Vibrationen im 2,0 TDI (170 PS): Konstruktionsfehler im Schwingungsdämpfer
Hallo,
hier mal ein Erfahrungsbericht in einer nicht allzu dramatischen, aber trotzdem irgendwie ärgerlichen Sache, die zeigt wie auch große Händler versuchen, sich aus der Sachmängelhaftung herauszuwinden.
Habe im Feb. einen gebrauchten 2010er A6 Avant mit 130.000 Km bei einer großen VW-Händlerkette am Niederrhein gekauft (250 Km von meinem Wohnort).
Nun, bei fast 150.000 Km habe ich ihn zur Inspektion in ein großes Audi-Zentrum vor Ort gebracht. Dachte, ich zahle den Audi-Aufpreis, dass die den mal so richtig durchchecken, bevor die ersten 6 Monate erreicht sind und die Beweislastumkehr eintritt. Das Audi Haus hat einen super Service, ich war sehr überrascht und angetan: Man nahm sich fast einen ganzen Tag Zeit, es gab kostenlos einen A1 als Leihwagen in der Zeit, und im Rahmen der Scheckheftinspektion wurde sehr vieles durchgecheckt, und sie fanden so einige Kleinigkeiten wie defekte Kennzeichenleuchte usw... Das hätte meine Freie sicher nicht so gründlich gemacht, aber das ist ein anderes Thema.
Ich bat den Meister, sich mal den meiner Meinung nach etwas unrunden Motorlauf in der Automatikstellung "N" und "P" anzusehen (hat ein Multitronikgetriebe). Hat er im Rahmen der Inspektion auch gratis gemacht und einen defekten Kurbelwellen-Schwingungsdämpfer als Ursache gefunden, und auf der Rechnung als Befund vermerkt (habe das natürlich noch nicht reparieren lassen, denn ich habe ja noch Sachmängelhaftung). Kostenpunkt ca. 1300 €, da einige Teile mitgetauscht werden müssten (Audi halt 😉 ). Laut Audi (und der Garantieversicherung) ist das definitiv KEIN Verschleißteil.
So, Rechnung an den Verkäufer weitergleitet, dieser meinte dann, nach Rücksprache mit seinem Chef, dass sie sich kulanterweise mit 250 € an den Kosten beteiligen würden, wenn ich ihn bei dem Audi-Zentrum in meiner Nähe reparieren lasse und diese die Kosten dann über die GW Garantie, die es bei Kauf dazu gab (100 % Lohn, 40 % Material, Rest ich), abrechnen.
Begründung: Sachmängelhaftung greife nicht, da ich in den ersten Monaten schon 20.000 Km gefahren bin und sie bei Auslieferung des Wagens in ihrer Werkstatt alles durchgesehen hätten, und der Wagen daher mangelfrei gewesen sei.
Musste erstmal durchatmen, das ist natürlich Quatsch. Anruf bei meiner Rechtsschutz bestätigte dies noch einmal. Die Sache ist nur die: Obwohl ich im Recht bin, wäre der Aufwand, das mit Gutachter und Klage-Verfahren durchzusetzen natürlich sehr hoch. Und da mich eine sofortige Reparatur sicher "nur" ein paar hundert EURO kosten würde (evtl. gibt Audi noch etwas Kulanz zur Reparatur dazu für die ganzen Austauschteile, die mit dem Dämpfer mit gewechselt werden, sagt zumindest das reparierende AH) ist halt für gerade echt die Frage, ob es sich lohnt, da auf Konfrontation zu gehen.
Habe also folgende Optionen, soweit ich das sehe
a) Klagen
b) Akzeptieren und bei Audi reparieren lassen über Garantie mit SB, bliebe ich evtl. auf ca. 300 € sitzen
c) Druck machen, Führung der AH Gruppe kontaktieren, evtl. entscheiden die anders
d) Fällt euch noch was ein? Könnte die Kosten in einer Freien sicher niedriger halten, aber ich kenne
keine so richtig Kompetente in meiner Nähe, leider.
Ich will ja auch nicht endlos mit dem Defekt herumfahren, und ihn evtl. noch schlimmer machen. Daher überlege ich, das Angebot anzunehmen, sofern sich meine Beteiligung auf ein erträgliches Maß beschränkt.
So, dachte ich schreibe das hier mal auf, a) wegen der mal wirklich guten Erfahrungen mit einem großen Audi Palast (ganz anders als frühere Erfahrungen in anderen Palästen), und b) weil hier sicher auch einige ein Lied von Händlertricks singen können, und abwägen mussten, ob sich eine Klage (mit allem Stress, Zeit und Ärger) lohnt. Es zeigt sich, dass ein großer Name auch nicht unbedingt vor Schwierigkeiten schützt. Ist halt ärgerlich, wenn man eigentlich das Recht auf seiner Seite hat.
Für konstruktive Meinungen und Ratschläge bin ich sehr dankbar!
Beste Antwort im Thema
Weiter gehts, da ja Updates gewünscht waren: Heute zu AH Potthoff nach Hamm gebracht, gratis A4 Avant, 130 KW TDI S-Line mit ziemlich viel Ausstattung bis morgen bekommen - ein überragender Service, wie ich finde.
Der mal wirklich Freundliche rückte gerade, dass der Schwingungsdämpfer gar nicht defekt ist, sondern dass ein Konstruktionsfehler seitens Audi beim 170 PS TDI vorliegt (Fehler hat eine TPI). Bei einigen Autos würden Fertigungstoleranzen wohl zu den erhöhten Vibrationen führen. Hatte das erst anders verstanden, da auf dem Inspektionsbericht was von "defekt" stand. Dachte mir nun, weia, dann ist der Verkäufer und die Garantie ja evtl. fein raus und ich bleibe drauf sitzen.
Aber heute nachmittag kam dann Anruf vom 😉 : Audi übernimmt nach sanftem Druck etwas widerwillig sämtliche Kosten, also weder ich, noch Verkäufer, noch Garantie zahlen irgendwas. Bei einem 5 Jährigen mit 150.000 Km finde ich das sehr fair und kundenfreundlich. Die haben den Konstruktionsfehler aber scheinbar eingesehen.
Also, alles gut und sehr korrekt von allen Seiten ausgegangen, dickes Lob an AH Potthoff für den Super zuvorkommenden Service.
Bleibt nur noch das Entscheidende: Wenn ich ihn abhole, sind die Vibrationen weg, bzw. wieder im normalen Rahmen für einen 4-Zylinder?
Ich berichte dann (hoffentlich) abschließend.
39 Antworten
Beim Audi gabs in der Gewährleistung auch ein paar kleine Problemchen.
Und da hat sich GS schief gestellt. Hätte ich mich auf dem Sofa verkrümelt, dann hätten die sich die Hände gerieben und ich mich weiterhin geärgert.
Frage noch einmal beim Händler nach, was das jetzt soll, rührt sich niemand, geht die Sache sofort nach Ingolstadt.
So habe ich es mehrmals gemacht und es ging immer positiv aus.
Ich habe noch nie im Leben einen Anwalt gebraucht, bisher habe ich das immer selbst geregelt, sei es bei Autos, Telekommunikation oder ähnlichem und es ist immer gut ausgegangen.
Nur zur Info:
Beweislastumkehr des § 476 BGB
Für den Verbrauchsgüterkauf sieht § 476 BGB zudem eine Sonderregelung vor. Die Vorschrift enthält zu Gunsten des Käufers eine Beweislastumkehr. Danach wird in zeitlicher Hinsicht vermutet, dass der innerhalb von 6 Monaten aufgetretene Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Da es sich bei dieser Regelung aber um eine widerlegbare Vermutung handelt, steht dem Verkäufer das Recht zu, diese Vermutungsregelung durch entsprechende Beweise zu entkräften bzw. zu widerlegen.
Es gibt im KFZ Handwerk noch die so genannte Schiedsstelle, (Innung) ich würde in deinem Fall diese "anrufen". Die kümmern sich um die Angelegenheit.
Vorteil für dich:
- keine Kosten
- Schiedsspruch ist für den Händler verbindlich für dich nicht. Du kannst es akzeptieren musst es jedoch nicht.
- kein Stress mit zus. Kosten für Gutachten und Ra.
- zeitnahes abhandeln des Thema´s.
Bitte schreib weiter bin sehr Interessiert.
UNO
Ich danke euch für die sehr hilfreichen und konstruktiven Beiträge!, die helfen wirklich weiter.
Danke für die klärende Definition, Atomickeins, ich sehe das auch so, dass die SMH durch irgendwelche beigebrachten Beweise evtl. ausgehebelt werden könnte.
Uno, das ist eine super Idee mit der Schiedsstelle, dahin könnte ich mich wenden, wenn es sonstwie keine Einigung gibt.
Ich berichte dann, wie es aus- bzw. weitergeht.
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...habe ich das nun richtig verstanden?...die Reparatur kostet im Normalfall etwa 1300 €....für dich würden als Anteil etwa 300€ bleiben....dafür hätte Dein gebrauchtes Auto,mit dem Du selbst ja auch schon ne ganze Strecke zurückgelegt hast,neue Teile,inklusive Arbeitskosten!....ich weiß schon,warum ich keine eigene Werkstatt wollte....Kopfschüttel,sorry....
Weiß nicht, was es da zu schütteln gibt: Der Verkäufer hat eine gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung. Daüber gibt es keinen Zweifel. Er schließt mit einem Versicherer eine Garantieversicherung ab und verkauft dem Kunden diese mit (ist mit eingepreist). Somit zahlt er in einem Schadensfall, der unter diese Haftung fällt, deutlich weniger als ohne Versicherung, sofern er den Kunden dazu bewegen kann, diese Versicherung in Anspruch zu nehmen, und nicht die Sachmängelhaftung in voller Höhe (denn beide haben ja nichts miteinander zu tun).
Die Versicherung zahlt gemäß Garantiebedingungen die Reparatur an den reparierenden Betrieb und hat ihr Produkt so kalkuliert, dass es für sie rentabel ist. Für mich als Garantienehmer bleibt ein SB.
Es ist also keiner benachteiligt und keiner hat irgendeinen ungerechten Vorteil ergattert, soweit ich sehe.
Gebe dir aber in dem Punkt recht: Auto-Verkäufer sein ist kein leichter Job...
...Nun ,ich sehe das so...Du bist mit dem Auto bereits 20 000 Km gefahren....es hat also vermutlich beim Kauf noch gar kein Mangel(oder ist er dir nur nicht aufgefallen??) bestanden?....der Verkäufer,will den Löwenanteil an den Reparaurkosten übernehmen und der restliche,weitaus geringere Teil ist dir den ganzen Ärger(Schiedsstelle/Anwalt...)wert?....das verstehe ich nicht....
Wenn ich Du wäre,würde ich die 300€ bezahlen,mich über die günstige Reparatur freuen und nicht irgendwelchen Ärger oder Streit mit dem Händler heraufbeschwören...ganz zu schweigen ,vom Aufwand...aber natürlich jeder wie er will und nichts für ungut....
Verstehe schon, was du meinst, und weiter oben habe ich ja auch mehrfach geschrieben, dass ich sehr skeptisch bin, ob sich so ein Ärger für das wenige Geld lohnt. Bin kein Anwaltsjunkie, der gleich losklagt.
Aber der Verkäufer will eben nicht den "Löwenanteil" der Kosten übernehmen, wie du meinst (steht alles weiter oben), sondern nur einen kleinen Teil, den großen Rest sollen die Versicherung und ich zahlen, obwohl er rechtlich erstmal noch allein in der Pflicht stünde. Und nochmal, Sachmangelhaftung hat erstmal nix mit der bisher zurück gelegten Km Zahl zu tun. Wo ist denn da die Grenze, bis zu der man fahren darf, um darauf Anspruch zu haben: sind 5000 o.k., 12.300 Km schwierig, 18.800 schon nicht mehr?
Zum Bestehen des Mangels: Bin ja kein Autoexperte und hielt das deutliche Vibrieren im Stand erstmal für normal, bis bei der Inspektion anderes herauskam. Es kann also gut sein, dass der Mangel bei Kauf schon da war, selbiges nimmt der Gesetzgeber ja auch erstmal an bis vom Verkäufer objektiv das Gegenteil bewiesen werden kann, sofern es sich nicht um ein Verschleißteil handelt. Zumindest entnehme ich das so aus Atomickeinsens hilfreichem Zitat und meinen eigenen Erkundigungen.
Aber wie du völlig nachvollziehbar sagst, und auch andere hier: Ich versuche es auf die konfliktfreie Tour, freue mich über die zugesagte Kulanz und die bestehende Versicherung, und behalte mir andere Schritte wie die Schiedsstelle erstmal nur im Hinterkopf. Wird erstmal das Beste sein. Und ja, ihr habt total recht, dann habe ich erstmal so einige neu gewechselte Teile im Motor, kann auch nur gut sein... Also kein schlechter Deal.
Das kann man natürlich sehen und machen wie man will.
Bei meinem aktuellen 4F hat der Verkäufer in 2013 folgenden Deal bei einem Sachmangel mit mir gemacht:
Einer der zwei Kühlerlüfter wurde in einer anderen Audi-Werkstatt (in meiner Nähe) ersetzt und es wurde über die Gebrauchtwagengarantie abgerechnet. Der fehlende Restbetrag hat der Verkäufer übernommen und ich habe nicht einen Cent bezahlt -Kostenpunkt: ca. 900 Euro.
natürlich wollte der Verkäufer mir auch erst mal was vom Pferd erzählen (bei einem großen Motor sei es normal das Lüfter selbst bei Minustemperaturen und kaltem Motor sofort bei Zündung an losläuft) aber ich bin hartnäckig geblieben und dann hat er eingelenkt. Die ganze Abwicklung hat übrigens die Audi-Werkstatt in meiner Nähe erledigt, nachdem ich den Verkäufer soweit hatte das es eine Sachmängelhaftung ist.
Ich würde Vorschlag 5 machen, wenn der Verkäufer schon nicht komplett übernehmen will und Du Deine Kosten gering halten willst. Der Verkäufer hat bei Sachmangelhaftung das Recht, zu wählen, wie der Sachmangel beseitigt wird - also evtl. auch eben bei ihm. Du verlierst dabei mindestens Zeit und Nerven. Also meine Idee:
Über Garantie abwickeln! Ich kenne die Kosten nicht. Darum eine Beispielrechnung:
800€ Material zu 40% und 500€ Lohn zu 100% über die Versicherung. Da bleiben 480€ an SB. Die soll dann eben der Verkäufer übernehmen.
Vorteil für den Verkäufer: A) keine Anfahrtskosten (sofern rechtlich durchsetzbar, da gibt es Grenzen) B) reduzierte Reparaturkosten.
Vorteil für den Käufer: Du bekommst dafür Neuteile.
Der Verkäufer dürfte theoretisch nämlich auch Gebrauchtteile verbauen oder anders reparieren - Hauptsache der Mangel ist weg. Die Wahl, es über die Garantie zu klären, hat der Käufer und nicht der Verkäufer.
Danke Toshy. Deine Rechnung stimmt haargenau, und genau so habe ich es auch vorgeschlagen, der Verkäufer meldet sich kommende Woche, sobald er das mit dem Chef besprochen hat.
Habe inzwischen den Kostenvoranschlag des reparierenden AH vorliegen:
- Neuer Schwingungsdämpfer: 160 € (das eigentlich defekte Teil)
- Neuer Drehstromgenerator (a.k.a. Lichtmaschine?): 600 € (muss wohl getauscht werden obowhl intakt, da sonst der neue Dämpfer nicht reinpasst)
- neuer Keilrippenriemen
- Kleinteile
= Material: 800 €
- Arbeit: 330 €
+ Steuer = 1300 €
Ob er den Wagen vorab gecheckt hat oder nicht ist irrelevant. Auch die GW Garantie ist belanglos, hier greift die Gewährleistung, und der Händler MUSS zahlen, und zwar alles. Auch deine Kosten vom Anwalt, denn du bist im Recht. Dich kostet das gar nichts, ich würde das nicht so hinnehmen.
Das kann ja sein. Aber was geht für den TE schneller und weniger stressig? Ansonsten bleibt immernoch der Weg zum Anwalt.
Mir wäre es egal ob es länger dauert, aber ich würde doch nix bezahlen nur weil der Händler sich drücken will.
Lies Dir noch mal durch, was der TE vor hat. Da steht nichts von selber zahlen. 😉