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Volksbegehren für kleine Kennzeichen!

Themenstarteram 8. Februar 2010 um 14:53

Hi Ihr Bikerladys und Biker!

Das soll ein kleiner Schneeball sein der hoffentlich, wenn er richtig angestoßen und ins rollen gebracht wird, immer größer und größer wird und am Ende als Volksbegehren eingereicht werden kann.

Wird Zeit das sich Deutschland den anderen EU Ländern mal anpasst und endlich mal kleinere Kennzeichen zulässt!

Hier wird natürlich auch fachlicher und rechtlicher Rat von Politikern und Anwälten gesucht. Vielleicht können wir alle gemeinsam etwas bewegen.

Jedenfalls brauchen wir viele Unterschriften! Meine Unterschrift ist sicher und mit denen meiner Motorradfreunde habe ich 8 Unterschriften zusammen. Schreibt einfach hier rein wer auch seine Unterschrift dazugeben würde undd am Ende wird nachgezählt ob es sich lohnt ein Volksbegehren zu "Beantragen".

Besten Gruß und einen super Sommer 2010 wünsche ich Euch!

 

PS.: Kennzeichengröße von 10x20cm wäre super

Beste Antwort im Thema

Du hast Sorgen. :D

Dann doch lieber Unterschriften für das Wechselkennzeichen.:p

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:confused:

So, das messe ich gleich mal nach und werde i.L. des Nachmittags das Meßergebnis hier posten...

am 14. April 2011 um 18:03

Volksbegehren für keine Blinker...:D

Nachdem ich ebenfalls mein Backofenblech gegen ein kleines Kennzeichen getauscht habe, stechen mir nun die Blinker ins Auge - obwohl ich den Grundträger entsprechend um fast 6cm geändert habe :(

Ich bin aber trotzdem zufrieden und kann es nur jedem raten, der ein schmales Heck am Mopped hat.

Bei großen Tourern evtl. sogar noch mit Seitenkoffern, würde eine großes Kennzeichen meines Erachtens besser wirken.

Wie klein hätste denn die Blinker gern? So?

http://motovo.de/images/LED_Blinker_Mini_Nano_b.jpg

Oder so?

http://s1.directupload.net/file/u/12356/a3d7l6kw_jpg.htm

Alles mit E-Nr., also zugelassen. ;)

Zitat:

Ich bin aber trotzdem zufrieden und kann es nur jedem raten, der ein schmales Heck am Mopped hat.

einer der wenigen der es gut findet. in anderen foren ernte ich nur hohn und spott mit dem neuen kennzeichen.

p.s. die blinker die drann sind gehen doch in ordnung.

am 14. April 2011 um 19:49

Ja - schon, aber so weit auseinander.

Die Nanos, die mir Gurke beschrieben hat, würden mir ja auch noch gefallen.

Die müssten aber auch gem. StVZO eine bestimmte Distanz zueinander haben.

Wer sich allerdings mit ´ner abgefahrenen Pelle rumtreibt, der darf auch die Blinker im Rücklicht haben, ....

oder zumindest direkt daneben ;)

Nachtrag zu meinem Post von heute Mittag:

Kennzeichengröße ist bei meiner PC25 20 x 20 cm.

Dieses Kennzeichen habe ich seit Mitte 2004, als ich mir eine neue PC37 gekauft hatte. Optisch emfand ich damals das Kennzeichen mit 18er Breite bei dem Hinterreifen der RR als zu mickerig und habe deshalb 2 cm mehr Breite gewählt.

Als ich die 'Neue' nach gut 3 1/2 Jahren gegen eine 'Alte' weggetan habe, behielt ich das 20iger Kennzeichen.

Heute sah ich das neue kleine Kennzeichen erstmalig in natur an einer Honda CBR (900?). Sah garnicht schlecht aus...

Zitat:

Original geschrieben von mik222

Optisch emfand ich damals das Kennzeichen mit 18er Breite bei dem Hinterreifen der RR als zu mickerig und habe deshalb 2 cm mehr Breite gewählt.

Du hast ein ST-Kennzeichen (Steinfurt)?

Weil da hast Du auch in 2004 nur 200er Schilder bekommen, es sei denn du hast das seltene Glück mit ST- X 0 (also 2 Erkennungsnummern) durch die Gegend fahren zu können.

Bin selber Steinfurter und weiß das deshalb so genau.

Hi boecki,

ja, mein Kennzeichen hat einen "kleinen" Buchstaben und dann 10. Die hätten mir das damals auf 18 cm 'gepreßt'.

Zitat:

Original geschrieben von mik222

ja, mein Kennzeichen hat einen "kleinen" Buchstaben

'kleine' Buchstaben gibt es bei der aktuellen Schrift nicht, die sind alle 47,5mm breit (damal bei den alten DIN-Kennzeichen war es anders, da konnte man noch etwas rausholen mit z.B. einen T statt M oder ne 1 statt 8 usw.).

Wenn Du ST X 10 auf 18cm hättest haben wollen, müßte man die "FE-Engschrift" nehmen (40,5mm breit), die aber nicht zulässig ist und dir hierauch niemend absiegeln würde.

Ein legales 18er habe ich bei mir drauf:

http://h-7.abload.de/img/keenz_klein7urb.jpg

Ich mache hier in ST seit 30 Jahren in Motorrad-Kennzeichen und weiß genau, was geht und was nicht...

Hallo, in Thüringen ist zur Zeit ebbe mit neuen Kennzeichen mit alter Kennung!

Bis jetzt sind unten 3 stellige Kennungen vergeben worden, wer ein neues kleineres Kennzeichen möchte MUSS eine neue 4stellige Kombination nehmen, komplette Prozedur mit ab/anmelden Versicherung ummelden usw.Ohne Saison hier in EISENACH 180x200mm mit Saison 200x200mm, anders geht nicht!

Ich habe meine Nummer reserviert und seit 8 Jahren am Motorrad, konnte an der BUELL kein Saison machen, das war platztechnisch und optisch totale Grütze, wäre jetzt möglich, aber ich behalte meine Kombination,wir Thüringer werden kämpfen bis zuletzt!

Besitzstandschutz gibt es nicht, aber wir hoffen, das sich das Blatt noch wendet!

Haben im Moment mails an die Zutreffenden Ministerien auf Bundes und Landesebene gesendet, mal sehen was passiert!

@skinny

...scheint ein thüringer Problem zu sein. Das selbe Drama bei meinem Verwandten

in Altenburg. Und in Gera das selbe - steht da sogar auf der Homepage!!!

Die Altenburger sollen endlich zusehn das sie nach Sachsen überwechseln. Weniger Bürokratie und ich kann endlich sagen, ich trinke sächsisches Bier. :D

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von skinny

Hallo, in Thüringen ist zur Zeit ebbe mit neuen Kennzeichen mit alter Kennung!

 

Bis jetzt sind unten 3 stellige Kennungen vergeben worden, wer ein neues kleineres Kennzeichen möchte MUSS eine neue 4stellige Kombination nehmen, komplette Prozedur mit ab/anmelden Versicherung ummelden usw.Ohne Saison hier in EISENACH 180x200mm mit Saison 200x200mm, anders geht nicht!

 

Ich habe meine Nummer reserviert und seit 8 Jahren am Motorrad, konnte an der BUELL kein Saison machen, das war platztechnisch und optisch totale Grütze, wäre jetzt möglich, aber ich behalte meine Kombination,wir Thüringer werden kämpfen bis zuletzt!

Besitzstandschutz gibt es nicht, aber wir hoffen, das sich das Blatt noch wendet!

Haben im Moment mails an die Zutreffenden Ministerien auf Bundes und Landesebene gesendet, mal sehen was passiert!

Ich hatte weiter oben etwas zitiert aus einem internen Papier. Die Leute auf dem Amt verstehen den text nicht richtig. Es dürfen kein 3 stelligen mehr ausgegeben werden. Wird das Kennzeichen für den gleichen Halter und die gleiche Maschine weiterverwendet, muss das Kennzeichen nach neuer Verordnung vergeben werden. Hier gilt die Besitzstandswahrung. Aber nicht bzgl. der Kennzeichengröße.

 

Hier noch mal: Der vorletzte und letzte Absatz muss fachlich interpretiert bzw. umgekehrt werden, was so manch einem Ämtler schwer fällt. Wenn die Übernahme auf ein neues Motorrad nicht möglich ist, ist es möglich dies aber auf dem alten Motorrad weiter zu nutzen. Weiterhin ergibt sich aus der Verordnung per se, dass das Kennzeichen nach der neuen Regelung zugeteilt werden muss und dass das Kennzeichen bei  Halterwechsel 4 stellig sein muss. Nicht mehr und nicht weniger. Summa Summarum du hast Anspruch auf dein altes Kennzeichen in neuer Größe. Wie ich Deutschland aber kenne muss darüber ein Gericht entscheiden, damit es auch für den letzten klar ist

 

Wie man aber bei anderen Forenmitgliedern aber gesehen hat wirds in manchen Kreisen aber auch richtig umgesetzt.

 

 

"07.04.11

Kleine Kennzeichen fürs Motorrad

 

Neuregelung des Bundes tritt am 8. April in Kraft

 

Künftig können Motorradfahrer ein kleines Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 Zentimeter verwenden. Der Bundesrat hat am 18. März dieser Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zugestimmt. Aufgrund der zahlreichen Nachfragen und der beginnenden Motorradsaison gibt der Landkreis Emsland zu dieser Neuregelung folgende Hinweise:

 

?Die künftige Kennzeichengröße beträgt 20 Zentimeter Höhe und 18 bis 22 Zentimeter Breite.

 

?Die Schrifthöhe ist 4,9 Zentimeter.

 

?Das Kennzeichen trägt neben der Kennung für den Zulassungsbezirk – hier EL - mindestens vier Erkennungsnummern (z. B. EL-VM71, EL-V771).

 

?Der Kennzeichentausch für bisherige Kennzeichen ist keine Verpflichtung, aber möglich.

 

?Die Übernahme eines kurzen Kennzeichens (z. B. EL-VM7) auf ein anderes Motorrad ist nicht möglich.

 

?Bei Zulassungen von abgemeldeten Motorrädern auf einen anderen Halter oder aber bei Zulassungen von Motorrädern aus anderen Zulassungsbezirken wird das neue Motorradkennzeichen zugeteilt. Gleiches gilt bei Neuzulassungen."

 

kurze Kennzeichenkombinationen (2-3 Erkennungsnummern) können weiter verwendet werden. So wird es wohl am 17.6. im Bundesrat beschlossen werden...

http://www.bundesrat.de/.../265-1-11.pdf

Zitat:

Original geschrieben von boecki

kurze Kennzeichenkombinationen (2-3 Erkennungsnummern) können weiter verwendet werden. So wird es wohl am 17.6. im Bundesrat beschlossen werden...

http://www.bundesrat.de/.../265-1-11.pdf

Sapperlott, lese ich das richtig?

Kurze Kennzeichen werden nun für alle freigegeben? Wieso nun doch? Bei den Ausschüssen Anfang dieses Jahres haben sie das kurzzeitig drin gehabt und dann bewusst rausgenommen. Woher nun die Meinungsänderung? Die Argumente sind die gleichen geblieben...

Grüße

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