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VOLVO an abgelaufener Parkuhr

Themenstarteram 12. April 2006 um 6:58

Hallo,

eins vorweg, keine Rechtsberatung hier! Ich will nurmal folgendes Szenario mit Euch durchsprechen, da der ***** Urlaub hat und mir nicht anworten kann.

Also stellt Euch vor:

Ihr haltet mit Eurem Volvo vor einer Parkuhr ohne einen Zettel zu lösen, weil ihr nur 2min weg sein wollt und ihr das Geld sparen wollt (Auto > 50.0000 EUR ;)

Nach 2min kommt ihr zurück und ein Knöllchen über 5 Euro hängt an den Schweibenwischern. :eek: Ihr wartet noch 2 min bis ein anderer kommt und fragt ihm freundlich nach seinem Tiket, welches er nun nicht mehr braucht.

So, jetzt habt ihr ein Knöllchen wegen fehlendem Parkschein UND einen gültigen Parkschein.

Was ist wenn der Elchfahrer es auf die Einleitung eines Bußgeldverfahrens ankommen lässt und dann den Parkschein zückt....... :eek:

Danke vorab für Eure Meinungen... ;)

Ciao,

Eric,

war aber mit dem Micra unterwegs... :D

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28 Antworten
am 12. April 2006 um 7:15

Die Regelung lautet meines Wissens:

bla bla bla Strafe ist faellig, wenn ohne Parkschein oder nicht sichtbar im angebracht bla bla bla

Aber es ist immer noch besser, KEINEN Parkschein zu loesen, als einen vorhandenen ablaufen zu lassen und dann ne Strafe zu kassieren. Die Variante OHNE Parkschein ist billiger.

OHNE: 5 Eus

MIT abgelaufenem : 15 oder 25 .. bin ich nicht ganz sicher.

Der ***** mit dem Elch soll die 5 € zahlen und gut is.

Immer diese Ausflüchte...

Gruß

Prinzipal

Zitat:

Original geschrieben von prinzipal_gti

Der ***** mit dem Elch soll die 5 € zahlen und gut is.

Immer diese Ausflüchte...

Gruß

Prinzipal

Wenn du wüsstest, wer mit ***** gemeint war :D

Gruß Tom

am 12. April 2006 um 7:42

Richtig!

 

[Kla] hat Recht.

Der Parkschein muss gültig sein und GUT Sichtbar hinter der Frontscheibe befestigt. Ist das nicht so -> Knolle.

Mir ist es mal passiert, dass der Schein in einem (Nicht-Volvo) vom Armaturenbrett runtergefallen war (beim Schliessen der Tür). Pech gehabt!

Der Parkschein muß aber nicht an der Windschutzscheibe angebracht sein, möglich ist auch Heckscheibe oder Seitenscheibe, Hauptsache gut sichtbar ;)

Mein Tip: Einstellung wegen Verfolgungsverjährung oder sowas in der Art !

Gruß Henrik, der mal schreckliche Erfahrungen gemacht hat, weil er vor einer Grundstückseinfahrt geparkt hat, die keine mehr war ! Wenn ich daran denke bekomme ich 200 Puls

Habe ich letztens auch gehabt

kurz im Baumarkt, ca 5 Minuten, ticket.

gepokert und verloren - Pech.

Deswegen würde ich mir keinen Kopf machen.

Habe genug ohne Gebühr und ohne Ticket geparkt,

manchmal gewinnt man, manchmal verliert man....

Themenstarteram 12. April 2006 um 8:59

Zitat:

Original geschrieben von boisbleu

Wenn du wüsstest, wer mit ***** gemeint war :D

Gruß Tom

:D

genau, soll der doch zahlen! ;)

Themenstarteram 12. April 2006 um 9:00

Zitat:

Original geschrieben von [kLA]rouGh

bla bla bla Strafe ist faellig, wenn ohne Parkschein oder nicht sichtbar im angebracht bla bla bla

was ist aber, wenn die Politesse nicht richtig geguckt hat und den Schein übersehen hat??

Zitat:

Original geschrieben von Eric L.

was ist aber, wenn die Politesse nicht richtig geguckt hat und den Schein übersehen hat??

sag ich doch ! (siehe oben)

Themenstarteram 12. April 2006 um 9:34

Zitat:

Original geschrieben von Quasselstrippe

sag ich doch ! (siehe oben)

wenns schiefgehen sollte bezahlst Du das aber :p :D ;)

Zitat:

Original geschrieben von Eric L.

wenns schiefgehen sollte bezahlst Du das aber :p :D ;)

OCH NÖ,

...is ja nur ein Tip. Soll ich dir mal die Geschichte mit der Grundstückseinfaht erzählen ( wo ich soooo ein gutes Gefühl hatte ) ?

Themenstarteram 12. April 2006 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von Quasselstrippe

 

OCH NÖ,

...is ja nur ein Tip. Soll ich dir mal die Geschichte mit der Grundstückseinfaht erzählen ( wo ich soooo ein gutes Gefühl hatte ) ?

ja, aber nur wenn Du mit einem VOLVO unterwegs warst (Du weißt schon warum.... ;) )

kann schon was dran sein... der hat damals weniger als 50K€ gekostet.

also die Geschichte geht so:

parken vor einer Ruine. Fenster vernagelt, Toreinfahrt mit dickem Balken und Schloß gesichert. Offensichtlich seit dem frühem 18.Jhdt. nicht mehr geöffnet.

 

Der Fußweg weist eine farbliche Markierung von der ehemaligen Toreinfahrt zur Straße auf. Für alle die sofort §12 StVO zitieren: der Bordstein war NICHT abgesenkt !

Ich parkte mit einem XC70 :) davor und bekam ein Ticket.

Nach einwöchigem Studium der Rechtsprechung war ich mir sicher: jetzt hast du Sie ! Ich schrieb blablabla, Zitat OLG blabla...offensichtlch als Grundstückseinfahrt nicht genutzt und auch nicht nutzbar....

Nach 2 Wochen Antwortschreiben:...habe ich am TATTAG mit dem Grundstückseigentümer gesprochen. Im inneren des gebäudes finden gegenwärtig Renovierungsarbeiten statt....

Ich fahre jeden Tag dort vorbei, die müssen einen Tunnel haben !

Jedenfalls 5,00€ bezahlt, wissend, dass die #"§/&%#+**!!!!

(Politesse) gelogen hat.

Insofern bin ich der Meinung, dass die Mädels schon genau gucken sollten, wo der Parkzettel war !

Gruß Henrik

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