Von den grünen angehalten worden - unverschämtheit!
Guten Morgen!
Da steht man fröhlich auf, freut sich auf die Arbeit, hat schon Ideen für neue Aufträge...da fährt auf einmal Dein Freund und Helfer vor Dir auf einer zweispurigen Strasse. Eigentlich nicht schlimm, aber dann fahren die anderen Verkehrsteiler grundsätzlich 40 km/h bei erlaubten 50 km/h 😉
Der Wagen vor dem Polizeiauto auf der linken Spur will nach links abbiegen; Polizei muss abbremsen - ich fahr rechts rüber - an denen vorbei - und fahre wieder auf die linke Spur rüber. Polizei also hinter mir, aber mit großem Abstand, da sie ja abbremsen mussten.
Aufeinmal sind sie wieder hinter mir, gaaanz groß im Rückspiegel. war zwar noch dunkel, aber ich hatte ja schon vorher gesehen, dass es die Polizei war.
Dann ging die zweispurige Strasse etwas Bergab, normalerweise fahren da alle schneller als 50. Ich fuhr Tacho 57 km/h (das ist noch grade so erlaubt 😁 ) ... Die Polizei drückt von hinten, aber WIE!!!
Dann kam ne Ampel 😉 Polizei hinter mir! Ampel grün: Ich fahr ganz langsam im ersten Gang los. Der Fahrer von dem Polizeiauto gab viel Gas, da er wohl dachte ich geb auch viel Gas 😁 Dann musste er vom Gas, evtl. abbremsen 😉
Ich schalte in den 2ten Gang und gab richtig Gas, aber nur bis Tacho 57 km/h 😛
Der Polizeiwagen wurd ganz klein im Rückspiegel, aaaber dann war er einen Augenblick später wieder direkt hinter mir und total nah dran 😰
Ich fuhr immer noch auf der linken Spur, die Polizei zog rechts neben mich und beide Insassen guckten rüber zu mir 🙄 Ich fuhr immer noch Tacho 57 und so konnten die mir nichts...
Dann bremste einer vor mir, die Polizei rechts zog also an mir vorbei, ich fuhr auch rechts rüber. Nun war ich hinter der Polizei. Nun mussten die abbremsen (warum weiss ich nicht) und ich konnte wieder links rüber fahren und an denen vorbei! Das war wohl zu viel des guten für die grünen 🙁
Dann sah ich das STOP POLIZEI und musste anhalten (dabei wollte ich doch nur zur Arbeit und Brötchen verdienen).
Polizist: Hallo! Mein Name ist xxx; Fahrzeugschein und Führerschein bitte.
Ich: Guten Morgen! Was habe ich denn gemacht?
Polizist: keine Antwort
Ich gab ihm dann die Papiere. Er kontollierte im Wagen die Daten (oder was auch immer die damit machen?) Dann kam er zurück mit den Papieren, der Kollegen leuchtete die ganze Zeit mein auto aus mit der Taschenlampe.
Polizist: Sie sind ihrem Vordermann und später uns viel zu dicht aufgefahren. Außerdem viel zu schnell als erlaubt.
Ich: Ich war nicht schneller als die erlaubten 50
Polizist: DOCH!
Ich: NEIN!
Polizist: Wir fuhren 50 km/h und sie fuhren uns zu dicht auf.
Ich: Wenn Sie 50 fuhren und ich hinter Ihnen war, dann kann ich doch nicht zu schnell gefahren sein😕
Polizist: Wir haben uns verstanden, schönen Tag noch.
Ich: dito!
Polizist: Und nun fahren Sie nicht mehr wie ein Irrwisch!
Ich: Was ist ein Irrwisch?
Polizist: Sie fahren irrwisch!
Ich: Und das heisst nun was? Sorry ich kenn das Wort nicht...
Polizist: ähnl. irre!
Ich hab die Scheibe dann wieder hoch gemacht und bin abgefahren! So ein Sp*****! Er wollte den großen Macker machen und nutzt die Staatsgewalt aus. Am liebsten hätte ich den wegen dem "irre" dran gekriegt. Eine unverschämtheit!!!
Was ich damit sagen will, lasst euch nicht verarschen! 🙂
Gruß an alle!
Beste Antwort im Thema
Innerorts ist Tempo 50 und nicht 57....auch nicht so gerade eben noch.
Wenn du da den Polizisten schon angelogen hast will den Rest jetzt nicht weiter deuten. Will dich hier nicht grundsätzlich als Lügner hinstellen.
Mir ist sowas noch nie passiert, und manche scheinen sowas ständig zu haben.
Macht einen irgendwie nachdenklich......
Greetz
Tim
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von golf lila laune
Warum? Machst du etwa schon Hausbesuche? 😁😁Zitat:
Original geschrieben von Superstrose
Dienstnummer. 😁
Immer diese Dienstnummergeschichte. Wenn ihr was wollt, fragt nach dem Namen, die Dienstnummer wird
nurbesoldungstechnisch verwendet.
schon interessant, wie sich so mancher die Rechtslage auslegt wie er will.
Rechtsüberholen ist in Deutschland verboten!
Wer innerorts links ankommt, nach rechts wechselt, vorbeifährt und wieder nach links zieht, hat verbotswidrig rechts überholt.
Was erlaubt ist, ist in Kollonnen bei ähnlichem Tempo ohne Fahrspurwechsel rechts schneller zu fahren als links. Früher war auch das verboten.
Das hatte den Nachteil, dass wenn man in Kollonne rechts fuhr und links gebremst wurde, man ebenfalls darauf achten musste nicht an dem links fahrenden vorbeizufahren. Um dies zu erlauben, wurde das Verbot gelockert.
Rechtlich gesehen, wir auch das einfache vorbeifahren als überholen gewertet
Überholen = ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug einholen und passieren
Somit ist (wenn man es wörtlich nimmt) das Rechtsüberholen innerorts doch erlaubt. Aber eben nur in dem oben genannten Sinne.
Natürlich spricht die tägliche Wirklichkeit eine andere Sprache, aber rechtmäßig ist es nicht.
Warum ihr allerdings alle in Panik geratet oder denkt jedesmal ein Balzritual abziehen zu müssen, sobald ein Fahrzeug der Staatsmacht irgendwo auftaucht, erschließt sich mir nicht. Für mich sind das Menschen, die von A nach B fahren und nebenbei auf Recht und Gesetz achten.
Ich wäre froh es würden ein paar mehr unterwegs sein, bzw. die die unterwegs sind würden auch öfter mal was unternehmen.
Meine Erfahrung ist die, dass selbst bei gröberen Verstößen entweder garkeine Reaktion oder nur ein Fingerzeig kommt.
Ich habe mal einen Bekannten angesprochen welcher bei der Polizei arbeitet. Dieser sagte, er würde eigentlich gerne viel öfter was sagen. Da er aber wegen jedem Kleinmist danach ca 15min auf der Wache ein Protokoll schreiben muss, schauen sie öfter mal weg.....
@ bmwkn:
Also für mich ergibt sich aus §7 Satz 3 StVO ganz klar, daß ich innerorts auf Straßen mit mehreren Fahrspuren für eine Richtung auch rechts überholen darf.
Ja, im Sinne von rechts vorbeifahren. Mit Spurwechsel unmittelbar vor und nach dem Vorbeifahren, verboten.
Und das weis ich sicher, da ich als Beifahrer genau diese Situation erlebt habe. Wir wurden von einer Zivilstreife rausgeholt und der Fahrer durfte 30€ berappen. Die zulässige Geschwindigkeit haben wir nicht überschritten. Nur eben Fahrspuhrwechsel vor und nach dem Vorbeifahren.
Bußgeldkatalog
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung
Nr. Tatbestand in Euro
Überholen
16 Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 30
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@ bmwkn:
Da bezweifle ich aber mal ganz stark, daß das vor Gericht Bestand hätte.
Vorbeifahren an einem langsamen Fahrzeug ist immer überholen, vollkommen unabhängig davon, ob man davor die Spur gewechselt hat oder nicht.
EDIT:
Der von Dir zitierte Auszug aus dem Bußgeldkatalog greift m.E. nur dann, wenn die Voraussetzungen nach §7 Satz3 StVO nicht erfüllt sind. (Nämlich nur bei Straßen, die NICHT mehrere Spuren pro Fahrtrichtung besitzen.)
@ bmwkn:
wenn du pauschal behauptest, Rechtsüberholen ist in Deutschland verboten, ist das schlicht und einfach falsch!
Es wird nicht nur als Überholen bezeichnet, wenn du ausscherst, vorbei ziehst und wieder einscherst.
Schreibst du doch auch weiter unten.
Überholen ist auch, wenn ich in gleicher Richtung an einem Fahrzeug vorbei fahre und es passiere. Na, einigen wir uns darauf, dass Passieren Überholen und umgekehrt ist. 😉
Um mal ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen:
Und? Darf auf dem Bild ganz oben überholt werden? Nicht unten gucken. 😉
😉
Sollte jeder wissen!
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
@ bmwkn:Da bezweifle ich aber mal ganz stark, daß das vor Gericht Bestand hätte.
Vorbeifahren an einem langsamen Fahrzeug ist immer überholen, vollkommen unabhängig davon, ob man davor die Spur gewechselt hat oder nicht.EDIT:
Der von Dir zitierte Auszug aus dem Bußgeldkatalog greift m.E. nur dann, wenn die Voraussetzungen nach §7 Satz3 StVO nicht erfüllt sind. (Nämlich nur bei Straßen, die NICHT mehrere Spuren pro Fahrtrichtung besitzen.)
jetzt mal ganz ehrlich, wie viel situationen mag es geben, bei denen man auf einspurigen strassen rechts überholt? ich fahre bekloppt, aber das habe ich auch nicht geschafft 😁
@onkelbobby
nichts anderes habe ich geschrieben. Leider werden beide Sachen als überholen bezeichnet.
Laut der Belehrung durch die Zivilstreife, gibt es wohl doch einen Unterschied zwischen rechts überholen (mit unmittelbarem Spurwechsel davor und danach) und rechts überholen (ohne Spurwechsel).
Da hatte ich mir vorher auch keine Gedanken gemacht. Zumal das seit Jahren überall gemacht wird und in der Regel auch keinen interessiert.
Für mich ist nur wichtig zu wissen, ist es legal oder nicht. Was ich dann selbst mache, kann ich mir dann überlegen. Im Zweifel muss ich eben ein Bussgeld akzeptieren.
Na, mit dieser Gefahr werde ich jedenfalls leben.
Mir ist es auch ehrlich schnuppe, ob ich jemanden überholen darf, indem ich rechts rüber, vorbei und dann wieder links einfädle - wohlgemerkt innerorts bei den oben im link genannten Bedingungen und ohne ihn zu "schneiden".
Da pfeifff ich drauf, ob das erlaubt ist oder nicht.
Vielleicht bekommt man in 30 Jahren mal 30 Euro dafür, mir wurscht. 🙄