ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Vollkaskoschaden: Reparatur oder Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen ?

Vollkaskoschaden: Reparatur oder Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen ?

Hallo zusammen,

ich benötige mal eure Unterstützung bzw. einen Ratschlag was ihr in meiner Situation machen würdet.

Situation ist, dass wir einen relativ neuwertigen BMW 3er Touring vor ca. 2 Monaten abgeschafft haben. Dieser wurde leider in einem eigenverschuldeten Unfall stark beschädigt.

Es besteht keine Werkstattbindung, somit steht der Wagen aktuell bei BMW. Es wurde ein Gutachten durchgeführt.

Unser Kaufpreis lag bei 39 TEUR

Laut Gutachten wurden folgende Werte ermittelt:

- Reparaturkosten bei BMW: 37 TEUR inkl. Mwst

- Wiederbeschaffungswert: 42 TEUR inkl. Mwst, 35 TEUR exkl. Mwst

So wie ich die Versicherung verstanden habe, können wir entweder durch BMW reparieren lassen oder alternativ das Fahrzeug abgeben und den Wiederbeschaffungswert brutto (35 TEUR) abzüglich Selbstbeteiligung 500 Euro ausgezahlt bekommen.

Sofern wir dann ein Fahrzeug von einem Händler kaufen könnte man sich noch anteilig die Mehrwertsteuer nachträglich auszahlen lassen.

Wir sind sehr unsicher was wir jetzt machen sollen, da wir noch nie in einer solchen Situation waren. Bei einem reparierten Schaden in Höhe von 37 TEUR wird den Wagen voraussichtlich niemand mehr kaufen bzw. ein späterer Verkauf wäre deutlich erschwert oder wie seht ihr das ?

Wie würdet ihr euch in diesem Fall entscheiden ?

Ähnliche Themen
6 Antworten

Bei den Reparaturkosten lohnt sich eine Wieherstellung des Autos nicht, zumal der WBW im Verhältnis kurz darüber

liegt. Selbst nach Fertigstellung ist das Auto gekennzeichnet mit dem enormen Reperaturschaden, der vielleicht hier und da sicht-

bar bleibt.

Ich würde die angebotene Summe von der Versicherung auszahlen lassen.

bei so einen Schaden freut sich nur einer richtig.

Die Werkstatt

Ich würde den an den Höchstbieter des Gutachtens unrepariert abgeben und den Nettoschaden mit der VK abrechnen. Die Neuanschaffung darf dann bis 42,- k€ kosten um aufwandsneutral zu bleiben. Ein Mehrpreis ginge aus der eigenen Tasche. Reparieren würde ich hier nicht mehr.

Vielen Dank für eure Meinungen.

Ich tendiere auch dazu das Fahrzeug nicht reparieren zu lassen.

Ich habe vorhin auch noch ein wenig gegoogelt und von einer fiktiven Abrechnung gelesen. Meint ihr das wäre in meinem Fall auch eine Option ? Würde ich in diesem Fall die Reparaturkosten laut Gutachten (ca. 37 TEUR) von der Versicherung erhalten und könnte anschließend selber entscheiden was ich mit dem Fahrzeug mache ? Oder habe ich hier einen Denkfehler bzw. falsche Informationen erhalten ?

In der Kasko bekommst du bei Nichtreparatur nur das was beim Bestverkauf noch fehlt abzgl. SB und 19% USt.. Macht hier keinen Sinn.

Junge, du fährst einen Wagen für 39.000 zu Klump und kannst dir jetzt für 42.000 noch einen besseren holen.

Was gibt denn da noch zu überlegen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Vollkaskoschaden: Reparatur oder Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen ?