Von Polizei auf Autobahn angehalten...

Hi,

bin gestern von der Polizei auf der Autobahn angehalten worden. Kurz der Ablauf:

Ich fahre auf der linken Spur bei erlaubten 100 km/h und will ein Auto überholen. Hatte nach meiner Erinnerung höchstens 120 bis 130 km/h auf dem Tacho. Ich tuckere als eher langsam an dem Wagen vorbei. Bevor ich vorbei war ging hinten das Blaulicht an. Bin also langsamer gefahren und rechts rein. Die Polizei-Streife ist vorbei gerauscht und hat vorne den Verkehr zum stehen gebracht um verlorene Ladung von jemand weg zu machen. Als die fertig waren ist die Streife so mit 90 km/h auf der rechten Spur gefahren. Bin dann mit exakt 100 km/h an denen Links vorbei. Als ich paar Meter vor denen war haben die das Blaulicht angemacht und mich mich filmreif rechts überholt und das bitte folgen eingeblendet. Mir wurde dann vorgeworfen 150 km/h gefahren zu sein und die wären mir fast nicht hinterher gekommen. Die haben auch kein Videobeweis oder Laser. Die haben mit ihrem Tacho gemessen und wollen mir jetzt 24 km/h zu schnell anhängen. Ich bin aber der Meinung das ich allerhöchstens 120 bis 130 auf dem Tacho hatte.
Habe keine Angaben gemacht. Hat jemand Erfahrung mit dem Anhörungsbogen ? Meine Freundin war auch dabei.

Gruß
Oli

Beste Antwort im Thema

120-130 km/h geschätzt...100 km/h erlaubt...24 km/h zuviel werden dir vorgeworfen

Passt doch!!

der Habicht

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Zitat:

Original geschrieben von opfau


die Polizei hat mir 150 km/h aufm Tacho vorgeworfen.

diese 150kmh sind die polizsiten egafhren um dir zu "folgen"....

Zitat:

Original geschrieben von starpom


der Polizeitacho ist übrigends geeicht, der geht genau

wenn es sich dabei nicht um ein messfahrzeug gehandelt hat ist der tacho zu 99% NICHT geeicht! daraus ergibt sich auch die hohe abweichung von iwas um die 15-20% die dann standartmäßig abgezogen werden......

Nein, aber wird wohl keine 20 km/h nach unten streuen. Ausserdem haben die Werte von den Geschwindigkeitsanzeigen die teilweise in Ortschaften aufgestellt sind ziemlich genau gestimmt.

Mal noch ne andere Frage...wenn die mich anhalten dürfen die mal so locker rechts vorbei heizen ? Das wäre sicher auch anders gegangen nicht wie bei Cobra 11.

Nein dürfen sie natürlich nicht, du solltest sie wegen Nötigung anzeigen.

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Zitat:

Original geschrieben von opfau


Ausserdem haben die Werte von den Geschwindigkeitsanzeigen die teilweise in Ortschaften aufgestellt sind ziemlich genau gestimmt.

Die Tachoabweichung ist keine lineare Funktion über den gesamten Anzeigebereich des Meßinstrumentes.

Zitat:

Original geschrieben von opfau


Lustige Kommentare. Hab aber jetzt genug gelacht...

das hat sich auf den Fruchtzwerg bezogen.....es ging mir dabei eher um die Verhältnismäßigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von opfau


Ausserdem haben die Werte von den Geschwindigkeitsanzeigen die teilweise in Ortschaften aufgestellt sind ziemlich genau gestimmt.
Die Tachoabweichung ist keine lineare Funktion über den gesamten Anzeigebereich des Meßinstrumentes.

Aber ich kann mir nicht vorstellen dass mein Tacho 20 km/h zu wenig anzeigt. Man bekommt ja auch mit wie die anderen Autos fahren. Wenn ich in dem Geschwindigkeitsbereich immer 20 km/h zu schnell wäre, würde mir das schon auffallen da ich dann wohl fast immer auf der linken Fahrspur wäre und alle anderen Autos nach meinem Eindruck recht langsam fahren würden.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Nein dürfen sie natürlich nicht, du solltest sie wegen Nötigung anzeigen.
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__35.html

Du solltest auch im Anhörungsbogen deine Freundin angeben die während deinen Fahrten deinen Tachostand protokolliert.

Es gibt Frauen die das sehr gründlich machen

Sicherlich. Muß aber auch schriftlich protokolliert werden.

ich würde den fragebogen nur denkbar knapp ausfüllen dergestalt, als die behauptete geschwindigkeitsüberschreitung b e s t r i t t e n wird und ein übereifer der polizeibeamten zu vermuten bleibt.

tachoablesungen nachfolgender polizeifahrzeuge sind als beweismittel mit großen abschlägen behaftet und vor gericht sehr anfällig für angriffe. da kommt es auf die situativen details an.

fraglich bleibt aber ob auch ein 100%iger freispruch rauskommt wenn der bußgeldbescheid erstmal in der welt ist (=prozeßkosten).

Mich würde interessieren wie es dann weiter geht. Ich gebe z. B. zu 10 bis 15 km/h zu schnell gewesen zu sein im Anhörungsbogen. Da die Polizeistreife sicherlich anderer Meinung ist, geht das dann automatisch vor Gericht ?

Wenn es KEIN Videowagen war, ist der Tacho NICHT geeicht.

Daher werden 20% abgezogen. Vom Tachowert.

Wenn dir also 124 Vorgeworfen werden, war der Tachowert im Streifenwagen 155 Km/h.

Der Abstand zum Streifenwagen muss ablaufend gewesen sein. Du warst also schneller. Und das Ganze auch über eine gewisse Messstrecke. 500 m o.ä.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Wenn es KEIN Videowagen war, ist der Tacho NICHT geeicht.

Daher werden 20% abgezogen. Vom Tachowert.

Wenn dir also 124 Vorgeworfen werden, war der Tachowert im Streifenwagen 155 Km/h.

Der Abstand zum Streifenwagen muss ablaufend gewesen sein. Du warst also schneller. Und das Ganze auch über eine gewisse Messstrecke. 500 m o.ä.

150 km/h haben mir die Polizisten (mündlich) vorgeworfen. Bin aber keine 150 gefahren. Meine max. Geschwindigkeit war kurz zwischen 120 und 130 als ich einen Transporter überholt habe. Bin dann wieder aber wieder rechts rein und die Strecke war kürzer und wie gesagt keine 150.

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