ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Vollkasko - Reparatur vor Schadensregulierung

Vollkasko - Reparatur vor Schadensregulierung

Themenstarteram 27. Oktober 2022 um 16:09

Hallo zusammen,

ich warte seit Wochen auf die Regulierung eines selbstverschuldeten Vollkaskoschadens seitens der HUK24.

Auto wurde auf der Autobahn an der Leitplanke entlanggeschliffen.

Blechschaden + Aufhängung vorne verbogen.

Der Wagen hält nicht die Spur und ist nicht fahrbereit

Die HUK24 hat signalisiert, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und mir den Restwert auszahlen würde, es aber auch "Ungereimtheiten" gäbe. Die Frage, ob ich einen Anwalt einschalten solle, wurde verneint, sie würden es regeln (alles telefonisch).

Ein Gutachter der HUK24 war da und hat Fotos gemacht. mehr nicht.

 

Kann ich den Wagen reparieren lassen, damit ich diesen wenigstens technisch Nutzen kann?

Oder wie würdet ihr weiter Verfahren?

 

Viele Grüße und vielen Dank für Antworten

Tom

Ähnliche Themen
26 Antworten

"Bisher alles telefonisch" im Zusammenhang mit "wirtschaftlichem Totalschaden" klingt für mich nach einer unheildrohenden Zukunft. Mir wäre da nicht wohl.

Naja, den Restwert hast du ja wohl schriftlich und ob sich die Reparatur lohnt, können wohl nur Fachleute beurteilen.

am 27. Oktober 2022 um 16:18

Geht es um 500 EUR oder um 50.000 EUR?

Das kann Einfluss auf die Entscheidung haben.

Nie würde ich einen Kunden als Versicherer raten, mich durch einen Anwalt beharken zu lassen.

Themenstarteram 27. Oktober 2022 um 16:19

8.000€

Zitat:

@situ schrieb am 27. Oktober 2022 um 18:18:44 Uhr:

Geht es um 500 EUR oder um 50.000 EUR?

Das kann Einfluss auf die Entscheidung haben.

@greentom

Kann ich den Wagen reparieren lassen, damit ich diesen wenigstens technisch Nutzen kann?

Oder wie würdet ihr weiter Verfahren?

Du kannst machen, was du für richtig hälst. Aber das musst du dann auch erst einmal selber bezahlen.

 

Es wäre hier wohl Sinnvoller, wenn du bis zur Klärung nichts unternehmen würdest.

Wenn du dich an den Kaufpreisen vergleichbarer Pkw orientierst, so hättest du schonmal einen Anhaltspunkt für den Wiederbeschaffungswert. Die VK übernimmt die Kosten bis zu dieser Höhe. EIne korrekte Reparatur darf auch teurer sein. Aber sie muss komplett und fachgerecht gemacht werden und die Differenz zwischen WBW und Reparaturkosten hättest du ggf. selbst zu tragen.

Die bisherige Zeitdauer deutet darauf hin, dass die VK noch keinen Deppen gefunden hat, der ihnen zur Minimierung ihrer fiktiven Abrechnung ein auffallend hohes Restwertangebot hereingibt.

Entweder Geduld oder Risiko.

Liegt denn das Gutachten vor, oder woher stammen die 8.000 €?

Zitat:

@greentom schrieb am 27. Oktober 2022 um 18:09:45 Uhr:

alles telefonisch

Niemals, wirklich niemals überhaupt niemals nicht bespricht man sowas am Telefon.

Mindestens: Man fasst das Gespräch am Ende zusammen und lässt es sich von seinem Gegenüber z.B. per Mail bestätigen.

Zitat:

@greentom schrieb am 27. Oktober 2022 um 18:09:45 Uhr:

Ein Gutachter der HUK24 war da und hat Fotos gemacht

Das ist wie lange her ? Falls zeitlich noch im Rahmen so warte auf das Gutachten. Nur dieses kann Grundlage für die Regulierung oder weitere Schritte sein.

Falls nicht mehr im Rahmen, ab ca. 3 Wochen: Fordere die Versicherung unter Fristsetzung zur Regulierung auf.

Themenstarteram 27. Oktober 2022 um 16:55

Nein, die wurden meiner Frau als ungefährer Auszahlungsbetrag genannt.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 27. Oktober 2022 um 18:49:54 Uhr:

Liegt denn das Gutachten vor, oder woher stammen die 8.000 €?

Themenstarteram 27. Oktober 2022 um 17:06

Zitat:

@LKunz2022

Falls nicht mehr im Rahmen, ab ca. 3 Wochen: Fordere die Versicherung unter Fristsetzung zur Regulierung auf.

Vor 7 Wochen Unfall

Vor 6 Wochen war der Gutachter da.

Vor 3 Wochen kam der Fragebogen zum Unfallhergang an, nachdem telefonisch nachgefragt wurde, wie es um die Regulierung stünde.

Vor 2 Wochen wollten sie, dass ich ihnen ein Foto mit der Seitenansicht des Fahrzeuges schicke (speziell sollte der Übergang zwischen hinterer Tür und Seitenteil sichtbar sein)

 

Wie lange sollte die Frist gesetzt werden? 2 Wochen?

Ja, zwei Wochen sind angemessen.

Nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist hast du mehrere Optionen.

@greentom entstand an der leitplanke ein schaden und wenn ja, wurde dieser ggü. der polizei zur anzeige gebracht? wenn kein schaden entstanden sein sollte, wie und durch wen wurde das vor ort festgestellt?

Ich würde das hier alles einem Anwalt übergeben.

Gutachter war da, aber jetzt fällt ihnen ein, dass du nochmals Fotos schicken sollst?

Kann nicht angehen, sowas.

Themenstarteram 27. Oktober 2022 um 18:03

Ja, wurde der Polizei gemeldet. Die Straßenmeisterei hat keinen Schaden an der Leitplanke festgestellt.

Zitat:

@beachi schrieb am 27. Oktober 2022 um 20:00:35 Uhr:

@greentom entstand an der leitplanke ein schaden und wenn ja, wurde dieser ggü. der polizei zur anzeige gebracht? wenn kein schaden entstanden sein sollte, wie und durch wen wurde das vor ort festgestellt?

okay, dann hast du dahingehend zumindest schon mal vieles richtig gemacht. @greentom

ruf morgen dort an und lass dir den gruppen- oder abteilungsleiter geben und frage diesen, welche informationen oder unterlagen noch von dir benötigt werden und aus welchem grund.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Vollkasko - Reparatur vor Schadensregulierung