Vordere Nebelscheinwerfer

Hallo,
ich möchte keine Diskussion anwerfen wann man man Nebelscheinwerfer anzuschalten hat, sondern ob diese ohne Abblendlicht eine bessere Wirkung haben könnten.

Ich hatte in einer Zeitschrift gelesen, dass bei Nebel das gleichzeitige Einschalten des Abblendlichtes die Wirkung der Nebelscheinwerfer quasi aufhebt.
Eigentlich sieht man nur die Leute mit kompletter Beleuchtung herumfahren, aber Standlicht in Kombination mit vorderen Nebelleuchten müsste eigentlich bei schlechter Sicht ausreichen.

18 Antworten

Also, gerade gefunden,der Fahrlehrer hat somit nicht Recht.
 
StVo §17 Abs 3
 
@ Drahkke
...und in der Tat, damit man im dunkeln was sehen kann

...hab in einem Polizei-Fachhandbuch folgende Erläuterung zu §17 Absatz 3 StVO gefunden. Ist zwar schon von 1995, aber einfacher ist bisher selten was geworden.
 
 
Ach und hier noch etwas für den Geldbeutel:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkatalog.php?s=73

@wollherr
 
OK, da steht aber nichts davon, dass man auch nur mit Neblscheinwerfer alleine fahren darf (wie §17 abs .3erläutert).
Zitat:
(3) 1Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. 2Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. 3Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. 4An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. 5Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
 
Ein Zitat aus deinem Link: (Bußgeldkatalog)
 76 Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren
StVO § 17 Abs. 3 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 17   koste 40 €.
 
spricht in dem Fall dagegen nur mit Nebelscheinwerfer fahren zu dürfen.
 
Irgendwie habe ich das Gefühl, keiner weiß es genau - sogar Fahrlehrer - hoffentlich weiß die Verkehrspolizei beim Verteilen von Strafzetteln was davon...

wieso? steht doch alles da im bußgeldkatalog!
 
punkt 75 und 76 - §17 abs 3...
 
das ist genau das worum es hier geht, bei erheblicher sichtbehinderung AM TAG (80m) darfst du mit standlicht und ZWEI nebelscheinwerfern innerorts und ausserorts fahren!
die nebler ersetzen in dem fall das abblendlicht!
wie schon im post vom 19.10. geschrieben... 😉 
 
mfg probekiller

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