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Vollkasko mit nicht umgerüsteten Auto und Kurzzeitkennzeichen möglich?

Themenstarteram 20. März 2016 um 7:14

Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage:

Mein Olds ist jetzt frisch aus USA da, und ich würde von ner guten Freundin gefragt ob ich sie am 2. April bei Ihrer Hochzeit als Hochzeitsauto fahren würde.

Ich würde das auch sehr gern machen, aber ich glaube umrüsten H-(bzw voll-) Abnahme bekomme ich wahrscheinlich in der Zeit nicht mehr auf die Reihe.

Daher meine Frage:

1) ist es möglich dass ich mir mit dem frisch importierten Auto ein Kurzzeitkennzeichen holen? (ich hab ja nur nen US-Titel und TÜV hat er ja auch nicht)

2) kann ich für diesen Tag eine Vollkaskoversicherung bekommen? Ohne das wollte ich das eigentlich nicht tun.

Danke im Voraus!

Gruß Marc

Beste Antwort im Thema
am 20. März 2016 um 17:21

Zitat:

@w124kombi/w201 schrieb am 20. März 2016 um 18:06:34 Uhr:

 

Wie ist das jetzt genau mit dem Händler Kennzeichen (rote Nummer). Ich weiß das die Händler damit mittlerweile sehr knickerig sind, ich weiß aber den aktuellen Grund ehrlich gesagt gar nicht. Ist es legal, wenn mir ein Händler sein Schild für eine hochzeitsfahrt verleiht, oder sind diese Schimder normalerweise auch nur für Probe und Wartungsfahrten da? Und wie wäre es in diesem Fall mit einer Versicherung (Vollkasko)?

Natürlich ist es nicht legal und wirst auch kaum einen finden, der dir für die Spieleren und Missbrauch eins ausleiht. Bestenfalls droht der Entzug des Händlerkennzeichen.

Genau aus diesem Grund sind sie auch knickrig geworden, weil zuviel Missbrauch betrieben wird/wurde. Solchen Leuten haben wir es auch zu verdanken, das man keine KZK mehr bekommt.

Gruß

 

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Wenn das Fahrzeug kein gültige HU hat sind mit den Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug nur Fahrten zur Erlangung der Betriebserlaubniss gestattet innerhalb des eigenen und des angrenzenden Zulassungsbezirk.

Und grundsätzlich sind mit Kurzzeitkennzeichen nur Überführungs- und Probefahrten erlaubt, für ne Hochzeit war das noch nie nix, was mit den Kurzzeitkennzeichen tatsächlich veranstaltet wird steht auf einem anderen Blatt.

War da nichtmal was, das man mit US-Zulassung noch eine gewisse Zeit lang in D so rumfahren darf.?

Wenn das Fahrzeug eine Zulassung hat.

Kurzzeitkennzeichen ging früher ohne TÜV und Zulassung und wurde gerne von den Autohändlern genutzt, den Wagen so weiterzuverkaufen.

Leider hat die tolle Regierung es geschafft, Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV (=auch Zulassung) herauszugeben. D.h. du bräuchtest dann einen, der Überführungskennzeichen(rote Nummern) hat (kennt man von Autohändlern bei einer Probefahrt) oder Ausfuhrkennzeichen (die mit den roten Streifen am rechten Rand). Da ist kein TÜV nötig.

Oder eben die Möglichkeit weiter mit US-Kennzeichen zu fahren, wenn der Wagen noch in den Staaten angemeldet ist.

am 20. März 2016 um 11:40

Auch für die Kennzeichen mit dem roten Rand an der rechten Seite braucht das Fahrzeug TÜV ! Einziger Ausweg: Rotes Händlerkennzeichen (06er). Oder das Auto ist in USA noch zugelassen....

Zitat:

@GT-Liebhaber schrieb am 20. März 2016 um 09:09:20 Uhr:

War da nichtmal was, das man mit US-Zulassung noch eine gewisse Zeit lang in D so rumfahren darf.?

Mein Cadillac war noch in USA zugelassen als er hier ankam. Ich habe beim ADAC eine Grenzversicherung für 105,-€ abgeschlossen, damit durfte ich 29 Tage fahren ab dem Tag, an dem ich die Versicherung abgeschlossen hatte. Bedingung war, daß vorn (!) und hinten ein Nummernschild dran ist. Für vorn habe ich mir bei einem Schildermaler (heiß neudeutsch Grafikdisainer oder so ähnlich ;) ) eins machen lassen, das habe ich einfach hinter die Windschutzscheibe gesteckt. Ging gut. Polizei und Zoll hatten nichts dagengen einzuwenden.

Zitat:

@buckdanny99 schrieb am 20. März 2016 um 08:58:45 Uhr:

Wenn das Fahrzeug kein gültige HU hat sind mit den Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug nur Fahrten zur Erlangung der Betriebserlaubniss gestattet innerhalb des eigenen und des angrenzenden Zulassungsbezirk.

Ohne gültige HU wird er erst gar kein KZK mehr bekommen. Sollte noch eine Art TÜV aus einem anderen Land existieren und dieser gültig sein, kann man versuchen mit diesem ein KZK zu bekommen, sofern belegbar. Da sollte man sich aber auf Diskussionen einstellen, die Zulassungsstellen arbeiten da uneins und sind nach eigener Aussage noch in der Umstellungsphase. Dieser Fall ist so explizit nicht behandelt in der Vorschrift.

Alternativ bliebe nur das rote Händlerkennzeichen, sofern du einen Willigen findest.

Themenstarteram 20. März 2016 um 17:06

Hallo, danke für die zahlreichen Antworten! Das Fahrzeug ist in USA bereits abgemeldet, daher ist das keine Option mehr.

Das mit dem Kurzzeitkennzeichen wird dann wohl auch nichts werden.

Wie ist das jetzt genau mit dem Händler Kennzeichen (rote Nummer). Ich weiß das die Händler damit mittlerweile sehr knickerig sind, ich weiß aber den aktuellen Grund ehrlich gesagt gar nicht. Ist es legal, wenn mir ein Händler sein Schild für eine hochzeitsfahrt verleiht, oder sind diese Schimder normalerweise auch nur für Probe und Wartungsfahrten da? Und wie wäre es in diesem Fall mit einer Versicherung (Vollkasko)?

Letzte Alternative, wie lange brauche ich realistisch um den ganzen Papierkram, Abnahme, Gutachten und so weiter auf die Reihe zu bekommen? Mal abgehen von Der eigentlichen Umrüstung selbst, die sich bei einem 66er Bj ja relativ in Grenzen hält.

Wenn ich so ein Gutachten machen lassen, dauert es dann ein paar Wochen bis ich das bekomme? Oder kann man das bestenfalls gleich mitnehmen?

Viele Fragen, ich bin eben Neuling in dem Thema. Danke vor ab für eure Antworten! Gruß Marc

am 20. März 2016 um 17:21

Zitat:

@w124kombi/w201 schrieb am 20. März 2016 um 18:06:34 Uhr:

 

Wie ist das jetzt genau mit dem Händler Kennzeichen (rote Nummer). Ich weiß das die Händler damit mittlerweile sehr knickerig sind, ich weiß aber den aktuellen Grund ehrlich gesagt gar nicht. Ist es legal, wenn mir ein Händler sein Schild für eine hochzeitsfahrt verleiht, oder sind diese Schimder normalerweise auch nur für Probe und Wartungsfahrten da? Und wie wäre es in diesem Fall mit einer Versicherung (Vollkasko)?

Natürlich ist es nicht legal und wirst auch kaum einen finden, der dir für die Spieleren und Missbrauch eins ausleiht. Bestenfalls droht der Entzug des Händlerkennzeichen.

Genau aus diesem Grund sind sie auch knickrig geworden, weil zuviel Missbrauch betrieben wird/wurde. Solchen Leuten haben wir es auch zu verdanken, das man keine KZK mehr bekommt.

Gruß

 

Zitat:

@w124kombi/w201 schrieb am 20. März 2016 um 18:06:34 Uhr:

Letzte Alternative, wie lange brauche ich realistisch um den ganzen Papierkram, Abnahme, Gutachten und so weiter auf die Reihe zu bekommen? Mal abgehen von Der eigentlichen Umrüstung selbst, die sich bei einem 66er Bj ja relativ in Grenzen hält.

Wenn ich so ein Gutachten machen lassen, dauert es dann ein paar Wochen bis ich das bekomme? Oder kann man das bestenfalls gleich mitnehmen?

Vollabnahme usw gehen schnell, bei uns alles innerhalb eines Tages erledigt.

(Kurz-)Gutachten (für Versicherung nehme ich an) dauerte wenige Tage bis wir es auf dem Tisch hatten.

Datenblatt zuschicken lassen ist ebenfalls innerhalb weniger Tage erledigt. Papierkram bei der Zulassungsstelle alles an einem Tag, sofern alles vorhanden und iO ist.

In der Theorie alles nicht so wild...

Themenstarteram 20. März 2016 um 17:56

Ok, danke für die Antwort.

Nicht falsch verstehen, Ich will das schon korrekt machen. Wenn ich ne illegale Lösung bräuchte die in Falle des Falles dann keinen Versicherungsschutz hat, dann könnte ich einfach die Kennzeichen von meinem normalen Auto anschrauben. Aber das will ich nicht.

Daher auch ich nach ner ordentlichen Lösung.

Bleibt also nur zu versuchen ihn binnen 2 Wochen fertig zu machen.

Ist das realistisch? TÜV und Gutachten für die Versicherung sind da meine größten Unbekannten.

Wenn dein Wagen technisch(deutscher TÜV will eben, dass alles dem original entspricht ist und es funktioniert(funktionieren sollte)) und optisch sich in keinem schlechten Zustand befindet, sollte das machbar sein. Bedenke aber, dass Freitag und Montag Feiertage sind und somit du etwas mehr unter Zeitdruck stehst.

Themenstarteram 21. März 2016 um 8:30

Zitat:

@Zavage schrieb am 21. März 2016 um 09:07:32 Uhr:

Wenn dein Wagen technisch(deutscher TÜV will eben, dass alles dem original entspricht ist und es funktioniert(funktionieren sollte)) und optisch sich in keinem schlechten Zustand befindet, sollte das machbar sein. Bedenke aber, dass Freitag und Montag Feiertage sind und somit du etwas mehr unter Zeitdruck stehst.

Das Auto ist, soweit ich das beurteilen kann absolut TÜV tauglich. Das wurde in USA restauriert, und zwar ordentlich, und nicht nur optisch übergeduscht. Sprich alles funktioniert, Fahrwerksteile sind erneuert worden, usw.

Die Bremse kam mir beim abladen etwas weich vor, da muss ich mal danach schauen, entweder die müssen entlüftet werden, oder da ist was undicht. Das ist aber auch schon das einzige, ich denke das ist nicht das große Problem.

Mein Hauptproblem ist das ich gerade nur sehr beschränkte Zeit habe, aber wie gesagt, die Umrüstung sollte ja nicht so umfangreich sein. Neue Scheinwerfer, Katzenaugen am Heck ankleben, eventuell eine Fahrgestellnummer einschlagen, wenn die vorhandene nicht akzeptiert wird. Der Rest sollte ja so o. k. sein wenn ich mich nicht irre.

Dann brauche ich noch das Datenblatt vom Tüv, und die Geschichte mit dem Gutachten für die Versicherung. Das ist noch meine größte unbekannte, da muss ich jetzt mal recherchieren wer das macht, und wie lange das dauert.

Was mir außerdem noch nicht so ganz klar ist, ist wie ich das Auto zum TÜV und auch zum Gutachter bekomme, wenn ich kein Kurzzeitkennzeichen mehr bekommen kann. Muss ich das dann wirklich Trailern?

Lt. Zulassungsstelle gibt es derzeit keine andere Möglichkeit. Aber wie immer: fragt man drei Leute, bekommt man vier verschiedene Antworten.

Ein Kurzgutachten kann idR jeder TÜV, jede DEKRA, jeder GTÜ usw machen, sofern ein entsprechender Mitarbeiter dort ist, der das kann/darf/macht. Einfach mal anrufen. Zeitrahmen wie gesagt: wenige Tage.

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