vielleicht totalschade?? wie gehts jetzt weiter?

hal
lo habe ein bmw e46 der gerade 4850 euro wert ist, ( nach gutachten)

der gutachter hat 3300 euro schade festgestellt.

jetzt hab ich die versicherung angerufe, und hab gesagt das ich das netto geld haben will, und ich werde mich kümmern um mein auto zu reparieren

die sagen zu mir, wir brauchen denn restwert von ihren auto,
vielleicht ist ihr auto totalschade.

wieviel muss mein auto wert sein um nicht totalschade zu sein?

und welcher betrag bekomme ich von der versicherung falls es totalschade ist?

denn restwert?(der noch gerechnet werden muss) das komplette wiederbeschaffungswert?(weil es totalschade ist) oder die netto reparatur kosten?

denn genauer restwert weiss ich noch nciht.
die versicherung hat eine anfrage an mein gutachter gemacht, er muss das jetzt in die nachsten wochen mitteilen

danke im vorraus
ein super beispiel wäre sehr gut

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wie gehabt



im Normalfall sollte man bei unverschuldetem Unfall von der Versicherung des Schädigers den Schaden vollständig ersetzt bekommen.

Steht hier irgendwo geschrieben, dass das nicht der Fall ist?

Zitat:

Original geschrieben von wie gehabt


Auch ist nach Deinen Angaben (Zeitwert 4850,00 Euronen lt. Gutachten) meines Erachtens kein Totalschaden entstanden!!!

Ah! Wir sind Ferngutachter und können aus der Beschreibung des TE unverzüglich folgende Dinge ermitteln:

-Zustand des Fahrzeuges vor dem Unfall

-Laufleistung

-Vorschäden

-Allgemein-/Pflegezustand

-Hieraus ermitteln wir sodann den Wiederbeschaffungs- und den Restwert.

Das alles aus dem Posting des TE.

Jeder Gutachter, der das liest wird dich sofort einstellen - nichtmal der kann das!

Meine allerhöchste Hochachtung und allertiefsten Respekt!

Zitat:

Original geschrieben von wie gehabt


Somit kannst Du von der gegnerischen Versicherung die Kosten lt Gutachten (3300,00 Euronen) erstattet verlangen.

Er kann auch verlangen, dass der Sachbearbeiter ihm den Rücken kratzt, oder sonstwas.

Wenn aber am Fahrzeug ein (wirtschaftlicher) Totalschaden eingetreten ist, wird er keines von beiden bekommen!

Zitat:

Original geschrieben von wie gehabt



Meines Wissens wird in keinem Falle bei dieser Abwicklung der Restwert berücksichtigt oder vom Zeitwert (4860,00 EURONEN) abgezogen.

Meines Wissens posten hier wieder einige Ahnungslose einen Schrott zusammen, den hoffentlich keiner glaubt, der ihn liest.

Zitat:

Original geschrieben von wie gehabt


Hierzu gibt es bereits etliche BGH-Urteile.

Hunderte BGH-Urteile gibt es hierzu - ach was sage ich - TAUSENDE.

Wen interessieren denn schon Restwerte?

Den Restwert ermittelt ein Gutachter ja auch nur so, dass er seine vollkommen überzogenen Gebühren irgendwie rechtfertigen kann.

Neeeeee....ich schreib nichts mehr hier´- besser so.

30 weitere Antworten
30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von wie gehabt


.....Welch eigensinnige Rechtsauffassung eines Geschädigten nebst Rechtsanwalt!!!

Bleibt lediglich die Frage, warum der Rechtsanwalt diesen Prozeß über 3 Instanzen geführt hat - ich meine recht unglaublich!
Mfg
wie gehabt

Der Anwalt wird ja nach Streitwert und nicht nach Erfolg bezahlt. Und bei 3 Instanzen gibt es halt mehr Geld.

Editiert nach Hinweis eines Fachwissenden. 🙁

Gruß
Frank, der nach Erfolg bezahlt wird.

Deine Antwort
Ähnliche Themen