Volle Kilometer bei Anmeldung unterjährig?
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Verständnisfrage:
Wenn ich ein Fahrzeug unterjährig neu bei der Versicherung anmelde, habe ich dann den Anspruch auf die volle Kilometerleistung?
Man zahlt unterjährig ja auch nicht mehr den vollen Jahresbeitrag.
Allerdings kann es ja tatsächlich so sein, dass ich z.b. das Fahrzeug im Juli anmelde und in den letzten 6 Monaten des Jahres noch 20.000km fahre. Das Jahr darauf auch die 20.000km, aber dann eben auf die vollen 12 Monate verteilt.
Unterschied: Für die letzten 6 Monate im Vorjahr hab ich z.b. nur 100€ bezahlt. Für das Folgejahr zahle ich 200€.
Ist meine Denkweise so korrekt oder hätte ich im worst case nur Anspruch auf tatsächliche 10.000km da ich unterjährig angemeldet habe?
Danke für eure Info.
Beste Antwort im Thema
10000km. Wenn du 20000 ab Juli fahren wirst musst du 40000 km angeben. Wenn du nächstes Jahr nur 20000 fährst, läßt man das halt für das nächste Jahr ändern
16 Antworten
Es interessiert im Schadenfall oder dann, wenn die VS höflich nachfragt 🙂
Wollte hier noch mal eine kurze Rückmeldung geben.
Habe jetzt einfach die aktuellen Kilometerstände an die VS durchgegeben und es wurde in der Mailantwort erstmal lediglich darauf hingewiesen, dass man mehr angemeldet hat als verfahren und wie viel Kilometer p.a. einem für das nächste Jahr empfohlen werden. Kein Wort von einer Gutschrift oder ähnlichem.
Erst auf meine weitere Nachfrage, was mit dem zu viel (quasi erstmal in den Sand gesetzten), aber nicht genutztem Betrag durch die zu viel angemeldeten Kilometer passiert kam die Antwort, dass man diesbezüglich dann eine Gutschrift erstellen wird. Das waren immerhin bummelig um die 210€ 😉