation schon mal, da wurde mir die Vorfahrt genommen. Und zwar von einem wendenden Moped. Ich weiß nicht was sich der Fahrer gedacht hat, das hätte ganz leicht ins Auge gehen können, und er wäre der Hauptleidtragende gewesen.

Für mich ist die Sache ganz einfach.
Ein U-Turn ist - ich bezeiche es mal als "Sonderfahrmaöver".
Der einzige der in diesem Moment sicher davon weiß bin ich selbst.
Somit habe ich die Verpflichtung eine unklare Verkehrssituation/Gefährdung erst gar nicht aufkommen zu lassen.
Vorfahrt bei unklarer Verkehrssituation wird wohl schwierig.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 27. Februar 2017 um 14:54:27 Uhr:


Für mich ist die Sache ganz einfach.
Ein U-Turn ist - ich bezeiche es mal als "Sonderfahrmaöver".
Der einzige der in diesem Moment sicher davon weiß bin ich selbst.
Somit habe ich die Verpflichtung eine unklare Verkehrssituation/Gefährdung erst gar nicht aufkommen zu lassen.
Vorfahrt bei unklarer Verkehrssituation wird wohl schwierig.

Und was macht ein Wartepflichtiger in einer unklaren Verkehrssituation? Einfahren?

Was macht ein Wartepflichtiger, der in eine Vorfahrtstraße rechts einbiegen will....

... aber ein Vorfahrtberechtiger von links in Schlagweite ist, allerdings blinkt derjenige? Einfahren?

... während von rechts ein Schlepper kommt, und in dessen Auspuffwärme befindet sich bereits ein vollgespoilerter BMW? Oder ein Seat Ibiza mit einer fetten Blondine? Einfahren?

... und von links einen Schlepper mit Anhänger (voller Stroh, Rüben oder Salat) kommen sieht (was hinter dem Trecker ist, sieht er allerdings nicht)? Schnell noch Einfahren?

... und wenn er Hirn genug hat, vor dem Losfahren in den Spiegel zu sehen, und hinter sich einen Radfahrer sieht, der relativ rechtslastig angedonnert kommt? Einfahren?

@berlin-paul

Noch einmal für dich, aus dem Urteil. 😉

"Den Wendenden trifft nach § 9 Absatz 5 StVO aber die Pflicht, jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer - also auch gerade derartige Mißverständnisse - auszuschließen,
so dass er dem Verkehr aus der Nebenstraße auch dann den Vorrang einzuräumen haben wird, wenn die bevorrechtigte Straße keinen Mittelstreifen aufweist."

Man muss es nur mal komplett durchlesen. Da gibt es keinerlei zwei- oder mehrdeutige Auslegungen und die Begründung für das Abweisen der Klage, ist durch und durch logisch aufgebaut.
Es spielt absolut keine Rolle, ob es sich um eine Kreuzung handelt, um eine Einmündung, ob getrennte Richtungsfahrbahnen bestehen, oder nicht, wer wendet hat beim "zweiten mal Linksabbiegen" den seine Fahrspur kreuzenden Verkehrsteilmehmern grundsätzlich den Vorrang zu gewähren.

Und jeder, der beim Wenden logisch agiert, wird genau auf das achten, was in der Begründung argumentativ dargelegt ist.

Der von Dir rot markierte Teil ist nicht in Rechtskraft erwachsen. Der konkrete Einzelfall betrifft eine örtliche Sondersituation. Ein Wendender auf der Vorfahrtsstraße hat nach deiner Meinung dem aus der Nebenstraße einbiegenden VT Vorfahrt zu gewähren. Die höchstrichterliche Rechstprechung gibt aber dem Geisterfahrer auf der Hauptstraße gegenüber dem aus der Nebenstraße einbiegenden VT sogar die Vorfahrt und verteilt die Haftung auf beide. Vom Geisterfahrer geht das höhere Gefährdungspotential aus.

Was sagt Dir nun die Logik? Lösung:

§ 9 IV StVO Abbiegen:
betrifft das Verhältnis des Verkehrs auf der Vorfahrtsstraße zur Nebenstraße hin
(Gegenverkehr beachten + Nebenstraße muss Vorfahrt gewähren)

§ 9 V StVO Wenden:
betrifft nur das Verhältnis des Verkehrs auf der Vorfahrtsstraße selbst
(Gegenverkehr beachten + nix)

Wenden ist zweimaliges Linksabbiegen in Folge, momit nach erstem Linksabbiegen die Vorfahrt verwirkt wird.

Zitat:

Ein Wendender auf der Vorfahrtsstraße hat nach deiner Meinung dem aus der Nebenstraße einbiegenden VT Vorfahrt zu gewähren.

Ja, aber erst ab dem Roten Punkt.

Bis zum Roten Punkt biegt er von der Hauptstraße links ab und die Nutzer der Nebenstraße haben ihm, sofern sie seinen Weg kreuzen, die Vorfahrt zu gewähren.
Ab dem Roten Punkt fährt er linksabbiegend in die Hauptstraße hinein, und hat ab dem Moment, jenen Nutzern der Nebenstraße, die seinen weiteren Weg kreuzen, den Vorrang zu gewähren.

Und das Urteil hat über den speziellen Fall hinazus klargestellt, das dies für jedes Wendemanöver, auf einer vorfahrtberechtigten Straße, an Kreuzungen und Einmündungen, sowohl mit Mittelstreifen als auch ohne Gültigkeit hat.

§9
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Wo steht hier etwas, das der Wendende VT nur eine Gefährdung gegenüber Nutzern der Vorfahrtsstaße auszuschließen hat? Dieser Absatz ist allgemeingültig, egal welche Rangordnung jene Straße hat, auf der du wendest.

Absatz IV hat absolut keinen Bezug auf das Verhalten Vohrfahrtsstraße vs Nebenstraße.
Hier geht es auschließlich um den Umgang des Linksabbiegers mit dem Gegenverkehr, egal in welche Richtung dieser sich an der Kreuzung/Einmündung fortbewegt.

Aber diese Diskussion zeigt mir wieder mal, weshalb ich im Aufregerthread häufig diejenigen, welche andere als Deppen nund Idioten hinstellen, oftmals selber gehörig mitschuldig an geschilderten Situation sehe. 😁

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