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Verzogen und Geblitzt - Welche Möglichkeiten zur Adressermittlung und wann verjährt?

Themenstarteram 20. April 2020 um 18:13

Hallo Freunde der motorbetriebenen Fahrzeuge,

Anfang Dezember 2019 bin ich zwei mal über 26 km/h geblitzt worden (verschiedene Kreise). Nach der vorherigen Trennung und dem Umzug von meiner Ehe-Partnerin habe ich mich bislang nicht umgemeldet. Es sind Briefe für mich angekommen, die von ihr wieder zurückgesendet wurden. Ich halte es für wahrscheinlich, dass dabei auch Anhörungsbögen und/oder Bescheide eingegangen sind, die mir aber nie zugestellt wurden. Ein eventuelles Fahrverbot hätte bei mir eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge, was ich nachvollziehbarerweise verhindern möchte. Nun meine Fragen:

1. Muss ich mit einer erfolgreichen Adressermittlung rechnen, wenn ein anderes Fahrzeug angemeldet wird (gleiche Behörde wie "Blitz-Auto"), bei dem ich Halter und/oder Besitzer und/oder Versicherungsnehmer bin?

2. Wann kann von einer Verjährung rechtlich ausgegangen werden und wann mit einer Einstellung der Ermittlungstätigkeiten?

3. Muss mit einer Strafe wegen der fehlenden Ummeldung gerechnet werden, wenn ich mich wieder korrekt ummelde? Wenn ja, wie hoch?

Vielen Dank schon mal vorab

Horst

Beste Antwort im Thema

Ich halte die Fragestellung für dieses Forum für zu speziell um nicht in die Rechtsberatung abzudriften. Daher würde ich einen Anwalt vorziehen.

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Irrtümlich gepostet. Hat sich geklärt.

Zitat:

@hydrou schrieb am 21. April 2020 um 08:50:29 Uhr:

Maßnahmen zur Adressermittlung nach unbekanntem Verzug unterbrechen die Verjährung. Sollte keine Adresse ermittelbar sein, wird per öffentliche Bekanntmachung der Bußgeldbescheid rechtskräftig, danach ist die Verjährung 3 Jahre bis 1000 Euro.

Wird hier kaum anzunehmen sein ....

Wenn es um Fahrverbote geht sind die Behörden schon hartnäckig.

nach welchen Kriterien entscheidet es sich denn, wann ein Bußgeldbescheid öffentlich zugestellt wird?

Zitat:

@hk_do schrieb am 21. April 2020 um 18:06:31 Uhr:

nach welchen Kriterien entscheidet es sich denn, wann ein Bußgeldbescheid öffentlich zugestellt wird?

Hier ist alles genau beschrieben

https://www.punkte-flensburg.de/.../

Zitat:

@VFLHorst schrieb am 20. April 2020 um 20:13:08 Uhr:

Es sind Briefe für mich angekommen, die von ihr wieder zurückgesendet wurden. Ich halte es für wahrscheinlich, dass dabei auch Anhörungsbögen und/oder Bescheide eingegangen sind, die mir aber nie zugestellt wurden. Ein eventuelles Fahrverbot hätte bei mir eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge, was ich nachvollziehbarerweise verhindern möchte.

Bis jetzt haben sich alle Kommentare so angehört, als ob du mit deiner Ex noch befreundet bist und sie dich bei deinem Problem unterstützt.

Deshalb frage ich mal in die andere Richtung. Hast du Streit mit deiner Ex? Bist du dir sicher, dass sie alle Briefe zeitnah an den Absender zurück gesendet hat? Traust du es ihr zu, dass sie die Briefe ein paar Wochen in einer Kiste sammelt, um sie dann irgendwann alle zusammen in den Postkasten zu werfen? Bist du dir sicher, dass sie dir keine Probleme machen wird?

Wenn die Briefe noch in deiner alten Wohnung sind, oder die Retoure den Absender innerhalb einer Frist nicht erreicht hat, hast du ein anderes Problem.

Themenstarteram 22. April 2020 um 19:53

Hallo MvM,

das Verhältnis ist zerrüttet und deshalb ist es ungewiss, ob alle Briefe und in einem kurzfristigen Zeitraum zurückgegangen sind. ???????

VG

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