vollgutachten

Kawasaki

ab wann braucht mein motorrad ein vollgutachten vom tüv.
meine kawa hat seit mai 08 keinen tüv mehr und wurde 06.07 glaube ich abgemeldet(steht zumindest im fahrzeugschein neben der stillegung).muss ich da jetzt ein vollgutachten machen oder nicht.
wäre super wenn ihr mir da weiterhelfen könnt

Beste Antwort im Thema

@annine 96: Klare Antwort: Nein. Brauchst Du nicht. HU und AU (wenn EZ nach dem 1.1.89) reichen.

@star110: Respekt, Nicole, das kommt der Realität schon sehr nahe, nur sollte man die § 19 II und § 21 StVZO nicht in einen Topf werfen.

Was mich bei all den Rechts- und Zulassungsfragen hier immer wieder wundert, warum man nicht einfach mal nachschaut. "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein" pflegte mein Strafrechtsprof unter anderem zu sagen.

Und jeder hat ein bißchen Recht, ich hoffentlich auch.

Die "18-Monate-Regelung" galt bis 2006, dann wurde alles durch EU - Recht "vereinfacht" und damit imho erst richtig kompliziert. Stand der Dinge ist folgender:


Das Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis, im Volksmund auch Vollgutachten genannt (§ 21 StVZO) ist erforderlich, für:

"Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder

bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!" (Quelle: TÜV Süd)

Das ist die Theorie. In der Praxis ists (zumindest bei "meinem" TÜV) so, wie Nicole das sagt. Solange noch deutsche Papiere vorliegen, wird auf §21 verzichtet und eine HU gemäß § 29 StVZO für ausreichend erachtet. Die Zulassungsstellen akzeptieren das i.d.R.

Ganz anders verhält es sich beim Umbau/Nachrüstung von Teilen, hier greift der § 19 II StVZO.
Und jeder kennt den § 18 StVZO - zumindest seine gefürchtete Überschrift: "Erlöschen der Betriebserlaubnis". Wurde früher mit 50 Euro und einem Pünktchen geahndet, z.B. der Anbau eines anderen Lenkers, anderer Reifen, selbst eines anderen Scheinwerfers und unnachgiebig verfolgt und bestraft.

Die gute Nachricht: Diesen § gibt es nicht mehr, er wurde aufgehoben.
Die schlechte: Dafür gibts was anderes, nämlich die FZO, die Fahrzeugzulassungsverordnung. Darauf gehe ich nicht weiter ein, denn sonst wird das hier zu einer Seminararbeit.

Aber: Man ist vernünftiger geworden. Anstelle von Krümelkackerei treten:

"wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Ein anderer Lenker gefährdet weder andere VT, noch beeinflusst er das Abgas- oder Geräuschverhalten. Hier wird sich die Rennleitung (auch zu meiner Freude) schwer tun, den Biker zu stressen. Auch breitere Reifen usw. sind nicht mehr sooo leicht zu verfolgen, man merkt das in einer zunehmenden Anzahl von Genehmigungen, die schon die Reifenhersteller online stellen. Downloaden und gut.

Ich fasse es nochmal zusammen:

§ 19 II regelt die Betriebserlaubnis. Nach dieser Bestimmung werden Umbauten abgenommen
§ 21 ist das "Vollgutachten" Früher ganz einfach nach 18 Monaten Stilllegung, jetzt unter den o.g. Kriterien, grundsätzlich nach 7 Jahren (Da werden nämlich nach dem BDSG die Datensätze beim KBA gelöscht).
§ 29 ist die "normale" HU.

Eins zum Schluß: Ich vermisse das gute alte Vollgutachten nach 18 Monaten. Dieses "Schreckgespenst" hat immer wieder die Besitzer solcher Bikes verunsichert (siehe TS) In der Folge waren solche moppeds oft für kleines Geld zu haben.
Was die meisten eben nicht wussten: Das VGA kostete beim TÜV Süd früher genau 50 cent mehr als eine "normale" HU, der Inhalt war weitestgehend derselbe. Ich habe diese "VGA-Moppeds" einfach beim TÜV abgestellt und die haben mich angerufen, wenns fertig war. Genial. Heute kostet die HU 37,40, das VGA 60,69.

Ich hab jetzt eine Stunde an diesem Post gearbeitet. Wer sich noch tiefer in die Materie einarbeiten will, wie gesagt, Ein Blick ins Gesetz...

http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_21.php
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29.php

Gruß vom sammler

PS eine atuelle Gebührentabelle vom TÜV Süd findet ihr im Anhang

8 weitere Antworten
8 Antworten

Hi,

soweit ich weiß mußt du zur Durchsicht,da wird Dir gesagt was sie hat oder auch nicht ;-) ,was soll das mit Vollgutachten? es ist ne Wiedereinstellung bzw. Wiederzulassung dazu brauchst du den TÜV ,die sagen dir dann schon ob Zugelassen oder nicht, wenn nicht steht auf den Bericht was du machen mußt.

lg

danke für deine schnelle antwort

Vollgutachten, wie man es früher bereits nach 18 Monaten der Stilllegung brauchte, ist nicht mehr notwendig, musst nur den normalen TÜV machen lassen und gut is´. Dieses Vollgutachten nach Paragraph sowieso braucht man jetzt erst nach 8 Jahren der Stilllegung oder so ungefähr.
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin


Vollgutachten, wie man es früher bereits nach 18 Monaten der Stilllegung brauchte, ist nicht mehr notwendig, musst nur den normalen TÜV machen lassen und gut is´. Dieses Vollgutachten nach Paragraph sowieso braucht man jetzt erst nach 8 Jahren der Stilllegung oder so ungefähr.
Gruß

Hi, nicht ganz richtig. Fahrzeuge die länger als 7 Jahre abgemeldet waren und vorher noch NICHT in Deutschland zugelassen waren, brauchen eine sogenannte Vollabnahme. Fahrzeuge die bereits in Deutschland zugelassen waren und auch die notwendigen Papiere aufweisen können, müssen ganz normal eine HU und AU(bei Motorrädern vor Zulassung ´89 keine AU) machen. Nur wenn Umbauten etc. eingetragen werden müssen, dann gibts ne Vollabnahme.

LG Nicole

@annine 96: Klare Antwort: Nein. Brauchst Du nicht. HU und AU (wenn EZ nach dem 1.1.89) reichen.

@star110: Respekt, Nicole, das kommt der Realität schon sehr nahe, nur sollte man die § 19 II und § 21 StVZO nicht in einen Topf werfen.

Was mich bei all den Rechts- und Zulassungsfragen hier immer wieder wundert, warum man nicht einfach mal nachschaut. "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein" pflegte mein Strafrechtsprof unter anderem zu sagen.

Und jeder hat ein bißchen Recht, ich hoffentlich auch.

Die "18-Monate-Regelung" galt bis 2006, dann wurde alles durch EU - Recht "vereinfacht" und damit imho erst richtig kompliziert. Stand der Dinge ist folgender:


Das Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis, im Volksmund auch Vollgutachten genannt (§ 21 StVZO) ist erforderlich, für:

"Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder

bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!" (Quelle: TÜV Süd)

Das ist die Theorie. In der Praxis ists (zumindest bei "meinem" TÜV) so, wie Nicole das sagt. Solange noch deutsche Papiere vorliegen, wird auf §21 verzichtet und eine HU gemäß § 29 StVZO für ausreichend erachtet. Die Zulassungsstellen akzeptieren das i.d.R.

Ganz anders verhält es sich beim Umbau/Nachrüstung von Teilen, hier greift der § 19 II StVZO.
Und jeder kennt den § 18 StVZO - zumindest seine gefürchtete Überschrift: "Erlöschen der Betriebserlaubnis". Wurde früher mit 50 Euro und einem Pünktchen geahndet, z.B. der Anbau eines anderen Lenkers, anderer Reifen, selbst eines anderen Scheinwerfers und unnachgiebig verfolgt und bestraft.

Die gute Nachricht: Diesen § gibt es nicht mehr, er wurde aufgehoben.
Die schlechte: Dafür gibts was anderes, nämlich die FZO, die Fahrzeugzulassungsverordnung. Darauf gehe ich nicht weiter ein, denn sonst wird das hier zu einer Seminararbeit.

Aber: Man ist vernünftiger geworden. Anstelle von Krümelkackerei treten:

"wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Ein anderer Lenker gefährdet weder andere VT, noch beeinflusst er das Abgas- oder Geräuschverhalten. Hier wird sich die Rennleitung (auch zu meiner Freude) schwer tun, den Biker zu stressen. Auch breitere Reifen usw. sind nicht mehr sooo leicht zu verfolgen, man merkt das in einer zunehmenden Anzahl von Genehmigungen, die schon die Reifenhersteller online stellen. Downloaden und gut.

Ich fasse es nochmal zusammen:

§ 19 II regelt die Betriebserlaubnis. Nach dieser Bestimmung werden Umbauten abgenommen
§ 21 ist das "Vollgutachten" Früher ganz einfach nach 18 Monaten Stilllegung, jetzt unter den o.g. Kriterien, grundsätzlich nach 7 Jahren (Da werden nämlich nach dem BDSG die Datensätze beim KBA gelöscht).
§ 29 ist die "normale" HU.

Eins zum Schluß: Ich vermisse das gute alte Vollgutachten nach 18 Monaten. Dieses "Schreckgespenst" hat immer wieder die Besitzer solcher Bikes verunsichert (siehe TS) In der Folge waren solche moppeds oft für kleines Geld zu haben.
Was die meisten eben nicht wussten: Das VGA kostete beim TÜV Süd früher genau 50 cent mehr als eine "normale" HU, der Inhalt war weitestgehend derselbe. Ich habe diese "VGA-Moppeds" einfach beim TÜV abgestellt und die haben mich angerufen, wenns fertig war. Genial. Heute kostet die HU 37,40, das VGA 60,69.

Ich hab jetzt eine Stunde an diesem Post gearbeitet. Wer sich noch tiefer in die Materie einarbeiten will, wie gesagt, Ein Blick ins Gesetz...

http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_21.php
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29.php

Gruß vom sammler

PS eine atuelle Gebührentabelle vom TÜV Süd findet ihr im Anhang

Danke sammler für´s Lob!!! Ich wollte das Ganze ertwas verkürzen, da die Meisten eh zu faul sind, sich die ganzen § zu Gemüte zu führen.
Allerdings aus eigener Erfahrung kann ich sagen, TÜV ist nicht gleich TÜV. Da gibts auch Herrschaften, die selbst nicht wissen, was es mit den Paragraphen auf sich hat und auch kein Interesse daran mal was dazu zu lernen. Die BMW die ich hatte stand 10 Jahre, hab alles repariert, sie beim ortsansässigen TÜV vorgeführt, der prüfer diskutierte etwa 5 Minuten lang rum von wegen, er müsse jetzt ne §21 Abnahme machen. Nix da, sagte ich zu ihm, packte das Moppedle wieder ein und gab sie bei Euromaster im nächsten Ort ab. TÜV-Männlein hat alles brav gemacht, Plakete erteilt, danke schön auf Wiedersehen. Dazu muss ich sagen, ich hab ihm die Neuregelung von 2006 ausgedruckt und zu den Fahrzeugpapieren gelegt :-).
So gehts auch!!!

LG Nicole

Zitat:

Original geschrieben von star110


Allerdings aus eigener Erfahrung kann ich sagen, TÜV ist nicht gleich TÜV. Da gibts auch Herrschaften, die selbst nicht wissen, was es mit den Paragraphen auf sich hat
LG Nicole

Wohl wahr... ein großes Wort gelassen ausgesprochen. Was ich da schon erlebt habe, ich glaube, es würde ein Buch füllen. Insbesondere wenn der TÜV - Bedienstete nicht gleich merkt, dass er keinen Deppen vor sich hat, sondern Leutz, die sich auskennen, und dann mit wenig Ahnung den Oberlehrer spielen will. Dafür ist er eben auch Techniker und nicht Jurist.

Das letzte 21er Gutachten habe ich an einer XS 750 machen lassen. Da waren zwar Papiere vorhanden und die war gerade mal 5 Monate stillgelegt, aber sie wurde mit so vielen Änderungen aufgepäppelt (Lenker, Schalldämpferanlage etc) dass eine 21er Abnahme eben günstiger war als zusätzliche 19 II. Zumal dann alles in einem Papier steht und ich kein Buch mit ABE's und Änderungsvermerken mitführen muss. Das Schönste war: Der Herr Ing. war ein kleiner Sachse, ein sehr kleiner. Schon der Versuch, den Fünf-Zentner - Eisenhaufen auf den Hauptständer zu wuchten, scheiterte kläglich. Die Probebremsungen habe ich lieber selbst durchgeführt, das hat ihn sehr erleichtert, der hätte mir die XS bloß noch hingeschmissen.

Der 21 hat eben Vorteile, Du hast quasi eine neue Abnahme, so wie das Mopped ist, z.B. hat meine BMW R 80 ST kein Flötenrohr mehr im Auspuff, das war einfach verrostet und BMW will für den Schalldämpfer 400 Euro. Mit der Vollabnahme nebst entsprechendem Vermerk, dass sich das Geräuschverhalten etwas ändert, ist das legalisiert.

Das schönste Erlebnis hatte ich, als ich meinen Porsche 944 zum TÜV vorfuhr. Eine ganz neue, hochmoderne Prüfstelle mit allem schnick und schnack. Ich wollte einfach eine HU haben, die kostete seinerzeit rum 30 Euro.
Mit einem Blick in die Papiere, starrte der mich ganz erstaunt an "Sie müssen doch erst in einem Jahr zur HU ?"
"Wohl war, " hab ich gesagt, "aber einen kompletten Sicherheitscheck mit Achsen, Querlenkern, Beleuchtung und tralllala für 30 Euro ? Das gibts nur bei Euch, für das Geld stellt man beim Porsche-Zentrum die Karre gerade mal auf die Hebebühne."

Dem sein Gesicht... war das schöööön.....😁 Aber war ein Netter, die gibts ja auch, und er hat seine Sache richtig gründlich gemacht. Dabei haben wir ein ausgeschlagenes Lager am Querträger entdeckt, war zwar nicht ganz billig, aber bei einem Auto, das über 250 km/h schnell ist, ist das von Vorteil, solche Schäden zu entdecken.

Den ausgeschlagenen Spurstangenkopf scheinen die aber immer auf ihrem Rütteltisch zu finden, wenn man zu früh zum TÜV kommt, um sich ne günstige Inspektion machen zu lassen...bei mir auch...😁😕😁..und danach kam die Frage auf, ob Lambda größer oder kleiner 1 ist bei fettem Motor😕...werd´ich mir auch nie merken können...
Gruß🙂

Deine Antwort