Vor na Stunde Auto stillgelegt !!
Leute, einem aus dem Club haben se vor ca. ne Stunde sein 328i Cabrio stillgelegt, weil das angeblich zu tief sei ....... Gutachter ist wohl auf dem Weg. Es ist alles eingetragen !!
Was meint ihr, direkt Anwalt informieren bevor der Gutachter loslegt ?? Bitte mal schnell nen paar Infos zukommen lassen, wie er sich verhalten soll !!
73 Antworten
oops, meiner is tiefer. könnte probleme geben 😕
wenn das Foto stimmt, sind unter dem Nummerschild mehr als 10cm
denke aber auch, nicht das Nummernschild, sondern die Scheinwerferhöhe ist ausschlaggebend
Gruß Jochen
joar, foto stimmt ..... ich mein, schaut euch den compact an. wollten den stillegen, weil er hinten schleifen soll ....... lächerlich !!
http://www.dekra.de/.../show.php3?...
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Zitat:
Original geschrieben von Reddy
joar, foto stimmt ..... ich mein, schaut euch den compact an. wollten den stillegen, weil er hinten schleifen soll ....... lächerlich !!
Und wegen den lasierten RL haben die nix gesagt?
So wie ich eben erfahren habe, kommt Gutachter doch erst morgen ...... naja, schaut auf die Uhr 🙂
Also wegen Rückleuchten wurde mal nix erwähnt ... aber ich mein, schaut euch die Karre an. Das lächerlich im Gegensatz zu manchanderen Autos !!
Waren wohl mal wieder solche Besser-Wisser Förster unterwegs.
Keine Ahnung, wies bei euch abgeht, aber mit meinem jetztigen Auto wurde ich noch kein einziges mal angehalten.
Und ich komm der Polizei täglich in die Quere.
Zitat:
Original geschrieben von plax
hab erst neulich mit nem tüvler geredet,
es is egal was du eingetragen hast, wenn der polizist meint es passt nich trotz eintragung hast verloren...
10cm müssen dern ummernschild freiraum zum boden sein.
cya
Moin,
also auch wenn da keine Ahnung von habe..Das mit Nummernschild macht ja evtl. Sinn..
Aber mal ehrlich wozu wird es Eingetragen wenn jeder Polizist das anzweifeln kann?? Dann passt dem dein Gesicht nicht und schwupps darf dein PKW nicht mehr im Straßenverkehr fahren?? Das ja echt Lächerlich,,
Der Tüv, so dachte ich, ist dazu da, um festzustellen, dass keinerlei Gefahr für den Fahrer und den andren Verkehr entsteht. Also alles sicher ist. Was durch die Eintragung bescheinigt wird. Das sind ja keine "unwissenden"die da Arbeiten.
Also klar wenn der Verdacht besteht das irgendwas nicht dem Zustand entspricht wie zum Zeitpunkt der Eintragung..
Ansonsten sollt es echt ne Möglichkeit geben da ne Art Entschädigung zu bekommen. Sei es von dem Tüv der das abnahm oder von der Polizei.. Das ja willkür pur.. Wäre glatt n Begehren wert um das annen ADAC zu schicken..
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Jochen.e30
wenn das Foto stimmt, sind unter dem Nummerschild mehr als 10cm
denke aber auch, nicht das Nummernschild, sondern die Scheinwerferhöhe ist ausschlaggebend
Gruß Jochen
Nix ist mit 10cm unterm Kennzeichen.
darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm über der Fahrbahn liegen.
Quelle:§60 Punkt 2 STVZO
Wers nicht glaubt,STVZO
hast du die Dienstnummern von den Scheriffs? Wäre evtl. von Interesse für nachher 😉 eine kleine Beschwerde bewirkt Wunder!
Die 10 cm, wo habt Ihr die her? 20 vorne und 30 hinten, steht doch in der STVZO, wie sirdonald gesagt hat!
Hallo...
Bin jetzt richtig erschrocken mit stilllegen usw.
Das Cabrio ist ja wirklich nicht tief zumindest so das es rechtfertigt die plakette zu entfernen!!!
Dein Kumpel hat mit SICHERHEIT ein restgewinde eingetragen bekommen und wenn er nix verändert hat,naja....
Daneben hinstellen ein eine Halbe aufgemacht 😉
Das wird sich nicht zu oft wiederholen so ein Gutachten wird auch etwas kohle kosten u wenn das die förster bezahlen müssen bekommen die auch bald druck.
Schreib auf alle fälle wie es ausgegangen ist!!!
Achja...
Wenn alles ok ist ( RESTGEWINDE EINGETRAGEN _ NIX VERÄNDERT ) frag deinen Anwalt nach Schadenersatz für die Tage ohne auto, zum beispiel leihauto!!!
Also ich seh das so: wenn du das vom TÜV hast abnehmen und eintragen lassen, dann war das ja nicht umsonst. Der Typ vom TÜV steht mit seiner Unterschrift dafür gerade, dass nach seiner Beurteilung das Fahrzeug verkerssicher ist. Dafür bezahlen wir Autofahrere unsere TÜV-Gebühren!
Wenn du einen guten Anwalt und vielleicht noch eine Rechtschutzversicherung hast, dann würde ich es auf jeden Fall drauf ankommen lassen. Weiß ja nicht, wie angewiesen du auf dein Fahrzeuch bist.
1.tragen Prüfer auch offensichtlich nicht legale Sachen ein,diese Prüfer werden ja regelrecht als Geheimtipps gehandelt.Diese Eintragung kann aber jederzeit wieder einkassiert werden.
2.ist das Nachsacken vieler Fahrwerke wohl gewollt damit die Autos tiefer kommen als normal zulässig.Ist mal seltsam das die harten Federn der Sportfahrwerke nach wenigen tausend Kilometer stärker nachsacken als Serienfedern nach mehreren 1000000km.Ein Schelm der böses dabei denkt.
3.Ist immer noch der Halter und der Fahrer dafür verantwortlich das das Auto der STVZO entspricht und das Nachmessen der Kennzeichenhöhe ist ja nicht schwer.Und egal was eingetragen ist,ob das später noch zulässig ist ist das Problem des Halters,zb wenn die Federn nachgeben und deshalb Mindestabstände nicht mehr eingehalten werden.
Die 10cm Mindestbodenfreiheit steht nirgens in einem Gesetz,hat sich aber als Mindestmaß für starre Autoteile eingebürgert,nicht alles wird vom Staat festgelegt.Einiges ergibt sich aus Erfahrung und diese sagt ja wohl eindeutig das es Autos gibt die schon bei abgesenkten Bordsteinkanten Probleme bekommen.