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Volkswagen Umweltprämie Plus

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 14:09

Wie ich gerade in einem Update dieses Artikels gelesen habe, gibt es bei VW ab den 2.Februar eine weitere Umweltprämie, beim Golf gibt es dann nochmal 2500.- Nachlass.

Jetzt meine Frage dazu: gilt diese "Plus-Prämie" nur in Verbindung mit der normalen und bekannten Umweltprämie für KFZ über 9 Jahren oder kann ich davon auch profitieren wenn ich ohne Verschrottung (bzw mit Verschrottung eines jüngeren Fahrzeugs) jetzt einen neuen Golf kaufe.

Habe dazu leider noch keine weiteren Infos gefunden, vielleicht hat jemand von euch da schon genaueres in Erfahrung bringen können.

Christian

Noch der Teil des Textes von dem ich spreche:

Zitat:

Bis auf weiteres führt auch VW ab dem 2. Februar die Umweltprämie Plus ein. Hierbei erhalten Kunden modellabhängig eine Preisnachlass sowie Finanzierungsangebote zwischen 0,9 und 2,9 Prozent. Für den Fox beispielsweise beträgt die zusätzliche Prämie 750 Euro, der Polo wird mit 2.000 Euro, der Touran gar mit 4.000 Euro subventioniert und dem neuen Golf gibt VW 2.500 Euro Nachlass mit auf den Weg.

Beste Antwort im Thema
am 4. August 2009 um 21:54

Zitat:

Original geschrieben von julio100

Hallo Karina78,

vielen Dank schonmal für die Infos. Sie sind sehr hilfreich.

Hab aber noch ein paar Fragen....

Wenn ich das richtig verstehe hast du während der Widerrufsfrist von 14 Tagen den Vertrag widerrufen..... oder hast du ihn "gekündigt"?Wäre ja ein Unterschied. Aber so wie du das schreibst, hast du ihn widerrufen.

Das würde ja heißen, es gibt keine Mindestlaufzeit oder so bei der Versicherung, oder?

Wann bekommt man die Police von der Versicherung zugeschickt? Bei Auslieferung des Wagens oder irgendwann nach Abschlußes des Vertrages? Ich habe letzte Woche meinen Vertrag unterschrieben und habe noch keinen Liefertermin.

Würde mich auf eine Antwort freuen.

Vielen Dank :-)

Gruß

hallo julio 100 !

du bekommst ca 14 tage nach auslieferung deines autos die versicherunsunterlagen zugeschickt. da steht geschrieben das du den vertrag widerrufen kannst und das machst du dann. es gibt auch keine mindestlaufzeit für den vertrag, du könntest ihn auch im november kündigen wie jede andere versicherung auch, aber warum warten wenn es sofort geht. die dame von der vw-bank hat ja zu mir gesagt, das muss das autohaus entscheiden,also geht es nur um die provision die das autohaus von der versicherung bekommt. hatte ja auch schon erwähnt das kopplungsverträge in deutschland verboten sind, also hat die finanzierung mit der versicherung nichts zu tun. es gibt also auch keine mindestlaufzeit. hoffe ich konnte dir weiter helfen? wenn du alles geregelt hast, wirst du dich noch mehr über dein neues auto freuen. bei uns sind es im jahr ca 500 euro, die wir sparen. lg karina78

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am 9. August 2009 um 19:32

Zitat:

Original geschrieben von FO308

@ Philoman

Hier wird von der Autozeitung über die UPP informiert.

Für genuere Informationen soll man dort nachfragen können.

ServiceTelefon 05451.502858 - Bitte "Neuwagenvermittlung MotorZeitung.de" angeben!

das kann ich dann aber nicht meinen Händler schriftlich unter die Nase reiben. muss doch irgendwo stehen bis wann es die blöde vw prämie gibt; bzw dass diese bis zum 30.06.2010 verlängert wurde. mein freundlicher ist nach wie vor der ansicht dass neue auto muss bis 15.01.20010 da sein??

Zitat:

Original geschrieben von Philoman

Zitat:

Original geschrieben von FO308

@ Philoman

Hier wird von der Autozeitung über die UPP informiert.

Für genuere Informationen soll man dort nachfragen können.

ServiceTelefon 05451.502858 - Bitte "Neuwagenvermittlung MotorZeitung.de" angeben!

das kann ich dann aber nicht meinen Händler schriftlich unter die Nase reiben. muss doch irgendwo stehen bis wann es die blöde vw prämie gibt; bzw dass diese bis zum 30.06.2010 verlängert wurde. mein freundlicher ist nach wie vor der ansicht dass neue auto muss bis 15.01.20010 da sein??

An deiner Stelle würde ich mir sowieso einen anderen Händler suchen, wenn der dir so einen *Mist* erzählt ..... es gibt doch mit Sicherheit noch weitere :) in deiner Umgebung ....

Zitat:

Original geschrieben von Philoman

mein freundlicher ist nach wie vor der ansicht dass neue auto muss bis 15.01.20010 da sein??

Laß dir das Datum schriftlich geben. Dann hast du den Händler voll in der Tasche und kannst beruhigt in die Zukunft sehen...:D

am 9. August 2009 um 20:53

die bank weis nicht wo ihr versichert seid und es interessiert sie auch nicht.(hab selber bei der bank angerufen) bei der autobestellung wurde doch eure finanzierung schon bestättigt.das war es dann auch von der bank seite, ihr hättet dann 14 tage zeit gehabt zu widerrufen. die bank ist an den vetrag gebunden und mit diesem zinssatz auch gut bedient, im letzten jahr waren es noch 0,9 prozent.

am 10. August 2009 um 7:01

Super, vielen Dank.

Dann werden wir die VVD auf jeden Fall innerhalb der 14 Tage kündigen.

am 10. August 2009 um 16:07

Bis jetzt war ich mit meinen Händler sehr zufrieden; 11 % ohne viel zu zackern und Umbestellung ohne Mehrkosten oder Preiserhöhung !!!!

Verstehe aber auch nicht, was das jetzt soll. Das Datum von der neuen Bestellung will der mir ja gerade nicht bestätigen. Irgendwie scheint der unbedingt auf Händler Abholung hinauszuwollen. Das will ich aber gerade nicht !

Dann soll das Auto halt erst im Februar kommen, hauptsache ich habe keine verladenen Testfahrer und kann nach Wolfsburg.

Muss doch irgendwo die VW Umweltprämie mit der Verlängerung erklärt werden...Hmmm

Hallo,

hab gestern einen bekannten gefragt der ein Autohaus besitzt gefragt ob das mit der Kündigung/Widerrufung geht.

Er sagte mir dass man die VVD nach nem Jahr kündigen kann aber nicht inerhalb 14 Tagen widerrufen kann, denn wenn man das macht könnte man nicht die 2,9 von der bank bekommen dann sagte ich ihm dass solche verträge in DE verboten sind

aber er antwortete mit: Der Kunde kann wählen zwischen 4,9 und 2,9 also nicht verboten

Wie genau muss man das machen?

Sagen wir mal

ich unterschreibe morgen und bekomme den Wagen Februar...

Wann muss ich kündigen/widerrufen?

Zitat:

Original geschrieben von sokode

Wie genau muss man das machen?

Sagen wir mal

ich unterschreibe morgen und bekomme den Wagen Februar...

Wann muss ich kündigen/widerrufen?

Du sollst jetzt alles unterschreiben. Dann gilt bei Lieferung im Feb. 2010 erst die 14-Tagesfrist, in der Du kündigen kannst. Das mußt Du nicht mal Deinem Händler sagen... Haben doch andere schon gemacht, wie beschrieben... ;)

Spendiere ne Runde Sanostol! :D

Warum dann überhaupt erst bei der VVD versichern? Dann kann ich mein Auto doch gleich bei meiner Wunsch-Versicherung versichern und spare mir somit die Kündigung innerhalb der 14 Tage!

Oder hab ich da was falsch verstanden?

Felix

Zitat:

Original geschrieben von felixf.

Warum dann überhaupt erst bei der VVD versichern? Dann kann ich mein Auto doch gleich bei meiner Wunsch-Versicherung versichern und spare mir somit die Kündigung innerhalb der 14 Tage!

Oder hab ich da was falsch verstanden?

Felix

Um den günstigeren Zinssatz von 2,9 % p.a. zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von John-Boy66

Um den günstigeren Zinssatz von 2,9 % p.a. zu bekommen.

Genau, sonst zahlst Du nämlich 2% mehr = 4,9%! ;)

Zitat:

Original geschrieben von John-Boy66

Zitat:

Original geschrieben von felixf.

Warum dann überhaupt erst bei der VVD versichern? Dann kann ich mein Auto doch gleich bei meiner Wunsch-Versicherung versichern und spare mir somit die Kündigung innerhalb der 14 Tage!

Oder hab ich da was falsch verstanden?

Felix

Um den günstigeren Zinssatz von 2,9 % p.a. zu bekommen.

Der wurde doch bei Vertragsabschluss schon bestätigt!!!

meinst quasi schon vor dem versicherungsbeginn widerrufen mhhh auch nen interessanter ansatz .. die widerrufsfrist des kreditvertrages seitens der bank sollte verstrichen sein....

da ich morgen eh bei meinem guten bin werd ich nochmal die finanzierung unterschreiben wie besprochen und DIREKT im anschluss sagen das ich die versicherung net will und guggn was er sagt ^^ ich berichte sodann

Zitat:

Original geschrieben von eisschrank

meinst quasi schon vor dem versicherungsbeginn widerrufen mhhh auch nen interessanter ansatz .. die widerrufsfrist des kreditvertrages seitens der bank sollte verstrichen sein....

Genau, einfach das Auto von Anfang an über eine andere Versicherung versichern...

Oder spricht hier was dagegen? Weiss jemand was dazu?

Zitat:

Original geschrieben von eisschrank

meinst quasi schon vor dem versicherungsbeginn widerrufen mhhh auch nen interessanter ansatz .. die widerrufsfrist des kreditvertrages seitens der bank sollte verstrichen sein....

da ich morgen eh bei meinem guten bin werd ich nochmal die finanzierung unterschreiben wie besprochen und DIREKT im anschluss sagen das ich die versicherung net will und guggn was er sagt ^^ ich berichte sodann

Wenn du es direkt nach dem Unterschreiben widerrufen willst, wird auch deine Finanzierung abgelehnt.

Du mußt schon mind. 14 Tage verstreichen lassen wegen der Bank. ;)

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