Von Polizei auf Autobahn angehalten...
Hi,
bin gestern von der Polizei auf der Autobahn angehalten worden. Kurz der Ablauf:
Ich fahre auf der linken Spur bei erlaubten 100 km/h und will ein Auto überholen. Hatte nach meiner Erinnerung höchstens 120 bis 130 km/h auf dem Tacho. Ich tuckere als eher langsam an dem Wagen vorbei. Bevor ich vorbei war ging hinten das Blaulicht an. Bin also langsamer gefahren und rechts rein. Die Polizei-Streife ist vorbei gerauscht und hat vorne den Verkehr zum stehen gebracht um verlorene Ladung von jemand weg zu machen. Als die fertig waren ist die Streife so mit 90 km/h auf der rechten Spur gefahren. Bin dann mit exakt 100 km/h an denen Links vorbei. Als ich paar Meter vor denen war haben die das Blaulicht angemacht und mich mich filmreif rechts überholt und das bitte folgen eingeblendet. Mir wurde dann vorgeworfen 150 km/h gefahren zu sein und die wären mir fast nicht hinterher gekommen. Die haben auch kein Videobeweis oder Laser. Die haben mit ihrem Tacho gemessen und wollen mir jetzt 24 km/h zu schnell anhängen. Ich bin aber der Meinung das ich allerhöchstens 120 bis 130 auf dem Tacho hatte.
Habe keine Angaben gemacht. Hat jemand Erfahrung mit dem Anhörungsbogen ? Meine Freundin war auch dabei.
Gruß
Oli
Beste Antwort im Thema
120-130 km/h geschätzt...100 km/h erlaubt...24 km/h zuviel werden dir vorgeworfen
Passt doch!!
der Habicht
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von opfau
150 km/h haben mir die Polizisten (mündlich) vorgeworfen. Bin aber keine 150 gefahren. Meine max. Geschwindigkeit war kurz zwischen 120 und 130 als ich einen Transporter überholt habe. Bin dann wieder aber wieder rechts rein und die Strecke war kürzer und wie gesagt keine 150.
Dann wird ja alles Gut. 😉
Gruß
Frank, wirklich Herr Wachtmeister alles Original, habe das Fahrzeug schon so gekauft. 😉
so nen spass haben sich de grünen auch mal mit mir gemacht... dumm nur das ich dabei auf der GPS messungs tour war (tachonadeln neu einstellen) und meine VMAX noch im display stand... ^^
oder solche spielchen wie das die sich dranhänge und dann sonstwas vorwerfen nur weil se mal abzocken wollen...
Warum willst du denn überhaut ne Geschwindigkeitsübertretung zugeben im Anhörungsbogen?? Bestreite doch einfach alles...dann wird das alles schon seinen Gang gehen...
ODER: Wenn du es richtig machen willst und dein Verhalten noch einmal ordentlich reflektierst vorher, dann nimm dir nen Anwalt und zwar keinen hier aus dem Forum 😉
Hab wegen 90 € keine Lust vor Gericht zu gehen. Andererseits ist es unfair/unangemessen wenn ich das einfach bezahle und den Punkt nehme. Mich hat halt interessiert was kommt wenn ich es im Anhörungsbogen bestreite.
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gelöscht wegen Doppelpost.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von opfau
Hi,bin gestern von der Polizei auf der Autobahn angehalten worden. Kurz der Ablauf:
Ich fahre auf der linken Spur bei erlaubten 100 km/h und will ein Auto überholen. Hatte nach meiner Erinnerung höchstens 120 bis 130 km/h auf dem Tacho. Ich tuckere als eher langsam an dem Wagen vorbei. Bevor ich vorbei war ging hinten das Blaulicht an. Bin also langsamer gefahren und rechts rein. Die Polizei-Streife ist vorbei gerauscht und hat vorne den Verkehr zum stehen gebracht um verlorene Ladung von jemand weg zu machen. Als die fertig waren ist die Streife so mit 90 km/h auf der rechten Spur gefahren. Bin dann mit exakt 100 km/h an denen Links vorbei. Als ich paar Meter vor denen war haben die das Blaulicht angemacht und mich mich filmreif rechts überholt und das bitte folgen eingeblendet. Mir wurde dann vorgeworfen 150 km/h gefahren zu sein und die wären mir fast nicht hinterher gekommen. Die haben auch kein Videobeweis oder Laser. Die haben mit ihrem Tacho gemessen und wollen mir jetzt 24 km/h zu schnell anhängen. Ich bin aber der Meinung das ich allerhöchstens 120 bis 130 auf dem Tacho hatte.
Habe keine Angaben gemacht. Hat jemand Erfahrung mit dem Anhörungsbogen ? Meine Freundin war auch dabei.Gruß
Oli
Also wenn ich deinen Bericht so lese, hast du angeblich die Geschwindigkeitsübertretung begangen beim 1.Überholen eines PKW.
Da die Polizei hinter dir war, wollten die dich vielleicht messen, mussten diesen Vorgang aber abbrechen, weil sie einen Eisatz bekamen, nämlich weiter vorn die Bahn blockieren und Saubermachen. Darum haben sie dich mit Sondersignal verscheucht.
Danach sind die Polizisten mit 90 rechts gefahren und du hast sie mit 100 überholt. Auch in Ordnung.
Du warst aber noch nicht ganz fertig mit Überholen, da haben die wieder Sondersignal angemacht und sind rechts wieder an dir vorbei, um dich zum Folgen auf zu fordern. Sehr fraglich, diese Art.
Was wäre passiert, wenn du in dem Moment gerade wieder nach rechts willst??
Normaler Streifenwagen - Tacho muss nicht geeicht sein.
Beifahrer als Zeuge zur Geschwindigkeit - Schlecht, vom Beifahrersitz ist der Tacho nicht richtig einzusehen, man kann vom Sitz rechts nicht die Geschwindigkeit exakt ablesen. ( Das gilt natürlich auch für deine Freundin als Zeugin!!! )
Folgende Empfehlung:
Anhörungsbogen abwarten, NUR Angaben zur Person machen und die Angaben zur Person deiner Freundin als Beifahrerin machen.
NICHTS WEITERES. KEINE ANGABEN ZUM VORFALL.
Dann den Bogen für die eigenen Unterlagen, evtl. Anwalt und Gericht, Kopieren und wieder zurückschicken.
MEHR NICHT.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Was wäre passiert, wenn du in dem Moment gerade wieder nach rechts willst??
wenn man ordnungsgemäß den rückwärtigen verkehr beobachtet, spiegel und schulterblick durchführt NICHTS.......
Warum soll da noch ein Anhörungsbogen kommen?,Es kann einer kommen aber muß nicht mehr da die Anhörung schon von den Polizisten vorgenommen wurde und der Fahrer feststeht.Ich vermute das da gleich ein Bußgeldbescheid kommt,aber auch dem kann man wiedersprechen.
Ich vermute auch das die Messung schon deutlich früher durchgeführt wurde als der TE meint,aber das wird wohl nur ein Anwalt über eine Akteneinsicht rausbekommen.
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Also wenn ich deinen Bericht so lese, hast du angeblich die Geschwindigkeitsübertretung begangen beim 1.Überholen eines PKW.Zitat:
Original geschrieben von opfau
Hi,bin gestern von der Polizei auf der Autobahn angehalten worden. Kurz der Ablauf:
Ich fahre auf der linken Spur bei erlaubten 100 km/h und will ein Auto überholen. Hatte nach meiner Erinnerung höchstens 120 bis 130 km/h auf dem Tacho. Ich tuckere als eher langsam an dem Wagen vorbei. Bevor ich vorbei war ging hinten das Blaulicht an. Bin also langsamer gefahren und rechts rein. Die Polizei-Streife ist vorbei gerauscht und hat vorne den Verkehr zum stehen gebracht um verlorene Ladung von jemand weg zu machen. Als die fertig waren ist die Streife so mit 90 km/h auf der rechten Spur gefahren. Bin dann mit exakt 100 km/h an denen Links vorbei. Als ich paar Meter vor denen war haben die das Blaulicht angemacht und mich mich filmreif rechts überholt und das bitte folgen eingeblendet. Mir wurde dann vorgeworfen 150 km/h gefahren zu sein und die wären mir fast nicht hinterher gekommen. Die haben auch kein Videobeweis oder Laser. Die haben mit ihrem Tacho gemessen und wollen mir jetzt 24 km/h zu schnell anhängen. Ich bin aber der Meinung das ich allerhöchstens 120 bis 130 auf dem Tacho hatte.
Habe keine Angaben gemacht. Hat jemand Erfahrung mit dem Anhörungsbogen ? Meine Freundin war auch dabei.Gruß
Oli
Da die Polizei hinter dir war, wollten die dich vielleicht messen, mussten diesen Vorgang aber abbrechen, weil sie einen Eisatz bekamen, nämlich weiter vorn die Bahn blockieren und Saubermachen. Darum haben sie dich mit Sondersignal verscheucht.Danach sind die Polizisten mit 90 rechts gefahren und du hast sie mit 100 überholt. Auch in Ordnung.
Du warst aber noch nicht ganz fertig mit Überholen, da haben die wieder Sondersignal angemacht und sind rechts wieder an dir vorbei, um dich zum Folgen auf zu fordern. Sehr fraglich, diese Art.
Was wäre passiert, wenn du in dem Moment gerade wieder nach rechts willst??Normaler Streifenwagen - Tacho muss nicht geeicht sein.
Beifahrer als Zeuge zur Geschwindigkeit - Schlecht, vom Beifahrersitz ist der Tacho nicht richtig einzusehen, man kann vom Sitz rechts nicht die Geschwindigkeit exakt ablesen. ( Das gilt natürlich auch für deine Freundin als Zeugin!!! )
Folgende Empfehlung:
Anhörungsbogen abwarten, NUR Angaben zur Person machen und die Angaben zur Person deiner Freundin als Beifahrerin machen.
NICHTS WEITERES. KEINE ANGABEN ZUM VORFALL.
Dann den Bogen für die eigenen Unterlagen, evtl. Anwalt und Gericht, Kopieren und wieder zurückschicken.MEHR NICHT.
MFG Thomas
So wars aus meiner Sicht. Der Polizist meinte ich bekomme einen Anhörungsbogen. Ich fand die Vorgehensweise auch etwas "aggresiv" wenn mans so ausdrücken will.
Zitat:
Original geschrieben von opfau
Zitat:
Der Polizist meinte ich bekomme einen Anhörungsbogen. Das
Das entscheidet allerdings nicht die Polizei sondern die Bußgeldbehörde.Wenn die der Meinung ist das kein Anhörungsbogen nötig ist kommt auch keiner.
Aber im Prinzip kannst du nur warten bis was kommt um dann darauf zu reagieren.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Warum willst du denn überhaut ne Geschwindigkeitsübertretung zugeben im Anhörungsbogen?? Bestreite doch einfach alles...dann wird das alles schon seinen Gang gehen...ODER: Wenn du es richtig machen willst und dein Verhalten noch einmal ordentlich reflektierst vorher, dann nimm dir nen Anwalt und zwar keinen hier aus dem Forum 😉
Ich finde es immer wieder sehr amüsant bei geringen Verstößen gleich nach einem Anwalt zu schreien ohne zu wissen ob derjenige überhaupt eine Rechtschutzversicherung hat oder eine mit SB und ohne zu wissen ob die Versicherung überhaupt die Kosten übernimmt.
Da werden selbst bei Parkverstößen Rechtsanwälte beauftragt weil man eben auf sein " Recht pocht" ohne zu wissen wie die Rechtslage wirklich ausschaut, weil viele eben Ihr rechtsempfinden von der Kneipe haben.
Ich kann wirklich nur uneinsichtigen Rechtsexperten raten vorher mal den Taschenrechner in die Hand zu nehmen und auszurechnen was eine Durchsetzung seines persönlichen Rechtsempfindens kostet ohne den Ausgang zu kennen und wie hoch die eigentliche Strafe ist.
Freuen tun sich in den meisten Fällen nur die Anwälte
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich finde es immer wieder sehr amüsant bei geringen Verstößen gleich nach einem Anwalt zu schreien ohne zu wissen ob derjenige überhaupt eine Rechtschutzversicherung hat oder eine mit SB und ohne zu wissen ob die Versicherung überhaupt die Kosten übernimmt.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Warum willst du denn überhaut ne Geschwindigkeitsübertretung zugeben im Anhörungsbogen?? Bestreite doch einfach alles...dann wird das alles schon seinen Gang gehen...ODER: Wenn du es richtig machen willst und dein Verhalten noch einmal ordentlich reflektierst vorher, dann nimm dir nen Anwalt und zwar keinen hier aus dem Forum 😉
Wer schreit denn?? Bisschen verkehrte Sinneswahrnehmung heute nachmittag?? Aber abscheinend weisst du ja bei jedem TE gleich ganz genau, was an Versicherungen besteht 🙄
Zudem hat ER gefragt, wie es weitergeht...und dazu besteht grds. die Möglichkeit, sich bei einem Anwalt darüber zu informieren, der mehr Ahnung von der Materie hat als du und so ziemlich jeder andere hier. Und dort kommt auch die GANZE Geschichte auf den Tisch und nicht nur die Auszüge, die hier gepostet werden...
Bevor er hier auf irgendwelche halbseidenen Tips hört, sollte er sich lieber beraten lassen und die Frage nach der Deckungszusage stellen...und dann kann er immer noch entscheiden, ob er wirklich arbeiten lässt oder besser die aktuelle Strafe in Kauf nimmt...eine Entscheidung, die ihm hier aber niemand abnehmen kann...
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
...., hier bekommst bei so nem komischen Thema tausende verschiedene Meinungen, und geflame unter den Usern und Rechtsberatung wird hier auch nicht gemacht.
blödsinn. rechtsberatung wird hier andauernd gemacht, vorzugsweise nach dem hinweis "ich mache keine rechtsberatung"!
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ja der zweite Polizist als Zeuge der Messung,wäre vor Gericht ausschlaggebend.Die allermeisten Rechtschutzversicherungen haben 150 € SB also spart der TE knapp 50 € falls es nur 24 km/h waren wären nach dem neuen Bussgeldkatalog ab 01.02.2009 70 € plus Gebüren fällig
In D-Land ist das Abschätzen einer Geschwindigkeit verboten. Somit können 100 Polizisten sagen dass man zu schnell unterwegs war, bringt aber ohne ProVida Video oder Messung ala Radar oder Laser gar nichts.
Folgedessen würde ich gar nichts machen und auch nichts bezahlen bevor nicht irgendwelche geeichten Messprotokolle vorliegen.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
In D-Land ist das Abschätzen einer Geschwindigkeit verboten.
die polizisten sind dem te nachgefahren...und dies ist sehrwohl erlaubt dann die geschwindigkeit zu "schätzen"...allerdings werden dann wie bereits geschrieben 20% vom tachowert abgezogen......