von anderer straßenseite von hinten geblitzt
moin
mir kam heute ein schreiben in den briefkasten:
abzüglich toleranz 21 km/h zuviel innerhalb geschlossener ortschaft. ich fahr eigentlich nie mehr als 60 aber ok...aber
das foto wurde 1. von hinten geschossen und 2. stand der blitzer auf der anderen straßenseite.
messfehler ? anfechtbar ? ich kann mir echt nicht vorstellen da mit angeblichen 74 km/h langeheizt zu sein
Beste Antwort im Thema
Auf jeden Fall anfechten..
Ich wurde letztens geblitzt. Hab umgedreht, das Fahrzeug fotografiert aus dem sie mich fotografiert haben.. da in den Fahrzeugen wenn sie ein fremdes Kennzeichen ein Zeuge sitzen muss der von einer östlichen Behörde stammt und die korrekte Messung zu gewährleisten. War keiner drin.
Post kam, Zeuge wurde genannt. Ich bin zum Rathaus gefahren, den wisch hingelegt. Die Fotos dazu präsentiert.. und gesagt wenn das nochmal passiert zeige ich die Stadt wegen Betrugsversuch an.
Die Antwort von dem Futzi war: das ist die scheisse das jeder ein Foto mit seinem Handy machen kann..
Aber fechte das auf jeden Fall an.
Die dürfen nur von deiner Seite aus knipsen und da müssen sie auch noch einige Parameter beachten.. Winkel und abstände zur Fahrbahn.. google mal, der adac hatte mal einige urteile zugunsten der Fahrer online.. haben meinem daddy auch schon mal geholfen..
Gruß Alex
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 900erturbo
Die dürfen nur von deiner Seite aus knipsen
nö...
Zitat:
Original geschrieben von puppet
Wenn ich mich nicht gänzlich irre, dann ist in Deutschland nur das "Blitzen" von vorne erlaubt!
da irrst du dich vollkommen!
das von hinten blitzen ist NICHT verboten!
und in vielen ländern ist es üblich so zu blitzen, da dort die halterhaftung greift - in .de gillt bei sowas die fahrerhaftung, d.h. der fahrer muss erkennbar sein...und das ist die einzige möglichkeit gegen den bußgeldbescheid vorzugehen!
Zitat:
Original geschrieben von oldschool2k11
Bist du irre? Die Grünen hätten dich mal gleich einkassieren sollen.Zitat:
Original geschrieben von KawaHeizer
so ist es mir mal passiert als ich mit meiner Ninja mal ein bisschen schneller unterwegs war. Naja im Anhörungsbogen stand dann das ich bei erlaubten 70 mit
234 Km/h gemssen wurde
Nee,immerhin hab ich bereits gute 120Tkm mit meinem Bike zurückgelegt ohne den kleinsten Unfall 🙂
Gruß
KawaHeizer
Zitat:
Original geschrieben von 8l96kw
ich kann mir echt nicht vorstellen da mit angeblichen 74 km/h langeheizt zu sein
Das subjektive Empfinden kann manchmal enorm täuschen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nö...Zitat:
Original geschrieben von 900erturbo
Die dürfen nur von deiner Seite aus knipsen
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
da irrst du dich vollkommen!Zitat:
Original geschrieben von puppet
Wenn ich mich nicht gänzlich irre, dann ist in Deutschland nur das "Blitzen" von vorne erlaubt!das von hinten blitzen ist NICHT verboten!
und in vielen ländern ist es üblich so zu blitzen, da dort die halterhaftung greift - in .de gillt bei sowas die fahrerhaftung, d.h. der fahrer muss erkennbar sein...und das ist die einzige möglichkeit gegen den bußgeldbescheid vorzugehen!
kommt immer auf das messgerät an.. hatte ich vergessen hinzuzufügen!
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moin
hab den wisch am 10.2 zurück geschickt und bisher kam nichts 🙂
ich denke das thema ist erledigt
Leider noch nicht erledigt. Du kannst am 11.05.2012 aufatmen, denn die Verjährung von drei Monaten wird durch Zusendung des Anhörungsbogens unterbrochen, d.h. sie beginnt an diesem Tag quasi neu.
Zitat:
Original geschrieben von Sevo-G
Leider noch nicht erledigt. Du kannst am 11.05.2012 aufatmen, denn die Verjährung von drei Monaten wird durch Zusendung des Anhörungsbogens unterbrochen, d.h. sie beginnt an diesem Tag quasi neu.
Das stimmt so nicht. Die Verjährung wird erst dann unterbrochen, wenn konkret gegen eine Person als "Tatverdächtigen" ermittelt wird. Ein allgemeiner Anhörungsbogen gegen den Fahrzeughalter unterbricht die Verjährungsfrist nicht.
Das ist eine sehr gute Info! Danke.
Ich habe derzeit auch noch eine Rechnung offen und hoffe auf Verjährung!