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Videowagen....FS für einen Monat weg. Macht es Sinn....

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 22. Dezember 2008 um 15:03

Hallo,

leider war ich heute etwas zu schnell und hatte das Pech das mein Hintermann ein Videowagen war.

Auf einer Bundesstraße die in die AB übergeht waren 70 erlaubt und ich war abzüglich der Toleranz

54km/h zu schnell.

Dumm gelaufen und selber Schuld!!!! Es gibt auch keine Entschuldigung dafür, ist nunmal passiert.

Nun frage ich mich aber dennoch ob es Sinn macht dagegen Widerspruch mit einem Anwalt

einzulegen.

Ich habe keine Rechtschutz!

Bin Selbstständig im Dienstleistungsunternehmen mit einem 24 Stunden Notdienst.

Ich arbeite mit lebender Ware........mehr Argumente kann ich nicht bringen.

Gibt es eine Chance das Ganze in eine Geldstrafe umzuwandeln oder ist da Null Chance???

Wie gesagt, bin selber Schuld und bitte jetzt keine Kommentare darüber.

Bestimmt ist hier (fast) jeder schonmal etwas zu schnell gefahren.

 

Schöner Mist:(

 

Falls jemand etwas dazu sagen kann, dann bitte.

Besten Dank

Beste Antwort im Thema

Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei dem Videowagen um einen A6 4F gehandelt hat, richtig? Ansonsten ist das hier die falsche Rubrik...

Matthias

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Zitat:

Original geschrieben von V6 Bolide

Hallo,

leider war ich heute etwas zu schnell und hatte das Pech das mein Hintermann ein Videowagen war.

 

Falls jemand etwas dazu sagen kann, dann bitte.

Besten Dank

Du solltest das Thema mal besser im "Sicherheits"-Forum lancieren, da bekommst du noch mehr markenunabhängige Informationen/Antworten.

Evtl. könnte das Fahrverbot auf die Freizeit beschränkt werden, wenn der FS für den Lebensunterhalt notwendig ist.

Hilfreich wäre, wenn kein wiederholter Geschwindigkeitsverstoß im Bußgeldbereich ist.

Abwenden wirst Du das Fahrverbot auch mit Anwalt nicht.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei dem Videowagen um einen A6 4F gehandelt hat, richtig? Ansonsten ist das hier die falsche Rubrik...

Matthias

@v6bolide,

dein Fall liest sich wie ein Beitrag bei AMS auf VOX.

Da ging es um jemanden, der im gleichen Gewerbe tätig ist und auch den Führerschein abgeben sollte.

Auf Grund der Wichtigkeit seines / deines Berufes wurde das Fahrverbot durch die Richter nur auf den privaten

Bereich festgelegt.

Ich glaube der Bericht lief vor ca. 2-3 Wochen.

Google doch einfach mal danach.

MFG Jochen

Hier ist ein Beispiel:

Fall 2: Aktenzeichen IV-2 Ss 118/07

Erhält jemand wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein einmonatiges Fahrverbot, können bestimmte Fahrzeuge von diesem Verbot ausgenommen werden – zum Beispiel bei einem Feuerwehrmann der Einsatzwagen. So können keine beruflichen Nachteile entstehen, privat muss der Betroffene jedoch einen Monat auf sein Auto verzichten. Mit diesem beschränkten Fahrverbot werde der gewollte "Denkzetteleffekt" ebenfalls erreicht, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Du brauchst auf jeden Fall einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der kostet etwas, Du hast keine Rechtschutzversicherung, aber wenn Du den FS brauchst wird es Dir das wert sein, denke ich mir.

Grüße

M1972

Hört sich an, als wenn Du Zuhälter wärst :D

Warte auf den Brief, rufe dann bei dem Sachbearbeiter an und schildere Dein Problem...:)

Man kann mit den Leuten manchmal ohne Anwalt besser "verhandeln" ;)

Vielleicht klappt es auch mit einem freiwilligen Punkte-Abbau-Kurs:

Fall 3: Aktenzeichen 750 JS-OWI 12764/06

Ein Wiederholungstäter war wieder mal zu schnell unterwegs. Die Strafe: ein einmonatiges Fahrverbot. Doch der Raser zeigte Reue und buchte 4 Stunden bei einem Verkehrspsychologen. Die "intensive Aufarbeitung seines Fehlverhaltens" in Form der zeit- und kostenintensiven Therapie bewerteten die Richter sehr positiv. Er durfte seinen Führerschein behalten.

Das ist keine Rechtsberatung sondern nur eine Nennung von Beispielen.

Grüße

M1972

Zitat:

Original geschrieben von individual-wob

Hört sich an, als wenn Du Zuhälter wärst :D

Hab auch erst gedacht, das muss ein Schleuser sein... ;)

Zitat:

Original geschrieben von V6 Bolide

 

 

 

Falls jemand etwas dazu sagen kann, dann bitte.

 

Besten Dank

Auszug aus dem Bußgekdrechner:

"Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 54 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 150 Euro kosten.

Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.

Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch

nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !"

 

Ich hatte ein ähnliches Problem vor etwa 3 Jahren und hatte in Flensburg schon eine eigene Abteilung glaube ich mit damals 8 Punkten auf dem Konto.

( Waren halt doch andere Zeiten mit dem BMW damals , seit ich Audi fahre , gleite ich förmlich gemach gemach dahin ..:D )

 

Ich habe dann einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultiert, der hat mit dem zuständigen Richter Kontakt aufgenommen und schliesslich wurde ohne mündliche Verhandlung im Beschlussverfahren die Sache auf 800 € Geldbuße erhöht und ich hatte kein Fahrverbot. Die Punkte habe ich natürlich trotzdem bekommen ( mittlerweile habe ich mich gebessert und habe wieder 0 Punkte / 6 Punkte noch in der Überliegefrist )  .

 

Daher rate auch ich Dir , zunächst den Anhörungsbogen abzuwarten , durchlesen was Dir genau zur Last gelegt wird und dann wenigstens einen Anwalt um Rat fragen ( wenn er für Dich dann gar nicht aktiv werden soll und Dich nur berät eine halbe Stunde , dann wird es auch nicht so teuer )

Eventl. kann er Dich aber vor dem Fahrverbot retten.

Gruss Lolli und viel Glück

Hallo,

wende dich mal dahin:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?act=idx

Da sind genug Leute, die sich damit auskennen. Frag am besten mal Pferdestehler

Gruß DVE

am 22. Dezember 2008 um 17:52

Hallo,

um ein Fahrverbot zu vermeiden, ist es sinnvoll, so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Ansonsten hilft nur die Einstellung eines Fahrers auf Zeit

Grüße von N.N.

Also ich hatte mal ein ähnliches Problem. Abzüglich der Toleranz waren es 33 km/h zuviel innerhalb der Ortschaft.

Ich habe den Anhörungsbogen abgewartet. Diesen dann soweit ausgefüllt und einen Brief von mir mit drangehangen. ....wegen Selbstständigkeit..bla..bla.. Existenz steht auf dem Spiel bla...bla... Ging auch ohne Anwalt. Allerdings muß ich sagen, habe ich mich auch darauf berufen, daß ich bisher keinen derartigen Verkehrsverstoß begangen habe und ich zu diesem Zeitpunkt keine Punkte in Flensburg hatte. Das ganze lief dann mit 3 Punkten und der doppelten Geldstrafe ab. Anwalt kann gut sein, muß aber nicht unbedingt.

Themenstarteram 22. Dezember 2008 um 19:56

Guten Abend!

Zunächst, VIELEN DANK für die Antworten.

Ich denke das ich auch erstmal abwarten werde bis das Schreiben kommt.

D.h. also, wenn ich den Anhörungsbogen ausfülle, dann bedeutet dies nicht gleich das es zu einem

Verfahren vor Gericht gehen wird??

Ach ja, Zuhälter bin ich nicht ;)

Ich betreibe einen Aquarienpflegedienst und fahre pro Monat etwa 5000km zu meinen Kunden.

Hier ist auch ein Notdienst dabei der rund um die Uhr gilt.

Ob das ein Argument oder nur ein schmunzeln verursacht......werden wir dann sehen.

BESTEN DANK nochmal

Grüße

Frank

Zitat:

Original geschrieben von M1972

 

Du brauchst auf jeden Fall einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der kostet etwas, Du hast keine Rechtschutzversicherung, aber wenn Du den FS brauchst wird es Dir das wert sein, denke ich mir.

Grüße

M1972

Hoi V6 Bolide,

M1972 liegt richtig. Wenn du einen FA für Verkehrsrecht brauchst (wenns happig kommt :eek:), PN an mich. Meine Holde kann das.

MfG Tinchen

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